Gleichbehandlung. 1. Für den Anspruch auf und die Zahlung von Leistungen hat ein Vertragsstaat Personen, für die die Rechtsvorschriften des anderen Vertragsstaates gelten oder galten, sowie alle anderen Personen, die ihre Leistungsansprüche von den erstgenannten Personen ableiten, in gleicher Weise wie einen eigenen Staatsangehörigen zu behandeln. 2. Ein Vertragsstaat hat Absatz 1 auch anzuwenden, wenn eine Person im Gebiet eines dritten Staates wohnt oder sich dort aufhält. 3. Absatz 1 berührt nicht die Bestimmungen der österreichischen Rechtsvorschriften über Versicherungslastregelungen in Abkommen mit einem dritten Staat. 4. Hinsichtlich der österreichischen Rechtsvorschriften über die Berücksichtigung von Kriegsdienstzeiten und diesen gleichgestellten Zeiten stehen die kanadischen Staatsangehörigen, die unmittelbar vor dem 13. Xxxx 1938 die österreichische Staatsangehörigkeit besaßen, den österreichischen Staatsangehörigen gleich. 5. Unterliegt ein kanadischer Staatsbürger den österreichischen Rechtsvorschriften gemäß Artikel 9, so hat Österreich diesen kanadischen Staatsbürger wie einen österreichischen Staatsbürger zu behandeln.
Appears in 2 contracts
Samples: Abkommen Im Bereich Der Sozialen Sicherheit, Abkommen Im Bereich Der Sozialen Sicherheit
Gleichbehandlung. 1. Für den Anspruch auf und die Zahlung von Leistungen Leistungen, sowie die Gewährung von Sachleistungen hat ein Vertragsstaat eine Vertragspartei Personen, für die die Rechtsvorschriften des der anderen Vertragsstaates Vertragspartei gelten oder galten, sowie alle anderen Personen, die ihre Leistungsansprüche von den erstgenannten diesen Personen ableiten, in gleicher Weise wie einen eigenen Staatsangehörigen zu behandeln.
2. Ein Vertragsstaat Eine Vertragspartei hat Absatz 1 auch auf Situationen anzuwenden, wenn in denen eine Person im Gebiet eines dritten Staates wohnt oder sich dort aufhält.
3. Absatz 1 berührt nicht die Bestimmungen der österreichischen Rechtsvorschriften über Versicherungslastregelungen in Abkommen Übereinkommen mit einem dritten Staat.
4. Hinsichtlich der österreichischen Rechtsvorschriften über die Berücksichtigung von Kriegsdienstzeiten und diesen gleichgestellten Zeiten stehen die kanadischen StaatsangehörigenStaatsangehörigen im Sinne des Artikels 1 in Bezug auf Québec, die unmittelbar vor dem 13. Xxxx 1938 die österreichische Staatsangehörigkeit besaßen, den österreichischen Staatsangehörigen gleich.
5. Unterliegt ein kanadischer Staatsbürger Staatsangehöriger im Sinne des Artikels 1 in Bezug auf Québec den österreichischen Rechtsvorschriften gemäß Artikel 9, so hat Österreich diesen kanadischen Staatsbürger diese Person wie einen österreichischen Staatsbürger zu behandeln.
Appears in 1 contract
Gleichbehandlung. 1. Für den Anspruch auf und die Zahlung von Leistungen Leistungen, sowie die Gewährung von Sachleistungen hat ein Vertragsstaat eine Vertragspartei Personen, für die die Rechtsvorschriften des der anderen Vertragsstaates Vertragspartei gelten oder galten, sowie alle anderen Personen, die ihre Leistungsansprüche von den erstgenannten diesen Personen ableiten, in gleicher Weise wie einen eigenen Staatsangehörigen eigene Staatsangehörige zu behandeln.
2. Ein Vertragsstaat Eine Vertragspartei hat Absatz 1 auch auf Situationen anzuwenden, wenn in denen eine Person im Gebiet eines dritten Staates wohnt oder sich dort aufhält.
3. Absatz 1 berührt nicht die Bestimmungen der österreichischen Rechtsvorschriften über Versicherungslastregelungen in Abkommen Übereinkommen mit einem dritten Staat.
4. Hinsichtlich der österreichischen Rechtsvorschriften über die Berücksichtigung von Kriegsdienstzeiten und diesen gleichgestellten Zeiten stehen die kanadischen StaatsangehörigenStaatsangehörigen im Sinne des Artikels 1 in Bezug auf Québec, die unmittelbar vor dem 13. Xxxx 1938 die österreichische Staatsangehörigkeit besaßen, den österreichischen Staatsangehörigen gleich.
5. Unterliegt ein kanadischer Staatsbürger Staatsangehöriger im Sinne des Artikels 1 in Bezug auf Québec den österreichischen Rechtsvorschriften gemäß Artikel 9, so hat Österreich diesen kanadischen Staatsbürger diese Person wie einen österreichischen Staatsbürger zu behandeln.
Appears in 1 contract