Grenzen. 6.1 Vorbehaltlich der Ziff. 6.2 haftet die Verkäuferin nicht für Ansprüche, es sei denn: 6.1.1 die Haftung übersteigt den individuellen Schwellenwert; und 6.1.2 der Gesamtbetrag der Haftung für alle wesentlichen Ansprüche (ob befriedigt oder nicht) übersteigt den kumulativen Schwellenwert. In diesem Fall haftet die Verkäuferin für den gesamten geforderten Betrag und nicht nur für den Über- schuss. 6.2 Die Gesamthaftung der Verkäuferin für alle Ansprüche übersteigt unter keinen Umstän- den einen Betrag von CHF 395’000.00.
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