Getränkeschankanlagen. Für die Errichtung und den Betrieb von Getränkeschankanlagen auf dem Stand sind die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere die Technischen Regeln für Schankanlagen (TRSK) 400 Nr. 3.3.1. und
Getränkeschankanlagen. Für die Errichtung und den Betrieb von Getränkeschankanlagen auf dem Stand ist die Verordnung über Getränkeschankanlagen BGBl I zu beach- ten. Die zuständige Behörde, das Gesundheitsamt Essen, erteilt entspre- chende Auskunft.