Haftungsbegrenzung. 12.1 Bei einer Haftungsbegrenzung auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden ist die Haftung pro Schadensereignis bei Sach- und Vermögensschäden auf 000.000 € begrenzt, für sämtliche Schäden innerhalb eines Kalenderjahres jedoch jeweils auf höchstens das Doppelte dieses Betrags.
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Haftungsbegrenzung. 12.1 11.1 Bei einer Haftungsbegrenzung auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden ist die Haftung pro Schadensereignis bei Sach- und Vermögensschäden auf 000.000 500.000,- € begrenzt, für sämtliche Schäden innerhalb eines Kalenderjahres jedoch jeweils auf höchstens das Doppelte dieses Betrags.
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Haftungsbegrenzung. 12.1 15.1 Bei einer Haftungsbegrenzung auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden ist die Haftung pro Schadensereignis bei Sach- und Vermögensschäden auf 000.000 500.000,- € begrenzt, für sämtliche Schäden innerhalb eines Kalenderjahres jedoch jeweils auf höchstens das Doppelte dieses Betrags.
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Haftungsbegrenzung. 12.1 14.1 Bei einer Haftungsbegrenzung auf den Ersatz des vorhersehbaren vertragstypischen Schaden ist die Haftung pro Schadensereignis bei Sach- und Vermögensschäden auf 000.000 500.000,- € begrenzt, für sämtliche Schäden innerhalb eines Kalenderjahres jedoch jeweils auf höchstens das Doppelte dieses Betrags.
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Haftungsbegrenzung. 12.1 14.1. Bei einer Haftungsbegrenzung auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden ist die Haftung pro Schadensereignis bei Sach- und Vermögensschäden auf 000.000 € begrenzt, für sämtliche Schäden innerhalb eines Kalenderjahres jedoch jeweils auf höchstens das Doppelte dieses Betrags.
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