Haftung des Hotels. 7.1. Das Hotel haftet für die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Diese Haftung ist im nicht typischen Leistungsbereich jedoch beschränkt auf Leistungsmängel, Schäden, Folgeschäden oder Störungen, die auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Hotels zurückzuführen sind. Sollten Störungen oder Mängel an Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und den Schaden möglichst gering zu halten. 7.2. Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen. Das ist bis zum Hundertfachen des Zimmerpreises, höchstens 3000 Euro. Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn der Kunde seine sofortige Anzeigepflicht gegenüber dem Hotel nach § 703 BGB nicht wahrnimmt. 7.3. Für die unbeschränkte Haftung des Hotels gelten die gesetzlichen Bestimmungen. 7.4. Schadenersatzansprüche außer wegen grober Fahrlässigkeit und Vorsatz sind ausgeschlossen. 7.5. Nachrichten, Post und Warensendungen werden vom Hotel mit größter Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und auf Wunsch - gegen Entgelt - die Nachsendung derselben. Schadenersatzansprüche, außer wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sind hierbei ausgeschlossen.
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Samples: Beherbergungsvertrag
Haftung des Hotels. 7.1. 7.1 Das Hotel haftet für die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannsvon ihm zu vertretende Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Diese Haftung ist im nicht typischen Leistungsbereich jedoch beschränkt auf Leistungsmängel, Weiterhin haftet es für sonstige Schäden, Folgeschäden oder Störungen, die auf Vorsatz einer vorsätzlichen oder grobe Fahrlässigkeit grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels zurückzuführen bzw. auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Hotels beruhen. Einer Pflichtverletzung des Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Weitergehende Schadenersatzansprüche sind, soweit in dieser Ziffer 7 nicht anderweitig geregelt, ausgeschlossen. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und den einen möglichen Schaden möglichst gering zu halten.
7.2. 7.2 Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen. Das ist bis zum Hundertfachen Hotel empfiehlt die Nutzung des ZimmerpreisesHotelsafes. Sofern der Xxxx Geld, höchstens 3000 Euro. Die Haftungsansprüche erlöschenWertpapiere und Kostbarkeiten mit einem Wert von mehr als 800 Euro oder sonstige Sachen mit einem Wert von mehr als 3.500 Euro einzubringen wünscht, wenn der Kunde seine sofortige Anzeigepflicht gegenüber bedarf dies einer gesonderten Aufbewahrungsverein- barung mit dem Hotel nach § 703 BGB nicht wahrnimmtHotel.
7.37.3 Soweit dem Kunden ein Stellplatz auf dem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Für die unbeschränkte Haftung des Hotels gelten die gesetzlichen BestimmungenBei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Hotel nur nach Maßgabe der vorstehenden Ziffer 7.1 Sätze 1 bis 4.
7.4. Schadenersatzansprüche außer wegen grober Fahrlässigkeit und Vorsatz sind ausgeschlossen.
7.5. 7.4 Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden vom Hotel mit größter Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und – auf Wunsch - Wunsch- gegen Entgelt - die Nachsendung derselben. Schadenersatzansprüche, außer wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sind Das Hotel haftet hierbei ausgeschlossennur nach Maßgabe der vorstehenden Ziffer 7.1 Sätze 1 bis 4.
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Samples: Hotelaufnahmevertrag
Haftung des Hotels. 7.1. Das Hotel 8.1 Die KG haftet für die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannsvon ihr zu vertretende Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Diese Haftung ist im nicht typischen Leistungsbereich jedoch beschränkt auf Leistungsmängel, Weiterhin haftet sie für sonstige Schäden, Folgeschäden oder Störungen, die auf Vorsatz einer vorsätzlichen oder grobe Fahrlässigkeit des Hotels zurückzuführen grob fahrlässigen Pflichtverletzung der KG bezie- hungsweise auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypi- schen Pflichten der KG beruhen. Einer Pflichtverletzung der KG steht die eines ge- setzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Weitergehende Schadenser- satzansprüche sind, soweit in dieser Ziffer 8 nicht anderweitig geregelt, ausge- schlossen. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels der KG auftreten, wird das Hotel die KG bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und den einen möglichen Schaden möglichst gering zu halten.
7.2. 8.2 Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel die KG dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen. Das ist bis zum Hundertfachen des Zimmerpreises, höchstens 3000 EuroBest- immungen. Die Haftungsansprüche erlöschenKG empfiehlt die Nutzung des Hotel- oder Zimmersafes. Sofern der Xxxx Geld, wenn Wertpapiere und Kostbarkeiten mit einem Wert von mehr als 800 Euro oder sonstige Sachen mit einem Wert von mehr als 3.500 Euro einzubringen wünscht, bedarf dies einer gesonderten Aufbewahrungsvereinbarung mit der Kunde seine sofortige Anzeigepflicht gegenüber dem Hotel nach § 703 BGB nicht wahrnimmtKG.
7.38.3 Soweit dem Kunden ein Stellplatz in der Hotelgarage oder auf dem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwah- rungsvertrag zustande. Für Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotel- grundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet die unbeschränkte Haftung des Hotels gelten die gesetzlichen BestimmungenKG nur nach Maßgabe der vorstehenden Ziffer 8.1, Sätze 1 bis 4.
7.4. Schadenersatzansprüche außer wegen grober Fahrlässigkeit und Vorsatz sind ausgeschlossen.
7.58.4 Weckaufträge werden von der KG mit größter Sorgfalt ausgeführt. Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden vom Hotel mit größter Sorgfalt behandeltbehan- delt. Das Hotel Die KG übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und – auf Wunsch - – gegen Entgelt - die Nachsendung derselben. SchadenersatzansprücheDie KG haftet hierbei nur nach Maßgabe der vorstehenden Ziffer 8.1, außer wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sind hierbei ausgeschlossenSätze 1 bis 4.
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Samples: Hotelaufnahmevertrag
Haftung des Hotels. 7.1. 8.1 Das Hotel haftet dem Xxxx nach den Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches. Es haftet für die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannsalle gesetzlichen und vertraglichen Ansprüche grundsätzlich nur bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten. Diese Haftung ist im nicht typischen Leistungsbereich jedoch beschränkt auf LeistungsmängelAusnahmsweise haftet es für leichte Fahrlässigkeit bei Schäden aufgrund der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, und bei Schäden, Folgeschäden oder Störungen, die auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beruhen. In diesem Fall ist die Haftung auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden begrenzt. Eine Haftung des Hotels zurückzuführen sindfür Folgeschäden oder mittelbare Schäden ist ausgeschlossen. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden Gastes bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde Xxxx ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und den einen möglichen Schaden möglichst gering zu halten.
7.2. 8.2 Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Kunden Xxxx nach den gesetzlichen BestimmungenBestimmungen der §§ 701 ff. BGB. Das ist bis zum Hundertfachen Hotel empfiehlt die Nutzung des ZimmerpreisesZimmersafes. Sofern der Xxxx Geld, höchstens 3000 Euro. Die Haftungsansprüche erlöschenWertpapiere und Kostbarkeiten mit einem Wert von mehr als 800 Euro oder sonstige Sachen mit einem Wert von mehr als 3.500 Euro einzubringen wünscht, wenn der Kunde seine sofortige Anzeigepflicht gegenüber bedarf dies einer gesonderten Aufbewahrungsvereinbarung mit dem Hotel nach § 703 BGB nicht wahrnimmtHotel.
7.3. Für die unbeschränkte Haftung des Hotels gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
7.4. Schadenersatzansprüche außer wegen grober Fahrlässigkeit und Vorsatz sind ausgeschlossen.
7.5. 8.3 Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden vom Hotel mit größter Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und - auf Wunsch - gegen Entgelt - die Nachsendung derselben. SchadenersatzansprücheDas Hotel haftet hierbei nur nach der Maßgabe der vor- stehenden Ziffer 8.1, außer wegen grober Fahrlässigkeit oder VorsatzSätze 1 bis 5.
8.4 Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten in gleicher Weise zugunsten aller zur Erfüllung seiner Vertragspflichten durch das Hotel eingesetzten Unternehmen, sind hierbei ausgeschlossenSubunternehmen und Erfüllungsgehilfen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Haftung des Hotels. 7.18.1. Das Hotel haftet für die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Diese Die Haftung ist des Hotels ist, soweit es sich nicht um wesentliche Vertragspflichten (Kardinalspflichten) im nicht typischen Leistungsbereich jedoch leistungstypischen Bereich handelt, beschränkt auf Leistungsmängel, Schäden, Folgeschäden oder Störungen, die auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Hotels Hotels, seines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen zurückzuführen sind; dies gilt nicht im Falle der Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und den oder einen möglichen Schaden möglichst gering zu halten.
7.28.2. Für eingebrachte Sachen haftet Die Vertragspartner vom CJD Bonn bzw. der Kunde haften dem CJD Bonn gegenüber in vollem Umfang für durch sie selbst, ihre Gäste oder vom Auftraggeber beauftragte Dritte verursachten Schäden. Eine von der Vereinbarung abweichende Nutzung der dem Kunden oder Xxxx überlassenen Räume berechtigt das Hotel zur fristlosen Löschung des Vertragsverhältnisses, ohne dass hierdurch der Anspruch auf das vereinbarte Entgelt gemindert wird.
8.3. Anlieferung, Aufbau, Nutzung, Abbau und Abtransport von durch den Kunden mitgebrachten Dekorationen und technischen Geräten bedürfen der Zustimmung durch das CJD Bonn. Das Hotel haftet nicht für Schäden oder Verlust eingebrachter Gegenstände und für eventuelle technische Probleme. Ebenso übernimmt das Hotel keine Haftung für Wertgegenstände des Kunden und empfiehlt die Unterbringung im Hotel-Safe. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen und einen möglichen Schaden gering zu halten.
8.4. Höhere Gewalt oder andere vom CJD Bonn nicht vertretbare Umstände, die eine Erfüllung des Vertrages unmöglich machen, entbinden das Hotel von jeglicher Haftung.
8.5. Soweit dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungenein Stellplatz auf dem Hotelparkplatz zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet Patmos nicht, außer bei grober Fahrlässigkeit. Dies gilt auch für Erfüllungsgehilfen des Hotels. Das ist bis zum Hundertfachen des Zimmerpreises, höchstens 3000 Euro. Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn Befahren und Betreten der Kunde seine sofortige Anzeigepflicht gegenüber dem Hotel nach § 703 BGB nicht wahrnimmtgesamten privaten Flächen der Hotelanlage erfolgt auf eigene Gefahr.
7.3. Für die unbeschränkte Haftung des Hotels gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
7.4. Schadenersatzansprüche außer wegen grober Fahrlässigkeit und Vorsatz sind ausgeschlossen.
7.58.6. Nachrichten, Post und Post, Warensendungen für die Gäste werden vom Hotel mit größter Sorgfalt behandelt. Das Hotel CJD Bonn übernimmt keine Haftung für die Zustellung, Aufbewahrung und auf Wunsch - gegen Entgelt - die Nachsendung derselben. SchadenersatzansprücheZurückgebliebene Sachen werden nur auf Anfrage, Risiko und Kosten des Kunden nachgesandt. Schadensersatzansprüche, außer wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sind hierbei ausgeschlossen.
8.7. Die Nutzung von WLAN im Hotel oder auf dem Hotelgelände erfolgt auf der Grundlage der rechtlichen Bestimmungen, denen der Kunde sich bei Akzeptanz der AGB des WLAN-Anbieters unterwirft.
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Samples: Hotelaufnahmevertrag
Haftung des Hotels. 7.1. 9.1 Das Hotel haftet für die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Diese Die- se Haftung ist im nicht typischen Leistungsbereich leistungstypischen Bereich jedoch beschränkt auf Leistungsmängel, Schäden, Folgeschäden oder Störungen, die auf Vorsatz einer vorsätzlichen oder grobe Fahrlässigkeit grob fahrläs- sigen Pflichtverletzung des Hotels zurückzuführen sind. Sollten Störungen Störun- gen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe Ab- hilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das dass ihm Zumutbare beizutragenbeizu- tragen, um die Störung zu beheben und den einen möglichen Schaden möglichst gering zu halten.
7.2. 9.2 Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Kunden nach den gesetzlichen gesetz- lichen Bestimmungen. Das ist , das sind bis zum Hundertfachen des Zimmerpreises, höchstens 3000 Euro3.500 Euro – sowie für Geld und Wertgegenstände bis zu 800 Eu- ro. Geld und Wertgegenstände können bis zu einem Höchstwert von 7.000 Euro im Hotelsafe aufbewahrt werden. Das Hotel empfiehlt von dieser Mög- lichkeit Gebrauch zu machen. Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn nicht der Kunde seine sofortige Anzeigepflicht gegenüber unverzüglich nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstö- rung oder Beschädigung dem Hotel nach § Anzeige macht (§703 BGB nicht wahrnimmt.
7.3BGB). Für die unbeschränkte unbe- schränkte Haftung des Hotels gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
7.49.3 Soweit dem Kunden ein Stellplatz in der Hotelgarage oder auf dem Ho- telparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Schadenersatzansprüche außer wegen grober Fahrlässigkeit Eine Überwachungspflicht des Hotels besteht nicht. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Ho- telgrundstück abgestellter oder rangierter Fahrzeuge und Vorsatz sind ausgeschlossen.deren Inhalte
7.5. Nachrichten, Post und Warensendungen 9.4 Weckaufträge werden vom Hotel mit größter Sorgfalt behandeltausgeführt. Das Hotel übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und auf Wunsch - gegen Entgelt - die Nachsendung derselben. SchadenersatzansprücheScha- densersatzansprüche, außer wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sind hierbei ausgeschlossen.
9.5 Nachrichten, Post und Warensendungen für Kunden werden mit Sorgfalt behandelt. Fundsachen werden nur auf Anfrage, Risiko und Kosten des Kun- den nachgesandt. Andernfalls werden die Sachen nach Ablauf einer einmo- natigen Aufbewahrungsfrist vernichtet. Schadensersatzansprüche, außer wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sind ausgeschlossen.
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Samples: Hotel Accommodation Agreement
Haftung des Hotels. 7.1. 8.1 Das Hotel haftet für die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannsvon ihm zu vertretende Schäden aus der Verletzung des Körpers, des Lebens oder der Gesundheit. Diese Haftung ist im nicht typischen Leistungsbereich jedoch beschränkt auf Leistungsmängel, Weiterhin haftet es für sonstige Schäden, Folgeschäden oder Störungen, die auf Vorsatz einer vorsätzlichen oder grobe Fahrlässigkeit grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels zurückzuführen beziehungsweise auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Hotels beruhen. Einer Pflichtverletzung des Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Im nachgewiesenen Fall haften die Hotels für Personen und Sachschäden bis maximal 1.000.000,00 €. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind, soweit in dieser Ziffer 8 nicht anderweitig geregelt, ausgeschlossen. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden Reiseveranstalters oder des Gastes bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde Reiseveranstalter oder der Xxxx ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und den einen möglichen Schaden möglichst gering zu halten.
7.2. 8.2 Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Kunden Xxxx nach den gesetzlichen Bestimmungen. Das ist bis zum Hundertfachen Hotel empfiehlt die Nutzung des ZimmerpreisesHotel- oder Zimmersafes. Sofern der Xxxx Geld, höchstens 3000 Euro. Die Haftungsansprüche erlöschenWertpapiere und Kostbarkeiten mit einem Wert von mehr als 800 Euro oder sonstige Sachen mit einem Wert von mehr als 3.500 Euro einzubringen wünscht, wenn der Kunde seine sofortige Anzeigepflicht gegenüber bedarf dies einer gesonderten Aufbewahrungsvereinbarung mit dem Hotel nach § 703 BGB nicht wahrnimmtHotel.
7.3. Für die unbeschränkte Haftung des Hotels gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
7.4. Schadenersatzansprüche außer wegen grober Fahrlässigkeit und Vorsatz sind ausgeschlossen.
7.58.3 Weckaufträge werden vom Hotel mit größter Sorgfalt ausgeführt. Nachrichten, Post und Warensendungen Warenzustellungen für Gäste werden vom Hotel mit größter Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und – auf Wunsch - – gegen Entgelt - die Nachsendung derselben. SchadenersatzansprücheDas Hotel haftet hierbei nur nach Maßgabe der vorstehenden Ziffer 8.1, außer wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sind hierbei ausgeschlossenSätze 1 bis 4.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Reiseveranstalter
Haftung des Hotels. 7.1. 7.1 Das Hotel haftet für die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannsvon ihm zu vertretende Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Diese Haftung ist im nicht typischen Leistungsbereich jedoch beschränkt auf Leistungsmängel, Weiterhin haftetes für sonstige Schäden, Folgeschäden oder Störungen, die auf Vorsatz einer vorsätzlichen oder grobe Fahrlässigkeit grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels zurückzuführen beziehungsweise auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Hotels beruhen. Vertragstypische Pflichten sind solche Pflichten, die die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Erfüllung der Kunde vertraut und Rössle Weingarten GmbH Telefon: 0751/509 250 Amtsgericht Ulm Bankverbindung Geschäftsführer Telefax: 0751/509 25 40 HRB 739531 Kreissparkasse Ravensburg Xxxxxxx Xxxxxx eMail: xxxx@xxxxxxx-xxxxxxxxxx.xx St.-Nr.: 7708006427 IBAN: XX00 0000 0000 0000 0000 00 vertrauendarf. Einer Pflichtverletzung des Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind, soweit in dieser Ziffer 7 nicht anderweitig geregelt, ausgeschlossen. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. .Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und den einen möglichen Schaden möglichst gering zu halten.
7.2. 7.2 Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen. Das ist bis zum Hundertfachen des Zimmerpreises, höchstens 3000 Euro. Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn der Kunde seine sofortige Anzeigepflicht gegenüber dem Hotel nach § 703 BGB nicht wahrnimmt.
7.37.3 Soweit dem Kunden ein Stellplatz zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Für die unbeschränkte Haftung des Hotels gelten die gesetzlichen BestimmungenBei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet dasHotel nur nach Maßgabe der vorstehenden Ziffer 7.1, Sätze 1 bis 4.
7.4. Schadenersatzansprüche außer wegen grober Fahrlässigkeit und Vorsatz sind ausgeschlossen.
7.5. Nachrichten, Post und Warensendungen 7.4 Weckaufträge werden vom Hotel mit größter Sorgfalt ausgeführt. Nachrichten für die Kunden werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt Hotelkann nach vorheriger Absprache mit dem Kunden die ZustellungAnnahme, Aufbewahrung und – auf Wunsch - – gegen Entgelt - die Nachsendung derselbenvon Post und Warensendungen übernehmen. SchadenersatzansprücheDas Hotel haftet hierbei nur nach Maßgabe der vorstehenden Ziffer 7.1, außer wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sind hierbei ausgeschlossenSätze 1 bis 4.
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Samples: Hotelaufnahmevertrag
Haftung des Hotels. 7.11. Das Hotel haftet für die Sorgfalt eines ordentlichen KaufmannsVorbehaltlich der zwingenden Haftung gem. Diese Haftung § 309 Ziff. 7 BGB ist im Übrigen die Haftung im nicht typischen Leistungsbereich jedoch leistungstypischen Bereich beschränkt auf Leistungsmängel, Schäden, Folgeschäden oder Störungen, die auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Hotels zurückzuführen sind. Sollten Störungen oder Mängel an Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde Xxxx ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und den einen möglichen Schaden möglichst gering zu halten.
7.22. Für Vorbehaltlich einer zwingenden Haftung gem. vorstehendem Abs. 1 haftet das Hotel für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungenbei Geld, Wertpapieren und sonstigen Wertsachen höchstens auf Euro 800,00. Das ist bis zum Hundertfachen des Zimmerpreises, höchstens 3000 EuroGeld und Wertgegenstände können im Hotelsafe aufbewahrt werden. Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn nicht der Kunde seine sofortige Anzeigepflicht gegenüber Xxxx unverzüglich nach Kenntniserlangung von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung dies dem Hotel nach anzeigt (§ 703 BGB nicht wahrnimmtBGB).
7.33. Für Soweit dem Kunden ein Stellplatz in der Hotelgarage , auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Vorbehaltlich einer zwingenden Haftung gem. vorstehendem Abs. 1 haftet das Hotel bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte nicht. Dies gilt auch für die unbeschränkte persönliche Haftung von Erfüllungsgehilfen des Hotels gelten die gesetzlichen BestimmungenHotels.
7.44. Schadenersatzansprüche Weckaufträge werden vom Hotel mit größter Sorgfalt ausgeführt. Schadensersatzansprüche, außer wegen grober Fahrlässigkeit und Vorsatz oder Vorsatz, sind ausgeschlossen.
7.55. Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden vom Hotel mit größter Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und - auf Wunsch - gegen Entgelt - die Nachsendung derselben. SchadenersatzansprücheSchadensersatzansprüche, außer wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sind hierbei ausgeschlossen.
6. Gegen Telefonrechnungen können nur innerhalb eines Monats nach Erhalt Einwendungen erhoben werden.
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Samples: Beherbergungsvertrag
Haftung des Hotels. 7.16.1. Das Hotel haftet für die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannsvon ihm zu vertretende Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Diese Haftung ist im nicht typischen Leistungsbereich jedoch beschränkt auf Leistungsmängel, Weiterhin haftet es für sonstige Schäden, Folgeschäden oder Störungen, die auf Vorsatz einer vorsätzlichen oder grobe Fahrlässigkeit grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels zurückzuführen sind. Sollten Störungen beziehungsweise auf einer vorsätzlichen oder Mängel an Leistungen fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgenberuhen.
6.2. Der Kunde ist verpflichtetstimmt zu, dass das ihm Zumutbare beizutragenHotel seine Anlagen, um die Störung zu beheben Produkte und den Schaden möglichst gering zu haltenDienstleistungen dem Kunden ausschließlich zum privaten Gebrauch zur Verfügung stellt und dem Kunden gegenüber nicht für entgangene Gewinne, Geschäftsausfälle, Unterbrechungen des Geschäftsbetriebs oder entgangene Geschäftsmöglichkeiten haftet.
7.2. Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen. Das ist bis zum Hundertfachen des Zimmerpreises, höchstens 3000 Euro. Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn der Kunde seine sofortige Anzeigepflicht gegenüber dem Hotel nach § 703 BGB nicht wahrnimmt.
7.36.3. Für die unbeschränkte Haftung des Hotels gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
7.46.4. Schadenersatzansprüche Soweit dem Kunden ein Stellplatz auf einem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Hotel nicht, außer wegen bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit und Vorsatz sind ausgeschlossenFahrlässigkeit. Dasselbige gilt auch für Lieferanten des Hotels.
7.56.5. Nachrichten, Post und Warensendungen werden vom Hotel mit größter Sorgfalt behandeltsind möglich. Das Hotel übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und - auf Wunsch - gegen Entgelt - die Nachsendung derselben. SchadenersatzansprücheSchadensersatzansprüche, außer wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sind hierbei ausgeschlossen.
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Samples: Terms and Conditions
Haftung des Hotels. 7.1a) Das Hotel haftet nach den Bestimmungen des BGB (maximal bis zu einer Summe von EUR 3.500,00). Die Haftung ist ausgeschlossen, wenn das Zimmer oder die Behältnisse in denen der Xxxx Gegenstände belässt, unverschlossen bleiben. Für Geld und Wertsachen wird gemäß Paragraph 701 BGB nur bis zum Betrag vom EUR 800,00 gehaftet. Die Gäste werden aufgefordert, Wertgegenstände dem Empfang zu übergeben. Hierfür ist ein gesonderter Aufbewahrungsvertrag mit einer dazu berechtigten Person abzuschließen. Geld offen gegen eine Quittung zu hinterlegen.
b) Das Hotel Vier Jahreszeiten lehnt, soweit gesetzlich zulässig, jegliche Verantwortung für Schäden jedweder Art ab. Im Fall von Ausstellungsveranstaltungen und Seminaren ist den Gästen zu empfehlen, eine Versicherung abzuschließen, die eventuelle Schäden an ihren Ausstellungsgütern innerhalb der Hotelräume abdeckt.
c) Die Verjährungsfrist beträgt für alle Ansprüche des Gastes 1 Jahr, gerechnet ab Beendigung des Vertrages. Die Haftungsbedingungen und die kurze Verjährungsfrist gelten zugunsten des Hotels, soweit gesetzlich zulässig, auch bei Verletzung von Verpflichtungen bei der Vertragsanbahnung und positiver Vertragsverletzung.
d) Wird das Hotel durch höhere Gewalt oder Streik in der Erfüllung seiner Leistungen behindert so kann hieraus keine Schadenersatzpflicht abgeleitet werden. Jedoch ist das Hotel dem Xxxx gegenüber verpflichtet, sich um anderweitige Beschaffung gleichwertiger Leistungen zu bemühen.
e) Soweit dem Xxxx ein Stellplatz in einer der Garagen gegen Entgelt zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Es besteht keine Überwachungspflicht des Hotels.
f) Das Hotel wird bemüht sein, Weckaufträge mit großer Sorgfalt auszuführen. Schadenersatzansprüche aus Unterlassung sind jedoch ausgeschlossen.
g) Liegengebliebene Gegenstände werden nur auf Anfrage nachgesandt. Das Hotel haftet für verpflichtet sich zu einer Aufbewahrung von 6 Monaten. Nach diesem Zeitpunkt werden die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Diese Haftung ist im nicht typischen Leistungsbereich jedoch beschränkt auf LeistungsmängelGegenstände, Schäden, Folgeschäden oder Störungen, die auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Hotels zurückzuführen sind. Sollten Störungen oder Mängel an Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und den Schaden möglichst gering zu haltensofern ein ersichtlicher Wert besteht dem lokalen Fundbüro übergeben.
7.2. Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen. Das ist bis zum Hundertfachen des Zimmerpreises, höchstens 3000 Euro. Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn h) Zu Händen der Kunde seine sofortige Anzeigepflicht gegenüber dem Hotel nach § 703 BGB nicht wahrnimmt.
7.3. Für die unbeschränkte Haftung des Hotels gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
7.4. Schadenersatzansprüche außer wegen grober Fahrlässigkeit und Vorsatz sind ausgeschlossen.
7.5. Gäste bestimmte Nachrichten, Post Post- und Warensendungen werden vom Hotel mit größter Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt die ZustellungAufbewahrung, Aufbewahrung Zustellung und auf Wunsch - gegen Entgelt - die Nachsendung derselbenderselben auf Kosten des Kunden. SchadenersatzansprücheEine Haftung für Verlust, außer wegen grober Fahrlässigkeit Verzögerung oder Vorsatz, sind hierbei Beschädigung ist jedoch ausgeschlossen.
i) Störungen an zur Verfügung gestellten technischen oder sonstigen Einrichtungen werden, soweit möglich, sofort beseitigt. Eine Zurückhaltung oder Minderung von Zahlungen kann jedoch nicht vorgenommen werden. Die gesetzlich gewährten Gewährleistungs- und Ersatzansprüche des Kunden gegenüber dem Hotel bleiben hiervon unberührt.
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Haftung des Hotels. 7.1. Das Hotel haftet für die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannsvon ihm zu vertretende Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Diese Haftung ist im nicht typischen Leistungsbereich jedoch beschränkt auf Leistungsmängel, Das Hotel haftet weiterhin für sonstige Schäden, Folgeschäden oder Störungen, die auf Vorsatz einer vorsätzlichen oder grobe Fahrlässigkeit grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels zurückzuführen beruhen. Einer Pflichtverletzung des Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind, soweit in Ziffer 7 dieser AGB nicht anderweitig geregelt, ausgeschlossen. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden Gastes bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde Xxxx ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und den einen möglichen Schaden möglichst gering zu halten.
7.2. Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Kunden Xxxx nach den gesetzlichen Bestimmungen. Das ist , das heißt bis zum Hundertfachen des Zimmerpreises, höchstens 3000 Eurojedoch bis zu 3.500,00 EURO. Für Wertgegenstände (Bargeld, Wertpapiere, Kostbarkeiten) ist die Haftung begrenzt auf 800,00 EURO. Das Hotel empfiehlt von der Möglichkeit der Aufbewahrung im Zimmersafe Gebrauch zu machen. Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn der Kunde seine sofortige Anzeigepflicht gegenüber Xxxx nicht unverzüglich nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung dem Hotel nach Anzeige macht (§ 703 BGB nicht wahrnimmtBGB).
7.3. Für die unbeschränkte Haftung des Hotels gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
7.4. Schadenersatzansprüche außer wegen grober Fahrlässigkeit und Vorsatz sind ausgeschlossen.
7.5. Nachrichten, Post und Warensendungen werden vom Hotel mit größter Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt verfügt über keine Pkw-Stellplätze auf eigenem Grundstück. Nimmt der Xxxx einen öffentlichen Stellplatz in Anspruch, haftet das Hotel nicht für das Abhandenkommen oder die Zustellung, Aufbewahrung Beschädigung der dort abgestellten Fahrzeuge und auf Wunsch - gegen Entgelt - die Nachsendung derselbenderen Inhalt. Schadenersatzansprüche, außer wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sind hierbei ausgeschlossenEine Überwachungspflicht durch das Hotel besteht nicht.
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Samples: Hotelaufnahmevertrag
Haftung des Hotels. 7.11. Das Hotel haftet für die mit der Sorgfalt eines ordentlichen KaufmannsKaufman- nes für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Diese Haftung ist im nicht typischen Leistungsbereich jedoch beschränkt Ansprüche des Gastes auf LeistungsmängelSchadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon aus- genommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, Schädendes Körpers, Folgeschäden oder Störungen, der Gesundheit bzw. vertragstypischer Pflichten des Hotels die auf Vorsatz grob fahrlässiger oder grobe Fahrlässigkeit schuldhafter Pflichtver- letzung des Hotels zurückzuführen sindberuhen. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis Kennt- nis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden Gastes bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde Xxxx ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und den einen möglichen Schaden möglichst gering zu halten.
7.22. Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Kunden Xxxx nach den gesetzlichen Bestimmungen. Das , das ist bis zum Hundertfachen des Zimmerpreises, höchstens 3000 Euro€ 3.500 sowie für Geld und Wertgegenstände bis zu € 800. Geld und Wertgegenstände können in den Zimmersafes aufbewahrt werden. Das Hotel empfiehlt davon Gebrauch zu machen. Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn nicht der Kunde seine sofortige Anzeigepflicht gegenüber Xxxx nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung unverzüglich dem Hotel nach Anzeige macht (§ 703 BGB nicht wahrnimmtBGB).
7.33. Für die unbeschränkte Haftung Soweit dem Xxxx ein Stellplatz in der Garage oder auf einem Parkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Ab- handenkommen oder Beschädigung auf dem Grundstück des Hotels abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Hotel nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Vorstehende Nr. 1 Sätze 2–4 gelten die gesetzlichen Bestimmungenentspre- chend.
7.44. Schadenersatzansprüche außer wegen grober Fahrlässigkeit und Vorsatz sind ausgeschlossen.
7.5Weckaufträge werden vom Hotel mit größter Sorgfalt ausge- führt. Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden vom Hotel mit größter Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt die Zustellung, Zu- stellung und Aufbewahrung und – auf Wunsch - – gegen Entgelt - die Nachsendung derselben. Schadenersatzansprüche, Schadensersatzansprüche außer wegen Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sind hierbei ausgeschlossen. Vorstehende Nr. 1 Sätze 2–4 gelten entsprechend.
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Samples: Hotelaufnahmevertrag
Haftung des Hotels. 7.1. Das Hotel 8.1 Die KG haftet für die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannsvon ihr zu vertretende Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Diese Haftung ist im nicht typischen Leistungsbereich jedoch beschränkt auf Leistungsmängel, Weiterhin haftet sie für sonstige Schäden, Folgeschäden oder Störungen, die auf Vorsatz einer vorsätzlichen oder grobe Fahrlässigkeit des Hotels zurückzuführen grob fahrlässigen Pflichtverletzung der KG bezie- hungsweise auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypi- schen Pflichten der KG beruhen. Einer Pflichtverletzung der KG steht die eines ge- setzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Weitergehende Schadenser- satzansprüche sind, soweit in dieser Ziffer 7 nicht anderweitig geregelt, ausge- schlossen. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels der KG auftreten, wird das Hotel die KG bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und den einen möglichen Schaden möglichst gering zu halten.
7.2. 8.2 Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel die KG dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen. Das ist bis zum Hundertfachen des Zimmerpreises, höchstens 3000 EuroBest- immungen. Die Haftungsansprüche erlöschenKG empfiehlt die Nutzung des Hotel- oder Zimmersafes. Sofern der Xxxx Geld, wenn Wertpapiere und Kostbarkeiten mit einem Wert von mehr als 800 Euro oder sonstige Sachen mit einem Wert von mehr als 3.500 Euro einzubringen wünscht, bedarf dies einer gesonderten Aufbewahrungsvereinbarung mit der Kunde seine sofortige Anzeigepflicht gegenüber dem Hotel nach § 703 BGB nicht wahrnimmtKG.
7.38.3 Soweit dem Kunden ein Stellplatz in der Hotelgarage oder auf dem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwah- rungsvertrag zustande. Für Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotel- grundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet die unbeschränkte Haftung des Hotels gelten die gesetzlichen BestimmungenKG nur nach Maßgabe der vorstehenden Ziffer 7.1, Sätze 1 bis 4.
7.4. Schadenersatzansprüche außer wegen grober Fahrlässigkeit und Vorsatz sind ausgeschlossen.
7.58.4 Weckaufträge werden von der KG mit größter Sorgfalt ausgeführt. Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden vom Hotel mit größter Sorgfalt behandeltbehan- delt. Das Hotel Die KG übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und – auf Wunsch - – gegen Entgelt - die Nachsendung derselben. SchadenersatzansprücheDie KG haftet hierbei nur nach Maßgabe der vorstehenden Ziffer 7.1, außer wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sind hierbei ausgeschlossenSätze 1 bis 4.
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Samples: Hotelaufnahmevertrag
Haftung des Hotels. 7.1. 8.1 Das Hotel haftet für die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannsvon ihm zu vertretende Schäden aus der Verletzung des Körpers, des Lebens oder der Gesundheit. Diese Haftung ist im nicht typischen Leistungsbereich jedoch beschränkt auf Leistungsmängel, Weiterhin haftet es für sonstige Schäden, Folgeschäden oder Störungen, die auf Vorsatz einer vorsätzlichen oder grobe Fahrlässigkeit grob fahr-lässigen Pflichtverletzung des Hotels zurückzuführen beziehungsweise auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Hotels beruhen. Einer Pflichtverletzung des Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind, soweit in dieser Ziffer 8 nicht anderweitig geregelt, ausgeschlossen. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden Reiseveranstalters oder des Gastes bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde Reiseveranstalter oder der Xxxx ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und den einen möglichen Schaden möglichst gering zu halten.
7.2. 8.2 Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Kunden Xxxx nach den gesetzlichen Bestimmungen. Das ist bis zum Hundertfachen Hotel empfiehlt die Nutzung des ZimmerpreisesHotel- oder Zimmersafes. Sofern der Xxxx Geld, höchstens 3000 Euro. Die Haftungsansprüche erlöschenWertpapiere und Kostbarkeiten mit einem Wert von mehr als 800 Euro oder sonstige Sachen mit einem Wert von mehr als 3.500 Euro einzubringen wünscht, wenn der Kunde seine sofortige Anzeigepflicht gegenüber bedarf dies einer gesonderten Aufbewahrungsvereinbarung mit dem Hotel nach § 703 BGB nicht wahrnimmtHotel.
7.38.3 Soweit dem Reiseveranstalter ein Stellplatz in der Hotelgarage oder auf dem Hotelpark- platz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Für die unbeschränkte Haftung des Hotels gelten die gesetzlichen Bestimmungen.Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Hotel nur nach Maßgabe der vorstehenden Ziffer 8.1, Sätze 1 bis 4. Postanschrift: Telefon: 03546 / 27 21 - 0 Geschäftsführung: Spreewaldhotel Stephanshof GmbH Telefax: 03546 / 27 21 - 60 Xxxxxx und Xxxxxx Xxxxxxx
7.4. Schadenersatzansprüche außer wegen grober Fahrlässigkeit und Vorsatz sind ausgeschlossen.
7.58.4 Weckaufträge werden vom Hotel mit größter Sorgfalt ausgeführt. Nachrichten, Post und Warensendungen Warenzustellungen für Gäste werden vom Hotel mit größter Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und – auf Wunsch - – gegen Entgelt - die Nachsendung derselben. SchadenersatzansprücheDas Hotel haftet hierbei nur nach Maßgabe der vorstehenden Ziffer 8.1, außer wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sind hierbei ausgeschlossenSätze 1 bis 4.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Reiseveranstalter
Haftung des Hotels. 7.111.1. Das Hotel haftet für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn das Hotel die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Diese Haftung ist im nicht typischen Leistungsbereich jedoch beschränkt auf LeistungsmängelPflichtverletzung zu vertreten hat, sonstige Schäden, Folgeschäden oder Störungen, die auf Vorsatz einer vorsätzlichen oder grobe Fahrlässigkeit grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels zurückzuführen sind. Sollten Störungen oder Mängel an Leistungen beruhen und Schäden, die auf einer vorsätzlichen und fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung Störungen zu beheben und den einen möglichen Schaden möglichst gering zu halten.
7.211.2. Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen. Das Danach ist bis zum Hundertfachen die Haftung beschränkt auf das Hundertfache des Zimmerpreises, jedoch höchstens 3000 Euro0.000 € und abweichend für Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten höchstens bis zu 800,00 €.
11.3. Soweit dem Kunden ein Stellplatz auf einem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge, Anhänger, Motorräder oder Anhänger und deren Inhalte haftet das Hotel nicht, außer bei Vorsatz grober Fahrlässigkeit.
12.1. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
12.2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Standort des Hotels.
12.3. Es gilt das deutsche Recht. Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn der Kunde seine sofortige Anzeigepflicht gegenüber dem Hotel nach § 703 BGB nicht wahrnimmtAnwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.
7.312.4. Für Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbeziehungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die unbeschränkte Haftung des Hotels Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen BestimmungenVorschriften.
7.4. Schadenersatzansprüche außer wegen grober Fahrlässigkeit und Vorsatz sind ausgeschlossen.
7.5. Nachrichten, Post und Warensendungen werden vom Hotel mit größter Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und auf Wunsch - gegen Entgelt - die Nachsendung derselben. Schadenersatzansprüche, außer wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sind hierbei ausgeschlossen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Haftung des Hotels. 7.1. 7.1 Das Hotel haftet für die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannsvon ihm zu vertretende Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Diese Haftung ist im nicht typischen Leistungsbereich jedoch beschränkt auf Leistungsmängel, Weiterhin haftet es für sonstige Schäden, Folgeschäden oder Störungen, die auf Vorsatz einer vorsätzlichen oder grobe Fahrlässigkeit grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels zurückzuführen beziehungsweise auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Hotels beruhen. Vertragstypische Pflichten sind solche Pflichten, die die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Erfüllung der Kunde vertraut und vertrauen darf. Einer Pflichtverletzung des Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind, soweit in dieser Ziffer 7 nicht anderweitig geregelt, ausgeschlossen. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und den einen möglichen Schaden möglichst gering zu halten.
7.2. 7.2 Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen. Das ist bis zum Hundertfachen des Zimmerpreises, höchstens 3000 Euro. Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn der Kunde seine sofortige Anzeigepflicht gegenüber dem Hotel nach § 703 BGB nicht wahrnimmt.
7.37.3 Soweit dem Kunden ein Stellplatz in der Hotelgarage oder auf dem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Für die unbeschränkte Haftung des Hotels gelten die gesetzlichen BestimmungenBei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Hotel nur nach Maßgabe der vorstehenden Ziffer 7.1, Sätze 1 bis 4.
7.4. Schadenersatzansprüche außer wegen grober Fahrlässigkeit und Vorsatz sind ausgeschlossen.
7.5. Nachrichten, Post und Warensendungen 7.4 Weckaufträge werden vom Hotel mit größter Sorgfalt behandeltausgeführt. Das Hotel übernimmt Nachrichten für die Zustellung, Aufbewahrung und auf Wunsch - gegen Entgelt - die Nachsendung derselben. Schadenersatzansprüche, außer wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sind hierbei ausgeschlossen.Kunden
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Samples: Hotelaufnahmevertrag