Haftung bei leichter Fahrlässigkeit Musterklauseln

Haftung bei leichter Fahrlässigkeit. JEGLICHE HAFTUNG VON EXPEDIA IST AUF VORSATZ UND GROBE FAHRLÄSSIGKEIT BESCHRÄNKT, ES SEI DENN ES WERDEN WESENTLICHE VERTRAGSPFLICHTEN VERLETZT. U NTER WESENTLICHEN VERTRAGSPFLICHTEN SIND SOLCHE PFLICHTEN ZU VERSTEHEN, DIE DER VERTRAG NACH SEINEM SINN UND ZWECK IHNEN GERADE ZU GEWÄHREN HAT ODER DEREN ERFÜLLUNG DIE ORDNUNGSGEMÄßE DURCHFÜHRUNG DES VERTRAGS ÜBERHAUPT ERST ERMÖGLICHT UND AUF DEREN EINHALTUNG SIE REGELMÄßIG VERTRAUEN DÜRFEN.
Haftung bei leichter Fahrlässigkeit. Unbeschadet Ziffer 10.1 beschränkt sich die Haf- tung der Bundesdruckerei bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen auf den nach der Art der Ware und den Zertifizierungs- und Vertrauensdiensten vorhersehbaren, vertrags- typischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen. Gegenüber Unter- nehmern haftet die Bundesdruckerei bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten nicht.
Haftung bei leichter Fahrlässigkeit. Unbeschadet Ziffer 10.1 beschränkt sich die Haftung der D-Trust bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen auf den nach der Art der Ware und den Zertifizierungs- und Vertrauensdiensten vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen. Gegenüber Unternehmern haftet die D-Trust bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten nicht.
Haftung bei leichter Fahrlässigkeit. Im Übrigen haftet ein Vertragspartner nur, soweit er eine wesentliche Vertragspflicht verletzt hat. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, die für die Erreichung des Vertragsziels von besonderer Bedeutung sind, ebenso alle diejenigen Pflichten, die im Fall einer schuldhaften Verletzung dazu führen können, dass die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet wird. In diesen Fällen ist die Haftung auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens beschränkt. Ziffern 12.1 und 12.2 bleiben unberührt.
Haftung bei leichter Fahrlässigkeit. Die Haftung von crossinx für Sach- und Vermögensschäden ist bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentlich sind Vertragspflichten, wenn ihre Einhaltung für den Vertragspartner wesentliche Grundlage zum Abschluss des Vertrages gewesen ist. In Fällen von leicht fahrlässig durch crossinx oder seine Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen mitverursachten Schäden ist die Haftung insbesondere für mittelbare Schäden ausgeschlossen.
Haftung bei leichter Fahrlässigkeit. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet „Fitness 4U“, mit Ausnahme für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten), in diesen Fällen jedoch der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden. Kardinalpflichten sind solche Pflichten, die eine ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Einhaltung das Mitglied regelmäßig vertrauen darf. Im Übrigen ist die vorvertragliche, vertragliche und außervertragliche Haftung von „Fitness 4U“ auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, wobei die Haftungsbegrenzungen auch im Falle des Verschuldens von Erfüllungsgehilfen von „Fitness 4U“gelten.
Haftung bei leichter Fahrlässigkeit. Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer den Vertragszweck gefährdenden wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) ist die gesetzliche Haftung des AUFTRAGNEHMERs der Höhe nach begrenzt auf den Schaden, der nach der Art des fraglichen Geschäfts vorhersehbar und typisch war. Ergänzend hierzu ist die Haftung des AUFTRAGNEHMERs in diesen Fällen unabhängig vom Rechtsgrund in jedem Fall auf 10.000,- EUR begrenzt.

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  • Berechnung 1. Für ein unvollständiges Arbeitsjahr sind die Ferien entsprechend der Dauer des Arbeitsverhältnisses zu gewähren.

  • Anlageziel und Anlagepolitik Das Anlageziel des Fonds besteht darin, Erträge in Verbindung mit Kapitalwachstum zu erzielen. Er investiert hierzu direkt oder indirekt unter Nutzung von OGAW oder sonstiger OGA in weltweite übertragbare Wertpapiere, insbesondere in Aktien und aktienähnliche Wertpapiere sowie in Schuldtitel und schuldtitelähnliche Wertpapiere mit Anlagequalität und unter Anlagequalität, die von Unternehmen, multilateralen Entwicklungsbanken, staatlichen Emittenten oder staatsnahen Körperschaften begeben wurden, sowie in Barmittel, Einlagen und Geldmarktinstrumente. Ziel des Fonds ist es, die Rendite auf Bareinlagen (derzeit gemessen am US Secured Overnight Financing Rate („SOFR“) als Benchmark) über gleitende Fünfjahreszeiträume um 5 % pro Jahr zu übertreffen (vor Gebühren). Es gibt jedoch keine Gewissheit oder Garantie, dass der Fonds dieses Renditeniveau erreichen wird. Der Fonds ist insofern ein globaler Fonds, als seine Anlagen nicht auf eine bestimmte geografische Region oder einen bestimmten geografischen Markt beschränkt oder konzentriert sind. Die Engagements und Anlagerenditen des Fonds können erheblich von der Benchmark abweichen. Der Anlageverwalter nutzt seine Ermessensbefugnis (aktive Verwaltung), um eine vielfältige Mischung von Anlagen zu identifizieren, die nach seiner Ansicht am besten für das Anlageziel geeignet sind. Als Folge dieser Diversifizierung und während extremer Aktienmarktrückgänge werden die Verluste voraussichtlich unter denen der konventionellen globalen Aktienmärkte liegen, wobei die Volatilität (ein Maß für den Umfang der Wertveränderungen einer Anlage) normalerweise weniger als zwei Drittel von der von Aktien beträgt. Der Fonds kann mit bis zu 100 % seines Nettoinventarwerts in Währungen investiert sein, die nicht der Basiswährung entsprechen. Der Fonds kann Finanzderivate zu Absicherungszwecken und/oder zu Anlagezwecken sowie zur Steuerung von Wechselkursrisiken einsetzen, vorbehaltlich der Bedingungen und Beschränkungen der geltenden Gesetze und Verordnungen. Ohne die Allgemeinheit des Vorstehenden einzuschränken hat der Anlageverwalter die Möglichkeit, das Währungsrisiko des Fonds ausschließlich über den Einsatz von Derivatkontrakten zu verändern (ohne dabei die zugrunde liegenden Wertpapiere oder Währungen zu kaufen oder zu verkaufen). Zudem kann das Fondsportfolio vollständig oder teilweise auf die Basiswährung abgesichert werden, wenn dies nach Auffassung des Anlageverwalters sinnvoll erscheint. Wenn Anteilsklassen auf eine andere Währung lauten als die Basiswährung des Fonds, wird in der Regel eine währungsspezifische Benchmark zum Performancevergleich herangezogen. Dabei handelt es sich entweder um die Benchmark des Fonds in einer anderen Währung oder eine andere währungsspezifische Benchmark mit ähnlichen Merkmalen. Die für diese Anteilsklassen geltenden Benchmarks sind in dem jeweiligen Dokument mit den wesentlichen Informationen für den Anleger angegeben. abrdn Inc. Zusätzlich zu den unter „Allgemeine Risikofaktoren“ genannten Risikofaktoren sollten sich potenzielle Anleger gewisser fondsspezifischer Risiken bewusst sein: • Das Fondsportfolio kann einen umfangreichen Bestand an Anleihen unter Anlagequalität haben, was bedeutet, dass Anleger möglicherweise ein höheres Kapital- und Ertragsrisiko tragen als bei einem Fonds, der in Anleihen mit Anlagequalität investiert. • Das Engagement des Fonds in Aktien bedeutet, dass Anleger den Bewegungen des Aktienmarkts ausgesetzt sind, die die Volatilität des Nettoinventarwerts des Fonds erhöhen können. • Der Fonds kann in REIT anlegen, die wiederum direkt in Immobilien anlegen – im Falle ungünstiger Markt- oder Wirtschaftsentwicklungen können diese Vermögensanlagen weniger liquide werden oder einen Wertrückgang erfahren. Diese Risiken werden ausführlicher unter „Allgemeine Risikofaktoren“ beschrieben. • Der Fonds kann Finanzderivate zu Anlagezwecken im Rahmen der Verfolgung seines Anlageziels nutzen (zusätzlich zu ihrem Einsatz für Absicherungszwecke). Der Einsatz von Derivaten zu anderen Zwecken als der Absicherung kann zu Hebeleffekten führen und die Volatilität hinsichtlich des Nettoinventarwerts des Fonds erhöhen. • Der Fonds kann in Schwellenmärkten investieren, die zu höherer Volatilität als reifere Märkte neigen, weshalb sein Wert abrupten Schwankungen nach oben oder unten ausgesetzt sein kann. Unter bestimmten Umständen könnten die Basiswerte weniger liquide werden, was die Möglichkeiten des Anlageverwalters einschränken würde, einige Titel oder das gesamte Portfolio abzustoßen. Die Registrier- und Abwicklungsvereinbarungen in den Schwellenmärkten könnten weniger entwickelt sein als in reiferen Märkten, sodass die Anlagerisiken hier höher sind. Politische Risiken und ungünstige wirtschaftliche Bedingungen sind hier wahrscheinlicher. Der Fonds kann auch in Frontier-Märkte investieren. Diese Anlagen bringen ähnliche, jedoch größere Risiken mit sich, da diese Märkte tendenziell noch kleiner, weniger entwickelt und schwerer zugänglich sind als andere Schwellenmärkte. • Die Wertentwicklung kann durch Devisenkursschwankungen erheblich beeinflusst werden, da der Fonds dem Kursrisiko einer bestimmten Währung ausgesetzt sein kann, deren Wert sich vom Wert der Wertpapiere unterscheidet, die in der jeweiligen Fondswährung gehalten werden. • Die dem Fonds zugrunde liegenden Anlagen unterliegen dem Zins- und Kreditrisiko. Zinsschwankungen beeinflussen den Kapitalwert von Anlagen. Steigen die langfristigen Zinssätze, fällt der Kapitalwert von Renten tendenziell und umgekehrt. Das Kreditrisiko spiegelt die Fähigkeit eines Anleiheemittenten wider, seinen Zahlungsverpflichtungen nachzukommen. Wenn an einem Rentenmarkt eine geringe Zahl von Käufern und/oder eine hohe Zahl von Verkäufern vorhanden ist, kann es schwieriger sein, bestimmte Anleihen zum erwarteten Kurs und/oder zeitnah zu verkaufen. • Der Fonds kann in CoCo-Bonds investiert sein. Wenn die Finanzkraft des Emittenten einer Anleihe unter einen zuvor festgelegten Grenzwert sinkt, kann es für die Anleihe zu erheblichen Verlusten bis hin zu einem Totalverlust des eingesetzten Kapitals kommen (Anlegern wird empfohlen, die Informationen zum Risikofaktor „CoCos“ im Abschnitt „Allgemeine Risikofaktoren“ zu lesen. Dort sind auch die weiteren Risiken in Verbindung mit CoCos beschrieben.)

  • Rechte und Pflichten des Kunden Der Kunde ist dazu berechtigt: − Die Einhaltung der technischen und organisatorischen Massnahmen von Veeting sowie der in dieser Vereinbarung festgelegten Verpflichtungen in angemessenem Umfang selbst oder durch Dritte in den Räumlichkeiten von Veeting zu überprü- fen. Die mit der Prüfung betrauten Personen müssen von Veeting im erforderli- chen Umfang Zugang und Einsicht erhalten. Veeting stellt die erforderlichen Infor- mationen zur Verfügung. Audits in den Räumlichkeiten von Veeting müssen ohne vermeidbare Störungen des Geschäftsbetriebs und, ausser in dringenden Fällen, nach entsprechender Vorankündigung und während der Geschäftszeiten von Ve- eting durchgeführt werden. Die an der Prüfung beteiligten Personen müssen eine entsprechende Vertraulichkeitsvereinbarung abschliessen. Der Kunde trägt alle Kosten für das Audit, einschliesslich die angemessenen Kosten von Veeting. Der Kunde ist verpflichtet: − sicherzustellen, dass die Personendaten rechtmässig gemäss Art. 4 DSG und Art. 6 Abs. 1 DSGVO bearbeitet werden; − sicherzustellen, dass die Rechte der betroffenen Personen nach Art. 4 und 8 DSG und Art. 12 bis 22 DSGVO gewahrt werden. Wenn nur Veeting in der Lage ist, die Anfrage zu beantworten, wird der Kunde diese Anfrage unverzüglich an Veeting weiterleiten; − seine Weisungen an Veeting in der Regel schriftlich oder in einem dokumentier- ten elektronischen Format zu übermitteln. Mündliche Weisungen müssen schrift- lich oder in einem dokumentierten elektronischen Format bestätigt werden; − Veeting unverzüglich über jede Nichteinhaltung oder Unregelmässigkeit bei der Prüfung des Ergebnisses der Bearbeitung zu informieren; − alle Geschäftsgeheimnisse und Datensicherheitsmassnahmen von Xxxxxxx, die der Kunde im Rahmen der Vertragsbeziehung erhalten hat, vertraulich zu behan- deln. Diese Verpflichtung bleibt auch nach Beendigung dieser Vereinbarung be- stehen.

  • AGB Ergänzend gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bank in ihrer jeweils aktuellen Fassung, die in den Geschäftsräumen der Bank aushängen und dem Kunden auf Verlangen ausgehändigt werden.