Haftung des Hotels. Das Hotel haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, Körpers, der Gesundheit oder Freiheit, wenn das Hotel die Pflichtverletzung zu vertreten hat, sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Hotels beruhen. Einer Pflichtverletzung des Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten. Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen, das ist bis zum Hundertfachen des Zimmerpreises, höchstens € 3.500,00, sowie für Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten bis zu € 800,00. Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten können bis zu einem Höchstwert von € 6.135,50 pro Zimmer/Tag im Hotel- oder Zimmersafe aufbewahrt werden. Das Hotel empfiehlt, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen. Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn nicht der Kunde nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung unverzüglich dem Hotel Anzeige macht (§ 703 BGB). Für eine weitergehende Haftung des Hotels gelten vorstehende Nummer 1 Sätze 2 bis 4 entsprechend. Soweit dem Kunden ein Stellplatz in der Hotelgarage auch gegen Entgelt zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Hotel nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Vorstehende Nummer 1 Sätze 2 bis 4 gelten entsprechend. Weckaufträge werden vom Hotel mit größter Sorgfalt ausgeführt. Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und – auf Wunsch – gegen Entgelt die Nachsendung derselben. Vorstehende Nummer 1 Sätze 2 bis 4 gelten entsprechend.
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Haftung des Hotels. Das Hotel haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, Körpers, der Gesundheit oder Freiheit, wenn das Hotel die Pflichtverletzung zu vertreten hat, sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Hotels beruhen. Einer Pflichtverletzung des Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird sich das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht seinGastes bemühen, für Abhilfe zu sorgen. Unterlässt der Xxxx schuldhaft, einen Mangel dem Hotel anzuzeigen, so hat er keinen Minderungsanspruch auf Zahlung des vertraglich vereinbarten Entgelts. Das Hotel haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Das Hotel haftet für leicht fahrlässig verursachte Schäden nur dann, wenn diese auf die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht zurückzuführen sind. In diesem Fall ist die Haftung auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden begrenzt. Der Kunde Xxxx ist im Übrigen verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um Hotel rechtzeitig auf die Störung Möglichkeit der Entstehung eines hohen Schadens aufmerksam zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu haltenmachen. Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Kunden Xxxx nach den gesetzlichen Bestimmungen, das ist d.h. bis zum Hundertfachen des Zimmerpreises, höchstens € 3.500,00, sowie für Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten jedoch bis zu € 800,003.500,-. GeldFür Wertgegenstände (Bargeld, Wertpapiere und Kostbarkeiten können bis zu einem Höchstwert von € 6.135,50 pro Zimmer/Tag Schmuck usw.), die im Hotel- oder Zimmersafe aufbewahrt Hotelsafe an der Rezeption deponiert werden, ist die Haftung auf € 8.000,- begrenzt. Das Hotel empfiehlt, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machenWertgegenstände im Hotelsafe an der Rezeption aufzubewahren. Die Haftungsansprüche des Gastes erlöschen, wenn der Xxxx nicht der Kunde unverzüglich nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung unverzüglich dem Hotel Anzeige macht (§ 703 BGB). Für eine weitergehende Haftung des Hotels gelten vorstehende Nummer 1 Sätze 2 bis 4 entsprechenderstattet. Soweit dem Kunden Xxxx ein Stellplatz Doppelparkerstellplatz in der Hotelgarage Hotelgarage, auch gegen Entgelt Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Es besteht keine Überwachungspflicht des Hotels. Bei Abhandenkommen Verlust oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück oder in der Garage abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge Fahrzeuge und deren Inhalte Inhalte, haftet das Hotel nicht, außer bei soweit das Hotel bzw. seine gesetzlichen Vertreter nicht Vorsatz oder grober Fahrlässigkeitgrobe Fahrlässigkeit zu vertreten haben. Vorstehende Nummer 1 Sätze 2 bis 4 gelten entsprechendIn diesem Fall muss der Schaden spätestens beim Verlassen des Hotelgrundstücks dem Hotel angezeigt werden. Beim Parken auf den oberen oder unteren Doppelparkerstellplätzen in der Hotelgarage sind die in der Garage ausgehängten Bedienungsanleitungen des Herstellers zu beachten. Weckaufträge werden vom Hotel mit größter Sorgfalt ausgeführt. Schadensersatzansprüche, außer wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz sind ausgeschlossen. Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste der Hotelgäste werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und – - auf Wunsch – Wunsch- gegen Entgelt die Nachsendung derselbenderselben sowie auf Anfrage auch für Fundsachen. Vorstehende Nummer 1 Sätze 2 bis 4 gelten entsprechendSchadensersatzansprüche, außer wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sind ausgeschlossen. Das Hotel ist berechtigt, nach spätestens einmonatiger Aufbewahrungsfrist unter Berechnung einer angemessenen Gebühr, die vorgenannten Sachen dem lokalen Fundbüro zu übergeben.
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Haftung des Hotels. Das Hotel haftet mit 1. Die Haftung des Hotels ist, soweit es sich nicht um wesentliche Vertragspflichten im leistungstypischen Bereich handelt, beschränkt auf Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Hotels, seines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen zurückzuführen sind; dies gilt nicht im Fall der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns Haftung für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden Schaden aus der Verletzung des Lebens, Körpers, des Körpers oder der Gesundheit oder Freiheit, wenn das Hotel die Pflichtverletzung zu vertreten hat, sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Hotels beruhen. Einer Pflichtverletzung des Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleichGesundheit. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
2. Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen, das ist bis zum Hundertfachen des Zimmerpreises, höchstens € 3.500,00, sowie für Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten jedoch bis zu € 800,003.500,00. Wertgegenstände, wie Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten können bis zu einem Höchstwert von € 6.135,50 pro Zimmer/Tag 2.000,00 im Hotel- oder Zimmersafe aufbewahrt werden und bis zu einem Höchstwert in Höhe von € 20.000,00 im Bürosafe aufbewahrt werden. Das Hotel empfiehlt, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen. Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn nicht der Kunde nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung nicht unverzüglich dem Hotel Anzeige macht (§ 703 BGBGBG).
3. Für eine weitergehende Haftung Zurückgebliebene Sachen des Hotels gelten vorstehende Nummer 1 Sätze 2 bis 4 entsprechendKunden werden nur auf schriftliche Anfrage, Risiko und Kosten des Kunden nachgesandt. Das Hotel bewahrt diese Gegenstände maximal 12 Monate auf, die Aufbewahrungskosten trägt der Kunde.
4. Soweit dem Kunden ein Stellplatz in der Hotelgarage oder auf einem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Es besteht keine Überwachungspflicht des Hotels. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Hotel nicht, außer bei Vorsatz soweit das Hotel, seine gesetzlichen Vertreter oder grober Fahrlässigkeit. Vorstehende Nummer 1 Sätze 2 bis 4 gelten entsprechendseine Erfüllungsgehilfen nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben.
5. Weckaufträge werden vom Hotel mit größter Sorgfalt ausgeführt. Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und – auf Wunsch – gegen Entgelt die Nachsendung derselben. Vorstehende Nummer 1 Sätze 2 bis 4 gelten entsprechendSchadensersatzansprüche, außer wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sind ausgeschlossen.
6. Die Nutzung des Onlinezuganges (WLAN), welches vom Hotel Schlicker bereitgestellt wird, geschieht auf eigenes Risiko (siehe IX.).
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Haftung des Hotels. Das Hotel haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für seine Verpflichtungen aus dem VertragHotelaufnahmevertrag. Ansprüche des Kunden Reiseveranstalters auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind , mit Ausnahme von Schäden aus der Verletzung des Lebens, Körpers, des Lebens oder der Gesundheit oder FreiheitGesundheit, wenn das Hotel die Pflichtverletzung Verletzungen zu vertreten hat, sonstige sonstigen Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Hotels beruhen. Einer Pflichtverletzung des Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden Reiseveranstalters oder des Gastes bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde Reiseveranstalter oder der Xxxx ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten. Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Kunden Xxxx nach den gesetzlichen Bestimmungen, . Danach ist die Haftung beschränkt auf das ist bis zum Hundertfachen Hundertfache des Zimmerpreises, jedoch höchstens bis zu € 3.500,00, sowie 3.500,- und abweichend für Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten höchstens bis zu € 800,00800,-. Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten können bis zu einem Höchstwert von € 6.135,50 pro Zimmer/Tag 2.600,00 im Hotel- oder Zimmersafe aufbewahrt werden. Das Hotel empfiehlt, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen. Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn nicht der Kunde nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung unverzüglich dem Hotel Anzeige macht (§ 703 BGB). Für eine weitergehende Haftung des Hotels gelten vorstehende Nummer 1 Sätze 2 bis 4 entsprechend. Soweit dem Kunden Reiseveranstalter ein Stellplatz in der Hotelgarage oder auf dem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Hotel nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Vorstehende Für den Ausschluss der Schadensersatzansprüche des Reiseveranstalters gilt die Regelung in vorstehender Nummer 1 1, Sätze 2 bis 4 gelten entsprechend. Weckaufträge werden vom Hotel mit größter Sorgfalt ausgeführt. Nachrichten, Post und Warensendungen Warenzustellungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und – auf Wunsch – gegen Entgelt die Nachsendung derselben. Vorstehende Für den Ausschluss von Schadensersatzansprüchen des Reiseveranstalters gilt die Regelung in vorstehender Nummer 1 1, Sätze 2 bis 4 gelten entsprechend.
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Samples: www.st-raphael-im-allgaeu.de
Haftung des Hotels. 7.1 Das Hotel haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind von ihm zu vertretende Schäden aus der Verletzung des Lebens, Körpers, des Körpers oder der Gesundheit oder Freiheit, wenn das Hotel die Pflichtverletzung zu vertreten hat, Gesundheit. Weiterhin haftet es für sonstige SchädenSchä- den, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen und Schäden, die beziehungsweise auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen vertrags- typischen Pflichten des Hotels beruhen. Vertragstypische Pflichten sind solche Pflichten, die die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Erfüllung der Kunde vertraut und vertrauen darf. Einer Pflichtverletzung Pflichtverlet- zung des Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind, soweit in dieser Ziffer 7 nicht anderweitig geregelt, ausgeschlossen. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten. .
7.2 Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen, das ist bis zum Hundertfachen . Das Hotel empfiehlt die Nutzung des Zimmerpreises, höchstens € 3.500,00, sowie für Hotel- oder Zimmersafes. So- fern der Kunde Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten bis zu € 800,00. Geldmit einem Wert von mehr als 800 Euro oder sonstige Sachen mit einem Wert von mehr als 3.500 Euro einzubrin- gen wünscht, Wertpapiere und Kostbarkeiten können bis zu einem Höchstwert von € 6.135,50 pro Zimmer/Tag im Hotel- oder Zimmersafe aufbewahrt werden. Das Hotel empfiehlt, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen. Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn nicht der Kunde nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung unverzüglich bedarf dies einer gesonderten Aufbewahrungsvereinbarung mit dem Hotel Anzeige macht (§ 703 BGB). Für eine weitergehende Haftung des Hotels gelten vorstehende Nummer 1 Sätze 2 bis 4 entsprechend. Hotel.
7.3 Soweit dem Kunden ein Stellplatz in der Hotelgarage oder auf dem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag Verwahrungs- vertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück Hotelgrund- stück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Hotel nichtnur nach Maßgabe der vorstehenden Ziffer 7.1, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Vorstehende Nummer Sätze 1 Sätze 2 bis 4 gelten entsprechend. 4.
7.4 Weckaufträge werden vom Hotel mit größter Sorgfalt ausgeführt. Nachrichten, Post und Warensendungen Nachrichten für die Gäste Kunden werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt kann nach vorheriger Absprache mit dem Kunden die ZustellungAnnahme, Aufbewahrung und – auf Wunsch – gegen Entgelt die Nachsendung derselbenvon Post und Warensendungen über- nehmen. Vorstehende Nummer Das Hotel haftet hierbei nur nach Maßgabe der vorstehenden Ziffer 7.1, Sätze 1 Sätze 2 bis 4 gelten entsprechend4.
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Samples: www.kaisergarten-deidesheim.com
Haftung des Hotels. 7.1 Das Hotel haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind von ihm zu vertretende Schäden aus der Verletzung des Lebens, Körpers, des Körpers oder der Gesundheit oder Freiheit, wenn das Hotel die Pflichtverletzung zu vertreten hat, Gesundheit. Weiterhin haftet es für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen und Schäden, die beziehungsweise auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Hotels beruhen. Einer Pflichtverletzung des Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind, soweit in dieser Ziffer 7 nicht anderweitig geregelt, ausgeschlossen. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare Zumut- bare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten. 7.2 Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen, das ist bis zum Hundertfachen . Das Hotel empfiehlt die Nutzung des Zimmerpreises, höchstens € 3.500,00, sowie für Hotel- oder Zimmersafes. Sofern der Xxxx Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten bis zu € 800,00mit einem Wert von mehr als 800 Euro oder sonstige Sachen mit einem Wert von mehr als 3.500 Euro einzubringen wünscht, bedarf dies einer gesonderten Aufbewahrungsvereinbarung mit dem Hotel. Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten können bis zu einem Höchstwert von € 6.135,50 pro Zimmer/Tag im Hotel- oder Zimmersafe aufbewahrt werden. Das Hotel empfiehlt, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen. Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn nicht der Kunde nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung unverzüglich dem Hotel Anzeige macht (§ 703 BGB). Für eine weitergehende Haftung des Hotels gelten vorstehende Nummer 1 Sätze 2 bis 4 entsprechend. 7.3 Soweit dem Kunden ein Stellplatz in der Hotelgarage oder auf dem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge Kraft- fahrzeuge und deren Inhalte haftet das Hotel nichtnur nach Maßgabe der vorstehenden Ziffer 7.1, außer bei Vorsatz oder grober FahrlässigkeitSätze 1 bis 4. Vorstehende Nummer 1 Sätze 2 bis 4 gelten entsprechend. 7.4 Weckaufträge werden vom Hotel mit größter Sorgfalt ausgeführtaus- geführt. Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und – auf Wunsch – gegen Entgelt die Nachsendung derselben. Vorstehende Nummer Das Hotel haftet hierbei nur nach Maßgabe der vorstehenden Ziffer 7.1, Sätze 1 Sätze 2 bis 4 gelten entsprechend.4. 8
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Samples: hotel-1690.de
Haftung des Hotels. Das Hotel haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für seine Verpflichtungen aus dem VertragBeherbergungsvertrag. Ansprüche des Kunden Gastes auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, Körpers, des Körpers oder der Gesundheit oder FreiheitGesundheit, wenn das Hotel die Pflichtverletzung zu vertreten hat, sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Hotels beruhen. Einer Pflichtverletzung des Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden Gastes bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde Xxxx ist verpflichtet, das alles ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten. Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen, das ist höchstens jedoch bis zum Hundertfachen des Zimmerpreises, höchstens zu einer Höhe von € 3.500,003.500,-, sowie für Geld, Wertpapiere Geld und Kostbarkeiten Wertgegenstände bis zu € 800,00800,-. Geld, Wertpapiere Geld und Kostbarkeiten Wertgegenstände können bis zu einem Höchstwert von € 6.135,50 pro Zimmer/Tag 3.500,- im Hotel- oder Zimmersafe Hotelsafe aufbewahrt werden. Das Hotel empfiehlt, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen. Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn der Xxxx nicht der Kunde nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung unverzüglich dem Hotel schriftlich zur Anzeige macht (§ 703 BGB)gebracht hat. Für eine weitergehende Haftung des Hotels gelten vorstehende Nummer 1 Sätze 2 bis 4 entsprechenddie gesetzlichen Bestimmungen. Soweit dem Kunden Xxxx ein Stellplatz in der Hotelgarage auch gegen Entgelt auf dem Hotelparkplatz zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Hotel nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Vorstehende Nummer 1 Sätze 2 bis 4 gelten entsprechend. Weckaufträge Weck- und Nachrichtenaufträge werden vom Hotel mit größter Sorgfalt ausgeführt. NachrichtenSchadensersatzansprüche, außer wegen Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, sind ausgeschlossen. Post und Warensendungen für die Gäste und Kunden werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt die in seinem Rahmen mögliche Zustellung, Aufbewahrung und – - auf Wunsch – - gegen Entgelt die Nachsendung derselben. Vorstehende Nummer 1 Sätze 2 bis 4 gelten entsprechend.
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Samples: www.mariaweilerhof.de
Haftung des Hotels. Das Hotel haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind von ihm zu vertretende Schäden aus der Verletzung des Lebens, Körpers, des Körpers oder der Gesundheit oder Freiheit, wenn das Hotel die Pflichtverletzung zu vertreten hat, Gesundheit. Weiterhin haftet es für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen fahr- lässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen und Schäden, die beziehungsweise auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Hotels beruhen. Einer Pflichtverletzung des Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind, soweit in dieser Ziffer 7 nicht anderweitig geregelt, ausgeschlossen. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten. Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen, das ist bis zum Hundertfachen des Zimmerpreises, höchstens € 3.500,00, sowie für . Sofern der Xxxx Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten bis zu € 800,00. Geldmit einem Wert von mehr als 800 Euro oder sonstige Sachen mit einem Wert von mehr als 3.500 Euro einzubringen wünscht, Wertpapiere und Kostbarkeiten können bis zu einem Höchstwert von € 6.135,50 pro Zimmer/Tag im Hotel- oder Zimmersafe aufbewahrt werden. Das Hotel empfiehlt, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen. Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn nicht der Kunde nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung unverzüglich bedarf dies einer gesonderten Aufbewahrungsvereinbarung mit dem Hotel Anzeige macht (§ 703 BGB). Für eine weitergehende Haftung des Hotels gelten vorstehende Nummer 1 Sätze 2 bis 4 entsprechendHotel. Soweit dem Kunden ein Stellplatz in der Hotelgarage oder auf dem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Hotel nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Vorstehende Nummer 1 Sätze 2 bis 4 gelten entsprechend. Weckaufträge werden vom Hotel mit größter Sorgfalt ausgeführt. Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt über- nimmt die Zustellung, Aufbewahrung und – auf Wunsch – gegen Entgelt die Nachsendung derselben. Vorstehende Nummer 1 Sätze 2 bis 4 gelten entsprechend.
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Samples: hotel-arcis.de
Haftung des Hotels. Das Hotel haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für seine sei- ne Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz Scha- densersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, Körpers, des Körpers oder der Gesundheit oder FreiheitGesundheit, wenn das Hotel die Pflichtverletzung zu vertreten hat, sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels Ho- tels beruhen und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Hotels beruhen. Einer Pflichtverletzung des Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen Leistun- gen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche unverzüg- liche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten. Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen, das ist bis zum Hundertfachen des Zimmerpreises, höchstens € 3.500,000.000 €, sowie für Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten bis zu € 800,00800 €. Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten können bis zu einem Höchstwert von 10.000,00 € 6.135,50 pro Zimmer/Tag im Hotel- oder Zimmersafe aufbewahrt werden. Das Hotel empfiehlt, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen. Die Haftungsansprüche erlöschenerlö- schen, wenn nicht der Kunde nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung unverzüglich dem Hotel Anzeige macht (§ 703 BGB). Für eine weitergehende weiter gehende Haftung des Hotels gelten vorstehende vorste- hende Nummer 1 Sätze 2 bis 4 entsprechend. Soweit dem Kunden ein Stellplatz in der Hotelgarage oder auf einem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag Verwahrungs- vertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Hotel nicht, außer bei Vorsatz oder grober FahrlässigkeitFahrlässig- keit. Vorstehende Nummer 1 Sätze 2 bis 4 gelten entsprechend. Weckaufträge Weck- aufträge werden vom Hotel mit größter Sorgfalt ausgeführt, aber nicht garantiert. Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung Aufbewah- rung und – auf Wunsch – gegen Entgelt die Nachsendung derselben. Vorstehende Vor- stehende Nummer 1 Sätze 2 bis 4 gelten entsprechend.
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Samples: www.parkhotel-badgriesbach.de
Haftung des Hotels. 1. Das Hotel haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Kunden Gastes auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, Körpers, des Körpers oder der Gesundheit oder FreiheitGesundheit, wenn das Hotel die Pflichtverletzung zu vertreten hat, sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Hotels beruhen. Einer Pflichtverletzung des Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden Gastes bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde Xxxx ist verpflichtet, dem Hotel eine ausreichende Zeit zu geben und das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten. Erst, wenn der Mangel nach 3maligem Versuch nicht behoben ist, steht dem Xxxx ein Entschädigungsanspruch zu. Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Kunden Xxxx nach den gesetzlichen Bestimmungen, das ist bis zum Hundertfachen des Zimmerpreises, höchstens € 3.500,001.500,-, sowie für Geld, Wertpapiere Wertpapieren und Kostbarkeiten bis zu € 800,00800,-. Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten können bis zu einem Höchstwert von € 6.135,50 pro Zimmer/Tag im 1.500,-im Hotel- oder Zimmersafe aufbewahrt werden. Das Hotel empfiehlt, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen. Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn nicht der Kunde nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung unverzüglich dem Hotel Anzeige macht (§ 703 BGB). Für eine weitergehende Haftung des Hotels gelten vorstehende Nummer 1 Sätze 2 bis 4 entsprechend. Soweit dem Kunden ein Stellplatz in der Hotelgarage auch gegen Entgelt zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Hotel nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Vorstehende Nummer 1 Sätze 2 bis 4 gelten entsprechend. Weckaufträge werden vom Hotel mit größter Sorgfalt ausgeführt. Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und – auf Wunsch – gegen Entgelt die Nachsendung derselben. Vorstehende Nummer 1 Sätze 2 bis 4 gelten entsprechend.
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Samples: landhaus-sundern.com
Haftung des Hotels. Das Hotel haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. , Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, Körpers, des Körpers oder der Gesundheit oder FreiheitGesundheit, wenn das Hotel die Pflichtverletzung zu vertreten hat, sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen und oder Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen fährlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Hotels beruhen. Einer Pflichtverletzung des Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird wir das Hotel bei ab Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden so gering wie möglich zu halten. Für Das Hotel haftet für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen, das ist bis zum Hundertfachen des Zimmerpreises, höchstens € 3.500,00, sowie für Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten bis zu € 800,00. Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten können bis zu einem Höchstwert von € 6.135,50 pro Zimmer/Tag im Hotel- Hotel – oder Zimmersafe aufbewahrt werden. Das Hotel empfiehlt, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen. Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn nicht der Kunde nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung unverzüglich dem Hotel Anzeige macht (§ 703 BGB). Für eine weitergehende Haftung des Hotels gelten vorstehende Nummer 1 Sätze 2 bis 4 entsprechend. Soweit dem Kunden ein Stellplatz in der Hotelgarage auch gegen Entgelt oder auf einem Hotelparkplatz zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte Inhalt haftet das Hotel nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Vorstehende Nummer 1 Sätze 2 bis 4 Für den Ausschluss der Schadensersatzansprüche des Kunden gelten die Bestimmungen gem. VII 1. dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen entsprechend. Weckaufträge Wec O kaufträge werden vom Hotel mit größter Sorgfalt ausgeführt. Für den Ausschluss der Schadenersatzansprüche des Kunden gilt VII 1. dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen entsprechend. Nachrichten, Post und oder Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und – auf Wunsch – gegen Entgelt die Nachsendung derselben. Vorstehende Nummer Alle Ansprüche gegen das Hotel verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem Beginn der kenntnisabhängigen regelmäßigen Verjährungsfrist des § 199 Abs. 1 Sätze 2 bis 4 BGB. Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in fünf Jahren vom Zeitpunkt des schädigenden Ereignisses an. Die Verjährungsverkürzungen gelten entsprechendnicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels oder seiner Erfüllungsgehilfen oder einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit beruhen.
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Haftung des Hotels. Das Hotel haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind von ihm zu vertretende Schäden aus der Verletzung des Lebens, Körpers, des Körpers oder der Gesundheit oder Freiheit, wenn das Hotel die Pflichtverletzung zu vertreten hat, Gesundheit. Weiterhin haftet es für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Hotels beruhen. Vertragstypische Pflichten sind solche Pflichten, die die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Erfüllung der Xxxx vertraut bzw. vertrauen darf. Einer Pflichtverletzung des Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen gleich. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind, soweit in der Klausel X. nicht anderweitig geregelt, ausgeschlossen. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden Gastes bemüht sein, für Abhilfe zu sorgenschaffen. Der Kunde Xxxx ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten. Im Übrigen ist der Xxxx verpflichtet, das Hotel rechtzeitig auf die Entstehung eines außergewöhnlich hohen Schadens hinzuweisen. Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen, das ist Bestimmungen (bis zum Hundertfachen 100fachen des Zimmerpreises), höchstens € 3.500,00, sowie für 3.500,00 Euro. Will der Xxxx Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten bis zu € 800,00. Geldmit einem Gesamtwert von mehr als 800,00 Euro oder sonstige Sachen mit einem Gesamtwert von mehr als 3.500,00 Euro einbringen, Wertpapiere und Kostbarkeiten können bis zu einem Höchstwert von € 6.135,50 pro Zimmer/Tag im Hotel- oder Zimmersafe aufbewahrt werden. Das Hotel empfiehlt, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen. Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn nicht der Kunde nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung unverzüglich ist eine gesonderte Aufbewahrungsvereinbarung mit dem Hotel Anzeige macht (§ 703 BGB)zu treffen. Für eine weitergehende Haftung des Hotels gelten vorstehende Nummer 1 Sätze 2 bis 4 entsprechendEs wird empfohlen, den Zimmersafe zu nutzen. Soweit dem Kunden ein Stellplatz in der Hotelgarage auch gegen Entgelt zur Verfügung gestellt wirdXxxx den Hotelparkplatz nutzt, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Eine Überwachungspflicht besteht durch das Hotel nicht. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück Grundstück des Hotels abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge Fahrzeuge und deren Inhalte haftet das Hotel nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeitnur nach Maßgabe Ziffer X Abs. Vorstehende Nummer 1 Sätze 2 bis 4 gelten entsprechend1. Weckaufträge werden vom Etwaige Schäden sind dem Hotel mit größter Sorgfalt ausgeführtunverzüglich anzuzeigen. Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste den Xxxx werden mit der entsprechenden Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung (bei Warensendungen jedoch nur nach vorheriger Absprache) und – auf Wunsch – gegen Entgelt die Nachsendung derselbenNachsendung. Vorstehende Nummer Für die Haftung des Hotels gilt X Abs. 1 Sätze 2 bis 4 gelten entsprechend. Zurückgebliebene Sachen des Gastes werden nur auf Anfrage, Risiko und Kosten des Gastes nachgesandt. Das Hotel bewahrt die Sachen drei Monate auf; danach werden sie, sofern ein erkennbarer Wert besteht, dem lokalen Fundbüro übergeben. Ist das Fundbüro zur Übernahme nicht bereit, werden die Sachen weitere neun Monate aufbewahrt und dann entweder verwertet oder vernichtet.
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Haftung des Hotels. Das Hotel haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für seine Verpflichtungen aus dem VertragKaufmanns. Ansprüche des Kunden Diese Haftung ist im nicht leistungstypischen Bereich jedoch beschränkt auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des LebensLeistungsmängel, KörpersSchäden, der Gesundheit Fol- geschäden oder Freiheit, wenn das Hotel die Pflichtverletzung zu vertreten hat, sonstige SchädenStörungen, die auf einer vorsätzlichen Vorsatz oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung grobe Fahrlässigkeit des Hotels beruhen und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Hotels beruhen. Einer Pflichtverletzung des Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleichzurück- zuführen sind. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten. Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Kunden nach den gesetzlichen BestimmungenBestim- mungen, das ist bis zum Hundertfachen des Zimmerpreises, höchstens € 3.500,00EUR 3.500,- , sowie für Geld, Wertpapiere Geld und Kostbarkeiten Wertgegenstände bis zu € 800,00EUR 800,-. Geld, Wertpapiere Geld und Kostbarkeiten können Wertgegenstände kön- nen bis zu einem Höchstwert von € 6.135,50 pro Zimmer/Tag EUR 25.000,- im Hotel- oder Zimmersafe Hotelsafe an der Rezeption aufbewahrt werden. Das Hotel empfiehlt, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen. Die Haftungsansprüche Haftung- sansprüche erlöschen, wenn nicht der Kunde nicht unverzüglich nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung unverzüglich dem Hotel Anzeige macht (§ §703 BGB). ) Für eine weitergehende Haftung des Hotels gelten vorstehende Nummer 1 Sätze 2 bis 4 entsprechenddie gesetzlichen Bestimmungen. Soweit dem Kunden ein Stellplatz in der Hotelgarage auf dem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen Ab- handenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Hotel nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Vorstehende Nummer 1 Sätze 2 bis 4 gelten entsprechendDies gilt auch für Erfüllungsgehilfen des Hotels. Weckaufträge werden vom Hotel mit größter Sorgfalt ausgeführt. Schadenersat- zansprüche, außer wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sind ausgeschlossen. Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und – auf Wunsch – gegen Entgelt die Nachsendung Nach- sendung derselben. Vorstehende Nummer 1 Sätze 2 bis 4 gelten entsprechendSchadensersatzansprüche, außer wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sind ausgeschlossen.
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Haftung des Hotels. Das Hotel haftet mit der für die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für seine Verpflichtungen aus dem VertragKaufmanns. Ansprüche des Kunden Diese Haftung ist im nicht leistungstypischen Bereich jedoch beschränkt auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des LebensLeistungsmängel, KörpersSchäden, der Gesundheit Folgeschäden oder Freiheit, wenn das Hotel die Pflichtverletzung zu vertreten hat, sonstige SchädenStörungen, die auf einer vorsätzlichen Vorsatz oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung grobe Fahrlässigkeit des Hotels beruhen und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Hotels beruhen. Einer Pflichtverletzung des Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleichzurückzuführen sind. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten. Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen, das ist bis zum Hundertfachen des Zimmerpreises, höchstens € 3.500,00EUR 3.500.-, sowie für Geld, Wertpapiere Geld und Kostbarkeiten Wertgegenstände bis zu € 800,00EUR 800,-. Geld, Wertpapiere Geld und Kostbarkeiten Wertgegenstände können bis zu einem Höchstwert von € 6.135,50 pro Zimmer/Tag EUR (Versicherungssumme) im Hotel- oder Zimmersafe Zimmersage aufbewahrt werden. Das Hotel empfiehlt, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen. Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn nicht der Kunde unverzüglich nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung unverzüglich dem Hotel Anzeige macht (§ 703 BGB). Für eine weitergehende die unbeschränkte Haftung des Hotels gelten vorstehende Nummer 1 Sätze 2 bis 4 entsprechenddie gesetzlichen Bestimmungen. Soweit dem Kunden ein Stellplatz in der Hotelgarage oder auf einem Hotelparkplatz auch gegen Entgelt zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Hotel nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Vorstehende Nummer 1 Sätze 2 bis 4 gelten entsprechendDies gilt auch für die Erfüllungsgehilfen des Hotels. Weckaufträge werden vom Hotel mit größter Sorgfalt ausgeführt. Schadensersatzansprüche, außer wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sind ausgeschlossen. Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und – - auf Wunsch – - gegen Entgelt die Nachsendung derselben. Vorstehende Nummer Schadensersatzansprüche, außer wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sind ausgeschlossen. Schlussabstimmungen Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hotels. Ausschließlicher Gerichtsstand - auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten - ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz des Hotels. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzungen des § 38 Absatz 1 Sätze 2 bis 4 gelten entsprechendZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz des Hotels. Es gilt deutsches Recht.
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