Common use of Grundgagen Clause in Contracts

Grundgagen. 3.1. Der Kleindarsteller erhält ab dem 1. Juli 2014 je achteinhalbstündigem Einsatz- tag, unabhängig davon, ob er in eigener oder von der Produktion gestellter Kleidung auftritt, eine Tagesgage in Höhe von 98,– € (ab dem 1. Januar 2015 100,– €). Beträgt der Einsatz lediglich bis zu 6,5 Stunden, so erhält der Klein- darsteller ab dem 1. Juli 2014 je bis zu sechseinhalbstündigem Einsatztag, unab- hängig davon, ob er in eigener oder von der Produktion gestellter Kleidung auf- tritt, eine Tagesgage in Höhe von 74,– € (ab dem 1. Januar 2015 76,– €).

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Samples: Tarifvertrag, Tarifvertrag

Grundgagen. 3.1. Der Kleindarsteller erhält ab dem 1. Juli 2014 April 2016 je achteinhalbstündigem Ein- satztag, unabhängig davon, ob er in eigener oder von der Produktion gestellter Kleidung auftritt, eine Tagesgage in Höhe von 106,– € (ab dem 1. Januar 2017 109,– €). Beträgt der Einsatz lediglich bis zu 6,5 Stunden, so erhält der Kleindarsteller ab dem 1. April 2016 je bis zu sechseinhalbstündigem Einsatz- tag, unabhängig davon, ob er in eigener oder von der Produktion gestellter Kleidung auftritt, eine Tagesgage in Höhe von 9881,– € (ab dem 1. Januar 2015 100,– €). Beträgt der Einsatz lediglich bis zu 6,5 Stunden, so erhält der Klein- darsteller ab dem 1. Juli 2014 je bis zu sechseinhalbstündigem Einsatztag, unab- hängig davon, ob er in eigener oder von der Produktion gestellter Kleidung auf- tritt, eine Tagesgage in Höhe von 74,– € (ab dem 1. Januar 2015 762017 83,– €).

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Samples: Tarifvertrag Für Auf Produktionsdauer Beschäftigte Film Und Fernsehschaffende

Grundgagen. 3.1. Der Kleindarsteller erhält ab dem 1. Juli 2014 April 2016 je achteinhalbstündigem Einsatz- tagEinsatztag, unabhän- gig davon, ob er in eigener oder von der Pro- duktion gestellter Kleidung auftritt, eine Tages- gage in Höhe von 106 € (ab dem 1. Januar 2017 109 €). Beträgt der Einsatz lediglich bis zu 6,5 Stunden, so erhält der Kleindarsteller ab dem 1. April 2016 je bis zu sechseinhalbstündigem Ein- satztag, unabhängig davon, ob er in eigener oder von der Produktion gestellter Kleidung auftritt, eine Tagesgage in Höhe von 98,– 81,- € (ab dem 1. Januar 2015 100,– €). Beträgt der Einsatz lediglich bis zu 6,5 Stunden, so erhält der Klein- darsteller ab dem 1. Juli 2014 je bis zu sechseinhalbstündigem Einsatztag, unab- hängig davon, ob er in eigener oder von der Produktion gestellter Kleidung auf- tritt, eine Tagesgage in Höhe von 74,– € (ab dem 1. Januar 2015 76,– 2017 83 €).

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Samples: www.produzentenallianz.de