Haftung des AN. In allen anderen Fällen, insbesondere bei Verstoß gegen die Verpflichtungen gemäß 2.2.4, trifft die Haftung für die Verletzung von Schutzrechten den AN. Er hat den AG gegen An- sprüche, die Inhaber von Schutzrechten wegen Verletzung ihrer Rechte stellen, schadlos zu halten.
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Samples: Allgemeine Vertragsbestimmungen, Allgemeine Vertragsbestimmungen, Allgemeine Vertragsbestimmungen Der Stadt Wien Für Bauleistungen
Haftung des AN. In allen anderen Fällen, insbesondere bei Verstoß gegen die Verpflichtungen gemäß 2.2.4, trifft die Haftung für die Verletzung von Schutzrechten den AN. Er hat den AG gegen An- sprücheAnsprüche, die Inhaber von Schutzrechten wegen Verletzung ihrer Rechte stellenstel- len, schadlos zu halten.
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Samples: General Terms and Conditions for Construction Services, General Terms and Conditions for Services
Haftung des AN. In allen anderen Fällen, insbesondere bei Verstoß gegen die Verpflichtungen gemäß 2.2.46.2.4, trifft die Haftung für die Verletzung von Schutzrechten den AN. Er hat den AG gegen An- sprücheAnsprüche, die Inhaber von Schutzrechten wegen Verletzung ihrer Rechte stellen, schadlos zu halten.
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Samples: Allgemeine Vertragsbestimmungen
Haftung des AN. In allen anderen Fällen, insbesondere bei Verstoß gegen die Verpflichtungen gemäß 2.2.4Prüf- und Warnpflichten, trifft die Haftung für die Verletzung von Schutzrechten den AN. Er hat den AG gegen An- sprücheAnsprüche, die Inhaber von Schutzrechten wegen Verletzung ihrer Rechte stellen, schadlos zu halten.
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Samples: General Terms and Conditions for Construction Services