Common use of Gewerbliche Schutzrechte und Urheberrecht Clause in Contracts

Gewerbliche Schutzrechte und Urheberrecht. 8.1 Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber in der Abwehr aller Ansprüche unterstützen, die darauf beruhen, dass durch die Leistungserbringung ein nach der österreichischen Rechtsordnung wirksames gewerbliches Schutz- recht oder Urheberrecht verletzt wird. Der Auftraggeber wird den Auftrag- nehmer unverzüglich schriftlich benachrichtigen und im Falle eines Rechts- streites eine Streitverkündung vornehmen, falls derartige Ansprüche gegen ihn erhoben werden.

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Gewerbliche Schutzrechte und Urheberrecht. 8.1 7.1 Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber in der Abwehr aller Ansprüche unterstützen, die darauf beruhen, dass durch die Leistungserbringung ein nach der österreichischen Rechtsordnung wirksames gewerbliches Schutz- recht Schutzrecht oder Urheberrecht verletzt wird. Der Auftraggeber wird den Auftrag- nehmer Auftragnehmer unverzüglich schriftlich benachrichtigen und im Falle eines Rechts- streites Rechtsstreites eine Streitverkündung vornehmen, falls derartige Ansprüche gegen ihn erhoben werden.

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Gewerbliche Schutzrechte und Urheberrecht. 8.1 7.1 Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber in der Abwehr aller Ansprüche unterstützen, die darauf beruhen, dass durch die Leistungserbringung ein nach der österreichischen Rechtsordnung wirksames gewerbliches Schutz- recht oder Urheberrecht verletzt wird. Der Auftraggeber wird den Auftrag- nehmer unverzüglich schriftlich benachrichtigen und im Falle eines Rechts- streites eine Streitverkündung vornehmen, falls derartige Ansprüche gegen ihn erhoben werden.

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