Gründe Musterklauseln

Gründe. Wann können Verträge beendet werden? 32.1 Verträge auf Grundlage dieser AGB können aus einem der folgenden Gründe beendet werden: a. Ablauf der vereinbarten Vertragslaufzeit (Pkt. 33.2).
Gründe. Übervorteilung (Art. 21 OR) [↑] • Irrtum (Art. 23 – 27 OR) • Täuschung (Art. 28 OR) • Drohung (Art. 29, 30 OR)
Gründe. Der Antrag vom 15.06.2016, eingegangen am 18.10.2016, bezweckt die Erteilung einer Ge- nehmigung zur Errichtung und Betrieb einer Anlage zum Halten und oder zur Aufzucht von Mastgeflügel auf dem Betriebsgrundstück Gemarkung Bockum-Hövel, Flur 48, Flurstück 28. Die Anlage gehört zu den unter Nr. 7.1.3.1 des Anhangs 1 der Vierten Verordnung zur Durch- führung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlage – 4. BImSchV) vom 02. Mai 2013 (BGBl I S. 973) genannten Anlagen. hier: Anlagen zum Halten oder zur Aufzucht von Mastgeflügel mit 40.000 oder mehr Mast- geflügelplätzen. Anlagen zur Intensivhaltung oder –aufzucht von Mastgeflügel mit 40.000 bis weniger als 85.000 Plätzen sind zudem unter Nr. 7.3.2 der Anlage 1 zum Gesetz über die Umweltverträg- lichkeitsprüfung -UVPG- vom 24.02.2010 (BGBL. I S. 94) in der zurzeit geltenden Fassung ge- nannt. Für derartige Anlagen ist gemäß § 3c Satz 2 UVPG eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalles vorzunehmen. Aufgrund der strittigen Rechtsprechung zum vergleichbaren Zweck einer Masthähnchenanla- ge und einer Schweinemastanlage wurde in Absprache mit der Antragstellerin entschieden, den Vorgaben des § 3 Abs. 2 UVPG zu folgen und dem Vorhaben die UVP-Pflicht zu unter- stellen. Die eigentlich erforderliche Bewertung des Vorhabens gemäß § 3c UVPG ergab daher, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich ist. Über das Ergebnis ist die Öffentlichkeit durch Bekanntmachung im Westfälischen Anzeiger am 17.01.2017 gemäß § 3a UVPG infor- miert worden. Die Anlage gehört des Weiteren zu den unter Nr. 6.6.a des Anhangs I der Richtlinie 2010/75/eu des europäischen Parlaments und des Rates vom 24. November 2010 über In- dustrieemissionen (integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung - In- dustrieemissions-Richtlinie) genannten Anlagen zur Intensivhaltung oder –aufzucht von Geflü- gel. Insofern sind bei der Beurteilung der Anlage und der Festlegung der Emissionsbegrenzungen die Ausführungen des nachstehenden BVT-Merkblattes (Best verfügbare Techniken) zu be- achten. • BVT-Merkblatt "Beste verfügbare Techniken der Intensivhaltung von Geflügel und Schweinen" von Juli 2003 Gemäß § 21 Abs. 2a der 9. BImSchV sind bei Anlagen nach der Industrieemissions-Richtlinie u.a. Auflagen zum Schutz des Bodens und des Grundwassers sowie Maßnahmen zur Über- wachung und Behandlung der von der Anlage erzeugten Abfälle vorgeschrieben. Die für diese Schutzbereiche sachverständigen Behörden beim Um...
Gründe eibel.businesssoftware ist berechtigt, die Bereitstellung der Dienstleistung ganz oder teilweise auszusetzen: a) soweit dies gemäß eines gesetzlichen oder regulierungsbehördlichen Erfordernisses (oder deren Vollstreckung) oder aufgrund einer gerichtlichen Anordnung verlangt wird; b) wenn der Kunde wesentlichen Verpflichtungen aus dem Kundenvertrag (insbesondere den in dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen festgelegten Verpflichtungen) nicht nachkommt und den vertragsgemäßen Zustand nicht innerhalb von 14 Tagen nach schriftlicher Aufforderung, welche die Aufforderung zur Erfüllung enthält, wiederherstellt; c) wenn der Kunde bei Zahlungsverzug trotz erfolgter Mahnung auf schriftlichem oder elektronischem Weg unter Setzung einer zweiwöchigen Nachfrist und Androhung der Dienstleistungs-Aussetzung weiterhin mit der Zahlung fälliger Gebühren und sonstiger Entgelte in Verzug ist; d) wenn die Qualität oder Verfügbarkeit der von eibel.businesssoftware gegenüber anderen Kunden bereitgestellten Dienstleitungen durch das Verhalten des Kunden oder durch oder über seine Geräte oder Anschlüsse beeinträchtigt wird oder dies droht; e) wenn ein Kunde oder dessen Kunden eine Dienstleistung so verwendet/n, dass dies eine Verletzung der Richtlinien für die ordnungsgemäße Nutzung oder sonst missbräuchliche (insbesondere sicherheits-, betriebsgefährdende oder in sonstiger Weise schädigende oder belästigende) Verwendung von Dienstleistungen darstellt oder der begründete Verdacht eines derartigen Missbrauchs besteht; f) wenn eibel.businesssoftware, deren verbundene Unternehmen, Handelsvertreter oder Auftragnehmer durch das Verhalten des Kunden oder das Verhalten seiner eigenen Kunden, verbundenen Unternehmen oder Unterauftragnehmer eine zivil- oder strafrechtliche Verfolgung oder die Geltendmachung von Ansprüchen oder Schadenersatz droht oder drohen könnte; g) wenn über das Vermögen des Kunden ein Insolvenzverfahren eröffnet oder ein Konkursverfahren mangels Kosten deckenden Vermögens abgewiesen wird; i) wenn Reparatur-, Wartungs- oder Unterhaltungsarbeiten dies erfordern, wobei eibel.businesssoftware sämtliche Kunden vorher schriftlich in Kenntnis setzen wird. Eine derartige Information unterbleibt, wenn sie nach den Umständen objektiv nicht möglich ist oder die Beseitigung bereits eingetretener Unterbrechungen verzögern xxxxx.Xx Fall einer Aussetzung bleibt der Kunde weiterhin zur Zahlung insbesondere der laufenden Gebühren verpflichtet, die während des Aussetzungszeitraums an...
Gründe. Dem Personal mit wenigstens acht effektiven Dienstjahren, oder als solche anerkannt, bei den in Artikel 1 genannten Körperschaften wird eine Anzahlung auf die Abfertigung gewährt, sofern der entsprechende Antrag für folgende Zwecke gestellt wird:
Gründe. Die Vertragsparteien haben das Recht, den Wärmeliefervertrag aus wichtigen Gründen mit einer Frist von 1 Monat zu kündigen. Als wichtiger Grund gilt insbesondere, wenn eine Vertragspartei trotz schrift- licher Androhung der Vertragsauflösung und nach Ansetzung einer angemessenen Nachfrist eine we- sentliche Verpflichtung aus diesem Vertrag nicht einhält.
Gründe. Die Beschwerde hat keinen Erfolg. Die dargelegten Gründe, auf deren Prüfung das Oberverwaltungsgericht im Beschwerdeverfahren gemäß § 146 Abs. 4 Sätze 3 und 6 VwGO beschränkt ist, ergeben nicht, dass das Verwaltungsgericht in seinem Beschluss vom 24. Juni 2013 zu Unrecht abgelehnt hat, die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs der Beschwerdeführerin gegen die Pfändungs- und Einziehungsverfügung der Antragsgegnerin vom 22. Juni 2012 anzuordnen.
Gründe. Während der Laufzeit des Mietvertrags (der anfänglichen Laufzeit des Mietvertrags oder einer Verlängerungslaufzeit) kann der Eigentümer das Mietverhältnis nur aus folgenden Gründen kündigen: (1) Schwere oder wiederholte Verletzung des Mietvertrags; (2) Verstoß gegen Bundes-, Landes- oder lokale Gesetze, die dem Mieter Verpflichtungen im Zusammenhang mit der Belegung oder Nutzung der Wohnung und der Räumlichkeiten auferlegen; (3) Kriminelle Aktivitäten oder Alkoholmissbrauch (wie in Absatz c vorgesehen); oder (4) Andere wichtige Gründe (wie in Absatz d vorgesehen).
Gründe. Die Voraussetzungen für die Schlussfeststellung nach § 149 FlurbG liegen vor. Die Ausführung des Flurbereinigungsplanes ist in tat- sächlicher und rechtlicher Hinsicht bewirkt. Insbe- sondere sind alle Anträge, Widersprüche und Klagen der Beteiligten erledigt. Das Grundbuch wurde nach den Ergebnissen der Vereinfachten Flurbereinigung berichtigt. Die Daten zur Berichtigung des amtlichen Liegenschaftskatas- ters wurden der Vermessungs- und Katasterverwal- tung übersandt. Die neu geschaffenen gemeinschaftlichen und öf- fentlichen Anlagen sind dem jeweils Unterhaltungs- pflichtigen in die Unterhaltung übergeben worden. Aufgaben, die die Teilnehmergemeinschaft noch zu erfüllen hätte, sind nicht bekannt. Die Kasse der Teil- nehmergemeinschaft wurde am 19.11.2008 ord- nungsgemäß abgeschlossen. Ein Restkassenbe- stand ist nicht vorhanden, die Kasse wird aufgelöst. Mit der Unanfechtbarkeit der Schlussfeststellung ist das Vereinfachte Flurbereinigungsverfahren beendet und die Teilnehmergemeinschaft erloschen.
Gründe. Die Klägerinnen machen als Rechtsnachfolgerinnen der früheren DB Ansprüche im Zusammenhang mit mehreren zwischen der DB und der Beklagten geschlossenen Vereinbarungen über die Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in … geltend.