Haftung für Dritte. Der Lagerhalter haftet für seine Bediensteten und für andere Personen, derer er sich bei Ausführung der von ihm übernommenen Leistungen bedient wie für eigenes Verschulden.
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Samples: Allgemeine Lagerbedingungen, Lagervertrag, Allgemeine Lagerbedingungen
Haftung für Dritte. Der Lagerhalter haftet für seine Bediensteten und für andere Personen, derer er sich bei Ausführung der von ihm übernommenen Leistungen bedient wie für eigenes eige- nes Verschulden.
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Samples: Allgemeine Lagerbedingungen, Lagerbedingungen
Haftung für Dritte. Der Lagerhalter haftet für seine Bediensteten und für andere Personen, derer er sich bei Ausführung der von ihm übernommenen Leistungen bedient wie für eigenes Verschulden.
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Samples: Allgemeine Lagerbedingungen
Haftung für Dritte. Der Lagerhalter haftet für seine Bediensteten und für andere Personen, derer er sich bei Ausführung der von ihm übernommenen Leistungen bedient bedient, wie für eigenes Verschulden.
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Samples: Allgemeine Lagerbedingungen (Alb)