Gewerbliche Schutzrechte und Urheberrecht. 12.1 Wird eine Ware vom Verkäufer auf Grund von Konstruktionsangaben, Zeichnungen, Modellen oder sonstigen Spezifikationen des Käufers ange- fertigt, hat der Käufer diesen bei allfälliger Verletzung von Schutzrechten schad- und klaglos zu halten. 12.2 Ausführungsunterlagen wie z. B. Pläne, Skizzen und sonstige technische Unterlagen bleiben ebenso wie Muster, Kataloge, Prospekte, Abbildungen
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Samples: General Terms and Conditions, Allgemeine Lieferbedingungen
Gewerbliche Schutzrechte und Urheberrecht. 12.1 Wird 12.1Wird eine Ware vom Verkäufer auf Grund von Konstruktionsangaben, Zeichnungen, Modellen oder sonstigen Spezifikationen des Käufers ange- fertigtangefertigt, hat der Käufer diesen bei allfälliger Verletzung von Schutzrechten schad- und klaglos zu halten.
12.2 Ausführungsunterlagen wie z. B. Pläne, Skizzen und sonstige technische Unterlagen bleiben ebenso wie Muster, Kataloge, Prospekte, Abbildungen
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Lieferbedingungen
Gewerbliche Schutzrechte und Urheberrecht. 12.1 Wird eine Ware vom Verkäufer auf Grund von Konstruktionsangaben, Zeichnungen, Modellen oder sonstigen sonstiger Spezifikationen des Käufers ange- fertigtangefertigt, hat der Käufer diesen bei allfälliger Verletzung von Schutzrechten schad- und klaglos zu halten.
12.2 Ausführungsunterlagen Ausführungsunterlagen, wie z. z.B. Pläne, Skizzen Skizzen, Zeichnungen, Modelle und sonstige technische Unterlagen bleiben ebenso wie Muster, Kataloge, Prospekte, AbbildungenAbbildungen und dgl. stets geistiges Eigentum des Verkäufers und unterliegen den hierfür geltenden gesetzlichen Bestimmungen hinsichtlich Vervielfältigung, Nachahmung und Wettbewerb. Punkt 2.2. gilt auch für Ausführungsunterlagen.
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