Gewerbliche Schutzrechte und Urheberrechte. 14.1 Der Verkäufer hat den Käufer sowie dessen verbundene Unternehmen von allen Verbindlichkeiten, Kosten, Schäden, Ansprüchen und Aufwendungen (einschließlich Gerichts- und Rechtsverfolgungskosten sowie Vergleichsabschlüsse über solche Ansprüche und Klagen) freizustellen, gegen diese zu verteidigen und schadlos zu halten, die dem Käufer im Hinblick auf jegliche Inanspruchnahme oder Klage eines Dritten gegen den Käufer dadurch entstehen, dass die Waren oder ihre Verwendung durch den Käufer oder seinen Kunden gewerbliche 14.2 Die Parteien werden sich gegenseitig unverzüglich über alle derartigen – auch vermuteten – Verletzungen von Rechten Dritter informieren, von denen sie Kenntnis erhalten. Nach Xxxx des Käufers kann der Käufer seinen eigenen Rechtsvertreter für die Verteidigung gegen jegliche derartige Ansprüche oder Klagen frei wählen, vorbehaltlich der Zustimmung des Verkäufers, die nicht unbillig verweigert werden darf. Der Verkäufer unterstützt den Käufer bei seinen Ermittlungen, der Verteidigung gegen oder Bearbeitung derartiger Ansprüche einschließlich der Zurverfügungstellung jeglicher Dokumente, die der Käufer für die Verteidigung benötigt. Wenn der Käufer den Beitritt des Verkäufers in ein Gerichtsverfahren als wünschenswert erachtet, berät sich der Verkäufer mit dem Käufer und berücksichtigt jedes angemessene Ersuchen zum Beitritt des Verkäufers in das Gerichtsverfahren. Die Entscheidung zum Beitritt in ein Gerichtsverfahren verbleibt jedoch allein im Ermessen des Verkäufers. 14.3 Auf Verlangen des Käufers hat der Verkäufer sämtliche Schutzrechte und Urheberrechte detailliert anzugeben, die ihm bekannt sind oder werden und die bei der Entwicklung oder Herstellung der Waren verwendet werden oder diese auf andere Weise betreffen oder mit ihnen in Zusammenhang stehen. Wird dem Verkäufer die Behauptung einer Verletzung von Rechten Dritter mitgeteilt, ist der Verkäufer zur Einleitung erforderlicher Schritte verpflichtet, die einen Bezug der Waren des Verkäufers durch den Käufer ohne solche Verletzung sicherstellen, was beispielsweise durch eine Lizenznahme oder die Neugestaltung der Waren (entsprechend sämtlicher Vertragsbedingungen und Qualifikationsvorgaben) oder andere geeignete Schritte erfolgen kann.
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Samples: Einkaufsbedingungen
Gewerbliche Schutzrechte und Urheberrechte. 14.1 15.1 Der Verkäufer hat den Käufer sowie dessen verbundene die Verbundenen Unternehmen von allen VerbindlichkeitenVerbindlichkei- ten, Kosten, Schäden, Ansprüchen und Aufwendungen (einschließlich Gerichts- und Rechtsverfolgungskosten Rechts- verfolgungskosten sowie Vergleichsabschlüsse über solche Ansprüche und Klagen) freizustellenfreizustel- len, gegen diese zu verteidigen und schadlos zu halten, die dem Käufer im Hinblick auf jegliche jegli- che Inanspruchnahme oder Klage eines Dritten gegen den Käufer dadurch entstehen, dass die Waren oder ihre Verwendung durch den Käufer oder seinen Kunden gewerblichegewerbliche Schutz- rechte oder Urheberrechte dieses Dritten verletzen. Ungeachtet dessen haftet der Verkäufer nicht, soweit sich die Verletzung aus der Herstellung der Waren in Übereinstimmung mit den Anweisungen des Käufers ergibt und der Verkäufer trotz Anwendung der branchenüblichen Sorgfalt nicht wissen konnte, dass die Befolgung dieser Anweisungen zu einer Verletzung von gewerblichen Schutzrechten oder Urheberrechten eines Dritten führt.
14.2 15.2 Die Parteien werden sich gegenseitig unverzüglich über alle derartigen – auch vermuteten – Verletzungen von Rechten Dritter informieren, von denen sie Kenntnis erhalten. Nach seiner Xxxx des Käufers kann der Käufer seinen eigenen Rechtsvertreter für die Verteidigung gegen jegliche derartige der- artige Ansprüche oder Klagen frei wählen, vorbehaltlich der Zustimmung des Verkäufers, die nicht unbillig verweigert werden darf. Der Verkäufer unterstützt den Käufer bei seinen ErmittlungenErmitt- lungen, der Verteidigung gegen oder Bearbeitung derartiger Ansprüche einschließlich der Zurverfügungstellung jeglicher Dokumente, die der Käufer für die Verteidigung benötigt. Wenn der Käufer den Beitritt des Verkäufers in ein Gerichtsverfahren als wünschenswert erachtet, berät sich der Verkäufer mit dem Käufer und berücksichtigt jedes angemessene Ersuchen zum Beitritt des Verkäufers in das Gerichtsverfahren. Die Entscheidung zum Beitritt in ein Gerichtsverfahren Ge- richtsverfahren verbleibt jedoch allein im Ermessen des Verkäufers.
14.3 15.3 Auf Verlangen des Käufers hat der Verkäufer sämtliche Schutzrechte und Urheberrechte detailliert de- tailliert anzugeben, die ihm bekannt sind oder werden und die bei der Entwicklung oder Herstellung Her- stellung der Waren verwendet werden oder diese auf andere Weise betreffen oder mit ihnen in Zusammenhang stehen. .
15.4 Wird dem Verkäufer die Behauptung einer Verletzung von Rechten Dritter mitgeteilt, ist der Verkäufer zur Einleitung erforderlicher Schritte verpflichtet, die einen Bezug der Waren des Verkäufers durch den Käufer ohne solche Verletzung sicherstellen, was beispielsweise durch eine Lizenznahme oder die Neugestaltung der Waren (entsprechend sämtlicher Vertragsbedingungen Vertragsbe- dingungen und Qualifikationsvorgaben) oder andere geeignete Schritte erfolgen kann.
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Samples: Internationale Einkaufsbedingungen Für Produktionsmaterial Und Kraftfahrzeugteile
Gewerbliche Schutzrechte und Urheberrechte. 14.1 Der Verkäufer hat den Käufer sowie dessen verbundene Unternehmen von allen Verbindlichkeiten, Kosten, Schäden, Ansprüchen und Aufwendungen 1. Sofern ein Dritter wegen der Verletzung eines gewerblichen Schutz- rechtes oder Urheberrechtes (einschließlich Gerichts- und Rechtsverfolgungskosten sowie Vergleichsabschlüsse über solche Ansprüche und Klagen) freizustellen, gegen diese zu verteidigen und schadlos zu halten, die dem Käufer im Hinblick auf jegliche Inanspruchnahme oder Klage eines Dritten Folgenden: Schutzrechte) durch von uns gelieferte, vertragsgemäß genutzte Produkte gegen den Käufer dadurch entstehenKunden/Vertragspartner berechtigte Ansprüche erhebt, haften wir gegenüber dem Kunden/Vertragspartner nur dann, wenn ein Verschulden unsererseits sowie die nachfolgend bezeichneten Voraussetzungen vorliegen. Die Haftung gestaltet sich dann wie folgt:
a) Wir werden nach unserer Xxxx auf unsere Kosten entweder ein Nutzungsrecht für das Produkt erwirken, das Produkt so ändern, dass die Waren das Schutzrecht nicht verletzt wird, oder ihre Verwendung durch den Käufer oder seinen Kunden gewerbliche
14.2 Die Parteien das Produkt austauschen. Ist uns dies nicht zu angemessenen Bedingungen möglich, werden sich gegenseitig unverzüglich über alle derartigen – auch vermuteten – Verletzungen von Rechten Dritter informieren, von denen sie Kenntnis erhalten. Nach Xxxx wir das Produkt gegen Erstattung des Käufers kann der Käufer seinen eigenen Rechtsvertreter für die Verteidigung gegen jegliche derartige Ansprüche oder Klagen frei wählen, vorbehaltlich der Zustimmung des Verkäufers, die nicht unbillig verweigert werden darf. Der Verkäufer unterstützt den Käufer bei seinen Ermittlungen, der Verteidigung gegen oder Bearbeitung derartiger Ansprüche einschließlich der Zurverfügungstellung jeglicher Dokumente, die der Käufer für die Verteidigung benötigt. Wenn der Käufer den Beitritt des Verkäufers in ein Gerichtsverfahren als wünschenswert erachtet, berät sich der Verkäufer mit dem Käufer und berücksichtigt jedes angemessene Ersuchen zum Beitritt des Verkäufers in das Gerichtsverfahren. Die Entscheidung zum Beitritt in ein Gerichtsverfahren verbleibt jedoch allein im Ermessen des VerkäufersKaufpreises zurücknehmen.
14.3 Auf Verlangen b) Die vorstehend genannten Verpflichtungen bestehen nur dann, wenn uns der Kunde/Vertragspartner über die von Dritten geltend gemachten Ansprüche unverzüglich schriftlich verständigt, eine Verletzung nicht anerkennt und uns alle Abwehrmaßnahmen und Vergleichsverhandlungen vorbehalten bleiben. Stellt der Kunde/ Vertragspartner die Nutzung des Käufers hat der Verkäufer sämtliche Schutzrechte und Urheberrechte detailliert anzugeben, die ihm bekannt sind Produkts aus Schadensminde- rungs- oder werden und die bei der Entwicklung oder Herstellung der Waren verwendet werden oder diese auf andere Weise betreffen oder mit ihnen in Zusammenhang stehen. Wird dem Verkäufer die Behauptung einer Verletzung von Rechten Dritter mitgeteiltsonstigen wichtigen Gründen ein, ist der Verkäufer zur Einleitung erforderlicher Schritte er verpflichtet, dem Dritten gegenüber darauf hinzuweisen, dass mit der Nutzungseinstellung keine Anerkenntnis einer Schutzrechtsver- letzung verbunden ist.
2. Ansprüche des Kunden/Vertragspartners sind ausgeschlossen, soweit er die einen Bezug der Waren Schutzrechtsverletzung zu vertreten hat.
3. Ansprüche des Verkäufers Kunden/Vertragspartners sind ferner ausgeschlossen, soweit die Schutzrechtsverletzung durch den Käufer ohne solche Verletzung sicherstellenspezielle Vorgaben des Kunden/Vertragspartners, was beispielsweise durch eine Lizenznahme von uns nicht voraussehbare Anwendung oder die Neugestaltung der Waren dadurch verursacht wird, dass das Produkt vom Kunden/Vertragspartner verändert oder zusammen mit nicht von uns gelieferten Produkten eingesetzt wird.
4. Weitergehende Ansprüche gegen uns sind ausgeschlossen; Art. X (entsprechend sämtlicher Vertragsbedingungen und QualifikationsvorgabenSonstige Haftung) oder andere geeignete Schritte erfolgen kannbleibt jedoch ebenso unberührt wie das Recht des Kunden/Vertragspartners zum Rücktritt vom Vertrag.
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Samples: General Terms and Conditions
Gewerbliche Schutzrechte und Urheberrechte. 14.1 Der Verkäufer hat den Käufer sowie dessen verbundene Unternehmen von allen Verbindlichkeiten, Kosten, Schäden, Ansprüchen und Aufwendungen (einschließlich Gerichts- und Rechtsverfolgungskosten sowie Vergleichsabschlüsse über solche Ansprüche und Klagen) freizustellen, gegen diese zu verteidigen und schadlos zu halten, die dem Käufer im Hinblick auf jegliche Inanspruchnahme oder Klage eines Dritten gegen den Käufer dadurch entstehen, dass die Waren oder ihre Verwendung durch den Käufer oder seinen Kunden gewerblichegewerbliche Schutzrechte oder Urheberrechte dieses Dritten verletzen. Ungeachtet dessen haftet der Verkäufer nicht, soweit sich die Verletzung aus der Herstellung der Waren in Übereinstimmung mit den Anweisungen des Käufers ergibt und der Verkäufer trotz Anwendung der branchenüblichen Sorgfalt nicht wissen konnte, dass die Befolgung dieser Anweisungen zu einer Verletzung von gewerblichen Schutzrechten oder Urheberrechten eines Dritten führt.
14.2 Die Parteien werden sich gegenseitig unverzüglich über alle derartigen – auch vermuteten – Verletzungen von Rechten Dritter informieren, von denen sie Kenntnis erhalten. Nach Xxxx des Käufers kann der Käufer seinen eigenen Rechtsvertreter für die Verteidigung gegen jegliche derartige Ansprüche oder Klagen frei wählen, vorbehaltlich der Zustimmung des Verkäufers, die nicht unbillig verweigert werden darf. Der Verkäufer unterstützt den Käufer bei seinen Ermittlungen, der Verteidigung gegen oder Bearbeitung derartiger Ansprüche einschließlich der Zurverfügungstellung jeglicher Dokumente, die der Käufer für die Verteidigung benötigt. Wenn der Käufer den Beitritt des Verkäufers in ein Gerichtsverfahren als wünschenswert erachtet, berät sich der Verkäufer mit dem Käufer und berücksichtigt jedes angemessene Ersuchen zum Beitritt des Verkäufers in das Gerichtsverfahren. Die Entscheidung zum Beitritt in ein Gerichtsverfahren verbleibt jedoch allein im Ermessen des Verkäufers.
14.3 Auf Verlangen des Käufers hat der Verkäufer sämtliche Schutzrechte und Urheberrechte detailliert anzugeben, die ihm bekannt sind oder werden und die bei der Entwicklung oder Herstellung der Waren verwendet werden oder diese auf andere Weise betreffen oder mit ihnen in Zusammenhang stehen. Wird dem Verkäufer die Behauptung einer Verletzung von Rechten Dritter mitgeteilt, ist der Verkäufer zur Einleitung erforderlicher Schritte verpflichtet, die einen Bezug der Waren des Verkäufers durch den Käufer ohne solche Verletzung sicherstellen, was beispielsweise durch eine Lizenznahme oder die Neugestaltung der Waren (entsprechend sämtlicher Vertragsbedingungen und Qualifikationsvorgaben) oder andere geeignete Schritte erfolgen kann.
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Samples: Einkaufsbedingungen
Gewerbliche Schutzrechte und Urheberrechte. 14.1 Der Verkäufer hat den Käufer sowie dessen verbundene Unternehmen von allen Verbindlichkeiten1. Sofern nichts anderes vereinbart ist, Kosten, Schäden, Ansprüchen und Aufwendungen (einschließlich Gerichts- und Rechtsverfolgungskosten sowie Vergleichsabschlüsse über solche Ansprüche und Klagen) freizustellen, gegen diese zu verteidigen und schadlos zu haltenist der Auftragnehmer verpflichtet, die dem Käufer Vertragsleistung lediglich im Hinblick Land des Leis- tungsortes frei von gewerblichen Schutzrechten und Urheberrechten Dritter (nachfolgend: Schutzrechte) zu erbringen. Auch für diesen Fall gilt indessen, dass der Auftragnehmer für Ansprüche, die sich aus der Verletzung von Schutzrechten Dritter ergeben, dann nicht haftet, wenn das Schutzrecht im Eigentum des Kunden bzw. eines unmittelbar oder mittelbar kapital- oder stimmrechtsmäßig dem Kunden gehörenden bzw. von ihm kontrollierten Unternehmens steht oder stand.
2. Der Kunde hat dem Auftragnehmer unverzüglich von einer bekannt werdenden (angeblichen) Verletzung von Schutzrech- ten Dritter oder diesbezüglichen Risiken zu unterrichten und dem Auftragnehmer auf jegliche Inanspruchnahme sein Verlangen hin – soweit möglich – die gerichtliche wie auch außergerichtliche Abwehr jeglicher Ansprüche zu überlassen.
3. Im Falle einer Verletzung von Schutzrechten Dritter ist der Auftragnehmer im Rahmen eigener Entscheidungsgewalt be- rechtigt, für die ein Schutzrecht verletzenden Vertragsleistungen ein Nutzungsrecht zu erwirken oder Klage eines diese so zu mo- difizieren, dass diese das Schutzrecht nicht mehr verletzen, oder diese durch das Schutzrecht nicht mehr verletzende gleichartige Vertragsleistungen zu ersetzen. Ist dem Auftragnehmer dies nicht zu angemessenen Bedingungen oder in angemessener Frist möglich, stehen dem Kunden – sofern er dem Auftragnehmer die Behebung der Schutzrechtsverlet- zung ermöglicht hat – die gesetzlichen Rücktrittsrechte zu. Gleichermaßen steht bei Erfüllung der vorbenannten Voraus- setzungen auch dem Auftragnehmer ein Recht zum Rücktritt zu.
4. Stellt der Kunde infolge der (angeblichen) Verletzung der Schutzrechte Dritter die Nutzung der Vertragsleistung aus Schadensminderungs- oder sonstigen wichtigen Gründen ein, ist er verpflichtet, den die Schutzrechtsverletzung behaup- tenden Dritten gegen den Käufer darauf hinzuweisen, dass mit der Nutzungseinstellung kein Anerkenntnis der Schutzrechtsverletzung verbunden ist.
5. Ansprüche des Kunden hinsichtlich der Verletzung von Schutzrechten Dritter sind ausgeschlossen, soweit die Schutz- rechtsverletzung ihm selbst zuzurechnen ist. Ansprüche des Kunden sind ferner ausgeschlossen, soweit die Schutzrechtsverletzung durch spezielle Vorgaben des Kun- den, durch eine vom Auftragnehmer nicht voraussehbare Anwendung oder dadurch entstehenverursacht wird, dass die Waren Vertrags- leistung vom Kunden verändert oder ihre Verwendung zusammen mit nicht vom Auftragnehmer erbrachten Lieferungen oder Leistungen eingesetzt wird. Die Pflicht vom Auftragnehmer zur Leistung von Schadensersatz bei Schutzrechtsverletzungen richtet sich im Übrigen nach Ziffer XII.
6. Jegliche Ansprüche bezüglich der Verletzung von Schutzrechten Dritter verjähren in 12 Monaten, gerechnet ab Gefah- renübergang betreffend die jeweilige Vertragsleistungserbringung. Dies gilt nicht, wenn in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit, oder der durch den Käufer oder seinen Kunden gewerbliche
14.2 Die Parteien werden sich gegenseitig unverzüglich über alle derartigen – auch vermuteten – Verletzungen von Rechten Dritter informierenmindestens fahrlässige Pflichtwidrigkeit herbeigeführten Verletzung des Lebens, von denen sie Kenntnis erhalten. Nach Xxxx des Käufers kann der Käufer seinen eigenen Rechtsvertreter für die Verteidigung gegen jegliche derartige Ansprüche oder Klagen frei wählen, vorbehaltlich der Zustimmung des Verkäufers, die nicht unbillig verweigert werden darf. Der Verkäufer unterstützt den Käufer bei seinen ErmittlungenKörpers, der Verteidigung gegen Gesundheit, oder Bearbeitung derartiger Ansprüche einschließlich der Zurverfügungstellung jeglicher Dokumenteverschuldensunabhängig, zwingend nach Gesetz gehaftet wird; in einem solchen Fall gelten die der Käufer für die Verteidigung benötigt. Wenn der Käufer den Beitritt des Verkäufers in ein Gerichtsverfahren als wünschenswert erachtet, berät sich der Verkäufer mit dem Käufer und berücksichtigt jedes angemessene Ersuchen zum Beitritt des Verkäufers in das Gerichtsverfahren. Die Entscheidung zum Beitritt in ein Gerichtsverfahren verbleibt jedoch allein im Ermessen des Verkäufersgesetzlichen Verjährungsfristen.
14.3 Auf Verlangen 7. Weitergehende oder andere als die in dieser Ziffer XIII.1 bis 6 geregelten Ansprüche des Käufers hat Kunden wegen der Verkäufer sämtliche Schutzrechte und Urheberrechte detailliert anzugeben, die ihm bekannt sind oder werden und die bei der Entwicklung oder Herstellung der Waren verwendet werden oder diese auf andere Weise betreffen oder mit ihnen in Zusammenhang stehen. Wird dem Verkäufer die Behauptung einer Verletzung von Rechten Schutzrechten Dritter mitgeteiltsind, ist der Verkäufer zur Einleitung erforderlicher Schritte verpflichtetsoweit gesetzlich zulässig, die einen Bezug der Waren des Verkäufers durch den Käufer ohne solche Verletzung sicherstellen, was beispielsweise durch eine Lizenznahme oder die Neugestaltung der Waren (entsprechend sämtlicher Vertragsbedingungen und Qualifikationsvorgaben) oder andere geeignete Schritte erfolgen kannausgeschlossen.
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Samples: Allgemeine Leistungsbedingungen
Gewerbliche Schutzrechte und Urheberrechte. 14.1 1. Der Käufer behält sich das Eigentum und Urheberrecht an allen der Bestellung beigefügten Unterlagen vor. Solche Unterlagen dürfen ohne die ausdrückliche schriftliche Einwilligung des Käufers keinem Dritten zugänglich gemacht werden und sind ausschließlich für Produktionszwecke zu benutzen, die auf der Bestellung des Käufers basieren, und müssen nach Ausführung der Bestellung unverzüglich und unaufgefordert an den Käufer zurückgegeben werden. Alle im Zusammenhang mit der Bestellung erhalten Informationen sind im Verhältnis zu Dritten vertraulich zu behandeln.
2. Der Verkäufer hat erklärt und gewährleistet, dass die von ihm gelieferten Waren keine inländischen oder ausländischen gewerblichen Schutzrechte verletzen, dass die gesetzlichen Umweltschutzbestimmungen beachtet werden und dass keine haftungsbezogenen, regulatorischen oder strafrechtlichen Verfahren gegen den Verkäufer oder dessen Gesellschaftsorgane anhängig sind, die sich auf die Ausführung der Bestellung auswirken könnten. Der Verkäufer trägt in diesem Zusammenhang die volle Verantwortung und muss den Käufer sowie dessen verbundene Unternehmen von allen Verbindlichkeitensich daraus ergebenden Schadenersatzansprüchen freistellen.
3. Der Verkäufer erklärt und gewährleistet, Kostendass Produktion, SchädenVerwendung oder Verkauf der an den Käufer gelieferten Produkte keine gewerblichen Schutzrechte, insbesondere Patente, Warenzeichen, Gebrauchsmuster, Urheberrechte oder Halbleiterschutzrechte oder Betriebsgeheimnisse verletzt.
4. Der Verkäufer muss den Käufer, dessen Arbeitnehmer und Kunden von allen Ansprüchen und Aufwendungen (einschließlich Gerichts- und Rechtsverfolgungskosten sowie Vergleichsabschlüsse über solche Ansprüche und Klagen) freizustellen, gegen diese zu verteidigen und schadlos zu haltenDritter freistellen, die sich aus einem behaupteten Verstoß gegen gewerbliche Schutzrechte und Urheberrechte oder externe Betriebsgeheimnisse im Zusammenhang mit der Produktion, Verwendung oder dem Verkauf der an den Käufer gelieferten Waren ergeben, sowie alle mit deren Verteidigung verbundenen Rechtsanwaltskosten übernehmen. Vor der Annahme der Bestellung des Käufers muss der Verkäufer den Käufer ordnungsgemäß benachrichtigen, falls die Verwendung der vom Käufer angegebenen Spezifikationen zu einer solchen Rechtsverletzung führt. Falls der Verkäufer eine derartige Benachrichtigung unterlässt, haftet er im Rahmen dieses Abschnitts.
5. Der Verkäufer verzichtet hiermit auf alle Ansprüche gegen den Käufer im Zusammenhang mit der Verletzung gewerblicher Schutzrechte und Urheberrechte, einschließlich in dem Umfang, in dem eine solche Verletzung aus der Verwendung einer vom Käufer angegebenen Spezifikation resultiert.
a) Falls eine vom Verkäufer im Rahmen dieser Bestellung ausgeführte Arbeit zu einer Erfindung oder zu einem urheberrechtlich geschützten Werk führt ‐ gleichgültig, ob patentierbar oder urheberrechtlich schützbar ‐ im Hinblick auf jegliche Inanspruchnahme Automobilkomponenten oder Klage eines Dritten gegen den Käufer dadurch entstehen‐baugruppen oder dessen bzw. deren Herstellung oder Verwendung, dass die Waren tritt der Verkäufer hiermit alle Rechte, Eigentumsrechte und sonstigen Rechte an einer solchen Erfindung oder ihre Verwendung durch den Käufer oder seinen Kunden gewerbliche
14.2 Die Parteien werden sich gegenseitig unverzüglich über alle derartigen – auch vermuteten – Verletzungen von Rechten Dritter informiereneinem solchen urheberrechtlich geschützten Werk und an allen Patenten, von denen sie Kenntnis erhalten. Nach Xxxx des Käufers kann der Käufer seinen eigenen Rechtsvertreter für die Verteidigung gegen jegliche derartige Ansprüche oder Klagen frei wählen, vorbehaltlich der Zustimmung des Verkäufers, die nicht unbillig verweigert werden darf. Der Verkäufer unterstützt den Käufer bei seinen Ermittlungen, der Verteidigung gegen oder Bearbeitung derartiger Ansprüche einschließlich der Zurverfügungstellung jeglicher DokumenteUrheberrechten und sonstigen geistigen Eigentumsrechten, die der Verkäufer daran erwirbt, an den Käufer für ab.
b) Der Verkäufer wird den Käufer auf dessen Wunsch und Kosten bei der Erstellung und Ausfertigung aller Dokumente unterstützen, die Verteidigung benötigt. Wenn der Käufer zum Erhalt solcher Patente, Urheberrechte und sonstigen Eigentumsrechte und zur Eintragung des Käufers als Eigentümer erforderlich sind.
c) Der Verkäufer ist damit einverstanden, dass jedes urheberschaftliche Werk, das gemäß den Beitritt Bestimmungen des United States Copyright Act als „work for hire“ (Auftragsentwicklung) ausgelegt werden kann, auch als „work for hire“ behandelt wird.
d) Falls das Eigentum an einer solchen Erfindung oder einem Patent, Urheberrecht oder sonstigem geistigen Eigentumsrecht des Verkäufers in ein Gerichtsverfahren als wünschenswert erachtetaus rechtlichen Gründen nicht an den Käufer übertragen werden kann, berät sich gewährt der Verkäufer mit dem Käufer und berücksichtigt jedes angemessene Ersuchen zum Beitritt dessen verbundenen Unternehmen (§ 15 AktG) und deren jeweiligen Kunden ein unbefristetes, unwiderrufliches, kostenloses und ausschließliches Nutzungsrecht (mit dem Recht zur Unterlizenzierung an Dritte)an allen diesen geistigen Eigentumsrechten und des Verkäufers Know‐ hows. Das Nutzungsrecht berechtigt den Verkäufer nicht zu zusätzlich zu den in das Gerichtsverfahren. Die Entscheidung zum Beitritt in ein Gerichtsverfahren verbleibt jedoch allein im Ermessen des Verkäufersdiesem Vertrag vereinbarten Zahlungen.
14.3 Auf Verlangen des Käufers hat der Verkäufer sämtliche Schutzrechte und Urheberrechte detailliert anzugeben, die ihm bekannt sind oder werden und die bei der Entwicklung oder Herstellung der Waren verwendet werden oder diese auf andere Weise betreffen oder mit ihnen in Zusammenhang stehen. Wird dem Verkäufer die Behauptung einer Verletzung von Rechten Dritter mitgeteilt, ist der Verkäufer zur Einleitung erforderlicher Schritte verpflichtet, die einen Bezug der Waren des Verkäufers durch den Käufer ohne solche Verletzung sicherstellen, was beispielsweise durch eine Lizenznahme oder die Neugestaltung der Waren (entsprechend sämtlicher Vertragsbedingungen und Qualifikationsvorgaben) oder andere geeignete Schritte erfolgen kann.
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Samples: Einkaufsbedingungen