Common use of Haftung des Kunden Clause in Contracts

Haftung des Kunden. Der Kunde haftet nach den gesetzlichen Regeln, sofern er das Fahrzeug beschädigt, entwendet oder seine Pflichten aus dem Kundenvertrag verletzt hat. Die Haftung des Kunden erstreckt sich auch auf die Schadens- nebenkosten, wie z.B. Sachverständigenkosten, Abschleppkosten, Wertminderung und Nutzungsausfall. Hat der Kunde seine Haftung aus Unfällen für Schäden des Anbieters durch Vereinbarung gesonderter Versiche- rungsleistungen ausgeschlossen und/oder beschränkt, bleibt seine Haftung in allen Fällen des Vorsatzes und in den Fällen bestehen, die zum Verlust des Versicherungsschutzes wegen eines Fehlverhaltens des Kunden oder Fahrtberechtigten führen. Bei grob fahrlässiger Schadensherbeiführung haftet der Kunde in einem der Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang bis zur Höhe des Gesamtschadens. Für durch Bedienungsfehler entstandene Betriebsschäden am Fahrzeug, insbesondere Schäden durch Falsch- betankungen , besteht kein Versicherungsschutz, mithin eine vereinbarte Haftungsreduzierung entfällt und der Kunde für den entstandenen Schaden in voller Höhe ersatzpflichtig ist. Der Kunde hat das Handeln der Fahrtberechtigten wie eigenes Handeln zu vertreten. Der Kunde haftet für von ihm zu vertretene Verstöße gegen straßenverkehrsrechtliche Vorschriften (z. B. Verstöße im Straßenverkehr) selbst. Die Kosten des Anbieters für die Bearbeitung von Verkehrs- und Ord- nungswidrigkeiten trägt der Kunde. Sofern der Kunde dem Anbieter keinen geringeren Bearbeitungsaufwand nachweist, kann der Anbieter von einer konkreten Berechnung absehen und eine Pauschalgebühr gemäß Ge- bührenliste erheben. Der Kunde ist verpflichtet, dem Anbieter die Änderung seiner Anschrift und weiteren Kundendaten (Zahlungs- verbindung, Kontaktdaten) unverzüglich mitzuteilen. Anschriftenermittlungen kann der Anbieter dem Kunden in Höhe seines tatsächlichen Aufwands oder pauschaliert mit einer Manipulationsgebühr lt. Preisliste Rechnung stellen, sofern der Kunde nicht einen geringeren Aufwand nachweist. Sollten die Kontaktdaten nachweislich nicht aktuell sein (z. B. Zustellung einer E-Mail nicht möglich oder Mobilfunknummer) behält sich der Anbieter vor, das Kundenkonto vorläufig zu sperren. Bei der Nutzung eines Elektrofahrzeuges ist das dazugehörige Ladekabel während der Nutzung stets im Fahr- zeug mitzuführen. Aufwände, die dem Anbieter aus einer Missachtung entstehen, werden dem Kunden in Rech- nung gestellt. Zudem ist der Anbieter berechtigt, Kosten für die Bergung von Fahrzeugen sowie deren Nut- zungsausfall in Rechnung zu stellen, die durch eine Nichtbeachtung von Ladestand/Tankfüllstand und Rest- reichweite entstanden sind.

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Haftung des Kunden. Der Kunde haftet nach den gesetzlichen Regelnfür vorsätzlich oder fahrlässig, sofern er das Fahrzeug beschädigtdurch ihn selbst, entwendet seinen Angestellten, seinen Beauftragten oder seine Pflichten aus seiner Begleitpersonen (Familienangehörige) verursachte Schäden an Rechtsgütern von APS oder Dritter auf dem Kundenvertrag verletzt hat. Die Haftung des Kunden erstreckt sich auch auf die Schadens- nebenkostenBetriebsgelände von APS, wie z.B. Sachverständigenkosten, Abschleppkosten, Wertminderung und Nutzungsausfall. Hat der Kunde seine Haftung aus Unfällen sowie für Schäden des Anbieters durch Vereinbarung gesonderter Versiche- rungsleistungen ausgeschlossen und/oder beschränkt, bleibt seine Haftung in allen Fällen des Vorsatzes und in den Fällen bestehenSchäden, die zum Verlust des Versicherungsschutzes wegen eines Fehlverhaltens des Kunden durch ihn selbst, seinen Angestellten, seinen Beauftragten oder Fahrtberechtigten führenseiner Begleitpersonen (Familienangehörige) auf das Betriebsgelände von APS verbrachte Personen oder Sachen verursacht wurden. Bei grob fahrlässiger Schadensherbeiführung Unabhängig vom Verschulden haftet der Kunde für alle Schäden, die infolge technischer Defekte durch das von ihm selbst, seinen Angestellten, seinen Beauftragten oder seiner Begleitpersonen (Familienangehörige) oder von ihm beauftragte Dritte auf dem Betriebsgelände von APS verbrachte Fahrzeug verursacht werden (z. B. Ölverlust, Explosion). Dies gilt auch dann, wenn derartige Defekte nicht in dem Zustandsbericht über das Fahrzeug aufgenommen worden sind oder bislang unbekannt waren. Der Kunde tritt eigene Ansprüche gegen Dritte oder Versicherungen aus einem der Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang bis zur Höhe des Gesamtschadens. Für durch Bedienungsfehler entstandene Betriebsschäden am FahrzeugSchadensfall im Voraus an APS ab, insbesondere Schäden durch Falsch- betankungen , besteht kein Versicherungsschutz, mithin eine vereinbarte Haftungsreduzierung entfällt und der Kunde für den entstandenen Schaden soweit APS aus einem solchen Schadenereignis ihrerseits in voller Höhe ersatzpflichtig istAnspruch genommen wird. Der Kunde hat für ein pünktliches Erscheinen zu sorgen. Verzögerungen hinsichtlich der Abfertigung am Parkplatz und des Shuttle-Transports hat der Kunde in zumutbarem Rahmen einzuplanen. Eine Haftung für daraus resultierende Schäden (z.B. nicht rechtzeitiges Erscheinen am Check- in, Verpassen des Fluges) kann APS nicht übernehmen. APS kann das Handeln Abstellen des Fahrzeuges auf dem Betriebsgelände verweigern, wenn Anhaltspunkte vorliegen, dass durch das Befahren des Geländes oder das Abstellen auf dem Gelände Gefahren für die Betriebssicherheit von APS entstehen können. Weiterhin kann APS Personen von der Fahrtberechtigten wie eigenes Handeln zu vertretenBeförderung ausschließen, die erkennbar unter Einfluss von Alkohol oder sonstiger berauschender Mittel stehen, die randalieren oder sonst ein auffälliges Verhalten zeigen. Diese Personen werden aus Sicherheitsgründen nicht befördert. Ein Ersatz- oder Schadenersatzanspruch des Kunden besteht in diesen Fällen nicht. Schadenersatzansprüche des Kunden und von APS verjähren nach den gesetzlichen Bestimmungen. Auf dem Betriebsgelände gelten die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung (StVO). Der Kunde haftet für hat die durch die Verkehrsführung vorgegebenen Regelungen zu beachten. Jeder Xxxxx und die von ihm Beauftragten haben sich so zu vertretene Verstöße verhalten, dass Gefährdungen und Schädigungen Dritter ausgeschlossen sind. Den Anweisungen von APS, ihrer Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen ist Folge zu leisten. Der Stellplatz gilt als ordnungsgemäß übergeben, wenn etwaige Beanstandungen nicht unverzüglich APS zur Kenntnis gebracht werden. Der Kunde hat sein Fahrzeug in der vorgesehenen Markierung zu parken und zwar in der Weise, dass jederzeit das ungehinderte Ein- und Ausparken auf den benachbarten Stellplätzen möglich ist. Soweit dem Kunden ein bestimmter Stellplatz zugewiesen ist, ist der Kunde verpflichtet, sein Fahrzeug ausschließlich auf dem vorgegebenen Einstellplatz ordnungsgemäß (innerhalb der Begrenzung) zu parken. Verstößt der Kunde gegen straßenverkehrsrechtliche Vorschriften die Bestimmung, sein Fahrzeug auf dem zugewiesenen Einstellplatz zu parken (z. B. Verstöße im Straßenverkehrinsbesondere bei behinderndem Abstellen des Fahrzeuges, bei Abstellen auf einem als Behindertenstellplatz ausgewiesenen Einstellplatz, sofern dieser dem Kunden nicht ausdrücklich zugewiesen worden ist; bei Überschreitung der vereinbarten/gebuchten Parkdauer), so ist APS berechtigt, das falsch geparkte Fahrzeug durch geeignete Maßnahmen auf Kosten des Kunden zum zugewiesenen Einstellplatz zu verbringen bzw. nötigenfalls kostenpflichtig abschleppen zu lassen. Sollte die vereinbarte/gebuchte Parkdauer aus Gründen, die weder vom Kunden noch von APS zu vertreten sind (infolge höherer Gewalt) selbstÜberschritten werden und muss dadurch einem anderen Kunden die vertraglich geschuldete Leistung vorenthalten werden, ist APS berechtigt, das Fahrzeug zu versetzen oder abzuschleppen (hierzu zählen insbesondere das Überschreiten der Parkdauer infolge Fluglotsen-, Pilotenstreik; Ausfallen bzw. Verspätung von Flügen; Unwetter). Die Kosten für diese Maßnahmen sind vom Kunden zu tragen. Das Betriebsgelände und seine Einrichtungen sind pfleglich und sachgemäß zu behandeln. Im Falle der Beschädigung werden die entstandenen Kosten dem Kunden nach Beseitigung in Rechnung gestellt. Dem Kunden ist es untersagt, auf dem Betriebsgelände größere Reparaturen vorzunehmen (Ausnahme: durch autorisierte Pannennotdienste), Fahrzeuge zu waschen oder zu reinigen, Kühlwasser, Kraftstoffe oder Öle abzulassen bzw. im Fahrzeug befindlichen Müll auf dem Betriebsgelände zu entsorgen. Verunreinigungen, die der Kunde zu vertreten hat, sind unverzüglich und ordnungsgemäß durch diesen zu beseitigen. Anderenfalls ist APS berechtigt, diese Verunreinigungen auf Kosten des Anbieters für Kunden zu beseitigen. Im Falle der Verunreinigung des Bodens oder des Grundwassers muss die Bearbeitung Beseitigung durch ein autorisiertes Fachunternehmen auf Kosten des Kunden erfolgen. In diesen Fällen hat der Kunde kein Recht zur Selbstvornahme. Der Aufenthalt auf dem Betriebsgelände zu anderen Zwecken als der Fahrzeugeinstellung und -abholung, des Be- und Entladens sowie während eventueller Wartezeiten auf den Transport zum Flughafen ist nicht gestattet. Auch hierbei ist den Anweisungen von Verkehrs- APS, ihrer Mitarbeiter und Ord- nungswidrigkeiten trägt Erfüllungsgehilfen Folge zu leisten. Mit dem Befahren des Betriebsgeländes versichert der Kunde, dass der Fahrer im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis ist und das Fahrzeug den gesetzlich vorgeschrieben Versicherungsschutz bis zum Verlassen des Betriebsgeländes besitzt. Sofern Auf Verlangen sind APS, ihren Mitarbeitern und Erfüllungsgehilfen Fahrerlaubnis und Fahrzeugschein vorzulegen. In geeigneten Fällen kann auch der Nachweis ausreichenden Versicherungsschutzes verlangt werden. Können die vorbezeichneten Dokumente nicht vorgelegt werden, ist APS berechtigt, die Vertragserfüllung abzulehnen. In diesen Fällen hat der Kunde dem Anbieter keinen geringeren Bearbeitungsaufwand nachweist, kann der Anbieter von einer konkreten Berechnung absehen und eine Pauschalgebühr gemäß Ge- bührenliste erheben. Der Kunde ist verpflichtet, dem Anbieter die Änderung seiner Anschrift und weiteren Kundendaten (Zahlungs- verbindung, Kontaktdaten) unverzüglich mitzuteilen. Anschriftenermittlungen kann der Anbieter dem Kunden in Höhe seines tatsächlichen Aufwands oder pauschaliert mit einer Manipulationsgebühr lt. Preisliste Rechnung stellen, sofern der Kunde nicht einen geringeren Aufwand nachweist. Sollten die Kontaktdaten nachweislich nicht aktuell sein (z. B. Zustellung einer E-Mail nicht möglich oder Mobilfunknummer) behält sich der Anbieter vor, das Kundenkonto vorläufig zu sperren. Bei der Nutzung eines Elektrofahrzeuges ist das dazugehörige Ladekabel während der Nutzung stets im Fahr- zeug mitzuführen. Aufwände, die dem Anbieter aus einer Missachtung entstehen, werden dem Kunden in Rech- nung gestellt. Zudem ist der Anbieter berechtigt, Kosten für die Bergung von Fahrzeugen sowie deren Nut- zungsausfall in Rechnung zu stellen, die durch eine Nichtbeachtung von Ladestand/Tankfüllstand und Rest- reichweite entstanden sindAnspruch auf Schadenersatz.

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Samples: www.airport-park-service.de

Haftung des Kunden. Der Kunde haftet nach den gesetzlichen RegelnKUNDE haftet, sofern er das Fahrzeug beschädigt, entwendet oder seine Pflichten aus dem Kundenvertrag verletzt hat. Die Seine Haftung des Kunden erstreckt sich auch auf die Schadens- nebenkostenFolgeschäden, wie z.B. Sachverständigenkosten, Abschleppkosten, Wertminderung und NutzungsausfallWertminderung, Nutzungsausfall usw. Hat der Kunde KUNDE seine Haftung aus bei Unfällen für Schäden des Anbieters durch Vereinbarung gesonderter Versiche- rungsleistungen besondere Versicherungsdeckung ausgeschlossen und/oder beschränkt, bleibt seine Haftung in allen Fällen des Vorsatzes und Vorsatzes, aber auch in den Fällen bestehen, die zum Verlust des Versicherungsschutzes wegen eines eigenen Fehlverhaltens des Kunden oder Fahrtberechtigten jenes der fahrberechtigten Person führen. Bei grob fahrlässiger grobfahrlässiger Schadensherbeiführung haftet der Kunde KUNDE in einem der Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang bis zur Höhe des Gesamtschadens. Für durch Bedienungsfehler entstandene Betriebsschäden am Fahrzeug, insbesondere Schäden durch Falsch- betankungen , besteht kein Versicherungsschutz, mithin eine vereinbarte Haftungsreduzierung entfällt und der Kunde für den entstandenen Schaden in voller Höhe ersatzpflichtig ist. Der Kunde Er hat das Handeln der Fahrtberechtigten fahrberechtigten Personen wie sein eigenes Handeln zu vertreten. Der Kunde vertreten und er haftet für von ihm zu vertretene Verstöße vertretende Verstösse gegen straßenverkehrsrechtliche Vorschriften (z. B. Verstöße im Straßenverkehr) das Strassenverkehrsrecht selbst. Die Kosten des Anbieters für die Bearbeitung von Verkehrs- und Ord- nungswidrigkeiten Ordnungswidrigkeiten trägt der KundeKUNDE. Sofern der Kunde er dem Anbieter keinen geringeren Bearbeitungsaufwand nachweist, kann der Anbieter von einer konkreten Berechnung absehen abgesehen und eine Pauschalgebühr gemäß Ge- bührenliste erheben. Der Kunde ist verpflichtet, dem Anbieter die Änderung seiner Anschrift und weiteren Kundendaten (Zahlungs- verbindung, Kontaktdaten) unverzüglich mitzuteilen. Anschriftenermittlungen kann der Anbieter dem Kunden in Höhe seines tatsächlichen Aufwands oder pauschaliert mit einer Manipulationsgebühr lt. Preisliste Rechnung stellen, sofern der Kunde nicht einen geringeren Aufwand nachweist. Sollten die Kontaktdaten nachweislich nicht aktuell sein (z. B. Zustellung einer E-Mail nicht möglich oder Mobilfunknummer) behält sich der Anbieter vor, das Kundenkonto vorläufig zu sperrengemäss aktueller Gebührenliste erhoben werden. Bei der Nutzung eines Elektrofahrzeuges ist das dazugehörige Ladekabel während der Nutzung stets im Fahr- zeug Fahrzeug mitzuführen. Aufwände, die dem Anbieter aus einer Missachtung entstehen, werden dem Kunden KUNDEN in Rech- nung Rechnung gestellt. Zudem ist der Anbieter er berechtigt, Kosten für die Bergung von Fahrzeugen sowie deren Nut- zungsausfall Nutzungsausfall in Rechnung zu stellen, die sofern dieser durch eine Nichtbeachtung von Ladestand/Ladestand bzw. Tankfüllstand und Rest- reichweite Restreichweite entstanden sindist. Der KUNDE ist verpflichtet, dem Anbieter die Änderung seiner Anschrift und weiteren Kundendaten (Zahlungsverbindung, Kontaktdaten) innert 10 Tagen schriftlich mitzuteilen oder die Änderungen direkt in der Applikation vorzunehmen, ansonsten er für den Aufwand (Pauschale) des Anbieters haftet. Sollten die Kontaktdaten nachweislich nicht aktuell sein (z.B. Zustellung einer E-Mail nicht möglich oder ungültige Mobilfunknummer) behält sich der Anbieter vor, das Kundenkonto vorläufig zu sperren.

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Samples: www.share-birrer.ch

Haftung des Kunden. Der Kunde haftet nach den gesetzlichen Regelnfür jegliche Nichtbeachtung der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen, sofern er sei es durch sein eigenes Verhalten, eine Handlung oder Unterlassung seinerseits oder eines anderen Insassen des Fahrzeugs. Der Kunde trägt sämtliche Folgen seiner Verfehlung, welche es auch sein sollte, und wird CFL Mobility oder jeglichen Dritten für alle direkte Schäden entschädigen, seien es Personenschäden, materielle oder immaterielle Schäden. Vom Beginn der Reservierungszeit bis zu dem Zeitpunkt wo das Fahrzeug beschädigtan seinem vorgesehenen Ort zurückgebracht, entwendet oder seine Pflichten aus dem Kundenvertrag verletzt hat. Die Haftung des Kunden erstreckt sich auch auf die Schadens- nebenkosten, wie z.B. Sachverständigenkosten, Abschleppkosten, Wertminderung und Nutzungsausfall. Hat der Kunde seine Haftung aus Unfällen für Schäden des Anbieters durch Vereinbarung gesonderter Versiche- rungsleistungen ausgeschlossen und/oder beschränkt, bleibt seine Haftung in allen Fällen des Vorsatzes verriegelt und in den Fällen besteheneinem Zustand der die Vermietung des Fahrzeugs an weitere Kunden gestattet, die zum Verlust des Versicherungsschutzes wegen eines Fehlverhaltens des Kunden oder Fahrtberechtigten führen. Bei grob fahrlässiger Schadensherbeiführung haftet der Kunde in einem der Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang bis zur Höhe des Gesamtschadens. Für durch Bedienungsfehler entstandene Betriebsschäden am Fahrzeugworden ist, insbesondere Schäden durch Falsch- betankungen , besteht kein Versicherungsschutz, mithin eine vereinbarte Haftungsreduzierung entfällt und ist der Kunde für den entstandenen Schaden das Fahrzeug und dessen Zubehör verantwortlich. Er übernimmt in voller Höhe ersatzpflichtig istvollem Umfang die Obhut für das Fahrzeug ab der Fahrzeug- übernahme bis zu seiner endgültigen Rückgabe, und dies auch im Falle einer Verspätung. Der Kunde hat das Handeln der Fahrtberechtigten wie eigenes Handeln Er ist dazu verpflichtet nach bestem Wissen und Gewissen („en bon père de famille“) die Nutzung, die Führung und die Kontrolle des Flex-Fahrzeugs zu vertretengewährleisten. Der Kunde haftet gegenüber CFL Mobility für von ihm zu vertretene Verstöße gegen straßenverkehrsrechtliche Vorschriften alle Schäden und alle Kosten die durch den Verlust oder den Diebstahl des Fahrzeugs entstanden sind, und ganz allgemein für Schäden die am Fahrzeug während der Mietdauer entstanden sind. Jedoch stellt der Eigentümer der Fahrzeuge eine Versicherung, die die meisten Schäden deckt welche durch eine gewissenhafte Nutzung durch den Kunden entstehen und die Haftung des Kunden meistens auf die Zahlung einer Selbst- beteiligung begrenzt (z. B. Verstöße im Straßenverkehr) selbstgemäß ausgewählter Option). Die Kosten CFL Mobility behält sich das Recht vor spezielle Bedingungen für Neu- und/oder Junglenker vorzusehen und insbesondere die Abo Auswahl, auf ein Abo mit Selbstbeteiligungsreduktion, einzuschränken. Wenn, aufgrund des Anbieters für Verhaltens des Kunden (insbesondere Fahren unter Alkohol- einfluss oder unter Einfluss eines Betäubungsmittels, Fahren ohne gültigen Führerschein, fehlende Meldung eines Schadensfalles oder keine Übergabe des original Diebstahlprotokolls usw.), die Bearbeitung von Verkehrs- und Ord- nungswidrigkeiten trägt der Kunde. Sofern Versicherung ihre Leistung verweigert, muss der Kunde dem Anbieter keinen geringeren Bearbeitungsaufwand nachweistden gesamten von CFL Mobility und/oder des Fahrzeug- eigentümers erlittenen Schaden übernehmen (dies beinhaltet, kann der Anbieter von einer konkreten Berechnung absehen und eine Pauschalgebühr gemäß Ge- bührenliste erheben. Der Kunde ist verpflichtetjedoch nicht nur, dem Anbieter die Änderung seiner Anschrift und weiteren Kundendaten (Zahlungs- verbindungalle Instandsetzungskosten des Fahrzeugs, Kontaktdaten) unverzüglich mitzuteilen. Anschriftenermittlungen kann der Anbieter dem Kunden in Höhe seines tatsächlichen Aufwands oder pauschaliert mit einer Manipulationsgebühr lt. Preisliste Rechnung stellenden Wertverlust des Fahrzeugs, sofern der Kunde nicht einen geringeren Aufwand nachweist. Sollten die Kontaktdaten nachweislich nicht aktuell sein (z. B. Zustellung einer E-Mail nicht möglich oder Mobilfunknummer) behält sich der Anbieter vorStandgebühren, das Kundenkonto vorläufig zu sperren. Bei der Nutzung eines Elektrofahrzeuges ist das dazugehörige Ladekabel während der Nutzung stets im Fahr- zeug mitzuführen. Aufwände, die dem Anbieter aus einer Missachtung entstehen, werden dem Kunden in Rech- nung gestellt. Zudem ist der Anbieter berechtigt, Kosten für die Bergung von Fahrzeugen sowie deren Nut- zungsausfall in Rechnung zu stellen, die durch eine Nichtbeachtung von Ladestand/Tankfüllstand und Rest- reichweite entstanden sindAbschleppkosten usw.).

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Samples: www.flex.lu

Haftung des Kunden. Der Kunde haftet nach vom Versand- /Abholtag bis zum Zeitpunkt der ordnungsgemäßen Rückgabe an uns in der jeweiligen Betriebsstätte oder am vereinbarten Ort für Beschädigungen, den gesetzlichen RegelnVerlust oder den Untergang des Mietgegenstands und dies auch für den Fall leichter Fahrlässigkeit und für Zufallsschäden. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass der Mietgegenstand unter den jeweils geltenden rechtlichen Bestimmungen eingesetzt wird. Der Kunde haftet für die vom Mietgegenstand ausgehende Betriebsgefahr, sofern er das Fahrzeug beschädigt, entwendet oder seine Pflichten aus dem Kundenvertrag verletzt hat. Die Haftung diese nicht auf einen Mangel des Kunden erstreckt sich auch auf die Schadens- nebenkosten, wie z.B. Sachverständigenkosten, Abschleppkosten, Wertminderung und Nutzungsausfall. Hat der Kunde seine Haftung aus Unfällen für Schäden des Anbieters durch Vereinbarung gesonderter Versiche- rungsleistungen ausgeschlossen und/oder beschränkt, bleibt seine Haftung in allen Fällen des Vorsatzes und in den Fällen bestehen, die zum Verlust des Versicherungsschutzes wegen eines Fehlverhaltens des Kunden oder Fahrtberechtigten führen. Bei grob fahrlässiger Schadensherbeiführung haftet der Kunde in einem der Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang bis zur Höhe des Gesamtschadens. Für durch Bedienungsfehler entstandene Betriebsschäden am Fahrzeug, insbesondere Schäden durch Falsch- betankungen , besteht kein Versicherungsschutz, mithin eine vereinbarte Haftungsreduzierung entfällt und der Kunde für den entstandenen Schaden in voller Höhe ersatzpflichtig Mietgegenstandes zurückzuführen ist. Der Kunde hat das Handeln der Fahrtberechtigten wie eigenes Handeln zu vertretenuns von durch ihn verschuldete Schadensersatzansprüche oder Forderungen Dritter freizustellen, die diese gegen uns geltend machen. Dies gilt insbesondere, soweit wir wegen einer vom Kunde verantworteten Verletzung von öffentlich- rechtlichen Vorschriften in Anspruch genommen werden. Reparatureingriffe des Kunden sind in keinem Fall gestattet und machen den Kunden bei Zuwiderhandlung schadensersatzpflichtig. Erforderliche Reparaturen werden ausschließlich durch uns veranlasst bzw. vorgenommen. Der Kunde haftet für von ihm zu vertretene Verstöße gegen straßenverkehrsrechtliche Vorschriften bei Verschulden (z. B. Verstöße i) im StraßenverkehrFalle des Verlustes oder des Unterganges des Mietgegenstands auf Schadensersatz in Höhe der Wiederbeschaffungskosten eines gleichen Xxxxxx; diese Ersatzpflicht gilt auch dann, wenn der Umfang der Beschädigung einem wirtschaftlichen Totalschaden gleich kommt, (ii) selbstim Falle von Beschädigungen auf Schadensersatz für Reparaturkosten zuzüglich eines eventuellen Wertminderungsbetrags sowie eines Nutzungsausfalls in Höhe des während des Reparaturzeitraums anfallenden Mietzinses sowie (iii) im Falle einer Beschlagnahme des Mietgegenstands auf Schadensersatz in Höhe des Mietausfalles bis zur Rückgabe an uns, oder bei Totalverlust in Höhe der Wiederbeschaffungskosten eines gleichen Xxxxxx. Die Kosten Auftretende Störungen, Unfälle, Schäden, Mängel, der Verlust oder der Untergang des Anbieters für die Bearbeitung Mietgegenstands sind unverzüglich, spätestens jedoch 48 Stunden nach Kenntnisnahme des Ereignisses uns und – im Falle von Verkehrs- und Ord- nungswidrigkeiten trägt Diebstahl oder Sachbeschädigung durch Dritte zusätzlich der KundePolizei – zu melden. Sofern Auf unser Verlangen hat der Kunde dem Anbieter keinen geringeren Bearbeitungsaufwand nachweist, kann der Anbieter von einer konkreten Berechnung absehen und eine Pauschalgebühr gemäß Ge- bührenliste erhebenStellungnahme in Textform abzugeben. Der Kunde ist verpflichtet, dem Anbieter die Änderung seiner Anschrift und weiteren Kundendaten (Zahlungs- verbindung, Kontaktdaten) unverzüglich mitzuteilen. Anschriftenermittlungen kann hat bei der Anbieter dem Kunden in Höhe seines tatsächlichen Aufwands oder pauschaliert mit einer Manipulationsgebühr lt. Preisliste Rechnung stellen, sofern der Kunde nicht einen geringeren Aufwand nachweist. Sollten die Kontaktdaten nachweislich nicht aktuell sein (z. B. Zustellung einer E-Mail nicht möglich oder Mobilfunknummer) behält sich der Anbieter vor, das Kundenkonto vorläufig zu sperren. Bei der Nutzung eines Elektrofahrzeuges ist das dazugehörige Ladekabel während der Nutzung stets im Fahr- zeug mitzuführen. Aufwände, die dem Anbieter aus einer Missachtung entstehen, werden dem Kunden in Rech- nung gestellt. Zudem ist der Anbieter berechtigt, Kosten für die Bergung von Fahrzeugen sowie deren Nut- zungsausfall in Rechnung zu stellen, die durch Schadensabwicklung eine Nichtbeachtung von Ladestand/Tankfüllstand und Rest- reichweite entstanden sindMitwirkungspflicht.

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Samples: www.mbf.de