Haftung des Hotels. a) Das Hotel haftet für die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Diese Haftung ist im nicht leistungstypischen Bereich jedoch beschränkt auf Leistungsmängel, Schäden, Folgeschäden oder Störungen, die auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Hotels zurückzuführen sind. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
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Haftung des Hotels. a) 1. Das Hotel haftet für die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für seine Verpflichtungen aus dem Vertraggrundsätzlich nur bei absichtlichen oder grobfahrlässigen vertraglichen und ausservertraglichen direkten Schädigungen. Diese Haftung ist im nicht leistungstypischen Bereich jedoch beschränkt auf Leistungsmängel, Schäden, Folgeschäden oder Störungen, die auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Hotels zurückzuführen sind. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu haltenEs gilt ein objektivierter Sorgfaltsmass- stab.
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Haftung des Hotels. a) 9.1 Das Hotel haftet für die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für seine Verpflichtungen aus dem VertragKaufmanns. Diese Die- se Haftung ist im nicht leistungstypischen Bereich jedoch beschränkt auf Leistungsmängel, Schäden, Folgeschäden oder Störungen, die auf Vorsatz einer vorsätzlichen oder grobe Fahrlässigkeit grob fahrläs- sigen Pflichtverletzung des Hotels zurückzuführen sind. Sollten Störungen Störun- gen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe Ab- hilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das dass ihm Zumutbare beizutragenbeizu- tragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
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Haftung des Hotels. a) 1. Das Hotel haftet für die mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für seine Verpflichtungen aus dem VertragKaufmanns. Diese Haftung ist im nicht leistungstypischen Bereich Bereich, jedoch beschränkt auf LeistungsmängelLeistungsmangel, Schäden, Folgeschäden oder Störungen, die auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Hotels zurückzuführen sind. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das dass ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
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Haftung des Hotels. a) 1. Das Hotel haftet für die mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Diese Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon unberührt bleibt eine Haftung ist im nicht leistungstypischen Bereich jedoch beschränkt auf Leistungsmängeldes Hotels • für Schäden aus der Verletzung des Lebens, Schäden, Folgeschäden des Körpers oder Störungender Gesundheit, die auf Vorsatz fahrlässigen oder grobe Fahrlässigkeit vorsätzlichen Pflichtverletzungen des Hotels zurückzuführen sindberuhen. Sollten Störungen • im Übrigen für Schäden, die auf vorsätzlichen oder Mängel an den Leistungen grob fahrlässigen Pflichtverletzungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu haltenberuhen.
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Haftung des Hotels. a) 1. Das Hotel haftet für die mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für seine Verpflichtungen aus dem VertragKaufmanns. Diese Haftung ist im nicht leistungstypischen Bereich Bereich, jedoch beschränkt be- schränkt auf LeistungsmängelLeistungsmangel, Schäden, Folgeschäden oder Störungen, die auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Hotels zurückzuführen sind. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftretenauf- treten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das dass ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
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Samples: booking.deutsche-eiche.de
Haftung des Hotels. a) 8.1. Das Hotel haftet für die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für seine Verpflichtungen aus dem VertragKaufmanns. Diese Haftung ist im nicht leistungstypischen Bereich jedoch beschränkt auf Leistungsmängel, Schäden, Folgeschäden oder Störungen, die auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Hotels zurückzuführen sind. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, so wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben beheben, und einen möglichen Schaden gering zu halten.
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Haftung des Hotels. a) Das Hotel haftet für die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für seine Verpflichtungen aus dem VertragKaufmanns. Diese Haftung ist im nicht leistungstypischen Bereich jedoch beschränkt auf Leistungsmängel, Schäden, Folgeschäden oder Störungen, die auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Hotels zurückzuführen sind. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
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Haftung des Hotels. a) 1. Das Hotel haftet für die mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Diese Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon unberührt bleibt eine Haftung ist im nicht leistungstypischen Bereich jedoch beschränkt auf Leistungsmängeldes Hotels • für Schäden aus der Verletzung des Lebens, Schäden, Folgeschäden des Körpers oder Störungender Gesundheit, die auf Vorsatz fahrlässigen oder grobe Fahrlässigkeit vorsätzlichen Pflichtverletzung des Hotels zurückzuführen sindberuhen. Sollten Störungen • im Übrigen für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder Mängel an den Leistungen grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu haltenberuhen.
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Samples: www.mountainparkhotel.com
Haftung des Hotels. a) Das Hotel haftet für die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag1. Diese Die Haftung des Hotels ist im nicht leistungstypischen Bereich jedoch beschränkt auf Leistungsmängel, Schäden, Folgeschäden oder StörungenSchäden beschränkt, die auf Vorsatz oder grobe grober Fahrlässigkeit des Hotels zurückzuführen sindberuhen. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftretenDies gilt nicht bei der Verletzung von Leben, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge Körper und Gesundheit des Kunden bemüht seinsowie bei Ansprüchen wegen der Verletzung von „Kardinalpflichten“, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.x. x. xxx Xxxxxxxxx
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Haftung des Hotels. a1. Die Haftung des Hotels ist, soweit es sich nicht um wesentliche Ver- tragspflichten (Kardinalspflichten) Das Hotel haftet für die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Diese Haftung ist im nicht leistungstypischen Bereich jedoch handelt, beschränkt auf Leistungsmängel, Schäden, Folgeschäden oder Störungen, die auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit Fahr- lässigkeit des Hotels Hotels, seines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungs- gehilfen zurückzuführen sind; dies gilt nicht im Falle der Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Ge- sundheit. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels Ho- tels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und be- heben oder einen möglichen Schaden gering zu halten.
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Samples: www.hotelanderoper.de
Haftung des Hotels. a1. Die Haftung des Hotels ist, soweit es sich nicht um wesentliche Vertragspflichten (Kardinalspflichten) Das Hotel haftet für die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Diese Haftung ist im nicht leistungstypischen Bereich jedoch handelt, beschränkt auf Leistungsmängel, Schäden, Folgeschäden oder Störungen, die auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Hotels Hotels, seines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen zurückzuführen sind; dies gilt nicht im Falle der Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das dass ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und oder einen möglichen Schaden gering zu halten.
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Samples: www.allgaeuarthotel.de
Haftung des Hotels. a) 1. Das Hotel haftet für die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für seine Verpflichtungen aus dem VertragKaufmanns. Diese Haftung ist im nicht leistungstypischen Bereich jedoch beschränkt auf Leistungsmängel, Schäden, Folgeschäden oder Störungen, die auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Hotels zurückzuführen sind. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
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Samples: www.lindenhof-bad-schandau.de
Haftung des Hotels. a1. Die Haftung des Hotels ist, soweit es sich nicht um wesentliche Vertragspflichten (Kardinalspflichten) Das Hotel haftet für die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Diese Haftung ist im nicht leistungstypischen Bereich jedoch handelt, beschränkt auf Leistungsmängel, Schäden, Folgeschäden oder Störungen, die auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Hotels , seines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen zurückzuführen sind; dies gilt nicht im Falle der Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und oder einen möglichen Schaden gering zu halten.
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Haftung des Hotels. a) 7.1. Das Hotel haftet für die mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für seine Verpflichtungen aus dem VertragKaufmanns. Diese Haftung ist im nicht leistungstypischen Bereich jedoch beschränkt be- schränkt auf Leistungsmängel, Schäden, Folgeschäden oder StörungenStö- rungen, die auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Hotels zurückzuführen zu- rückzuführen sind. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen Leis- tungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das dass ihm Zumutbare beizutragenbeizutra- gen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
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Samples: www.hotel-haiger.de
Haftung des Hotels. a) 7.1. Das Hotel haftet für die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für seine Verpflichtungen aus dem VertragKaufmanns. Diese Haftung ist im nicht leistungstypischen Bereich typischen Leistungsbereich jedoch beschränkt auf Leistungsmängel, Schäden, Folgeschäden oder Störungen, die auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Hotels zurückzuführen sind. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen den Schaden möglichst gering zu halten.
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