Beschränkte Haftung. 10.1 Die Gesamthaftung des Lizenznehmers aus allen Ansprüchen, ob aus Vertrag, Gewährleistung, Schadensersatz, Unerlaubter Handlung (einschließlich Fahrlässigkeit), Deliktshaftung oder anderer Haftung, die sich aus der Durchführung eines Lizenzbruchs oder dem Gebrauch der Software, Dokumentation und Software Dritter ergeben, soll den Preis der spezifischen Software, Dokumentation und Software Dritter, die Grund zu diesem Anspruch geben, nicht überschreiten. Jeglicher Haftungsanspruch unter dieser Lizenz endet mit Ablauf der Gewährleistungsfrist aber in jedem Fall nicht mehr als ein (1) Jahr nach Ablauf der Gewährleistungsfrist, vorausgesetzt, dass Sie einen Haftungsanspruch, der während der geltenden Gewährleistungsfrist entsteht durch eine Klage, die zeitlich mit der anzuwendenden Verjährung und/oder der gesetzlichen Anspruchsverjährung übereinstimmt, durchsetzen.
Beschränkte Haftung. 10.1 Die Haftung von DSM für sämtliche Kompensations- ansprüche aus oder in Verbindung mit den Produkten und der Verwendung derselben ist pro Eintritt auf die unmittelbaren Schäden des Kunden beschränkt und übersteigt in keinem Fall den Verkaufswert der dem Kunden gelieferten mangelhaften Produktcharge.
10.2 DSM haftet dem Kunden oder Anderen unter keinen Umständen für konkrete Schäden, mittelbare Schäden, beiläufig entstandene Schäden, Folgeschäden oder Strafschadensersatz, für Verluste, Kosten und Auslagen insbesondere für aufgrund des Verlustes von Ge- schäftswert, entgangene Umsätze oder Gewinne, Lie- ferverzögerungen, Arbeitsniederlegungen, Produktions- ausfall, Verschlechterung anderer Ware oder auf der Grundlage anderer Ursachen entstandene Schäden, gleichgültig, ob diese durch Verletzung von Gewährleis- tungen, durch Vertragsverletzung, Falschdarstellung, Fahrlässigkeit oder anderweitig entstanden sind.
Beschränkte Haftung. 10.1 Schadensersatzansprüche - gleich welcher Art – gegen DSM sind ausgeschlossen, wenn DSM, seine ge- setzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen die Schä- den durch einfache Fahrlässigkeit verursacht haben. Dieser Haftungsausschluss gilt weder bei Körperschä- den, noch bei der Übernahme einer vertraglichen Ga- rantie, noch bei einer Verletzung wesentlicher Ver- tragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind sol- che, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrau- en darf und deren Verletzung das Erreichen des Ver- tragszwecks gefährdet. Bei Übernahme einer Garantie ist die Haftung von DSM jedoch auf den Umfang der Garantie und bei einfach fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden begrenzt. Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt.
10.2 Schadensersatzansprüche verjähren ein Jahr, nachdem der Kunde Kenntnis vom Schaden und seiner Ersatzpflicht erlangt hat oder ohne grobe Fahrlässigkeit hätte erlangen müssen. Ansprüche nach dem Produkt- haftungsgesetz, wegen Körperschäden und wegen Män- geln bleiben hiervon unberührt.
Beschränkte Haftung. DIE HAFTUNG VON DSM FÜR JEGLICHE SCHADENSERSATZANSPRÜCHE, DIE SICH AUS ODER IN VERBINDUNG MIT DEN PRODUKTEN UND DEREN VERWENDUNG ERGEBEN, ÜBERSCHREITET UNTER KEINEN UMSTÄNDEN DIE SUMME DER ZAHLUNGEN DES KUNDEN FÜR DIE PRODUKTE, DIE GEGENSTAND DES ANSPRUCHS SIND. UNTER KEINEN UMSTÄNDEN HAFTET DSM GEGENÜBER DEM KUNDEN ODER EINER BELIEBIGEN PERSON FÜR BESONDERE, ZUFÄLLIGE, INDIREKTE, FOLGE- ODER STRAFSCHÄDEN ODER VERLUSTE, KOSTEN ODER AUFWENDUNGEN, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF SCHÄDEN, DIE AUF ENTGANGENEM FIRMENWERT, UMSATZ- ODER GEWINNVERLUSTEN, ARBEITSUNTERBRECHUNGEN, PRODUKTIONSAUSFÄLLEN, DER BEEINTRÄCHTIGUNG ANDERER PRODUKTE ODER SONSTIGEM BERUHEN, UND UNABHÄNGIG DAVON, OB SIE AUS ODER IN VERBINDUNG MIT EINER VERLETZUNG DER GARANTIE, EINEM VERTRAGSBRUCH, EINER FALSCHEN DARSTELLUNG, FAHRLÄSSIGKEIT ODER SONSTIGEM ENTSTEHEN.
Beschränkte Haftung. WKTS haftet dem Kunden, einschließlich dessen Benutzern, gegenüber unter keinen Umständen für indirekte, besondere, beiläufig entstandene Schäden oder Folgeschäden jeglicher Art (einschließlich erhöhte Gemeinkosten, Unterbrechung der Geschäftstätigkeit, Ansprüche Dritter gegenüber dem Kunden, Schäden aufgrund einer Unterbrechung der Geschäftstätigkeit oder entgangener Gewinn, Einsparungen, Wettbewerbsvorteile oder entgangener Firmenwert aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag und unabhängig von der Vorhersehbarkeit und Ursache dieser Schäden oder der vorherigen Information über die Möglichkeit dieser Schäden) gleich aus welchem Rechtsgrund (unerlaubte Handlung, Vertrag oder sonstiger Rechtsgrund). WKTS haftet unter keinen Umständen für Verfehlungen hinsichtlich der in Klausel 11 (Geistiges Eigentum) genannten Pflichten sowie für Versäumnisse Dritter (insbesondere Transport- oder Lieferprobleme, Hardwarefehler, Verbindungs- oder Telekommunikationsprobleme, Handlungen eines selbstständigen Installateurs). Unbeschadet der zwingenden gesetzlichen Vorschriften haftet WKTS gleich aus welchem Rechtsgrund (unerlaubte Handlung, Vertrag oder sonstiges) nur für Schäden, bei denen der Kunde nachweisen kann, dass diese direkt auf ein Verschulden von WKTS zurückzuführen sind. In jedem Fall ist die Gesamthaftung von WKTS für sämtliche Schäden, die innerhalb eines Kalenderjahrs entstanden sind, auf den niedrigsten der nachfolgenden Werte begrenzt: (i) Fünfzig Prozent (50 %) der vom Kunden in den letzten zwölf
Beschränkte Haftung. Wenn Audicon die betroffene überlassene Software nicht in angemessener Weise nachbessern oder ersetzen kann, ist Audicon berechtigt, den Vertrag für die betroffene überlassene Software ganz oder teilweise zu kündigen und dem Kunden alle im Voraus bezahlten Gebühren zurückzuerstatten. Der Kunde ist verpflichtet, nach Audicons Xxxxxxxx, alle Begleitmaterialien und Kopien davon entweder zu löschen oder an uns zurückzugeben. Schadensersatzansprüche und Ansprüche auf vergebliche Aufwendungen im Hinblick auf unsere Gewährleistungsverletzung unterliegen der Haftungsbeschränkung in Abschnitt 12.
Beschränkte Haftung. 13.1. Für Schäden, die dem Kunden und/oder den Karteninhabern durch die Solarisbank, einem ge- setzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen der Solarisbank entstehen, haftet die Solarisbank nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Ausgenom- men von dieser Haftungsbegrenzung sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie die Verletzung von Kardinal- pflichten. Zu den Kardinalpflichten zählen solche Pflichten, deren Verletzung den jeweiligen Ver- tragszweck gefährden würde und auf deren Erfül- lung der Kunde bzw. die Karteninhaber daher be- rechtigterweise vertrauen dürfen.
13.2. Die sich aus Ziff. 13.1 ergebende Haftungsbe- schränkung gilt nicht, soweit die Solarisbank einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen haben. Das gleiche gilt für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.
Beschränkte Haftung. Unsere Haftung für Tod oder Gesundheitsschädigungen aufgrund von Fahrlässigkeit, Betrug oder arglistiger Täuschung unsererseits sowie jede andere Art von Haftung, die nach dem Gesetz nicht eingeschränkt oder ausgeschlossen werden kann, wird durch diese EULA nicht beeinträchtigt. Sofern durch geltendes Recht nicht anderweitig untersagt, ist die Haftung Ascensias und seiner verbundenen Unternehmen, Mitglieder der Unternehmensführung, leitenden Angestellten, Mitarbeiter, Lieferanten, Lizenznehmer und Vertreter für direkte oder indirekte, vorhersehbare oder unvorhersehbare, zufällige, besondere, strafschadensersatzpflichtige, typische oder außerordentliche Schäden, Folgeschäden sowie entgangene Gewinne, die durch unerlaubte Handlung (einschließlich Fahrlässigkeit), Vertragsbruch, Gesetzesverstoß, Verletzung vorvertraglicher Pflichten, positive Vertragsverletzung oder eine andere gesetzlich vorgesehene Verhaltensweise im Zusammenhang mit: • dem Zugriff auf die App, der Nutzung der App bzw. der Unmöglichkeit ihrer Nutzung, oder • dem Zugriff auf Inhalte und Materialien, die mithilfe der App angezeigt oder bereitgestellt werden, sowie der Nutzung solcher Inhalte und Materialien oder dem Vertrauen darin entstehen, hiermit ausdrücklich ausgeschlossen, außer wenn diese Schäden von Ascensia vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurden. Diese App ist nur für den privaten Gebrauch im Inland vorgesehen. Sie verpflichten sich, diese App nicht für kommerzielle oder geschäftliche Zwecke zu nutzen und nehmen zur Kenntnis, dass wir keine Haftung für Gewinnverluste, Geschäftsausfälle, Betriebsunterbrechungen, Geschäftsmöglichkeiten oder geschäftliche Informationen übernehmen und dass weder Ascensia, noch seine verbundenen Unternehmen, Lieferanten, Lizenznehmer oder Vertreter für jegliche Art von zufälligen, strafschadensersatzpflichtigen, besonderen oder indirekten Schäden und Folgeschäden haftbar sind. Außer im Falle grober Fahrlässigkeit oder vorsätzlichen Verschuldens durch Ascensia können Ascensia und seine verbundenen Unternehmen Lieferanten, Lizenznehmer und Vertreter nicht für Verluste oder Schäden haftbar gemacht werden, die durch Viren oder durch die unbefugte Nutzung Ihres Xxxxxx, Distributed-Denial-of-Service-Angriffe oder anderes technologisch schadhaftes Material verursacht werden, das Ihr Mobilgerät, Ihr Tablet oder Ihre sonstige Computerausstattung, Computerprogramme, Daten oder anderen benutzereigenen Materialien aufgrund Ihrer Verwendung dieser App o...
Beschränkte Haftung. Mit Ausnahme der Verletzung oder missbräuchlichen Verwendung geistiger Eigentumsrechte, der Verletyun der Vertraulichkeit gemäss Abschnitt 13 oder der Entschädigungverpflichtung gemäss Abschnitt 14: (a) keine Partie haftet für indirekte, besondere und zusätzliche, zufällige, Folge- oder exemplarische Schäden bzw. Strafschadenersetz: und (b) die Haftung keiner Partie, die sich aus dieser Vereinbarung ergibt, übersteigt den tatsächlich an den Verkäufer bezahlten oder zu zahlenden Betrag gemäss diesem Kaufvertrag.
Beschränkte Haftung. Im Falle von leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung des Arbeitnehmers beschränkt
1. Die Verletzung vertraglicher Verpflichtungen, die Kardinalpflichten sind. Kardinalpflichten sind die Verpflichtungen, für die eine ordnungsgemäße Erfüllung für die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages als Ganzes wesentlich ist und der Vertragspartner von ihrer Erfüllung abhängen kann
2. Die Höhe der Verluste, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses im Allgemeinen vorhersehbar waren. Die Haftungsbeschränkungen gelten auch dann, wenn der Arbeitnehmer für seine Mitarbeiter und Beauftragten stellvertretend ist. labfolder übernimmt keinerlei Verantwortung für den Inhalt externer Webseiten und für Inhalte, die von Nutzern oder Partnern von labfolder bereitgestellt werden Verrichtungsgehilfen – ausgeschlossen.