Gipsgeld Musterklauseln

Gipsgeld. Wir zahlen einmalig Gipsgeld von 250 EUR, wenn aufgrund ärztlicher Anweisung Körperteile der versicherten Person unfallbedingt länger als 14 Tage ruhig gestellt werden. Die Ruhigstellung muss durch - einen Gips oder - einen Zinkleimverband oder - das Vacoped-System oder - den Aircast Walker erfolgen. Für andere ruhigstellende Maßnahmen zahlen wir kein Gipsgeld.
Gipsgeld. Muss eine versicherte Person aufgrund eines versicherten Unfallereignis- ses, das zu einer Fraktur führt, länger als 14 Tage einen Gipsverband tragen, zahlen wir einmalig ein Gipsgeld in Höhe von 250 EUR. Die Leistung ist bei uns innerhalb von 36 Monaten vom Unfalltag an gerech- net durch Vorlage eines ärztlichen Attests geltend zu machen.
Gipsgeld. Hat die versicherte Person bei einem Unfall einen vollständigen Knochenbruch oder kom- pletten Bänderriss erlitten, zahlen wir ein Gips- geld in Höhe von 250 EUR, sofern keine vollsta- tionäre Krankenhausbehandlung erfolgte. Wurde die Verletzung im Rahmen eines vollsta- tionären Krankenhausaufenthalts behandelt, zahlen wir das vereinbarte Krankenhaustage- geld und Genesungsgeld – mindestens jedoch 250 EUR.
Gipsgeld. In teilweiser Abweichung von Ziffer 2.5.1 und in Ergänzung zu Ziffer 2.5.2 leisten wir – bei Bruch eines Knochens, – Zerreißung (vollständige) eines Muskels, einer Sehne, eines Bandes oder einer Kapsel, sofern sie durch einen unter diesen Vertrag fallenden Un- fall verursacht wurden und zu einer medizinisch notwendi- gen stationären und / oder ambulanten Heilbehandlung geführt haben, einmalig den 5-fachen Tagessatz des ver- einbarten Krankenhaustagegeldes. Ein Anspruch auf ein versichertes Genesungsgeld im Sinne von Ziffer 2.6 entsteht hierdurch nicht.
Gipsgeld. (beitragsfrei eingeschlossen)
Gipsgeld. Abweichend von Ziffer 14.2 der Besonderen Bedingungen – UnfallTarif24 beträgt die Versicherungssumme 200 EUR.
Gipsgeld. Erleidet die versicherte Person durch einen Unfall den Bruch eines Knochens oder die Zerreißung eines Bandes oder einer Kapsel und hat die Verletzung keine vollstationäre Heilbehandlung zur Folge, so wird ein Gipsgeld in Höhe von 300 EUR gezahlt. Erleidet die versicherte Person einen Verkehrsunfall mit ihrem Hund und hat diese Anspruch auf das Gipsgeld, zahlen wir das doppelte Gipsgeld. Der Nachweis des Verkehrsunfalls ist durch eine polizeiliche Bescheinigung zu erbrin- gen.
Gipsgeld. Die versicherte Person hat infolge eines Unfallereignisses einen Gipsverband aufgrund ärztlicher Anweisung länger als 21 Tage getragen. Das Gipsgeld in Höhe von 500 EUR wird für jeden Unfall einmal gezahlt.
Gipsgeld. Es gelten die Bestimmungen gemäß Ziffer 3.1 vereinbart. Abweichend von Ziffer 3.1.2 zahlen wir einmalig 200 €.