Common use of Haftungsausschlüsse Clause in Contracts

Haftungsausschlüsse. 1. Schadensersatzansprüche jeglicher Art gegen uns und unsere gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen sind ausgeschlossen, es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit oder die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht vor. Haben wir eine wesentliche Vertragspflicht (hierzu s. nächster Absatz) leicht fahrlässig verletzt, besteht eine Haftung; allerdings ist diese dann auf den Ersatz des typischerweise vorhersehbaren Schadens begrenzt. 2. Unter einer wesentlichen Vertragspflicht in diesem Sinne ist jede Pflicht gemeint, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. 3. Die Haftung für grobe Fahrlässigkeit unserer Erfüllungsgehilfen, soweit diese nicht leitende Angestellte sind, beschränkt sich jedoch auf den Ersatz des typischerweise vorhersehbaren Schadens. Diese Haftungseinschränkung gilt nicht für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten im Sinne des vorherigen Absatzes. 4. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen und Haftungsausschlüsse gelten nicht für Fälle der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit und für eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz oder anderen Gesetzen, die der Umsetzung der Europäischen Produkthaftungsrichtlinie (85/374/EG) in nationales Recht dienen.

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Haftungsausschlüsse. 1. Schadensersatzansprüche jeglicher Art gegen uns und unsere gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen sind ausgeschlossenWedolo haftet unbeschränkt, es sei denn, es liegt soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grobe grober Fahrlässigkeit beruht. Ferner haftet Wedolo für die fahrlässige Verletzung von wesentlichen Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet oder die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht vor. Haben wir eine wesentliche Vertragspflicht (hierzu s. nächster Absatz) leicht fahrlässig verletzt, besteht eine Haftung; allerdings ist diese dann auf den Ersatz des typischerweise vorhersehbaren Schadens begrenzt. 2. Unter einer wesentlichen Vertragspflicht in diesem Sinne ist jede Pflicht gemeint, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. 3. Die Haftung In diesem Fall haftet Wedolo jedoch nur für grobe Fahrlässigkeit unserer Erfüllungsgehilfenden vorhersehbaren, soweit diese nicht leitende Angestellte sind, beschränkt sich jedoch auf den Ersatz des typischerweise vorhersehbaren Schadensvertragstypischen Schaden. Diese Haftungseinschränkung gilt Wedolo haftet nicht für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten im Sinne des vorherigen Absatzes. 4anderer als der in den vorstehenden Sätzen genannten Pflichten. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen und Haftungsausschlüsse gelten nicht für Fälle der bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit und Gesundheit, für eine einen Mangel nach Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit eines Produktes und bei arglistig verschwiegenen Mängeln. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt. Soweit die Haftung von Wedolo ausgeschlossen oder anderen Gesetzenbeschränkt ist, gilt dies auch für die der Umsetzung der Europäischen Produkthaftungsrichtlinie (85/374/EG) in nationales Recht dienenHaftung von gesetzlichen Organen, Vertretern, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen.

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Samples: Nutzungsbedingungen