Grundpflege. Wenn das versicherte Kind in seiner körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit so beeinträchtigt ist, dass die Voraussetzungen der Pflegestufe 1 nach § 15 Absatz 1 Sozialgesetzbuch - elftes Buch - gegeben sind, erhält es zu Hause eine Grundpflege. Die Grundpflege umfasst Körperpflege, An- und Auskleiden, Hilfe bei der Zubereitung und Einnahme von Mahlzeiten, Hilfe beim Verrichten der Notdurft, Hilfe bei Krankengymnastik sowie die Lagerung im Bett. Diese Leistung wird so lange erbracht, bis das versicherte Kind Leistungen aus der Pflegeversicherung erhält, jedoch für höchstens vier Wochen, bis zu 21 Stunden pro Woche.
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Samples: Versicherungs Bedingungen Für Den Gruppenunfallvertrag, Allgemeine Unfallversicherungsbedingungen
Grundpflege. Wenn das die versicherte Kind Person in seiner ihrer körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit so beeinträchtigt ist, dass die Voraussetzungen der Pflegestufe 1 nach § 15 Absatz 1 Sozialgesetzbuch - elftes Buch - gegeben sind, erhält es sie zu Hause eine Grundpflege. Die Grundpflege umfasst Körperpflege, An- und Auskleiden, Hilfe bei der Zubereitung und Einnahme von Mahlzeiten, Hilfe beim Verrichten der Notdurft, Hilfe bei Krankengymnastik sowie die Lagerung im Bett. Diese Leistung wird so lange erbracht, bis das die versicherte Kind Person Leistungen aus der Pflegeversicherung erhält, jedoch für höchstens vier Wochen, bis zu 21 Stunden pro Woche.
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