Grenzen. Die →versicherte Person muss mindestens 6 Monate alt sein. • Das →rechnungsmäßige Alter der →versicherten Person darf höchstens 16 Jahre betragen. • Die monatliche garantierte Kinderpflegerente darf höchstens 1.500 EUR betragen. • Wenn ein Baustein zur Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit oder Tod des Versorgers eingeschlossen ist, darf das →rech- nungsmäßige Alter des versicherten Versorgers höchstens 54 Jahre betragen. • Es gelten die zeitlichen Mindest- und Höchstgrenzen.
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