Common use of Gewerbliche Schutzrechte und Urheberrechte Clause in Contracts

Gewerbliche Schutzrechte und Urheberrechte. Wenn Dritte aufgrund der Benutzung der Lieferung / Leistung durch den Auftraggeber Ansprüche wegen Verletzung von gewerblichen Schutzrechten oder Urheberrechten gegen diesen erheben, hat der Auftraggeber MILLITZER unverzüglich schriftlich zu unterrichten. Für diese Fälle behalten sich XXXXXXXXX alle Abwehr- und außergerichtlichen Maßnahmen zur Rechtsverteidigung vor. Der Auftraggeber hat XXXXXXXXX hierbei zu unterstützen. Für die Verletzung gewerblicher Schutzrechte oder Urheberrechte Dritter haftet MILLITZER nur, wenn diese Rechte dem jeweiligen Dritten auch für das Territorium der Bundesrepublik Deutschland oder des Landes, in das die Lieferung erfolgen soll, oder der Staaten, in denen der Kaufgegenstand nach dem Vertragszweck verwendet werden soll, zustehen. Letzteres gilt nur insoweit, als die vom Vertragszweck erfassten Staaten in der Auftragsbestätigung ausdrücklich bezeichnet worden sind.

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Gewerbliche Schutzrechte und Urheberrechte. Wenn Dritte aufgrund der Benutzung der Lieferung / Leistung durch den Auftraggeber Ansprüche wegen Verletzung von gewerblichen Schutzrechten oder Urheberrechten gegen diesen erheben, hat der Auftraggeber MILLITZER MINIMAX unverzüglich schriftlich zu unterrichten. Für diese Fälle behalten sich XXXXXXXXX MINIMAX alle Abwehr- und außergerichtlichen außerge- richtlichen Maßnahmen zur Rechtsverteidigung vor. Der Auftraggeber hat XXXXXXXXX MINIMAX hierbei zu unterstützen. Für die Verletzung gewerblicher Schutzrechte oder Urheberrechte Dritter haftet MILLITZER MINIMAX nur, wenn diese Rechte dem jeweiligen Dritten auch für das Territorium der Bundesrepublik Deutschland oder des Landes, in das die Lieferung erfolgen soll, oder der Staaten, in denen der Kaufgegenstand nach dem Vertragszweck verwendet werden soll, zustehen. Letzteres gilt nur insoweit, als die vom Vertragszweck erfassten Staaten in der Auftragsbestätigung ausdrücklich bezeichnet worden sind.

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Gewerbliche Schutzrechte und Urheberrechte. Wenn Dritte aufgrund der Benutzung der Lieferung / Leistung durch den Auftraggeber Ansprüche wegen Verletzung von gewerblichen Schutzrechten oder Urheberrechten gegen diesen erheben, hat der Auftraggeber MILLITZER Auf- traggeber MINIMAX unverzüglich schriftlich zu unterrichten. Für diese Fälle behalten sich XXXXXXXXX MINIMAX alle Abwehr- und außergerichtlichen Maßnahmen zur Rechtsverteidigung vor. Der Auftraggeber hat XXXXXXXXX MINIMAX hierbei zu unterstützen. Für die Verletzung gewerblicher Schutzrechte oder Urheberrechte Dritter haftet MILLITZER MINIMAX nur, wenn diese Rechte dem jeweiligen Dritten auch für das Territorium der Bundesrepublik Deutschland oder des Landes, in das die Lieferung erfolgen soll, oder der Staaten, in denen der Kaufgegenstand nach dem Vertragszweck verwendet werden soll, zustehenzu- stehen. Letzteres gilt nur insoweit, als die vom Vertragszweck Ver- tragszweck erfassten Staaten in der Auftragsbestätigung Auftragsbestä- tigung ausdrücklich bezeichnet worden sind.

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Gewerbliche Schutzrechte und Urheberrechte. Wenn Dritte aufgrund der Benutzung der Lieferung / Leistung durch den Auftraggeber Ansprüche wegen Verletzung von gewerblichen Schutzrechten oder Urheberrechten gegen diesen erheben, hat der Auftraggeber MILLITZER MFSI unverzüglich schriftlich zu unterrichten. Für diese Fälle behalten sich XXXXXXXXX MFSI alle Abwehr- und außergerichtlichen Maßnahmen zur Rechtsverteidigung vor. Der Auftraggeber hat XXXXXXXXX MFSI hierbei zu unterstützen. Für die Verletzung gewerblicher Schutzrechte oder Urheberrechte Dritter haftet MILLITZER MFSI nur, wenn diese Rechte dem jeweiligen Dritten auch für das Territorium der Bundesrepublik Deutschland oder des Landes, in das die Lieferung erfolgen soll, oder der Staaten, in denen der Kaufgegenstand nach dem Vertragszweck verwendet werden soll, zustehen. Letzteres gilt nur insoweit, als die vom Vertragszweck erfassten Staaten in der Auftragsbestätigung ausdrücklich bezeichnet worden sind.

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Gewerbliche Schutzrechte und Urheberrechte. Wenn Dritte aufgrund der Benutzung der Lieferung / Leistung durch den Auftraggeber Ansprüche wegen Verletzung von gewerblichen Schutzrechten oder Urheberrechten gegen diesen erheben, hat der Auftraggeber MILLITZER MINIMAX unverzüglich schriftlich zu unterrichten. Für diese Fälle behalten sich XXXXXXXXX MINIMAX alle Abwehr- und außergerichtlichen Maßnahmen zur Rechtsverteidigung vor. Der Auftraggeber hat XXXXXXXXX MINIMAX hierbei zu unterstützen. Für die Verletzung gewerblicher Schutzrechte oder Urheberrechte Dritter haftet MILLITZER MINIMAX nur, wenn diese Rechte dem jeweiligen Dritten auch für das Territorium Territo- rium der Bundesrepublik Deutschland oder des Landes, in das die Lieferung erfolgen soll, oder der Staaten, in denen der Kaufgegenstand nach dem Vertragszweck verwendet werden soll, zustehen. Letzteres gilt nur insoweit, als die vom Vertragszweck erfassten Staaten in der Auftragsbestätigung ausdrücklich ausdrück- lich bezeichnet worden sind.

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