Haftung und Schadensersatz. 10.1. Im Fall der Geltendmachung eines Schadensersatzanspruches durch eine betroffene Person nach Art. 82 DSGVO verpflichten sich die Parteien, sich gegenseitig zu unterstützen und zur Aufklärung des zugrundeliegenden Sachverhalts beizutragen.
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Haftung und Schadensersatz. 10.1. (1) Im Fall der Geltendmachung eines Schadensersatzanspruches durch eine betroffene btroffene Person nach Art. 82 DSGVO verpflichten verpfkichten sich die Parteien, sich gegenseitig zu unterstützen und zur Aufklärung Aufklöärung des zugrundeliegenden Sachverhalts beizutragen.
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Haftung und Schadensersatz. 10.19.1. Im Fall der Geltendmachung eines Schadensersatzanspruches durch eine betroffene Person nach Art. 82 DSGVO verpflichten sich die Parteien, sich gegenseitig zu unterstützen und zur Aufklärung des zugrundeliegenden Sachverhalts beizutragen.
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