Ausschließlichkeit Musterklauseln

Ausschließlichkeit. Es gelten ausschließlich die Lizenz- und Nutzungsbestimmungen der ELO Digital Office GmbH. Entgegenstehende Bedingungen sind nur gültig, wenn die ELO Digital Office GmbH ausdrücklich und schriftlich ihrer Geltung zustimmt. Wenn Sie damit nicht einverstanden sein sollten, weisen Sie die ELO Digital Office GmbH sofort schriftlich darauf hin. Für diesen Fall müssen wir uns vorbehalten, unsere Angebote zurückzuziehen, ohne dass uns gegenüber Ansprüche irgendwelcher Art erhoben werden können. Dem formularmäßigen Hinweis auf eigene Bedingungen widersprechen wir hiermit ausdrücklich.
Ausschließlichkeit. Die Überlassung von Räumlichkeiten im „Columbia Theater“ erfolgt ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Mietvertragsbedingungen. Der Mieter der Räumlichkeiten erkennt mit dem Abschluss des Mietvertrages diese Allgemeinen Mietvertragsbedingungen ausdrücklich als Vertragsgegenstand an und verzichtet auf die Wirksamkeit etwaiger eigener Vertragsbedingungen. Die Allgemeinen Mietvertragsbedingungen gelten darüber hinaus für alle zukünftigen Geschäfte zwischen den Vertragsparteien, ohne dass es eines erneuten Hinweises auf sie bedarf. Die Bestimmungen des Mietvertrages gehen diesen Allgemeinen Mietvertragsbedingungen vor.
Ausschließlichkeit. Der VP verpflichtet sich, während der Vertragsdauer Transak- tionen über die dem Vertrag unterliegenden Zahlungsverfah- ren ausschließlich über BS PAYONE oder von BS PAYONE zuge- lassenen Dritte abzuwickeln. Während der Dauer eines Vertrages über Miete oder Wartung für POS-Geräte ist der VP verpflichtet, die zu dem Zeitpunkt der Bereitstellung bei BS PAYONE vereinbarten Zahlungsverfahren ausschließlich von BS PAYONE abzunehmen.
Ausschließlichkeit. Für das Angebot der Zertifizierungs- und Vertrauensdienste der D-Trust durch die Bundesdruckerei gelten ausschließlich diese Geschäftsbedingungen.
Ausschließlichkeit. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen einschließlich der besonderen Bedingungen gelten:
Ausschließlichkeit. Bestellungen erfolgen ausschließlich auf Grundlage der nachstehenden Allgemeinen Einkaufsbedingungen. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Lieferanten werden nicht anerkannt und werden auch dann nicht Vertragsbestandteil, wenn die Lieferung voI rbehaltlos entgegengenommen wird. Dies gilt auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Lieferanten. Alle Vereinbarungen sind schriftlich niederzulegen. Soweit mit dem Lieferanten abweichende Vereinbarungen getroffen wurden, gelten ergänzend die nachstehenden Allgemeinen Einkaufsbedingungen.
Ausschließlichkeit. Der VP verpflichtet sich, während der Dauer des Vertrages über Miete oder Wartung für POS-Geräte Transaktionen über die dem Vertrag unterliegenden und in Ziff. 28.2 genannten Zahlungsverfahren ausschließlich über BS PAYONE oder von BS PAYONE zugelassenen Dritte abzuwickeln.
Ausschließlichkeit. Es gelten ausschließlich unsere Geschäftsbedingungen: Entgegenstehende Geschäfts- bedingungen unserer Vertragspartner oder Dritter sind nur gültig, wenn die HKS ausdrücklich und schriftlich ihrer Geltung zustimmt. Wenn Sie damit nicht einverstanden sein sollten, weisen Sie die HKS sofort schriftlich darauf hin. Für diesen Fall müssen wir uns vorbehalten, unsere Angebote zurückzuziehen, ohne dass uns gegenüber Ansprüche irgendeiner Art erhoben werden können. Dem formularmäßigen Hinweis auf eigene Geschäftsbedingungen widersprechen wir hiermit ausdrücklich.
Ausschließlichkeit. Es gelten ausschließlich die Lizenz- und Nutzungsbestimmungen der ELO. Entgegenstehende Bestimmungen sind nur gültig, wenn ELO ausdrücklich und schriftlich ihrer Geltung zustimmt. Wenn Sie damit nicht einverstanden sein sollten, weisen Sie ELO sofort schriftlich darauf hin. Für diesen Fall müssen wir uns vorbehalten, unsere Angebote zurückzuziehen, ohne dass uns gegenüber Ansprüche irgendwelcher Art erhoben werden können. Dem formularmäßigen Hinweis auf eigene Bestimmungen widersprechen wir hiermit ausdrücklich.
Ausschließlichkeit. Die Überlassung von Räumlichkeiten des „Heimathafen Neukölln“ erfolgt ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Mietvertragsbedingungen. Der Mieter der Räumlichkeiten erkennt mit dem Abschluss des Mietvertrages diese Allgemeinen Mietvertragsbedingungen ausdrücklich als Vertragsgegenstand an und verzichtet auf die Wirksamkeit etwaiger eigener Vertragsbedingungen. Die Allgemeinen Mietvertragsbedingungen gelten darüber hinaus für alle zukünftigen Geschäfte zwischen den Vertragsparteien, ohne dass es eines erneuten Hin- weises auf sie bedarf. Die Bestimmungen des Mietvertrages gehen diesen Allgemeinen Miet- vertragsbedingungen vor. Vereinbarungen, die den Anspruch auf Mindestlohn unterschreiten oder seine Geltendma- chung beschränken oder ausschließen, sind insoweit unwirksam. Die Vertragsparteien versi- chern sich gegenseitig, die Regelungen nach dem Mindestlohngesetz. Dies gilt gegenüber ihren eigenen Mitarbeitern, sowie sämtlichen von Subunternehmern überlassenen Mitarbei- tern. Von Mindestlohnforderungen stellen sich die Vertragsparteien gegenseitig von Xxxxxx- xxxx xxxx.