Haftung des Reisevermittlers Musterklauseln

Haftung des Reisevermittlers. 10.1. Der Reisevermittler haftet nicht für Mängel und Schäden, die dem Kunden im Zusammenhang mit der vermittelten Reiseleistung entstehen. Dies gilt nicht bei einer ausdrücklichen diesbezüglichen Vereinbarung oder Zusicherung des Reisevermittlers, insbesondere, wenn diese von der Leistungsbe- schreibung des Pauschalreiseveranstalters erheblich abweicht. 10.2. Eine etwaige eigene Haftung des Reisevermittlers aus § 651x BGB oder der schuldhaften Verlet- zung von Reisevermittlerpflichten bleibt von den vorstehenden Bestimmungen unberührt.
Haftung des Reisevermittlers. 10.1 Soweit der Reisevermittler eine entsprechende vertragliche Pflicht nicht durch ausdrückliche Vereinbarung mit dem Kunden übernommen hat, haftet er nicht für das Zustandekommen von dem Buchungswunsch des Kunden entsprechenden Verträgen mit den zu vermittelnden Reiseunternehmen.
Haftung des Reisevermittlers. 10.1 Soweit wir eine entsprechende vertragliche Pflicht nicht durch ausdrückliche Vereinbarung mit Ihnen übernommen haben, haften wir nicht für das Zustandekommen von Ihrem Buchungswunsch entsprechenden Verträgen mit den zu vermittelnden Leistungsträgern. 10.2 Ohne ausdrückliche diesbezügliche Vereinbarung oder Zusicherung haften wir als Reisevermittler bezüglich der vermittelten Leistungen selbst nicht für Mängel der Leistungserbringung und Personen- oder Sachschäden, die Ihnen im Zusammenhang mit der vermittelten Reiseleistung entstehen. Bei der Vermittlung mehrerer touristischer Hauptleistungen (entsprechend dem gesetzlichen Begriff der Pauschalreise) gilt dies nicht, soweit wir gem. § 651a Abs. 2 BGB den Anschein begründen, die vorgesehenen Reiseleistungen in eigener Verantwortung zu erbringen. Eine etwaige eigene Haftung unsererseits aus der schuldhaften Verletzung unserer Vermittlerpflichten bleibt von den vorstehenden Bestimmungen unberührt. Unsere Haftung als Reisevermittler ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, soweit wir nicht unsere vertraglichen Hauptpflichten verletzen oder Ansprüche aus dem Vermittlungsvertrag für eine Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit betroffen sind. Sofern Sie besondere Wünsche (z.B. Nichtraucherzimmer) äußern, die nicht Bestandteil der Leistungsbeschreibung Ihres Vertragspartners sind, gibt unser Reisebüro weder vor noch nach der Buchung Zusicherungen und übernimmt keine Haftung. Es handelt sich ausschließlich um eine an uns bzw. den Vertragspartner gerichtete unverbindliche Anfrage, durch die eine gebuchte Leistung nicht erweitert oder verändert wird.
Haftung des Reisevermittlers. 10.1 Soweit der Reisevermittler eine entsprechende vertragliche Pflicht nicht durch ausdrückliche Vereinbarung mit dem Kunden übernommen hat, haftet er nicht für das Zustandekommen von dem Buchungswunsch des Kunden entsprechenden Verträgen mit den zu vermittelnden Reiseunternehmen. 10.2 Ohne ausdrückliche diesbezügliche Vereinbarung oder Zusicherung haftet der Reisevermittler bezüglich der vermittelten Leistungen selbst nicht für Mängel der Leistungserbringung und Personen- oder Sachschäden, die dem Kunden im Zusammenhang mit der vermittelten Reiseleistung entstehen. Bei der Vermittlung mehrerer touristischer Hauptleistungen (entsprechen dem gesetzlichen Begriff der Pauschalreise) gilt dies nicht, soweit der Reisevermittler gem. § 651a Abs. 2 BGB den Anschein begründet, die vorgesehenen Reiseleistungen in eigener Verantwortung zu erbringen. 10.3 Eine etwaige eigene Haftung des Reisevermittlers aus der schuldhaften Verletzung von Vermittlerpflichten bleibt von den vorstehenden Bestimmungen unberührt. 10.4 Die Haftung des Reisevermittlers ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, soweit eine etwaige Pflichtverletzung des Reisevermittlers nicht vertragliche Hauptpflichten des Reisevermittlers oder Ansprüche des Kunden aus Körperschäden betrifft.
Haftung des Reisevermittlers. 10.1. Soweit Schäden am Leben, Körper oder Gesundheit vorliegen sowie in den Fällen des Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit, bei Über- nahme einer Garantie oder bei einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetzes ist unsere Haftung unbeschränkt. Ebenso besteht eine un- beschränkte Haftung für Buchungsfehler nach Maßgabe des § 651 x BGB oder bei Verlet- zung unserer gesetzlichen Informationspflichten gem. der § 651 v Abs. 1 BGB und bei Verletzung der Kundengeldabsicherungspflicht 651 w Abs. 3 BGB im Falle der Vermittlung verbundener Reiseleistungen. 10.2. Wir haften im Übrigen auch für Schä- den die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden, soweit die Fahrlässigkeit die Verletzung solcher Vertragspflichten betrifft, deren Einhal- tung für die Erreichung des Vertragszwecks von Bedeutung sind und auf deren Einhaltung der Reise regelmäßig vertraut oder vertrauen darf (sog. Kardinalpflichten). Wir haften jedoch nur, soweit diese Schäden typischer Weise mit dem Vertrag verbunden und vorsehbar sind. Die Haftung ist in diesem Fall auf den dreifachen Preis der vermittelten Touristikleistung begrenzt. Im Übrigen haften wir in Fällen fahrlässiger Ver- letzung nicht vertragswesentlicher Nebenpflich- ten nicht. Eine weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des Anspruchs ausgeschlossen. Soweit unsere Haftung aus- geschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und sonsti- gen Erfüllungsgehilfen
Haftung des Reisevermittlers. 11.1. DER REISEVERMITTLER HAFTET NICHT FÜR MÄNGEL UND SCHÄDEN, DIE DEM KUNDEN IM ZUSAMMENHANG MIT DER VERMITTELTEN REISELEISTUNG ENTSTEHEN. DIES GILT NICHT BEI EINER AUSDRÜXXXXXXXX DIESBEZÜGLICHEN VEREINBARUNG ODER ZUSICHERUNG DES REISEVERMITTLERS, INSBESONDERE, WENN DIESE VON DER LEISTUNGSBESCHREIBUNG DES ANBIETERS ERHEBLICH ABWEICHT. 11.2. EINE ETWAIGE EIGENE HAFTUNG DES REISEVERMITTLERS AUS § 651X BGB ODER DER SCHULDHAFTEN VERLETZUNG VON REISEVERMITTLERPFLICHTEN BLEIBT VON DEN VORSTEHENDEN BESTIMMUNGEN UNBERÜHRT.
Haftung des Reisevermittlers. 11.1. Soweit der Reisevermittler eine entsprechende vertragliche Pflicht nicht durch ausdrückliche Vereinbarung mit dem Kunden übernommen hat, haftet er nicht für das Zustandekommen von dem Buchungswunsch des Kunden entsprechenden Verträgen mit den zu vermittelnden Reiseunternehmen. 11.2. Ohne ausdrückliche diesbezügliche Vereinbarung oder Zusicherung haftet der Reisevermittler bezüglich der vermittelten Leistungen selbst nicht für Mängel der Leistungserbringung und Personen- oder Sachschäden, die dem Kunden im Zusammenhang mit der vermittelten Reiseleistung entstehen. Bei der Vermittlung mehrerer touristischer Hauptleistungen (entsprechend dem gesetzlichen Begriff der Pauschalreise) gilt dies nicht, soweit der Reisevermittler gem. § 651a Abs. 2 BGB den Anschein begründet, die vorgesehenen Reiseleistungen in eigener Verantwortung zu erbringen. 11.3. Eine etwaige eigene Haftung des Reisevermittlers aus der schuldhaften Verletzung von Vermittlerpflichten bleibt von den vorstehenden Bestimmungen unberührt. 11.4. Die Haftung des Reisevermittlers für vertragliche Ansprüche des Reisekunden ist auf den dreifachen Preis der vermittelten Reiseleistungen beschränkt, ausgenommen a) jede Verletzung einer wesentlichen Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vermittlungsvertrages überhaupt erst ermöglicht oder deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet. b) die Haftung für Schäden des Reisekunden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Reisevermittlers oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Reisevermittlers beruhen. c) die Haftung des Reisevermittlers für sonstige Schäden des Reisekunden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Reisevermittlers oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Reisevermittlers beruhen.
Haftung des Reisevermittlers. 5.1 Hinsichtlich der vermittelten Einzelleistungen bzw. der vermittelten Pauschalreise haftet der (Reise-)Vermittler lediglich für die ordnungsgemäße Vermittlung der jeweiligen Leistung und nicht für die ordnungsgemäße Erbringung der Leistung durch den jeweiligen Leistungsträger. 5.2 Angaben über die vermittelte Einzelleistung bzw. über die vermittelte Pauschalreise beruhen ausschließlich auf Angaben der Leistungsträger. Sie stellen keinerlei Zusicherung des Reisevermittlers gegenüber dem Kunden dar.
Haftung des Reisevermittlers. 7.1 Ohne ausdrückliche entsprechende Vereinbarung oder Zusicherung haftet der Reisevermittler nicht für Mängel der Reiseleistung und Personen- oder Sachschäden, die dem Kunden im Zusammenhang mit der vermittelten Reiseleistung entstehen. 7.2 Eine etwaige eigene Haftung des Reisevermittlers aus der schuldhaften Verletzung von Vermittlerpflichten bleibt von den vorstehenden Bestimmungen unberührt. 7.3 Vorstehende Haftungsbeschränkung findet keine Anwendung bei einer Verletzung von Leib, Leben und Gesundheit des Kunden. Im Fall der Verletzung von vertraglichen Kardinalpflichten des Reisevermittlers ist dessen Haftung auf die Deckungssumme der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung des Reisevermittlers beschränkt.
Haftung des Reisevermittlers. Insofern ein Vermittler für Ihre Jagdreise tätig wird beschränkt sich seine Haftung auf die Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Geschäftsmannes und grobe Fahrlässigkeit.