Grenzen. Für die möglichen Veränderungen gelten Beschränkungen, die un- ter anderem vom Alter bei Rentenbeginn und der durchschnittli- chen Lebenserwartung und bei einer temporären Rente nach Ziffer 9.3 zusätzlich von der vereinbarten Rentenzahlungsdauer abhän- gen. Auf Wunsch teilen wir Ihnen mit, welche Möglichkeiten bei Ihrer Versicherung bestehen. • Wenn die Kapitalzahlung bei Tod erhöht wird, muss möglicher- weise eine Zuzahlung geleistet werden. • Wenn die Kapitalzahlung bei Tod reduziert wird oder wenn Sie eine notwendige Zuzahlung nicht zahlen wollen, verändert sich die garantierte Mindestrente nach versicherungsmathemati- schen Grundsätzen. Dabei gelten die Regelungen nach Ziffer 1.4 Absatz 2. • Wir berechnen die Zuzahlung nach versicherungsmathemati- schen Grundsätzen. Dabei gelten die Regelungen nach Ziffer 1.4 Absatz 3. Auf Wunsch informieren wir Sie über die konkreten Auswirkungen. Wenn Sie keinen Baustein Hinterbliebenenrente abgeschlossen haben, können Sie den Einschluss einer Hinterbliebenenrente zum Rentenbeginn verlangen. Eine Risikoprüfung nehmen wir nicht vor.
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