Haftung des Mieters. 7.1 Der Mieter haftet für alle Schäden, die bei der Benutzung des Mietgegenstandes oder infolge Nichtbeachtung der Regelungen dieses Vertrages oder "Parkhaus-Einstellbedingungen" durch ihn selbst, seine Angestellten oder Beauftragten oder durch sonstige Perso- nen, denen er die Benutzung seines Kraftfahrzeugs/des Mietgegenstandes gestattet hat, verursacht werden. 7.2 Für Beschädigungen an der Stellplatzanlage/dem Center haftet der Mieter in vollem Umfang.
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