Geschäftsgebühr. Tritt der Versicherer wegen Zahlungsverzug der Erstprä- mie (§ 8 Ziffer 2.2) zurück, kann er eine angemessene Ge- schäftsgebühr verlangen.
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Geschäftsgebühr. Tritt der Versicherer wegen Zahlungsverzug der Erstprä- mie (§ 8 II Ziffer 2.22) zurück, kann er eine angemessene Ge- schäftsgebühr verlangen.
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