Haftpflichtversicherung von Ansprüchen aus Diskriminie- rungstatbeständen (AGG). Hinweis: Der Versicherungsfall für Ansprüche aus Diskriminierungstat- beständen basiert auf dem Anspruchserhebungsprinzip (Claims-Made- Prinzip), das heißt der Versicherungsfall ist die erstmalige Geltendma- chung eines Haftpflichtanspruchs gegen eine versicherte Person wäh- rend der Dauer der Versicherung (siehe Ziffer VII. 2.).
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Haftpflichtversicherung von Ansprüchen aus Diskriminie- rungstatbeständen (AGG). Hinweis: Der Versicherungsfall für Ansprüche aus Diskriminierungstat- beständen basiert auf dem Anspruchserhebungsprinzip (Claims-Made- Prinzip), das heißt der Versicherungsfall ist die erstmalige Geltendma- chung eines Haftpflichtanspruchs gegen eine versicherte Person wäh- rend der Dauer der Versicherung (siehe Ziffer VII. Teil X. Xxxxxx 2.).
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Haftpflichtversicherung von Ansprüchen aus Diskriminie- rungstatbeständen (AGG). Hinweis: Der Versicherungsfall für Ansprüche aus Diskriminierungstat- beständen basiert auf dem Anspruchserhebungsprinzip (Claims-Made- Prinzip), das heißt der Versicherungsfall ist die erstmalige Geltendma- chung eines Haftpflichtanspruchs gegen eine versicherte Person wäh- rend der Dauer der Versicherung (siehe Ziffer VII. 2.).
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