Gewerbliche Schutzrechte und Urheberrechte. Wir werden den Käufer bei der Verletzung von gewerblichen Schutzrechten (einschließlich Urheberrechten) wegen des Gebrauchs eines unserer Produkte von (Schadensersatz-) Ansprüchen des Schutzrechtsinhabers freistellen. Wir werden dem Käufer darüber hinaus grundsätzlich das Recht zum weiteren Gebrauch des Produktes verschaffen. Falls das zu wirtschaftlich angemessenen Bedingungen nicht möglich sein sollte, werden wir nach eigener Xxxx das Produkt entweder derart ändern oder ersetzen, dass das Schutzrecht nicht verletzt wird oder das Produkt zurücknehmen und den an uns entrichteten Kaufpreis abzüglich eines das Alter des Produktes berücksichtigenden Betrages erstatten. Die vorgenannten Verpflichtungen von uns bestehen nur, falls der Käufer uns unverzüglich über gegen ihn gerichtete Ansprüche unterrichtet, wir alle Abwehrmaßnahmen einschließlich außergerichtlicher Regelungen vorbehalten bleiben und die Schutzrechtsverletzung nicht dadurch verursacht wird, dass ein von uns geliefertes Produkt geändert, in einer nicht von uns in Publikationen beschriebenen Weise verwendet oder mit nicht von uns gelieferten Produkten eingesetzt wird. Diese Regelung enthält, vorbehaltlich von Ziffer 8, sämtliche Verpflichtungen von uns bei Ansprüchen im Zusammenhang mit der Verletzung von gewerblichen Schutzrechten.
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