Haftung, Höhere Gewalt Musterklauseln

Haftung, Höhere Gewalt. Vorbehaltlich anderweitiger Haftungsbestimmungen in diesen AGB rich- tet sich die Haftung der Gesellschaft auf Schadenersatz und den Ersatz vergeblicher Aufwendungen ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des jeweiligen Anspruchs (z.B. vertragsrechtliche Ansprüche, Ansprüche aus unerlaubter Handlung, Ansprüche wegen Mängeln, etc.) ausschließlich nach dieser Ziffer 8.
Haftung, Höhere Gewalt. Artikel 11
Haftung, Höhere Gewalt. 13.1 Für Schadensersatzansprüche gegenüber NetCom BW, ihren gesetzlichen Vertretern und/oder Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen infolge von Vertragsverletzungen (z. B. wegen Verzug, Unmöglichkeit oder sonstiger Nichterfüllung), wegen der Verletzung vertraglicher Nebenpflichten, we- gen der Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen und/oder we- gen unerlaubter Handlung sowie der übrigen gesetzlichen Haftung gelten folgende Regelungen:
Haftung, Höhere Gewalt. Die Haftung sowie die Folgen Höhere Gewalt sind in § 8 der AGB behandelt.
Haftung, Höhere Gewalt. 10.1 Soweit eine Verpflichtung von SURFN als Anbieter von öffentlich zu- gänglichen Telekommunikationsdiensten zum Ersatz eines Vermögensscha- dens gegenüber einem Endnutzer besteht und nicht auf Vorsatz beruht, ist die Haftung auf höchstens 5.000,- € je Endnutzer begrenzt. Entsteht die Schadenersatzpflicht durch eine einheitliche Handlung oder ein einheitliches schadenverursachendes Ereignis gegenüber mehreren Endnutzern und beruht dies nicht auf Vorsatz, so ist die Schadenersatzpflicht unbeschadet der Be- grenzung in Satz 1 in der Summe auf höchstens 2 Millionen Euro begrenzt. Übersteigen die Entschädigungen, die mehreren Geschädigten auf Grund des- selben Ereignisses zu leisten sind, die Höchstgrenze, so wird der Schaden- ersatz in dem Verhältnis gekürzt, in dem die Summe aller Schadenersatzan- sprüche zur Höchstgrenze steht. Die Haftungsbegrenzung nach den Sätzen 1 bis 3 gilt nicht für Ansprüche auf Ersatz des Schadens, der durch den Verzug der Zahlung von Schadenersatz entsteht.
Haftung, Höhere Gewalt. 9.1. Der Veranstalter haftet nur für Sach- oder Vermögensschäden, die auf einem vorsätzlichen oder grob fahrlässigem Verhalten des Veranstalters, seiner Vertreter oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen.
Haftung, Höhere Gewalt. 15.1. Soweit eine Verpflichtung von Schmetterling gegenüber dem Partner auf Ersatz eines Vermögensschadens gegenüber einem Partner besteht und nicht auf Vorsatz beruht, ist die Haftung auf höchstens das 3-fache des vereinbarten jährlichen Betrags begrenzt.
Haftung, Höhere Gewalt. Die Haftung sowie die Folgen Höhere Gewalt sind in § 8 der ABG behandelt. 9. Vertragsanpassung Die Möglichkeiten einer Vertragsanpassung bei einer Änderung der Geschäftsgrundlage er- geben sich aus § 4 der AGB. 10.
Haftung, Höhere Gewalt. 18.1 Bei leichter Fahrlässigkeit haftet NETFUTURA nur bei Verlet- zung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten so- wie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Kör- pers oder der Gesundheit und nach Maßgabe des Produkt- haftungsgesetzes.
Haftung, Höhere Gewalt. 10.1 Die Haftung der AXIO-NET aus vertraglichen oder gesetzlichen Haftungsgründen wegen Verletzung vertraglicher oder außervertrag- licher Pflichten ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt; daneben haftet AXIO-NET auch für eine einfach fahrlässige Verletzung von für die Vertragserfüllung wesentlichen, den Vertragszweck sichern- den Kardinalpflichten. Im Falle der Haftung für einfache Fahrlässigkeit ist die Haftung der AXIO-NET auf den unmittelbaren Schaden und der Höhe nach insgesamt pro Kalenderjahr auf das jeweilige jährliche Gesamtnutzungsentgelt beschränkt, soweit die vertragstypischen und vorhersehbaren Schäden nicht höher sind. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen finden auf die Haftung der Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen der AXIO-NET entsprechende Anwendung. Von Schadensersatzan sprüchen Dritter, die im ursächlichen Zusammenhang mit der Vertrags- erfüllung entstehen und die über die Haftung der AXIO-NET oder ihrer Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen gemäß vorstehender Regelung hinausgehen, stellt der Nutzer AXIO-NET und ihre Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen frei. Die Haftung aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes, des Haftpflichtgesetzes oder des Straßenverkehrsgesetzes und vergleichbarer Regelungen bleibt unberührt. Ferner gelten die vorstehenden Haftungsbeschränkungen nicht bei einfach fahrlässiger Verletzung von Leben, Körper und/oder Gesundheit.