Grundvoraussetzungen Musterklauseln

Grundvoraussetzungen. Um Anspruch auf PayPal-Verkäuferschutz zu haben, müssen alle folgenden Grundvoraussetzungen sowie alle anwendbaren zusätzlichen Anforderungen erfüllt sein: • Die für Ihr PayPal -Konto registrierte Standardadresse muss in Österreich liegen. • Bei Käuferschutzanträgen wegen nicht g enehmigten Transaktionen müssen Sie spätestens zwei Tage, nachdem PayPal Sie über den Konflikt oder die Rückbuchung benachrichtigt hat, einen geeigneten Versand - oder Lieferbeleg vorlegen, der bestätigt, dass der Artikel versandt oder dem Käufer bereitgest ellt wurde. Benachrichtigt PayPal Sie beispielsweise am 1. September über einen Käuferschutzantrag wegen einer nicht genehmigten Transaktion, muss aus dem Lieferbeleg hervorgehen, dass der Artikel spätestens am 3. September an den Käufer versandt wurde, da mit der PayPal-Verkäuferschutz zum Tragen kommt. • Der Artikel muss ein physisches, materielles Gut sein, das versendet werden kann, oder es muss sich um ein immaterielles Gut handeln, das den zusätzlichen Anforderungen für immaterielle Güter entspricht. Wenn der Artikel mit einem QR-Code von PayPal für Waren oder Dienstleistungen im Ihrem Laden bezahlt wird, können auch Artikel, die Sie persönlich liefern, unter den PayPal - Verkäuferschutz fallen. • Sie müssen den Artikel an die Lieferadresse versenden, die auf der Seite "Transaktionsdetails" für die Transaktion in Ihrem PayPal -Konto aufgeführt ist. Wenn Sie den Artikel ursprünglich an die Lieferadresse des Empfängers versenden, die auf der Seite "Transaktionsdetails" aufgeführt ist, der Artikel später aber an eine andere Adresse weitergeleitet wird, können Sie den PayPal - Verkäuferschutz nicht in Anspruch nehmen. Damit Sie einen gültigen Versand - und Lieferbeleg vorlegen können, empfehlen wir daher, nicht auf vom Käufer gewählte Versandunternehmen zurückzugreifen. o Die Versandanforderung gilt nicht für berechtigte Transaktionen mit Artikeln, die Sie persönlich liefern. Sie müssen uns jedoch dann auf Anfrage alternative Liefernachweise oder zusätzliche Unterlagen oder Informationen zu der Transaktion zur Verfügung stellen. • Wir können Unterlagen und sonstige Informationen von Ihnen anfordern. Kommen Sie diesen Anfragen wie in unseren E-Mails oder auf der Seite Konfliktlösungen angegeben zeitnah nach. Andernfalls haben Sie möglicherweise keinen Anspruch auf Verkäuferschutz. • Handelt es sich bei dem Verkauf um vorbestellte oder einzelgefertigte Waren, müssen Sie diese innerhalb der im Angebot angegebenen Frist ve rsende...
Grundvoraussetzungen. Die Grundvoraussetzungen müssen bis zu dem in der jeweiligen Ausschreibung an- geführten Termin bzw. im Falle von Z 5 spätestens bis Ende der Bewerbungsfrist erfüllt sein, andernfalls wird die Bewerbung nicht berücksichtigt. Diese Grundvoraussetzungen sind:
Grundvoraussetzungen. Das Unternehmen verwendet Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) und vereinbart diese rechtskräftig als Grundlage für die Geschäftsbeziehung mit seinen Kunden. • Die im Unternehmen verwendeten AGB und Vollmachten müssen vor dem erstmaligen Einsatz von einem Rechtsanwalt überprüft werden. Das Unternehmen hat die entsprechende Korrespondenz mit dem Rechtsanwalt aufzubewahren und im Bedarfsfall vorzulegen. Änderungen der AGB müssen von einem Rechtsanwalt überprüft werden, bevor diese zum Einsatz kommen. Andernfalls kommen sämtliche Vorteile aus den Guidelines nicht zur Anwendung. • Mit der Unterzeichnung der Vollmacht durc h den Kunden dürfen keine weiteren Zustimmungen des Kunden eingeholt werd en (Koppelungsverbot). Es ist jedoch möglich, in einem Dokument mehrere Zustimmungen durch jeweils gesonderte Zustimmungserklärungen und separate Kundenunterschriften einzuholen. • Die AGB müssen die versicherte und öffentlich-rechtlich erlaubte Tätigkeit des Unternehmers enthalten, unter Nennung der entsprechenden Gesetzesquellen. Dies beinhaltet einen Hinweis darauf, wo diese im Internet abrufbar sind, beispielsweise durch Verweis auf das Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS), öffentliche Register wie das Gewerbeinformationssystem Austria (GISA), die Finanzmarktaufsicht (FMA) usw. • Der Vertragsgegenstand ist in den AGB zu definieren, wobei die „ Spezielle Bestimmungen für einzelne Tätigkeiten“ (s iehe Punkt 2) für die jeweilige Tätigkeit möglichst genau wiedergegeben werden sollten. Sollten nicht alle von der Gewerbeberechtigung/Konzession umfassten und öffentlich-rechtlich erlaubten Tätigkeiten erbracht werden, ist dies in den AGB aufzunehmen. Falls die Möglichkeit eines gesonderten Vertrages zwischen de m Unternehmer und dessen Kunden besteht ( wie z.B. Beratervertrag, Maklervertrag, Verwaltungsvertrag etc.), ist in den AGB auf diese Möglichkeit hinzuweisen. • In den AGB müssen die gesetzlichen Informationspflichten und Pflichtangaben erfüllt werden, wie z.B. Identität und Anschrift, Registereintragungen, Angaben zu möglichen Interessenkonflikten und Transparenzvorgab en. Diese Auskunftserteilung kann auch durch Verweis auf die Unternehmenswebseite erfolgen, wobei der Link mitgeteilt wird, unter dem diese Informationen abrufbar sind. Alternativ kann diese Informationserteilung auch durch ein gesondertes Deklarationsblatt erfolgen.
Grundvoraussetzungen. (1) Es können nur Prüfberichte zur Grundlage von Bewertungen im Rahmen der Zertifizierung gemacht werden, die von Laboratorien stammen, die nach den Regeln der DIN EN ISO/IEC 17025 akkreditiert worden sind oder nachprüfbar danach arbeiten.
Grundvoraussetzungen. 1. Der Lohnverarbeiter verpflichtet sich zur Einhaltung der Demeter-Richtlinien in der je- weils aktuellen Fassung.
Grundvoraussetzungen. Die Struktur der Grundvoraussetzungen sowie die zusätzlichen Ausschlusskriterien für die Aktivierung des PAIF entsprechen jenen des jährlichen Bonus und sind in den Punkten 6.4.1 und 6.4.2 der vorliegenden Vergütungspolitik beschrieben. Sollte ein für das PAIF definiertes KPI von jenen des jährlichen Bonus abweichen, so kann es nur strenger sein.
Grundvoraussetzungen. Die Struktur der Grundvoraussetzungen sowie die zusätzlichen Ausschlusskriterien für die Aktivierung des LTI entsprechen jenen des jährlichen Bonus und sind in den Punkten 6.4.1 und 6.4.2 der vorliegenden Vergütungspolitik beschrieben. Sollte ein für das LTI definiertes KPI von jenen des jährlichen Bonus abweichen, so kann es nur strenger sein. Die Bewertung der Grundvoraussetzungen der relevanten Jahre basiert auf finanziellen Daten und Geschäftsjahren der Addiko Gruppe.
Grundvoraussetzungen. Die APK kann Hypothekardarlehen für selber bewohntes Wohneigentum gewähren. Das Objekt muss in der Deutschschweiz (ausgeschlossene Kantone TI, VS, GE, FR, VD, NE, JU, GR) lie- gen. Es darf sich zudem nicht um ein Zweit- oder Ferienobjekt handeln. Die Hypothekardarle- hen können zum Zweck der Erstellung, des Kaufs oder der Renovation von Wohneigentum sowie der Umfinanzierung von bestehenden Hypothekardarlehen gewährt werden.
Grundvoraussetzungen. Die Werkstatt verpflichtet sich gegenüber der LeasePlan Deutschland GmbH (nachstehend LeasePlan), die Arbeiten an dem auf der Karte mit Kennzeichen aufgeführten Kraftfahrzeug aufzuführen, insbesondere Schmierstoffe zu wechseln bzw. aufzufüllen sowie Inspektions- und/oder Wartungsarbeiten zu verrichten. Diese werden zu den üblichen Preisen an LeasePlan berechnet. Der Ausgleich von Ersatzteilaufwendungen ist nur in Verbindung mit einer Inspektions- oder Reparaturarbeit durch LeasePlan gewährt, soweit sie zur Durchführung der vorbezeichneten Arbeiten erforderlich sind. Für Reparaturarbeiten, bei denen das Ersatzteilwesen des Herstellers Austauschaggregate anbietet, verpflichtet sich die Werkstatt, diese unter dem kostengünstigsten Gesichtspunkt zu verwenden. Kfz-Zubehör, Shopartikel, Reifen, Kraftstoffe, Haftpflicht- und Kaskoschäden und/ oder sonstige Dienstleistungen können nicht mit dem Reparaturauftrag abgerechnet werden.
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