Zeichnungen und Beschreibungen Musterklauseln

Zeichnungen und Beschreibungen. Stellt ein Vertragspartner dem anderen Zeichnungen oder technische Unterlagen über die zu liefernde Ware oder ihre Herstellung zur Verfügung, bleiben diese Eigentum des vorlegenden Vertragspartners.
Zeichnungen und Beschreibungen. 5. Drawings and Descriptions
Zeichnungen und Beschreibungen. 3. Stellt eine Partei der anderen Partei Zeichnungen und technische Unterlagen über den Liefergegenstand oder seine Herstellung vor oder nach Vertragsschluss zur Verfügung, bleiben diese Eigentum der sie vorlegenden Partei. Erhält eine Partei Zeichnungen, technische Unterlagen oder andere technische Informationen, so darf sie diese ohne die Zustimmung der anderen Partei nicht für einen anderen Zweck nutzen, als für den sie geliefert wurden. Sie dürfen nicht ohne Zustimmung der vorlegenden Partei für andere Zwecke genutzt, kopiert, reproduziert, an Dritte ausgehändigt oder bekannt gegeben werden.
Zeichnungen und Beschreibungen. 4.1 Sämtliche Zeichnungen und technischen Unterlagen in Bezug auf das Produkt oder dessen Herstellung, die eine Partei der anderen vor oder nach dem Vertragsschluss vorlegt, bleiben das Eigentum der vorlegenden Vertragspartei.
Zeichnungen und Beschreibungen. (1) Von uns dem Partner übergebene Zeichnungen und Beschreibungen bleiben unser unveräußerliches materielles und geistiges Eigentum, das nach Erledigung des Auftrags unaufgefordert zurückzugeben ist. Das Eigentum an nach unseren Angaben erstellten Zeichnungen und Beschreibungen geht mit deren vollständiger Bezahlung auf uns über, wenn kein früherer Zeitpunkt vereinbart ist.
Zeichnungen und Beschreibungen. Sämtliche Zeichnungen in Prospekten und Datenblättern sind ungefährer Art und somit unverbindlich. Wir behalten uns das Recht auf Änderungen vor falls diese aus unserer Sicht technisch erforder- lich oder zweckmäβig erscheinen.
Zeichnungen und Beschreibungen. An zugestellten Entwürfen, Zeichnungen und Werkzeugen, insbesondere Profilen, wird das Recht der Alleinherstellung beansprucht. Die Ausführung und Nachahmung durch Dritte bedarf der urheberrechtlichen Genehmigung des Auftragnehmers. Der Auftraggeber übernimmt die Gewähr dafür, dass die Herstellung, Lieferung von Gegenständen, die nach seinen Angaben gefertigt werden, nicht Schutzrechte Dritter verletzten. Formen, Schablonen und sonstige Vorrichtungen sowie Zeichnungen oder technische Unterlagen über die zu liefernde Ware oder ihre Herstellung bleiben das alleinige Eigentum des Auftragnehmers, auch dann, wenn dem Auftraggeber hierfür Kosten berechnet werden.
Zeichnungen und Beschreibungen. 1. Überlässt der Auftragnehmer dem Auftraggeber Zeichnungen und technische Unterlagen über Produkt oder Herstellung vor oder nach Vertragsabschluss, bleiben diese Eigentum des Auftragnehmers. Der Auftraggeber darf Zeichnungen, technische Unterlagen oder andere technische Informationen, ohne die Zustimmung des Auftragnehmers nicht für einen anderen Zweck nutzen, als für den sie geliefert wurden. Sie dürfen nicht ohne Zustimmung des Auftragnehmers kopiert, reproduziert, Dritten ausgehändigt oder bekannt gegeben werden.
Zeichnungen und Beschreibungen. Stellen wir dem Käufer Zeichnungen oder technische Unterlagen über die zu liefernde Ware oder ihre Herstellung zur Verfügung, bleiben diese in unserem Eigentum.
Zeichnungen und Beschreibungen. 2. Erhält eine Partei Abbildungen, technische Dokumentationen oder sonstige technischen oder geschäftsbezogenen Informationen, darf sie diese ohne Zustimmung der anderen Partei nicht für andere Zwecke als diejenigen, für die sie zur Verfügung gestellt wurden, nutzen. Sie dürfen ohne Zustimmung der vorlegenden Partei nicht für andere Zwecke eingesetzt, kopiert, reproduziert, übertragen oder an Dritte offengelegt werden.