Gewerbliche Schutzrechte und Urheberrechte. 1. Sofern ein Dritter wegen Verletzung eines gewerblichen Schutzrechtes oder Urheberrechts (im folgenden: Schutzrechte) durch vom Lieferant gelieferte, vertragsgemäß genutzte Produkte gegen den Besteller berechtigte Ansprüche erhebt, haftet der Lieferant gegenüber dem Besteller wie folgt:
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Gewerbliche Schutzrechte und Urheberrechte. 1. Sofern ein Dritter wegen der Verletzung eines gewerblichen Schutzrechtes oder Urheberrechts Urheberrechtes (im folgendenFolgenden: Schutzrechte) durch vom Lieferant Lieferer gelieferte, vertragsgemäß genutzte Produkte gegen den Besteller berechtigte Ansprüche erhebt, haftet der Lieferant Lieferer gegenüber dem Besteller wie folgt:
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Gewerbliche Schutzrechte und Urheberrechte. 1. 13.1 Sofern ein Dritter wegen der Verletzung eines gewerblichen Schutzrechtes Schutzrechts oder Urheberrechts (im folgenden: Schutzrechte) durch vom Lieferant von uns gelieferte, vertragsgemäß genutzte Produkte gegen den Besteller berechtigte berechtige Ansprüche erhebt, haftet der Lieferant haften wir gegenüber dem Besteller Kunden wie folgt:
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Gewerbliche Schutzrechte und Urheberrechte. 1. Sofern ein Dritter wegen Verletzung eines gewerblichen Schutzrechtes Schutz- rechtes oder Urheberrechts (im folgendenFolgenden: Schutzrechte) durch vom Lieferant Lieferer gelieferte, vertragsgemäß genutzte Produkte Pro- dukte gegen den Besteller berechtigte Ansprüche erhebt, haftet der Lieferant Lieferer gegenüber dem Besteller wie folgt:
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