Common use of Haftung des Kunden für Schäden Clause in Contracts

Haftung des Kunden für Schäden. 1. Sofern der Kunde Unternehmer ist, haftet er für alle Schäden an Gebäude oder Inventar, die durch Veranstaltungsteilnehmer bzw. -besucher, Mitarbeiter, sonstige Dritte aus seinem Bereich oder ihn selbst verursacht werden. 2. Das Bildungshaus kann vom Kunden die Stellung angemessener Sicherheiten (z. B. Versicherungen, Kautionen, Bürgschaften) verlangen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen

Haftung des Kunden für Schäden. 1. Sofern der Kunde Unternehmer ist, haftet er für alle Schäden an Gebäude oder Inventar, die durch Veranstaltungsteilnehmer bzw. -besucher, Mitarbeiter, sonstige Dritte aus seinem Bereich oder ihn selbst verursacht werden. Dies gilt entsprechend, wenn der Kunde eine juristische Person des öffentlichen Rechts, Partei oder Gewerkschaft ist. 2. Das Bildungshaus Hotel Amper kann vom Kunden die Stellung angemessener Sicherheiten (z. B. zum Beispiel Versicherungen, Kautionen, Bürgschaften) verlangen.

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Samples: Hotelaufnahmevertrag

Haftung des Kunden für Schäden. 1. Sofern der Kunde Unternehmer ist, haftet er für alle Schäden an Gebäude oder Inventar, die durch Veranstaltungsteilnehmer bzw. -besucher, Mitarbeiter, sonstige Dritte aus seinem Bereich oder ihn selbst verursacht werden. 2. Das Bildungshaus FFF kann vom Kunden die Stellung angemessener Sicherheiten (z. B. Versicherungen, Kautionen, Bürgschaften) verlangen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Haftung des Kunden für Schäden. 1. Sofern der Kunde Unternehmer ist, haftet er für alle Schäden an Gebäude oder Inventar, die durch Veranstaltungsteilnehmer bzw. -besucher, Mitarbeiter, sonstige Dritte aus seinem Bereich oder ihn selbst verursacht werden. 2. Das Bildungshaus Der Gasthof kann vom Kunden die Stellung angemessener Sicherheiten (z. z.B. Versicherungen, Kautionen, Bürgschaften) verlangen.

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Samples: Agb Für Veranstaltungen

Haftung des Kunden für Schäden. 1. Sofern der Kunde Unternehmer ist, haftet er für alle Schäden an Gebäude oder und Inventar, die durch Veranstaltungsteilnehmer bzw. -besucher, Mitarbeiter, sonstige Dritte aus seinem Bereich oder ihn ihm selbst verursacht werden. Dies gilt entsprechend, wenn der Kunde eine juristische Person des öffentlichen Rechts, Partei oder Gewerkschaft ist. 2. Das Bildungshaus Hotel kann vom Kunden die Stellung angemessener Sicherheiten (z. z.B. Versicherungen, KautionenKaution, Bürgschaften) verlangen.

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Samples: Veranstaltervertrag