Common use of Gewährleistung, Haftung, Verjährung Clause in Contracts

Gewährleistung, Haftung, Verjährung. (1) Die bvve-medien GmbH gewährleistet gegenüber dem Nutzer, alle Rechte für die Weitergabe und Nutzung des Produktes zu besitzen bzw. rechtmäßig von Dritten übertragen bekommen zu haben. (2) Die bvve-medien GmbH übernimmt keinerlei Gewähr dafür, dass das Produkt den Bedürfnissen des Nutzers entspricht oder mit Programmen des Lizenznehmers zusammenarbeitet. (3) Die bvve-medien GmbH haftet für Ansprüche auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund (z. B. bei Vertragsverletzung, Unmöglichkeit oder unerlaubter Handlung), im folgenden Umfang: a) unbeschränkt nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen bei: Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Arglist, im Rahmen einer gegebenen Beschaffenheits- und/oder Haltbarkeitsgarantie, bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz; b) eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. (4) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten für die Haftung der Mitarbeiter, Vertreter, Organe und Erfüllungsgehilfen der bvve-medien GmbH entsprechend. Der bvve-medien GmbH bleibt der Einwand des Mitverschuldens offen. Der Nutzer hat insbesondere die Pflicht zur Datensicherung nach dem aktuellen Stand der Technik. Gegenüber Unternehmern beträgt die Verjährungsfrist für alle Ansprüche gegen die bvve-medien GmbH ein Jahr. Bei unbeschränkter Haftung nach Pkt. 3.6. a) gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen. (5) Die Rechte des Nutzers wegen Mängeln sind ausgeschlossen, soweit dieser ohne Zustimmung der bvve-medien GmbH Änderungen am Produkt vornimmt oder vornehmen lässt. Fehler am Produkt, die auf eine fehlerhafte Installation oder fehlende Konfiguration der bvve-medien GmbH zurückzuführen sind, sind ebenso wenig Gegenstand der Gewährleistung wie Fehler am Betriebssystem des Vereins oder Drittprodukten.

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Samples: Nutzungsvertrag

Gewährleistung, Haftung, Verjährung. (1) 10.1 Unsere Haftung, die eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen ist auf die Fälle des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit beschränkt. Bei der Verletzung von wesentlichen Vertragspflich- ten haften wir grundsätzlich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Der Schadensersatzanspruch ist je- doch begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Die bvve-medien Haftung für Schäden durch den Vertragsgegenstand an anderen Rechtsgütern des Bestellers ist ausgeschlossen, soweit die Schäden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. MOWOTAS GmbH gewährleistet gegenüber Xx Xxxxxxxxxxx 00 Tel. +00 0000 000000 0 xxx.xxxxxxx.xxx 10.2 Wir haften nicht für Xxxxxx, die auf die vom Besteller zur Verfügung gestellten Unterlagen und Anga- ben zurückzuführen sind. Sollte trotz aller aufgewendeten Sorgfalt die gelieferte Ware einen Mangel auf- weisen, der bereits zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag, steht dem NutzerBesteller zunächst das Recht auf Nacherfüllung, alle Rechte für nicht aber auf Rücktritt zu. Wir können nach unserer Xxxx die Weitergabe Ware nachbessern oder Ersatzware liefern, und Nutzung des Produktes zu besitzen bzwzwar in einer der ursprünglichen Lieferfrist entsprechenden Frist. rechtmäßig Nach erfolgloser Nacherfüllung kann der Besteller von Dritten übertragen bekommen zu habendem Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern. Dies gilt je- doch nur, wenn der Besteller uns zuvor schriftlich unter Setzung einer angemessenen Frist zur Nachbesse- rung aufgefordert hat und wir dieser Aufforderung nicht nachgekommen sind oder aber die Nachbesserung erfolglos war. (2) 10.3 Der Besteller hat uns sofort nach Mängelanzeige die Prüfung der Ware zu ermöglichen. Auf Verlan- gen muss er uns die Ware zurücksenden. Die bvve-medien GmbH übernimmt keinerlei Gewähr dafürdamit einhergehenden Transportkosten tragen wir dann, dass das Produkt den Bedürfnissen des Nutzers entspricht oder mit Programmen des Lizenznehmers zusammenarbeitet. (3) Die bvve-medien GmbH haftet für Ansprüche auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund (z. B. bei Vertragsverletzung, Unmöglichkeit oder unerlaubter Handlung), im folgenden Umfang: a) unbeschränkt nach Maßgabe wenn die Mängelrüge berechtigt ist. Ermöglicht uns der gesetzlichen Bestimmungen bei: Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Arglist, im Rahmen einer gegebenen Beschaffenheits- Besteller die Prüfung nicht und/oder Haltbarkeitsgarantieverweigert er die Rücksendung der Ware an uns, verwirkt er seine Rechte auf Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung und kann auch anderweitige Ersatzrechte gegen uns nicht geltend machen. 10.4 Sämtliche Mängelansprüche des Bestellers einschließlich der Schadensersatz- und Aufwendungser- satzansprüche verjähren in einem Jahr nach Ablieferung der Ware an den Besteller. 10.5 Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaf- fenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Verletzung von LebenBrauchbarkeit, Körper bei natürlicher Abnutzung oder GesundheitVer- schleiß wie bei Schäden, für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz; b) eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. (4) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten für die Haftung der Mitarbeiter, Vertreter, Organe und Erfüllungsgehilfen der bvve-medien GmbH entsprechend. Der bvve-medien GmbH bleibt der Einwand des Mitverschuldens offen. Der Nutzer hat insbesondere die Pflicht zur Datensicherung nach dem aktuellen Stand der Technik. Gegenüber Unternehmern beträgt die Verjährungsfrist für alle Ansprüche gegen die bvve-medien GmbH ein Jahr. Bei unbeschränkter Haftung nach Pkt. 3.6. a) gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen. (5) Die Rechte des Nutzers wegen Mängeln sind ausgeschlossenGefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behand- lung, soweit dieser ohne Zustimmung der bvve-medien GmbH Änderungen am Produkt vornimmt übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, mangelhafter Bauarbeiten oder vornehmen lässt. Fehler am Produktaufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Werden vom Besteller oder Dritten unsachgemäß Instandsetzungsarbeiten oder Änderungen vorgenommen, so beste- hen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche. Im Falle eines Man- gels, der auf eine fehlerhafte Installation oder fehlende Konfiguration der bvve-medien GmbH zurückzuführen sindeiner fehlerhaften Montage beruht, sind ebenso wenig Gegenstand wir nur zur Gewährleistung verpflichtet, wenn die Montage oder der Gewährleistung wie Fehler am Betriebssystem des Vereins oder DrittproduktenEinbau der verkauften Sache fachkundig durchgeführt wurde. Die fachkundige Durchfüh- rung hat der Besteller darzulegen und zu beweisen.

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Samples: General Terms and Conditions

Gewährleistung, Haftung, Verjährung. (1) 6.1 Wenn und soweit Beratungsfehler und/oder Mängel eines von Tachycon erstellten Werkes darauf beruhen, dass der Kunde Mitwirkun gsobliegenheiten gemäß Abschnitt 2., nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erfüllt hat, ist die Haftung von Tachycon ausgeschlossen. Den Nachweis der vollständ igen und rechtzeitigen Erfüllung aller Mitwirkungsob- liegenheiten hat der Kunde zu führen. Tachycon übernimmt ferner keine Haftung für etwaige Schäden des Kunden, die auf Nichtbeachtung der Sicherungsobliegenheit gemäß Abschnitt 3. beruhen. 6.2 Tachycon haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die bvve-medien GmbH gewährleistet gegenüber dem NutzerHaftung für Garantien erfolgt verschuldensunabhängig. Für leichte Fahrlässigkeit haftet Tachycon ausschließlich nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes, alle Rechte wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die Weitergabe leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den ver- tragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Für das Verschulden von Er- füllungsgehilfen und Nutzung des Produktes zu besitzen bzw. rechtmäßig von Dritten übertragen bekommen zu habenVertretern haftet Tachycon in demselben Umfang. 6.3 Die Regelung des vorstehenden Absatzes (26.2) Die bvve-medien GmbH übernimmt keinerlei Gewähr dafür, dass das Produkt den Bedürfnissen des Nutzers entspricht oder mit Programmen des Lizenznehmers zusammenarbeitet. (3) Die bvve-medien GmbH haftet für Ansprüche erstreckt sich auf Schadensersatz oder Ersatz neben der Leistung, Schadensersatz statt der Leistung und den Ersatzanspruch wegen vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund Rechtsgrund, einschließlich der Haftung wegen Mängeln, Verzugs oder Unmöglichke it. 6.4 Tachycon haftet nicht für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, Schäden aus Ansprüchen Dritter oder sonstige mittelbare Schä den und Folgeschäden sowie für den Verlust aufgezeichneter Daten. Für die Wiederbeschaffung von Daten haftet Tachycon nur, wenn der Kunde vorab sichergestellt hatte, dass diese Daten aus anderem Datenmate- rial mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden können. 6.5 Ansprüche des Kunden wegen Sach- oder Rechtsmängeln verjähren innerhalb eines Jahres ab Erbringung der Leistung. Besteht der Rechtsmangel in einem dinglichen Recht eines Dritten, gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen. Für sonstige Ansprüche des Kunden aus einem Schuldverhältnis (z. B. bei Vertragsverletzung, Unmöglichkeit oder unerlaubter Handlung), im folgenden Umfang: a§ 311 Abs. 2 BGB) unbeschränkt nach Maßgabe gilt eine Verjährungsfrist von einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsfristbeginn. Die Ansprüche verjähren spätestens mit Ablauf der gesetzlichen Bestimmungen bei: Vorsatz Höchstfristen. Bei Personenschäden sowie bei Vor satz und grober Fahrlässigkeit, bei Arglist, im Rahmen einer gegebenen Beschaffenheits- und/oder Haltbarkeitsgarantie, bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz; b) eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. (4) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten für die Haftung der Mitarbeiter, Vertreter, Organe und Erfüllungsgehilfen der bvve-medien GmbH entsprechend. Der bvve-medien GmbH bleibt der Einwand des Mitverschuldens offen. Der Nutzer hat insbesondere die Pflicht zur Datensicherung nach dem aktuellen Stand der Technik. Gegenüber Unternehmern beträgt die Verjährungsfrist für alle Ansprüche gegen die bvve-medien GmbH ein Jahr. Bei unbeschränkter Haftung nach Pkt. 3.6. a) gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen. (5) Die Rechte des Nutzers wegen Mängeln sind ausgeschlossen, soweit dieser ohne Zustimmung der bvve-medien GmbH Änderungen am Produkt vornimmt oder vornehmen lässt. Fehler am Produkt, die auf eine fehlerhafte Installation oder fehlende Konfiguration der bvve-medien GmbH zurückzuführen sind, sind ebenso wenig Gegenstand der Gewährleistung wie Fehler am Betriebssystem des Vereins oder Drittprodukten.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Gewährleistung, Haftung, Verjährung. (1) Die bvve-medien GmbH gewährleistet 10.1 Der Vertragspartner hat die empfangene Ware auf Vollständigkeit, Transportschäden, offensichtliche Mängel, Beschaffenheit und deren Eigenschaften zu untersuchen. Offensichtliche Mängel sind innerhalb von zwei Wochen ab Ablieferung schriftlich uns gegenüber zu rügen. Dies gilt ebenso für einen Mangel, der sich erst später zeigt, ab Kenntnis. Für die Wahrung der Frist ist der Empfang der schriftlichen Mängelanzeige maßgebend. Äußerlich erkennbare Beschädigungen beim Empfang sind gegenüber dem NutzerSpediteur oder Frachtführer sofort zu beanstanden. 10.2 Wir sind nicht zur Gewährleistung verpflichtet, wenn der Vertragspartner einen Mangel nicht rechtzeitig schriftlich gerügt hat. Soweit ein von uns zu vertretender Mangel an der Ware vorliegt und von dem Vertragspartner rechtzeitig schriftlich gerügt wurde, sind wir unter den gesetzlichen Voraussetzungen zur Nacherfüllung verpflichtet. Der Vertragspartner hat für jeden einzelnen Mangel eine angemessene Frist von mindestens 14 Tagen zur Nacherfüllung zu gewähren. 10.3 Die Nacherfüllung kann nach unserer Xxxx durch Beseitigung des Mangels oder Lieferung einer neuen Ware erfolgen. Während der Nacherfüllung sind die Herabsetzung des Preises oder der Rücktritt vom Vertrag durch den Vertragspartner ausgeschlossen. 10.4 Weitergehende Ansprüche wegen des Mangels kann der Vertragspartner erst geltend machen, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder verweigert wurde. Das Recht des Vertragspartners zur Geltendmachung von weitergehenden Schadensersatzansprüchen zu den nachfolgenden Bedingungen bleibt davon unberührt. 10.5 Wir haften unabhängig von den nachfolgenden Haftungsbeschränkungen uneingeschränkt für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung von ihr, ihren gesetzlichen Vertretern oder ihren Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden, die von der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz umfasst werden, sowie für alle Rechte Schäden, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen sowie Arglist der Xxxxxx Medical ihrer gesetzlichen Vertreter oder ihrer Erfüllungsgehilfen beruhen. 10.6 Angaben über unsere Ware stellen keine garantierte Beschaffenheit bzw. Haltbarkeit dar, es sei denn, die Garantie erfolgt ausdrücklich und schriftlich. Für Schäden, die auf dem Fehlen der garantierten Beschaffenheit oder Haltbarkeit beruhen, aber nicht unmittelbar an der Ware eintreten, haften wir allerdings nur insoweit, als das Risiko eines solchen Schadens ersichtlich von der Garantie erfasst ist. 10.7 Wir haften nicht für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden, es sei denn, diese Fahrlässigkeit betrifft die Verletzung solcher Vertragspflichten, deren Einhaltung für die Weitergabe Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflichten) und Nutzung des Produktes zu besitzen bzwderen Schäden in typischer Weise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind. rechtmäßig von Dritten übertragen bekommen zu habenDiese Haftungsbeschränkungen gelten auch, soweit die Haftung für die gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen der Xxxxxx Medical betroffen ist. (2) Die bvve-medien GmbH übernimmt keinerlei Gewähr dafür10.8 Eine weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen. Soweit die Haftung der Xxxxxx Medical ausgeschlossen oder beschränkt ist, dass das Produkt gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen. 10.9 Keine Gewährleistung besteht für Mängel und Schäden, die aus ungeeigneter oder unsachgemäßer Verwendung, Nichtbeachtung von Anwendungshinweisen oder fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung entstanden sind. Dies gilt insbesondere für den Bedürfnissen des Nutzers entspricht Betrieb der Gegenstände mit falscher Stromart oder ‐spannung sowie Anschluss an ungeeigneten Stromquellen, die Kombination ungeeigneter Komponenten oder die Systemnutzung außerhalb der Zweckbestimmung und Konformitätserklärung oder mit Programmen des Lizenznehmers zusammenarbeitet. (3) Die bvve-medien GmbH haftet anderen oder weiteren Komponenten. Das gleiche gilt für Ansprüche auf Schadensersatz Mängel und Schäden, die aufgrund von Brand, Blitzschlag, Explosion oder Ersatz vergeblicher Aufwendungennetzbedingten Überspannungen, gleich aus welchem Rechtsgrund (z. B. bei VertragsverletzungFeuchtigkeit aller Art, Unmöglichkeit falscher oder unerlaubter Handlung), im folgenden Umfang: a) unbeschränkt nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen bei: Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Arglist, im Rahmen einer gegebenen Beschaffenheits- fehlender Programm‐Software und/oder HaltbarkeitsgarantieVerarbeitungsdaten zurückzuführen sind bzw. wenn der er ohne Autorisierung Softwareinstallationen jeglicher Art vornimmt, bei es sei denn, der Verletzung Vertragspartner weist nach, dass diese Umstände nicht ursächlich für den gerügten Mangel sind. Keine Gewährleistung besteht ferner in den Fällen, in denen der Kunde Eingriffe und/oder Reparaturen an Geräten ohne vorherige schriftliche Zustimmung oder durch Personen vornehmen lässt, die nicht von Lebenuns autorisiert wurden, Körper sofern die Störung damit im Zusammenhang stehen kann. Um Datenverlusten in Folge von Reparatur oder GesundheitMangel der Ware vorzubeugen, für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz; b) wird der Vertragspartner auf die Notwendigkeit der Durchführung regelmäßiger Datensicherungen hingewiesen, da eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossenderartige Mangelfolgeschäden, wie auch für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden ausgeschlossen wird. (4) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten 10.10 Gewährleistungsansprüche und sonstige vertragliche Ansprüche verjähren nach einem Jahr ab deren Entstehung, sofern diese nicht aus einer vorsätzlichen Pflichtverletzung resultieren. 10.11 Bei Bestandsaufnahmen, ‐analysen und Empfehlungen haften wir nur für die Haftung Ist‐Ergebnisse auf Grund der Mitarbeiter, Vertreter, Organe und Erfüllungsgehilfen der bvve-medien GmbH entsprechenduns zur Verfügung gestellten Informationen. Der bvve-medien GmbH bleibt zukünftige Eintritt eines Umstandes, einer Situation oder einer Schlussfolgerung der Einwand des Mitverschuldens offen. Der Nutzer hat insbesondere die Pflicht zur Datensicherung nach dem aktuellen Stand der Technik. Gegenüber Unternehmern beträgt die Verjährungsfrist für alle Ansprüche gegen die bvve-medien GmbH ein Jahr. Bei unbeschränkter Haftung nach Pkt. 3.6. a) gelten die gesetzlichen VerjährungsfristenAnalyse wird weder gewährleistet noch zugesichert. (5) Die Rechte des Nutzers wegen Mängeln sind ausgeschlossen, soweit dieser ohne Zustimmung der bvve-medien GmbH Änderungen am Produkt vornimmt oder vornehmen lässt. Fehler am Produkt, die auf eine fehlerhafte Installation oder fehlende Konfiguration der bvve-medien GmbH zurückzuführen sind, sind ebenso wenig Gegenstand der 10.12 Gebrauchte Ware wird unter Ausschluss jedweder Gewährleistung wie Fehler am Betriebssystem des Vereins oder Drittproduktenverkauft.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Gewährleistung, Haftung, Verjährung. (1) 5.1 Die bvve-medien GmbH gewährleistet Anbieterin haftet gegenüber dem NutzerVerbraucher im gesetzlichen Umfang, alle Rechte gegenüber dem Unternehmer jedoch nur für die Weitergabe grobe Fahrlässigkeit und Nutzung des Produktes zu besitzen bzwVorsatz. rechtmäßig von Dritten übertragen bekommen zu habenDiese Haftungsbeschränkung gilt auch zugunsten ihrer Erfüllungsgehilfen. 5.2 Bezüglich der Gewährleistungsfrist gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Bei Lebensmitteln entspricht die Gewährleistungsfrist jedoch höchstens der Mindesthaltbarkeitsdauer. Die Gewährleistungsfrist beginnt, sobald die Anbieterin die Ware dem Kunden am Erfüllungsort anbietet. 5.3 Die Haftung für einen Verspätungsschaden, für Mangelfolgeschäden, für bloße Vermögensschäden sowie für entgangenen Gewinn eines unternehmerisch tätigen Kunden wird ausdrücklich ausgeschlossen. 5.4 Angaben der Anbieterin in Prospekten, Katalogen, etc. sind ohne Gewähr. 5.5 Die Anbieterin übernimmt keine Gewähr und keine Haftung für Mängel aufgrund unsachmäßiger Lagerung, Verwendung oder Transport. 5.6 Ist der Kunde Unternehmer, hat er die Ware unverzüglich zu prüfen und allfällige Mängel unter gleichzeitiger Übersendung eines Nachweises (2z.B. Muster der beanstandeten Ware oder Digitalfoto) Die bvve-medien GmbH übernimmt keinerlei innerhalb von fünf Werktagen schriftlich zu rügen, widrigenfalls jegliche Ansprüche ausgeschlossen sind. Auf Verlangen der Anbieterin hat der Kunde die Besichtigung der Ware durch eine von der Anbieterin namhaft gemachte Person (z.B. Dienstnehmer der Anbieterin, Gutachter) zu dulden. Bei fristgerechter Mängelrüge steht es der Anbieterin nach eigener Xxxx frei, den Mangel durch Austausch oder Verbesserung zu beheben, Preisminderung zu gewähren oder die Ware gegen Rückerstattung des Kaufpreises zurückzunehmen. Weitere Ansprüche hat der Kunde nicht. 5.7 Für die Lieferung von Lebensmitteln leistet die Anbieterin keine Gewähr dafür, dass das Produkt den Bedürfnissen des Nutzers entspricht oder mit Programmen des Lizenznehmers zusammenarbeitetdie Ware außerhalb der Europäischen Union vertrieben werden darf. Diesbezügliche Abklärungen hat der Kunde selbst zu treffen. (3) Die bvve-medien GmbH haftet für Ansprüche auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen5.8 Ist der Kunde Unternehmer, gleich aus welchem Rechtsgrund (z. B. bei Vertragsverletzung, Unmöglichkeit oder unerlaubter Handlung), im folgenden Umfang: a) unbeschränkt nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen beigelten folgende Verfalls- bzw. Verjährungsfristen als vereinbart: Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Arglist, im Rahmen einer gegebenen Beschaffenheits- und/oder Haltbarkeitsgarantie, bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz; b) eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. (4) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten für die Haftung der Mitarbeiter, Vertreter, Organe und Erfüllungsgehilfen der bvve-medien GmbH entsprechend. Der bvve-medien GmbH bleibt der Einwand des Mitverschuldens offen. Der Nutzer hat insbesondere die Pflicht zur Datensicherung nach dem aktuellen Stand der Technik. Gegenüber Unternehmern beträgt die Verjährungsfrist für alle Ansprüche - Leistungsansprüche gegen die bvve-medien GmbH ein JahrAnbieterin verfallen binnen sechs Monate nach Fälligkeit, - Schadenersatz- und Gewährleistungsansprüche gegen die Anbieterin verjähren sechs Monate ab Kenntnis des Schadens bzw. Bei unbeschränkter Haftung nach Pkt. 3.6. a) gelten die gesetzlichen Verjährungsfristendes Mangels. (5) Die Rechte des Nutzers wegen Mängeln sind ausgeschlossen, soweit dieser ohne Zustimmung der bvve-medien GmbH Änderungen am Produkt vornimmt oder vornehmen lässt. Fehler am Produkt, die auf eine fehlerhafte Installation oder fehlende Konfiguration der bvve-medien GmbH zurückzuführen sind, sind ebenso wenig Gegenstand der Gewährleistung wie Fehler am Betriebssystem des Vereins oder Drittprodukten.

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