Common use of Gewerbliche Schutzrechte und Urheberrecht Clause in Contracts

Gewerbliche Schutzrechte und Urheberrecht. 11.1 Wird eine Ware vom Verkäufer auf Grund von Konstruktionsangaben, Zeich- nungen, Modellen oder sonstigen Spezifikationen des Käufers angefertigt, hat der Käufer diesen bei allfälliger Verletzung von Schutzrechten schad- und klaglos zu halten. 11.2 Ausführungsunterlagen wie z. B. Pläne, Skizzen und sonstige technische Unterlagen bleiben ebenso wie Muster, Kataloge, Prospekte, Abbildungen u. dgl. stets geistiges Eigentum des Verkäufers und unterliegen den ein- schlägigen gesetzlichen Bestimmungen hinsichtlich Vervielfältigung, Nach- ahmung, Wettbewerb usw. Punkt 2.2 gilt auch für Ausführungsunterlagen.

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Samples: Verkaufs Und Lieferbedingungen (Agb), Allgemeine Lieferbedingungen, Sales Contracts

Gewerbliche Schutzrechte und Urheberrecht. 11.1 Wird eine Ware vom Verkäufer auf Grund von Konstruktionsangaben, Zeich- nungen, Modellen oder sonstigen Spezifikationen des Käufers angefertigt, hat der Käufer diesen bei allfälliger Verletzung von Schutzrechten schad- und klaglos klag- los zu halten. 11.2 Ausführungsunterlagen wie z. B. Pläne, Skizzen und sonstige technische Unterlagen bleiben ebenso wie Muster, Kataloge, Prospekte, Abbildungen u. dgl. stets geistiges Eigentum des Verkäufers und unterliegen den ein- schlägigen einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen hinsichtlich Vervielfältigung, Nach- ahmungNachahmung, Wettbewerb Wett- bewerb usw. Punkt 2.2 gilt auch für Ausführungsunterlagen.

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Samples: General Terms and Conditions, General Terms and Conditions, General Terms and Conditions

Gewerbliche Schutzrechte und Urheberrecht. 11.1 Wird eine Ware vom Verkäufer auf Grund von Konstruktionsangaben, Zeich- nungenZeichnungen, Modellen oder sonstigen Spezifikationen des Käufers angefertigt, hat der Käufer diesen bei allfälliger Verletzung von Schutzrechten schad- und klaglos zu halten. 11.2 Ausführungsunterlagen wie z. B. Plänex. X. Xxxxx, Skizzen und sonstige technische Unterlagen bleiben ebenso wie Muster, Kataloge, Prospekte, Abbildungen u. dgl. stets geistiges Eigentum des Verkäufers und unterliegen den ein- schlägigen einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen hinsichtlich Vervielfältigung, Nach- ahmungNachahmung, Wettbewerb usw. Punkt 2.2 gilt auch für Ausführungsunterlagen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Lieferbedingungen, General Terms and Conditions

Gewerbliche Schutzrechte und Urheberrecht. 11.1 12.1 Wird eine Ware vom Verkäufer auf Grund von Konstruktionsangaben, Zeich- nungenZeichnungen, Modellen oder sonstigen Spezifikationen des Käufers angefertigt, hat der Käufer diesen bei allfälliger Verletzung von Schutzrechten schad- und klaglos zu halten. 11.2 12.2 Ausführungsunterlagen wie z. z.B. Pläne, Skizzen und sonstige technische Unterlagen bleiben ebenso wie Muster, Kataloge, Prospekte, Abbildungen u. dgl. stets geistiges Eigentum des Verkäufers und unterliegen den ein- schlägigen einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen hinsichtlich Vervielfältigung, Nach- ahmungNachahmung, Wettbewerb usw. Punkt 2.2 gilt auch für Ausführungsunterlagen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen

Gewerbliche Schutzrechte und Urheberrecht. 11.1 12.1 Wird eine Ware vom Verkäufer auf Grund von Konstruktionsangaben, Zeich- nungenZeichnungen, Modellen oder sonstigen Spezifikationen des Käufers angefertigt, hat der Käufer diesen bei allfälliger Verletzung von Schutzrechten schad- und klaglos zu halten. 11.2 12.2 Ausführungsunterlagen wie z. B. Pläne, Skizzen und sonstige technische Unterlagen bleiben ebenso wie Muster, Kataloge, Prospekte, Abbildungen u. dgl. stets geistiges Eigentum des Verkäufers und unterliegen den ein- schlägigen einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen hinsichtlich Vervielfältigung, Nach- ahmungNachahmung, Wettbewerb usw. Punkt 2.2 gilt auch für Ausführungsunterlagen.

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Samples: Allgemeine Lieferbedingungen, Allgemeine Lieferbedingungen

Gewerbliche Schutzrechte und Urheberrecht. 11.1 12.1 Wird eine Ware vom Verkäufer auf Grund von Konstruktionsangaben, Zeich- nungenZeichnungen, Modellen oder sonstigen Spezifikationen des Käufers angefertigt, hat der Käufer diesen bei allfälliger Verletzung von Schutzrechten schad- und klaglos zu halten. 11.2 12.2 Ausführungsunterlagen wie z. B. Pläne, Skizzen und sonstige technische Unterlagen bleiben ebenso wie Muster, Kataloge, Prospekte, Abbildungen u. dgl. stets geistiges Eigentum des Verkäufers und unterliegen den ein- schlägigen einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen Bestimm- ungen hinsichtlich Vervielfältigung, Nach- ahmungNachahmung, Wettbewerb usw. Punkt 2.2 gilt auch für Ausführungsunterlagen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Gewerbliche Schutzrechte und Urheberrecht. 11.1 13.1 Wird eine Ware vom Verkäufer auf Grund von Konstruktionsangaben, Zeich- nungenZeichnungen, Modellen oder sonstigen Spezifikationen des Käufers angefertigt, hat der Käufer diesen bei allfälliger Verletzung von Schutzrechten schad- und klaglos zu halten. 11.2 13.2 Ausführungsunterlagen wie z. z.B. Pläne, Skizzen und sonstige technische Unterlagen bleiben ebenso wie Muster, Kataloge, Prospekte, Abbildungen u. dgl. stets geistiges Eigentum des Verkäufers und unterliegen den ein- schlägigen einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen hinsichtlich Vervielfältigung, Nach- ahmungNachahmung, Wettbewerb usw. Punkt 2.2 gilt auch für Ausführungsunterlagen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Gewerbliche Schutzrechte und Urheberrecht. 11.1 Wird eine Ware vom Verkäufer auf Grund von Konstruktionsangaben, Zeich- nungenZeichnungen, Modellen oder sonstigen Spezifikationen des Käufers angefertigt, hat der Käufer diesen bei allfälliger Verletzung von Schutzrechten schad- und klaglos zu halten. 11.2 Ausführungsunterlagen wie z. B. Plänex. X. Xxxxx, Skizzen und sonstige technische Unterlagen bleiben ebenso wie Muster, Kataloge, Prospekte, Abbildungen u. dgl. stets geistiges Eigentum des Verkäufers und unterliegen den ein- schlägigen einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen hinsichtlich Vervielfältigung, Nach- ahmungNachahmung, Wettbewerb usw. Punkt 2.2 2.3 gilt auch für Ausführungsunterlagen.

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Samples: Allgemeine Liefer Und Montagebedingungen

Gewerbliche Schutzrechte und Urheberrecht. 11.1 13.1 Wird eine Ware vom Verkäufer auf Grund von Konstruktionsangaben, Zeich- nungenZeichnungen, Modellen oder sonstigen Spezifikationen des Käufers angefertigt, hat der Käufer diesen bei allfälliger Verletzung von Schutzrechten schad- und klaglos zu halten. 11.2 13.2 Ausführungsunterlagen wie z. B. Pläne, Skizzen und sonstige technische Unterlagen bleiben ebenso wie Muster, Kataloge, Prospekte, Abbildungen u. dgl. stets geistiges Eigentum des Verkäufers und unterliegen den ein- schlägigen einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen hinsichtlich Vervielfältigung, Nach- ahmungNachahmung, Wettbewerb usw. Punkt 2.2 gilt auch für Ausführungsunterlagen.. Es bedarf für die derartige Handlungen eines eigenständigen Vertrages

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen