Haftungsbegrenzung. 12.1 Unsere Haftung auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere aus Unmöglichkeit, Verzug, mangelhafter oder falscher Lieferung, Vertragsverletzung, Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen und unerlaubter Handlung ist, soweit es dabei jeweils auf ein Verschulden ankommt, ist nach Maßgabe dieser Ziffer 12 eingeschränkt. 12.2 Wir haften nur, wenn ein Schaden auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von uns, unseren Organen, gesetzlichen Vertretern, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen beruht. 12.3 Darüber hinaus haften wir wegen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten auch bei leichter Fahrlässigkeit. In diesem Fall beschränkt sich unsere Haftung jedoch auf den im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vernünftigerweise vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Im Übrigen ist unsere Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Eine wesentliche Vertragspflicht im vorgenannten Sinne ist eine solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf. 12.4 Die vorgenannten Haftungsausschlüsse und -einschränkungen gelten nicht für Schäden aus der schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und wenn und soweit wir eine Garantie abgegeben, eine Eigenschaft zugesichert oder einen Mangel arglistig verschwiegen haben. 12.5 Soweit wir technische Auskünfte geben oder beratend tätig werden und diese Auskünfte oder Beratung nicht zu dem von uns geschuldeten, vertraglich vereinbarten Leistungsumfang gehören, geschieht dies unentgeltlich und unter Ausschluss jeglicher Haftung.
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Samples: Liefer Und Zahlungsbedingungen, Liefer Und Zahlungsbedingungen, Liefer Und Zahlungsbedingungen
Haftungsbegrenzung. 12.1 Unsere Haftung auf Schadensersatz11.1 Ist nichts anderes vereinbart, gelten für unsere Haftung, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere aus Unmöglichkeitunbeschadet der sonstigen gesetzlichen Anspruchsvoraussetzungen, Verzugdie folgenden Haftungsausschlüsse und -be- grenzungen, mangelhafter oder falscher Lieferungdie auch in Bezug auf unsere Mitarbeiter, VertragsverletzungErfüllungsgehilfen und sonstige Dritte gelten, Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen und unerlaubter Handlung istderen wir uns zur Vertragserfüllung bedienen.
11.2 Die nachfolgenden Haftungsbeschränkungen jedoch gelten nicht, soweit es dabei jeweils auf ein Verschulden ankommtwir einen Mangel arglistig verschwiegen, ist eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen haben, Ansprüche des Käufers nach Maßgabe dieser Ziffer 12 eingeschränktdem deutschen Produkthaftungsgesetz bestehen oder Körper- oder Gesundheitsschäden verursacht wurden.
12.2 11.3 Wir haften nurauf Schadensersatz, wenn ein Schaden auf einer vorsätzlichen sofern uns Vorsatz oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von uns, unseren Organen, gesetzlichen Vertretern, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen beruht.
12.3 Darüber hinaus grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir wegen nur für Schäden aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten auch bei leichter Fahrlässigkeit. In diesem Fall beschränkt sich unsere Haftung jedoch auf den im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vernünftigerweise vorhersehbarenLebens, vertragstypischen Schaden. Im Übrigen ist unsere Haftung des Körpers oder der Gesundheit und für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Eine wesentliche Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht im vorgenannten Sinne ist eine solche(Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf). Im Falle der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist unsere Haftung bei einfacher Fahrlässigkeit jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
12.4 Die vorgenannten Haftungsausschlüsse und -einschränkungen gelten 11.4 Ist der Käufer Unternehmer, haften wir – ausgenommen die Haftung für Vorsatz – für jegliche Schäden, die nicht für Schäden aus der schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und wenn und soweit wir eine Garantie abgegebenoder aus dem deutschen Produkthaftungsgesetz resultieren, eine Eigenschaft zugesichert oder nur bis zu einer Höchstsumme von EUR 250.000 pro Kalenderjahr. Bezahlt unsere Versicherung auf die vom Käufer geltend gemachten Ansprüche einen Mangel arglistig verschwiegen habenhöheren Betrag als diese Höchstsumme, bildet dieser höhere, ausgezahlte Betrag den Höchstbetrag.
12.5 Soweit 11.5 Wegen einer Pflichtverletzung, die nicht in einem Mangel besteht, kann der Käufer nur zurücktreten oder kündigen, wenn wir technische Auskünfte geben oder beratend tätig werden und diese Auskünfte oder Beratung nicht die Pflicht- verletzung zu dem von uns geschuldeten, vertraglich vereinbarten Leistungsumfang gehören, geschieht dies unentgeltlich und unter Ausschluss jeglicher Haftungvertreten haben. Sonstige Kündigungsrechte des Käufers sind ausgeschlossen.
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Samples: Allgemeine Verkaufs Und Lieferbedingungen, Allgemeine Verkaufs Und Lieferbedingungen
Haftungsbegrenzung. 12.1 Unsere Haftung auf Schadensersatz10.1 Ist nichts anderes vereinbart, gelten für unsere Haftung, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere aus Unmöglichkeitunbeschadet der sonstigen gesetzlichen An- spruchsvoraussetzungen, Verzugdie folgenden Haftungsausschlüsse und -begrenzungen, mangelhafter oder falscher Lieferungdie auch in Bezug auf unsere Mitarbeiter, VertragsverletzungErfüllungsge- hilfen und sonstige Dritte gelten, Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen und unerlaubter Handlung istderen wir uns zur Vertragserfüllung bedienen.
10.2 Die nachfolgenden Haftungsbeschränkungen jedoch gelten nicht, soweit es dabei jeweils auf ein Verschulden ankommtwir einen Mangel arglistig verschwiegen, ist eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen haben, uns gegenüber Ansprüche des Käufers nach Maßgabe dieser Ziffer 12 eingeschränktdem deutschen Produkthaftungsgesetz beste- hen oder Körper- oder Gesundheitsschäden verursacht wurden.
12.2 10.3 Wir haften nurauf Schadensersatz, wenn ein Schaden auf einer vorsätzlichen sofern uns Vorsatz oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von uns, unseren Organen, gesetzlichen Vertretern, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen beruht.
12.3 Darüber hinaus grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir wegen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten auch bei leichter Fahrlässigkeit. In diesem Fall beschränkt sich unsere Haftung jedoch auf den im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vernünftigerweise vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Im Übrigen ist unsere Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Eine wesentliche Vertragspflicht im vorgenannten Sinne ist eine solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf.
12.4 Die vorgenannten Haftungsausschlüsse und -einschränkungen gelten nicht nur für Schäden aus der schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und wenn für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Ver- tragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und soweit wir eine Garantie abgegebenauf deren Ein- haltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf). Im Falle der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist unsere Haf- tung bei einfacher Fahrlässigkeit jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, eine Eigenschaft zugesichert oder einen Mangel arglistig verschwiegen habentypischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
12.5 Soweit 10.4 Ist der Käufer Unternehmer, haften wir technische Auskünfte geben – ausgenommen die Haftung für Vorsatz - für jegliche Schäden, die nicht aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder beratend tätig werden und der Gesundheit resultieren, nur bis zu einer Höchstsumme von EUR 200.000,00 pro Kalenderjahr. Bezahlt unse- re Versicherung auf die vom Käufer geltend gemachten Ansprüche einen höheren Betrag als diese Auskünfte Höchstsumme, bildet dieser höhere, ausgezahlte Betrag den Höchstbetrag.
10.5 Wegen einer Pflichtverletzung, die nicht in einem Mangel besteht, kann der Käufer nur zurücktreten oder Beratung nicht kündigen, wenn wir die Pflichtver- letzung zu dem von uns geschuldeten, vertraglich vereinbarten Leistungsumfang gehören, geschieht dies unentgeltlich und unter Ausschluss jeglicher Haftungvertreten haben. Sonstige Kündigungsrechte des Käufers sind ausgeschlossen.
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Haftungsbegrenzung. 12.1 Unsere Haftung auf Schadensersatz(1) Soweit nachfolgend nichts anderes genannt, sind weiter- gehende Ansprüche des Kunden - gleich aus welchem Rechtsgrundwelchen Rechtsgründen –ausgeschlossen. Insbesondere haftet ID.KOM nicht für Schäden, insbesondere aus Unmöglichkeitdie nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, Verzugfür entgangenen Gewinn, mangelhafter für den Verlust und/oder falscher Lieferungdie Wiederbeschaffung von Daten oder sonstige Vermögensschäden des Kunden. Da bei Reparatur- und Installationseingriffen Daten verloren gehen können, Vertragsverletzung, Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen und unerlaubter Handlung isthat der Kunde für die eigene Datensicherung sorge zu tragen.
(2) Diese Haftungsfreizeichnung gilt nicht, soweit es dabei jeweils die Schadensursache auf ein Verschulden ankommtVorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht oder wir fahrlässig eine vertragswesentliche Pflicht verletzt haben. Sie gilt auch nicht, ist nach Maßgabe dieser Ziffer 12 eingeschränktwenn wir einen Mangel arglistig verschwiegen haben oder eine Garantie hinsichtlich der Beschaffenheit der Ware übernommen haben.
12.2 Wir haften nur(3) Die Ersatzpflicht seitens ID.KOM ist auf den vorhersehbaren Schaden begrenzt. Vorhersehbar ist nur derjenige Schaden, wenn ein Schaden auf einer vorsätzlichen den ID.KOM oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von unsseine Erfüllungsgehilfen bei Vertragsschluss unter Berücksichtigung der Umstände, unseren Organendie ID.KOM bzw. seine Erfüllungsgehilfen gekannt haben oder hätten kennen müssen, gesetzlichen Vertretern, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen beruht.
12.3 Darüber hinaus haften wir wegen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten auch bei leichter Fahrlässigkeitals mögliche Folge der Vertragsverletzung hätten voraussehen müssen. In diesem Fall jedem Falle beschränkt sich unsere Haftung jedoch Ersatzpflicht auf den die Deckungssumme unserer Haftpflicht-Versicherung. Wir sind bereit, dem Kunden auf Verlangen im Zeitpunkt Einzelfall die entsprechenden Deckungssummen mitzuteilen.
(4) Die Ansprüche verjähren in 12 Monaten ab Gefahrübergang. Dies gilt auch für Ansprüche auf Ersatz von Mangel- folgeschäden, soweit keine Ansprüche wegen arglistigem Verschweigen eines Mangels aus unerlaubter Handlung oder Haftungsansprüche wegen Vorsatzes geltend gemacht werden.
(5) Eine weitergehende Haftung auf Schadenersatz als vor- stehend vorgesehen, ist - ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des Vertragsabschlusses vernünftigerweise vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Im Übrigen ist unsere Haftung für leichte Fahrlässigkeit geltend gemachten Anspruchs - ausgeschlossen. Eine wesentliche Vertragspflicht im vorgenannten Sinne ist eine solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf.
12.4 Die vorgenannten Haftungsausschlüsse und -einschränkungen gelten Dies gilt nicht für Schäden aus Ansprüche wegen der schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und wenn und soweit wir eine Garantie abgegebenGesundheit, eine Eigenschaft zugesichert Ansprüche gem. §§ 1,4 Produkthaftungsgesetz oder einen Mangel arglistig verschwiegen haben.
12.5 Soweit wir technische Auskünfte geben für Ansprüche aus Delikt oder beratend tätig werden und diese Auskünfte oder Beratung nicht zu dem bei von uns geschuldetenzu vertretender Unmöglichkeit. Ist die Haftung von ID.KOM ausgeschlossen oder begrenzt, vertraglich vereinbarten Leistungsumfang gehörengilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, geschieht dies unentgeltlich Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und unter Ausschluss jeglicher HaftungErfüllungsgehilfen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Haftungsbegrenzung. 12.1 Unsere 14.1 Sämtliche Regelungen dieser AGB stehen unter dem Vorbehalt, dass sie eine Haftung auf Schadensersatzweder beschränken noch ausschließen sollen:
(a) für Betrug, gleich aus welchem Rechtsgrundbetrügerische Falschdarstellung, insbesondere aus Unmöglichkeit, Verzug, mangelhafter Tod oder falscher Lieferung, Vertragsverletzung, die Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen und unerlaubter Handlung ist, soweit es dabei jeweils auf ein Verschulden ankommt, ist nach Maßgabe dieser Ziffer 12 eingeschränkt.
12.2 Wir haften nur, wenn ein Schaden auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von uns, unseren Organen, gesetzlichen Vertretern, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen beruht.
12.3 Darüber hinaus haften wir wegen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten auch bei leichter Fahrlässigkeit. In diesem Fall beschränkt sich unsere Haftung jedoch auf den im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vernünftigerweise vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Im Übrigen ist unsere Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Eine wesentliche Vertragspflicht im vorgenannten Sinne ist eine solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf.
12.4 Die vorgenannten Haftungsausschlüsse und -einschränkungen gelten nicht für Schäden aus der schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und wenn und soweit wir Gesundheit; oder
(b) für fehlerhafte Produkte nach dem Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG); oder
(c) sofern ein Haftungsausschluss oder eine Garantie abgegeben, eine Eigenschaft zugesichert oder einen Mangel arglistig verschwiegen habenHaftungsbeschränkung gesetzlich nicht zulässig ist.
12.5 Soweit wir technische Auskünfte geben 14.2 Vorbehaltlich der Ziffer 14.1 ist die Gesamthaftung des Lieferanten gegenüber dem Kunden aus Vertrag, unerlaubter Handlung (einschließlich Fahrlässigkeit oder beratend tätig werden Verletzung gesetzlicher Pflichten), Falschdarstellung oder aus sonstigem Rechtsgrund, einschließlich der Haftung für Datenverlust oder Datenschutzverletzung, beschränkt auf die Summe des Preises, den der Kunde an den Lieferanten gezahlt hat oder nach dem Vertrag hätte zahlen müssen (wobei die Pflicht des Kunden, den Preis bei Fälligkeit zu zahlen, hiervon unberührt bleibt).
14.3 Sofern diese AGB nicht ausdrücklich etwas Anderes bestimmen, sind alle durch Gesetz begründeten und alle etwaigen stillschweigenden Gewährleistungen, Garantien und Haftungsübernahmen ausgeschlossen.
14.4 Keine Partei oder ihre jeweiligen Konzernunternehmen haften gegenüber der anderen Partei – gleich ob aus Vertrag, unerlaubter Handlung (einschließlich Fahrlässigkeit oder Verletzung gesetzlicher Verpflichtungen) oder aus sonstigem Rechtsgrund – für Schäden folgender Art, soweit diese Auskünfte Schäden im Zusammenhang mit einem Vertrag entstehen, auf den diese AGB anwendbar sind:
(a) entgangener Gewinn oder Beratung nicht Umsatz, Verlust von Firmenwert oder erwarteten Einsparungen; oder
(b) indirekte Schäden und Folgeschäden.
(c) Das Recht des Lieferanten, Zahlungen aus ordnungsgemäß ausgestellten Rechnungen zu dem von uns geschuldetenfordern, vertraglich vereinbarten Leistungsumfang gehören, geschieht dies unentgeltlich und unter Ausschluss jeglicher Haftungbleibt unberührt.
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Haftungsbegrenzung. 12.1 Unsere Haftung auf Schadensersatz1. Für Schäden des Bestellers leisten wir nur Ersatz im Falle • von Vorsatz, gleich aus welchem Rechtsgrund• von grober Fahrlässigkeit, insbesondere aus Unmöglichkeitauch unserer Organmitglieder und/oder Erfüllungsgehilfen, Verzug, mangelhafter oder falscher Lieferung, Vertragsverletzung, • schuldhafter Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen und unerlaubter Handlung istLeben, soweit es dabei jeweils auf Körper, Gesundheit, • der Entstehung des Schadens durch einen Mangel oder ein Verschulden ankommtVerhalten, ist den bzw. das wir arglistig verschwiegen haben, • der Entstehung des Schadens durch Nichteinhaltung einer von uns übernommenen Garantie für die Beschaffenheit der verkauften Sache oder des von uns erstellten Werkes oder • der Haftung nach Maßgabe dieser Ziffer 12 eingeschränktdem Produkthaftungsgesetz.
12.2 Wir haften nur, wenn ein Schaden auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von uns, unseren Organen, gesetzlichen Vertretern, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen beruht.
12.3 Darüber hinaus haften wir wegen 2. Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten auch bei leichter Fahrlässigkeit. In diesem Fall beschränkt sich unsere Haftung jedoch auf den im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vernünftigerweise vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Im Übrigen ist unsere Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Eine wesentliche Vertragspflicht im vorgenannten Sinne ist eine solche– dies sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt über- haupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut vertrauen darf – leisten wir auch Schadensersatz im Falle einfacher Fahrlässigkeit; Die Haftung für einfache Fahrlässigkeit und vertrauen darfauch für grobe Fahrlässigkeit nicht leitender Angestellter ist jedoch auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
12.4 Die vorgenannten Haftungsausschlüsse und -einschränkungen gelten 3. Im Falle von Schäden, die auf einer Mangelhaftigkeit oder nicht erfüllten Garantie für Schäden aus die Beschaffenheit der schuldhaften Verletzung von uns verkauften Sache oder des Lebensvon uns erstellten Werks beruht, des Körpers gilt der Ausschluss und/oder die Begrenzung von Ersatzansprüchen nur für Folgeschäden, also nur für diejenigen Schäden, die nicht an der Gesundheit und wenn und soweit wir eine Garantie abgegeben, eine Eigenschaft zugesichert verkauften Sache oder einen Mangel arglistig verschwiegen habenan dem erstellten Werk selber entstanden sind.
12.5 4. Weitere Schadensersatzansprüche aus jedwedem Rechtsgrund sind ausgeschlossen.
5. Soweit wir technische Auskünfte geben unsere Haftung ausgeschlossen oder beratend tätig werden und diese Auskünfte beschränkt ist, gilt dies auch für unsere Angestellten, Arbeitnehmer, Vertreter oder Beratung nicht zu dem von uns geschuldeten, vertraglich vereinbarten Leistungsumfang gehören, geschieht dies unentgeltlich und unter Ausschluss jeglicher HaftungErfüllungsge hilfen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Haftungsbegrenzung. 12.1 Unsere Haftung (1) Wir haften auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere aus Unmöglichkeit, Verzug, mangelhafter oder falscher Lieferung, Vertragsverletzung, Schadensersatz nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit uneingeschränkt. Im Falle der Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen und unerlaubter Handlung ist, soweit es dabei jeweils auf ein Verschulden ankommt, ist nach Maßgabe dieser Ziffer 12 eingeschränkt.
12.2 Wir haften nur, wenn ein Schaden auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von uns, unseren Organen, gesetzlichen Vertretern, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen beruht.
12.3 Darüber hinaus wesentlichen Vertrags- pflichten haften wir wegen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten auch bei leichter Fahrlässigkeit. In diesem Fall beschränkt sich unsere Haftung jedoch auf den im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vernünftigerweise vorhersehbarenUnter wesentlichen Vertragspflichten, vertragstypischen Schaden. Im Übrigen ist unsere Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Eine wesentliche Vertragspflicht im vorgenannten Sinne ist eine solcheauch Kardinalpflichten genannt, deren Erfüllung sind solche Pflichten zu verstehen, die die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht ermöglichen und auf deren Einhaltung Erfüllung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf.
12.4 Die vorgenannten (2) Unsere Ersatzpflicht ist bei der Verletzung von wesentlichen Vertrags- pflichten jeweils auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden beschränkt.
(3) Darüber hinaus ist jegliche Haftung von uns ausgeschlossen.
(4) Vorstehende Haftungsausschlüsse bzw. -beschränkungen gelten auch im Hinblick auf die Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mit- arbeiter, Vertreter und -einschränkungen Erfüllungsgehilfen, insbesondere zugunsten der Anteilseigner, Mitarbeiter, Vertreter, Organe und deren Mitglieder, was deren persönliche Haftung betrifft.
(5) Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schäden aus die Haftung bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, bei dem arglistigen Ver- schweigen eines Mangels oder im Falle der schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers Übernahme einer Garantie durch uns oder der Gesundheit und wenn und soweit wir eine Garantie abgegeben, eine Eigenschaft zugesichert oder einen Mangel arglistig verschwiegen habenHaftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
12.5 Soweit (6) Dem Besteller obliegt es, uns Schäden und Verluste, für die wir technische Auskünfte geben aufzu- kommen haben, unverzüglich in Textform anzuzeigen oder beratend tätig werden und diese Auskünfte oder Beratung nicht zu dem von uns geschuldetenauf- nehmen zu lassen.
(7) Der Besteller wird uns unverzüglich informieren, vertraglich vereinbarten Leistungsumfang gehörensobald Ansprüche Dritter an ihn herangetragen werden, geschieht dies unentgeltlich die im Zusammenhang mit den von uns gelieferten Waren stehen oder stehen können. Dasselbe gilt für behördliche Anordnungen. Der Besteller wird uns in diesen Angele- genheiten laufend informiert halten und unter Ausschluss jeglicher Haftungdas weitere Vorgehen mit uns abstimmen.
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Samples: Sales Contracts
Haftungsbegrenzung. 12.1 Unsere Haftung auf Schadensersatz10.1 Ist nichts anderes vereinbart, gelten für unsere Haftung, gleich aus welchem RechtsgrundRechts- grund, insbesondere aus Unmöglichkeitunbeschadet der sonstigen gesetzlichen Anspruchsvoraussetzungen, Verzugdie fol- genden Haftungsausschlüsse und -begrenzungen, mangelhafter oder falscher Lieferungdie auch in Bezug auf unsere Mitar- beiter, VertragsverletzungErfüllungsgehilfen und sonstige Dritte gelten, Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen und unerlaubter Handlung istderen wir uns zur Vertragserfüllung bedienen.
10.2 Die nachfolgenden Haftungsbeschränkungen jedoch gelten nicht, soweit es dabei jeweils auf ein Verschulden ankommtwir einen Mangel arglistig verschwiegen, ist eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware über- nommen haben, uns gegenüber Ansprüche des Käufers nach Maßgabe dieser Ziffer 12 eingeschränktdem deutschen Produkt- haftungsgesetz bestehen oder Körper- oder Gesundheitsschäden verursacht wurden.
12.2 10.3 Wir haften nurauf Schadensersatz, wenn ein Schaden auf einer vorsätzlichen sofern uns Vorsatz oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von uns, unseren Organen, gesetzlichen Vertretern, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen beruht.
12.3 Darüber hinaus grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir wegen nur für Schäden aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten auch bei leichter Fahrlässigkeit. In diesem Fall beschränkt sich unsere Haftung jedoch auf den im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vernünftigerweise vorhersehbarenLe- bens, vertragstypischen Schaden. Im Übrigen ist unsere Haftung des Körpers oder der Gesundheit und für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Eine wesentliche Schäden aus der Verletzung einer we- sentlichen Vertragspflicht im vorgenannten Sinne ist eine solche(Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung Durch- führung des Vertrages Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner Vertrags- partner regelmäßig vertraut und vertrauen darf). Im Falle der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist unsere Haftung bei einfacher Fahrlässigkeit jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
12.4 Die vorgenannten Haftungsausschlüsse und -einschränkungen gelten 10.4 Ist der Käufer Unternehmer, haften wir – ausgenommen die Haftung für Vorsatz - für jegliche Schäden, die nicht für Schäden aus der schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und wenn und soweit wir eine Garantie abgegebenGe- sundheit resultieren, eine Eigenschaft zugesichert oder nur bis zu einer Höchstsumme von EUR 100.000 pro Kalender- jahr. Bezahlt unsere Versicherung auf die vom Käufer geltend gemachten Ansprüche einen Mangel arglistig verschwiegen habenhöheren Betrag als diese Höchstsumme, bildet dieser höhere, ausgezahlte Be- trag den Höchstbetrag.
12.5 Soweit 10.5 Wegen einer Pflichtverletzung, die nicht in einem Mangel besteht, kann der Käufer nur zurücktreten oder kündigen, wenn wir technische Auskünfte geben oder beratend tätig werden und diese Auskünfte oder Beratung nicht die Pflichtverletzung zu dem von uns geschuldeten, vertraglich vereinbarten Leistungsumfang gehören, geschieht dies unentgeltlich und unter Ausschluss jeglicher Haftungvertreten haben. Sonsti- ge Kündigungsrechte des Käufers sind ausgeschlossen.
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Haftungsbegrenzung. 12.1 Unsere Haftung auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere aus Unmöglichkeit, Verzug, mangelhafter für Schadensersatzansprüche wegen Pflichtver- letzung oder falscher Lieferung, Vertragsverletzung, Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen und unerlaubter Handlung ist, soweit es dabei jeweils auf ein Verschulden ankommt, deliktischer Ansprüche ist nach Maßgabe dieser Ziffer 12 der folgen- den Bestimmungen eingeschränkt.
12.2 Wir haften nur. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, wenn ein Schaden auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von unsgilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Arbeitnehmer, unseren Organen, gesetzlichen Vertretern, Angestellten Vertreter und sonstigen Erfüllungsgehilfen beruht.
12.3 Darüber hinaus haften wir wegen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten auch bei leichter FahrlässigkeitErfüllungsgehilfen. In diesem Fall beschränkt sich unsere Haftung jedoch auf den im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vernünftigerweise vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Im Übrigen ist unsere Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Eine wesentliche Vertragspflicht im vorgenannten Sinne ist eine solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf.
12.4 Die vorgenannten Haftungsausschlüsse und -einschränkungen nachfolgenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schäden aus der schuldhaften Verletzung Ver- letzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und wenn und soweit oder im Falle des Vorliegens einer Garantie oder der Übernahme einer Beschaffungsgarantie. Schadensersatzansprüche für die Haftung nach den zwingenden Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.
1. Von uns erteilte Auskünfte oder von uns vorgenommene Beratungen über anwendungstechnische Fragen u. Ä. erfol- gen stets unverbindlich. Sie sind nicht Bestandteil der von uns geschuldeten Leistungen. Wir haften hierfür also nicht.
2. Von uns dem Besteller überlassene Muster sind hinsichtlich ihrer Beschaffenheit unverbindlich, es sei denn, wir geben schriftlich eine Garantie abgegeben, eine Eigenschaft zugesichert oder einen Mangel arglistig verschwiegen habenhierfür.
12.5 Soweit wir technische Auskünfte geben oder beratend tätig werden und diese Auskünfte oder Beratung 3. Wir haften nicht für die Eignung der Ware zu dem vom Besteller vorgesehenen Verwendungszweck.
4. Unsere Haftung für einfache Fahrlässigkeit ist ausgeschlos- sen. Dies gilt nicht bei der Verletzung wesentlicher Vertrags- pflichten.
5. Im Übrigen ist unsere Schadensersatzhaftung begrenzt auf vorhersehbare, typischerweise eintretende Schäden — im Fall von uns geschuldeten, vertraglich Mängelansprüchen auf die Höhe des mit dem Bestel- ler vereinbarten Leistungsumfang gehören, geschieht dies unentgeltlich und unter Ausschluss jeglicher HaftungPreises — sofern die Pflichtverletzung nicht vorsätzlich begangen wurde. Alle Ansprüche Brandes Technik gegenüber verjähren mit Ablauf eines Jahres seit Entstehen des Anspruchs.
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Samples: Allgemeine Verkaufsbedingungen
Haftungsbegrenzung. 12.1 Unsere Haftung auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund11.1 Wegen Verletzung vertraglicher und außervertraglicher Pflichten, insbesondere aus wegen Unmöglichkeit, Verzug, mangelhafter oder falscher Lieferung, Vertragsverletzung, Verletzung von Pflichten Verschulden bei Vertragsverhandlungen Vertragsanbahnung und unerlaubter Handlung istHandlung, soweit es dabei jeweils auf ein Verschulden ankommthaften wir auch für unsere Organe, ist nach Maßgabe dieser Ziffer 12 eingeschränkt.
12.2 Wir haften nur, wenn ein Schaden auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von uns, unseren Organen, gesetzlichen Vertretern, leitenden Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen beruhtnur in Fällen des Vorsatzes und der groben Fahr- lässigkeit, beschränkt auf den bei Vertragsschluss voraussehbaren vertragstypischen Schaden.
12.3 Darüber hinaus haften wir wegen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten auch 11.2 Diese Beschränkung gilt nicht bei leichter Fahrlässigkeit. In diesem Fall beschränkt sich unsere schuldhaftem Verstoß gegen wesentliche Vertragspflichten, soweit die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet wird, in Fällen zwingender Haftung jedoch auf den im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vernünftigerweise vorhersehbarennach dem Produkthaftungs- gesetz, vertragstypischen Schaden. Im Übrigen ist unsere Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Eine wesentliche Vertragspflicht im vorgenannten Sinne ist eine solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf.
12.4 Die vorgenannten Haftungsausschlüsse und -einschränkungen gelten nicht für bei Schäden aus der schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers oder und der Gesundheit Gesundheit, und dann auch nicht, wenn und soweit wir eine Garantie abgegeben, eine Eigenschaft zugesichert oder einen Mangel Mängel der Sache arglistig verschwiegen oder deren Abwesenheit garantiert haben.
12.5 11.3 Die gesetzlichen Regelungen zur Beweislast bleiben hiervon unberührt.
11.4 Soweit wir technische Auskünfte geben nichts anderes vereinbart oder beratend tätig zwingend gesetzlich vorgeschrieben, verjähren Ansprüche, die dem Käufer gegen uns auch Anlass oder im Zusammenhang mit der Lieferung der Ware entstehen, 12 Monate nach Gefahrübergang. Diese Frist gilt auch für solche Waren, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet werden und diese Auskünfte dessen Mangelhaftigkeit verursacht haben. Davon unberührt bleiben unsere Haftung aus vorsätzlichen und grob fahrlässigen Pflichtverletzungen sowie die Verjährung von gesetzlichen Regressansprüchen. In den Fällen der Nacherfüllung beginnt die Verjährungsfrist nicht erneut zu laufen.
11.5 Wir haften für die nach dem Vertrag zugrundegelegte Beschaffenheit der Waren im Sinne einer Haltbar- keitsgarantie verschuldenunabängig für 1 Jahr ab Gefahrübergang soweit die Mängel nicht auf eine unsach- gemäße, dem Vertragszweck zuwiderlaufende Behandlung oder Beratung Verwendung der Waren zurückzuführen ist.
11.6 Wir haften nicht zu dem für Mängel, die durch ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung unserer Waren, fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Käufer oder Dritte, die übliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung entstehen. Das Gleiche gilt für die Folgen unsachgemäßer und ohne unsere Einwilligung vorgenommenen Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten durch den Käufer oder Dritte.
11.7 Für Schäden, die von dritten Firmen verursacht werden, die von uns geschuldetenfür Arbeiten bei Ihnen beauftagt werden, vertraglich vereinbarten Leistungsumfang gehöreninsbesondere Reparatur- und Montagearbeiten oder Regalinspektionen nach DIN EN 15635, geschieht dies unentgeltlich und unter Ausschluss jeglicher Haftunghaftet die jeweils ausführende Firma.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Haftungsbegrenzung. 12.1 Unsere 1. Hinweise, Aufklärungen, Vorschläge oder Beratungen seitens des Prüfpersonals des Auftragnehmers stellen lediglich unverbindliche Empfehlungen ohne Willen zur rechtlichen Bindung dar und zählen daher nicht zu den vertraglichen Nebenverpflichtungen des Auftragnehmers. Eine Haftung für derartige unverbindliche Auskünfte ist ausgeschlossen.
2. Werden Teile des Prüfungsgegenstandes durch ein Verschulden des Auftragnehmers beschädigt, so hat sie der Auftragnehmer nach seiner Xxxx auf Schadensersatzseine Kosten zu reparieren, gleich aus welchem Rechtsgrundneu zu liefern oder Ersatz zu leisten. Die für eine Reparatur aufzuwendenden Kosten sind im Fall leichter Fahrlässigkeit auf die vertraglich vereinbarte Prüfungsgebühr beschränkt.
3. Wenn der Prüfungsgegenstand infolge einer schuldhaften Verletzung vertraglicher Nebenverpflichtungen vom Kunden nicht vertragsgemäß verwendet werden kann, so leistet der Auftragnehmer Ersatz in Form eines neuen Arbeitsmittels (Hebezeug oder Anschlagmittel) in derselben Ausführung.
4. Im Übrigen haftet der Auftragnehmer wegen Verletzung vertraglicher und außervertraglicher Pflichten, insbesondere aus wegen Unmöglichkeit, Verzug, mangelhafter oder falscher LieferungBeratungsverschuldens, Vertragsverletzung, Verletzung von Pflichten Verschulden bei Vertragsverhandlungen Vertragsanbahnung und unerlaubter Handlung ist, soweit es dabei jeweils auf ein Verschulden ankommt, ist nach Maßgabe dieser Ziffer 12 eingeschränkt.
12.2 Wir haften nur, wenn ein Schaden auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von uns, unseren Organen, gesetzlichen Vertretern, – auch für seine leitenden Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen beruht– nur in Fällen des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit, beschränkt auf den bei Vertragsschluss voraussehbaren vertragstypischen Schaden.
12.3 Darüber hinaus haften wir wegen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten auch bei leichter Fahrlässigkeit5. In diesem Fall beschränkt sich unsere Haftung jedoch auf den im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vernünftigerweise vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Im Übrigen ist unsere Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Eine wesentliche Vertragspflicht im vorgenannten Sinne ist eine solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf.
12.4 Die vorgenannten Haftungsausschlüsse und -einschränkungen Beschränkungen gelten nicht für bei schuldhaftem Verstoß gegen wesentliche Vertragspflichten. Vertragswesentlich sind die Pflicht zur rechtzeitig en Lieferung sowie die Freiheit der Ware von Mängeln, die ihre Funktionsfähigkeit oder Gebrauchstauglichkeit mehr als nur unerheblich beeinträchtigen und ferner Beratungs-, Schutz- und Obhutpflichten, die den Schutz des Käufers oder seines Personals vor erheblichen Schäden aus der schuldhaften bezwecken. Die Beschränkungen gelten ferner nicht in Fällen zwingender Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und auch dann nicht, wenn und soweit wir eine Garantie abgegeben, eine Eigenschaft zugesichert oder einen Mangel der Auftragnehmer Mängel der Sache arglistig verschwiegen habenoder deren Abwesenheit garantiert hat. Die Regeln über die Beweislast bleiben hiervon unberührt.
12.5 Soweit wir technische Auskünfte geben oder beratend tätig werden und diese Auskünfte oder Beratung nicht zu dem von uns geschuldeten, vertraglich vereinbarten Leistungsumfang gehören, geschieht dies unentgeltlich und unter Ausschluss jeglicher Haftung.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Wiederkehrende Prüfungen an Hebezeugen Und Anschlagmitteln
Haftungsbegrenzung. 12.1 Unsere 1. Die Haftung der Götze Gruppe auf Schadensersatz, gleich aus welchem RechtsgrundRechtsgrunde, insbesondere aus Unmöglichkeit, Verzug, mangelhafter oder falscher LieferungLieferung oder Leistung, Vertragsverletzung, Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen und unerlaubter Handlung ist, soweit es dabei jeweils auf ein Verschulden ankommt, ist nach Maßgabe dieser Ziffer 12 XI. eingeschränkt.
12.2 Wir haften nur, wenn ein Schaden auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von uns, unseren Organen2. Die Götze Gruppe haftet nicht
a) im Falle einfacher Fahrlässigkeit ihrer Organe, gesetzlichen VertreternVertreter, Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen;
b) im Falle grober Fahrlässigkeit ihrer nicht-leitenden Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen, soweit es sich nicht um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt. Vertragswesentlich sind die Verpflichtung zur rechtzeitigen, mängelfreien Lieferung und Montage sowie Beratungs-, Schutz- und Obhutspflichten, die dem Auftraggeber die vertragsgemäße Verwendung des Liefergegenstands ermöglichen sollen oder den Schutz von Leib oder Leben von Personal des Auftraggebers oder Dritten oder des Eigentums des Auftraggebers vor erheblichen Schäden bezwecken.
3. Soweit die Götze Gruppe gemäß Ziffer XI. Absatz 2 dem Grunde nach auf Schadensersatz haftet, ist diese Haftung auf Schäden begrenzt, die die Götze Gruppe bei Vertragsschluss als mögliche Folge einer Vertragsverletzung vorausgesehen hat oder unter Berücksichtigung der Umstände, die ihr bekannt waren oder die sie hätte kennen müssen, bei Anwendung verkehrsüblicher Sorgfalt hätte voraussehen müssen. Mittelbare Schäden und Folgeschäden, die Folge von Mängeln des Liefergegenstands sind, sind außerdem nur ersatzfähig, soweit solche Schäden bei bestimmungsgemäßer Verwendung des Liefergegenstands typischerweise zu erwarten sind.
4. Im Falle einer Haftung für einfache Fahrlässigkeit ist die Ersatzpflicht der Götze Gruppe für Sach- oder Personenschäden auf einen Betrag von EUR 10 Millionen je Schadensfall (entsprechend der derzeitigen Deckungssumme ihrer Produkthaftpflichtversicherung oder Haftpflichtversicherung) beschränkt, auch wenn es sich um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt.
5. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten in gleichem Umfang zugunsten der Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen beruhtder Götze Gruppe.
12.3 Darüber hinaus haften wir wegen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten auch bei leichter Fahrlässigkeit6. In diesem Fall beschränkt sich unsere Haftung jedoch auf den im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vernünftigerweise vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Im Übrigen ist unsere Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Eine wesentliche Vertragspflicht im vorgenannten Sinne ist eine solche, deren Erfüllung Soweit die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf.
12.4 Die vorgenannten Haftungsausschlüsse und -einschränkungen gelten nicht für Schäden aus der schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und wenn und soweit wir eine Garantie abgegeben, eine Eigenschaft zugesichert oder einen Mangel arglistig verschwiegen haben.
12.5 Soweit wir Götze Gruppe technische Auskünfte geben gibt oder beratend tätig werden wird und diese Auskünfte oder Beratung nicht zu dem von uns ihr geschuldeten, vertraglich vereinbarten Leistungsumfang gehören, geschieht dies unentgeltlich und unter Ausschluss jeglicher Haftung.
7. Die Einschränkungen dieser Ziffer XI gelten nicht für die Haftung der Götze Gruppe wegen vorsätzlichen Verhaltens, für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz.
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Samples: Allgemeine Lieferbedingungen
Haftungsbegrenzung. 12.1 Unsere Haftung auf SchadensersatzSchadensersatzansprüche des Käufers/Auftraggebers sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht bei Vorsatz, gleich aus welchem Rechtsgrundgrober Fahrlässigkeit, insbesondere aus Unmöglichkeit, Verzug, mangelhafter oder falscher Lieferung, Vertragsverletzung, Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen und unerlaubter Handlung ist, soweit es dabei jeweils auf ein Verschulden ankommt, ist nach Maßgabe dieser Ziffer 12 eingeschränkt.
12.2 Wir haften nur, wenn ein Schaden auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von uns, unseren Organen, gesetzlichen Vertretern, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen beruht.
12.3 Darüber hinaus haften wir wegen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten auch bei leichter Fahrlässigkeitdes LFB oder Garantieübernahmen. In diesem Fall beschränkt sich unsere Haftung jedoch auf den Der LFB haftet nicht für Unmöglichkeit der Lieferung/Leistung oder für Liefer-/Leistungsverzögerungen, soweit diese durch höhere Gewalt oder sonstige, zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses nicht vorhersehbare Ereignisse verursacht worden sind, die der LFB nicht zu vertreten hat. Der LFB haftet im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vernünftigerweise vorhersehbarenRahmen der gesetzlichen Bestimmungen für die ordnungsgemäße und vollständige Erbringung der Dienstleistung. Der LFB haftet bei der Durchführung der Dienstleistung im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen für Perso- nen- und / oder Sachschäden, vertragstypischen Schadensoweit diese durch seine Bediensteten oder Beauftragten durch schuldhaftes Ver- halten verursacht werden. Im Übrigen ist unsere Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossenSach- und Vermögensschäden wird auf 1 Million EURO begrenzt, so- weit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten des LFB vorliegt. Eine wesentliche Vertragspflicht Der Auftraggeber leistet im vorgenannten Sinne ist Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen Ersatz für alle Schäden, die während der Durchführung der Dienstleistung(en) dem LFB, seinen Bediensteten oder Beauftragten entstehen, soweit sie von ihm oder den in seinem Namen handelnden oder an der Dienstleistung teilnehmenden Personen schuldhaft ver- ursacht worden sind. Wird der LFB von einem Dritten für einen Schaden haftbar gemacht, den der Auftraggeber oder eine solcheder in sei- nem Namen handelnden oder an der Dienstleistung teilnehmenden Personen zu vertreten hat, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht so stellt der Ver- tragspartner den LFB, seine Bediensteten und auf deren Einhaltung Beauftragten von jeglicher Schadensersatzpflicht und etwaigen Prozesskosten frei. Soweit der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf.
12.4 Die vorgenannten Haftungsausschlüsse und -einschränkungen gelten nicht für Schäden aus der schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und wenn und soweit wir eine Garantie abgegeben, eine Eigenschaft zugesichert oder einen Mangel arglistig verschwiegen haben.
12.5 Soweit wir LFB technische Auskünfte geben gibt oder beratend tätig werden wird und diese Auskünfte oder Beratung nicht zu dem von uns ihm geschuldeten, vertraglich vereinbarten Leistungsumfang gehören, geschieht dies unentgeltlich und unter Ausschluss jeglicher Haftung.
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Haftungsbegrenzung. 12.1 Unsere Haftung auf Schadensersatz10.1 Ist nichts anderes vereinbart, gelten für unsere Haftung, gleich aus welchem RechtsgrundRechts- grund, insbesondere aus Unmöglichkeitunbeschadet der sonstigen gesetzlichen Anspruchsvoraussetzungen, Verzugdie folgen- den Haftungsausschlüsse und -begrenzungen, mangelhafter oder falscher Lieferungdie auch in Bezug auf unsere Mitarbeiter, VertragsverletzungErfüllungsgehilfen und sonstige Dritte gelten, Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen und unerlaubter Handlung istderen wir uns zur Vertragserfüllung bedie- nen.
10.2 Die nachfolgenden Haftungsbeschränkungen jedoch gelten nicht, soweit es dabei jeweils auf ein Verschulden ankommtwir einen Man- gel arglistig verschwiegen, ist eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen haben, uns gegenüber Ansprüche des Käufers nach Maßgabe dieser Ziffer 12 eingeschränktdem deutschen Produkthaftungs- gesetz bestehen oder Körper- oder Gesundheitsschäden verursacht wurden.
12.2 10.3 Wir haften nurauf Schadensersatz, wenn ein Schaden auf einer vorsätzlichen sofern uns Vorsatz oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von uns, unseren Organen, gesetzlichen Vertretern, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen beruht.
12.3 Darüber hinaus grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir wegen nur für Schäden aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten auch bei leichter Fahrlässigkeit. In diesem Fall beschränkt sich unsere Haftung jedoch auf den im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vernünftigerweise vorhersehbarenLe- bens, vertragstypischen Schaden. Im Übrigen ist unsere Haftung des Körpers oder der Gesundheit und für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Eine wesentliche Schäden aus der Verletzung einer we- sentlichen Vertragspflicht im vorgenannten Sinne ist eine solche(Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung Durch- führung des Vertrages Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner Vertrags- partner regelmäßig vertraut und vertrauen darf). Im Falle der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist unsere Haftung bei einfacher Fahrlässigkeit jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
12.4 Die vorgenannten Haftungsausschlüsse und -einschränkungen gelten 10.4 Ist der Käufer Unternehmer, haften wir – ausgenommen die Haftung für Vorsatz - für jegliche Schäden, die nicht für Schäden aus der schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und wenn und soweit wir eine Garantie abgegebenGe- sundheit resultieren, eine Eigenschaft zugesichert oder nur bis zu einer Höchstsumme von EUR 250.000 pro Kalenderjahr. Bezahlt unsere Versicherung auf die vom Käufer geltend gemachten Ansprüche einen Mangel arglistig verschwiegen habenhöheren Betrag als diese Höchstsumme, bildet dieser höhere, ausgezahlte Betrag den Höchstbetrag.
12.5 Soweit 10.5 Wegen einer Pflichtverletzung, die nicht in einem Mangel besteht, kann der Käufer nur zurücktreten oder kündigen, wenn wir technische Auskünfte geben oder beratend tätig werden und diese Auskünfte oder Beratung nicht die Pflichtverletzung zu dem von uns geschuldeten, vertraglich vereinbarten Leistungsumfang gehören, geschieht dies unentgeltlich und unter Ausschluss jeglicher Haftungvertreten haben. Sonstige Kündigungsrechte des Käufers sind ausgeschlossen.
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Haftungsbegrenzung. 12.1 Unsere 1. Der AN haftet bei Verschulden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen auf Ersatz des voraussehbaren Schadens. Eine Haftung für mittelbare Schäden und Folge- schäden ist ausgeschlossen. Folgeschäden in diesem Sinne sind insbesondere, aber nicht abschließend, entgangener Gewinn, Betriebsunterbrechungsschäden, Finanzierungsauf- wendungen, sowie alle sonstigen Schäden, die sich nicht auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere aus Unmöglichkeit, Verzug, mangelhafter oder falscher Lieferung, Vertragsverletzung, Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen und unerlaubter Handlung ist, soweit es dabei jeweils auf ein Verschulden ankommt, ist nach Maßgabe dieser Ziffer 12 eingeschränktden Gegenstand des Vertra- ges selbst beziehen.
12.2 Wir haften 2. Abweichend von Ziff. IX Abs. 1 haftet der AN im Falle leichter Fahrlässigkeit nur, wenn ein Schaden auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von uns, unseren Organen, gesetzlichen Vertretern, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen beruht.
12.3 Darüber hinaus haften wir wegen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten auch bei leichter Fahrlässigkeit. In diesem Fall beschränkt sich unsere Haftung jedoch auf den im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vernünftigerweise vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Im Übrigen ist unsere Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Eine Verstoß gegen eine wesentliche Vertragspflicht im vorgenannten Sinne ist eine solchevorliegt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und AG vertrauen darf.
12.4 Die vorgenannten Haftungsausschlüsse und -einschränkungen gelten nicht für Schäden aus 3. Abweichend von Ziff. IX. Abs. 1 haftet der schuldhaften Verletzung des LebensAN bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit oder wenn ein Fall zwingender Haftung nach dem Gesetz, des Körpers insbesondere ein Fall einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz oder der Haftung wegen Verletzung von Le- ben, Körper oder Gesundheit und wenn und soweit wir eine Garantie abgegebenvorliegt, eine Eigenschaft zugesichert oder einen Mangel arglistig verschwiegen habenunbeschränkt. Die Regelungen über die Beweislast bleiben unberührt.
12.5 4. Soweit wir technische Auskünfte geben der AN hierfür nicht verantwortlich ist, wird keine Haftung für einen eventuellen Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan des AG, insbesondere hinsichtlich Montageanwei- sungen, Gefährdungsanalysen und sonstigen sicherheitsrelevanten Daten übernommen.
5. Soweit die Haftung des AN ausgeschlossen oder beratend tätig werden beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeitervertreter, Subunterneh- mer und diese Auskünfte Erfüllungsgehilfen.
6. Sofern nicht vorstehend etwas Abweichendes geregelt ist, ist jegliche Haftung des AN ausgeschlossen. Insbesondere ist eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen, insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzung oder Beratung nicht zu dem von uns geschuldeten, vertraglich vereinbarten Leistungsumfang gehören, geschieht dies unentgeltlich und unter Ausschluss jeglicher Haftungwegen deliktischer Ansprüche.
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Samples: Allgemeine Vertragsbedingungen
Haftungsbegrenzung. 12.1 Unsere 1. Hinweise, Aufklärungen, Vorschläge oder Beratungen seitens des Prüfpersonals des Auftragnehmers stellen lediglich unverbindliche Empfehlungen ohne Willen zur rechtlichen Bindung dar und zählen daher nicht zu den vertraglichen Nebenverpflichtungen des Auftragnehmers. Eine Haftung für derartige, unverbindliche Auskünfte ist ausgeschlossen.
2. Werden Teile des Prüfungsgegenstandes durch ein Verschulden des Auftragnehmers beschädigt, so hat sie der Auftragnehmer nach seiner Xxxx auf Schadensersatzseine Kosten zu reparieren, gleich aus welchem Rechtsgrundneu zu liefern oder Ersatz zu leisten. Die für eine Reparatur aufzuwendenden Kosten sind im Fall leichter Fahrlässigkeit auf die vertraglich vereinbarte Prüfungsgebühr beschränkt.
3. Wenn der Prüfungsgegenstand infolge einer schuldhaften Verletzung vertraglicher Nebenverpflichtungen vom Kunden nicht vertragsgemäß verwendet werden kann, so leistet der Auftragnehmer Ersatz in Form eines neuen Arbeitsmittels (Hebezeug oder Anschlagmittel) in derselben Ausführung.
4. Im Übrigen haftet der Auftragnehmer wegen Verletzung vertraglicher und außervertraglicher Pflichten, insbesondere aus wegen Unmöglichkeit, Verzug, mangelhafter oder falscher LieferungBeratungsverschuldens, Vertragsverletzung, Verletzung von Pflichten Verschulden bei Vertragsverhandlungen Vertragsanbahnung und unerlaubter Handlung ist, soweit es dabei jeweils auf ein Verschulden ankommt, ist nach Maßgabe dieser Ziffer 12 eingeschränkt.
12.2 Wir haften nur, wenn ein Schaden auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von uns, unseren Organen, gesetzlichen Vertretern, - auch für seine leitenden Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen beruht- nur in Fällen des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit, beschränkt auf den bei Vertragsschluss voraussehbaren vertragstypischen Schaden.
12.3 Darüber hinaus haften wir wegen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten auch bei leichter Fahrlässigkeit5. In diesem Fall beschränkt sich unsere Haftung jedoch auf den im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vernünftigerweise vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Im Übrigen ist unsere Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Eine wesentliche Vertragspflicht im vorgenannten Sinne ist eine solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf.
12.4 Die vorgenannten Haftungsausschlüsse und -einschränkungen Beschränkungen gelten nicht für bei schuldhaftem Verstoß gegen wesentliche Vertragspflichten. Vertragswesentlich sind die Pflicht zur rechtzeitigen Lieferung sowie die Freiheit der Ware von Mängeln, die ihre Funktionsfähigkeit oder Gebrauchstauglichkeit mehr als nur unerheblich beeinträchtigen und ferner Beratungs-, Schutz- und Obhutspflichten, die den Schutz des Käufers oder seines Personals vor erheblichen Schäden aus der schuldhaften bezwecken. Die Beschränkungen gelten ferner nicht in Fällen zwingender Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und auch dann nicht, wenn und soweit wir eine Garantie abgegeben, eine Eigenschaft zugesichert oder einen Mangel der Auftragnehmer Mängel der Sache arglistig verschwiegen habenoder deren Abwesenheit garantiert hat. Die Regeln über die Beweislast bleiben hiervon unberührt.
12.5 Soweit wir technische Auskünfte geben oder beratend tätig werden und diese Auskünfte oder Beratung nicht zu dem von uns geschuldeten, vertraglich vereinbarten Leistungsumfang gehören, geschieht dies unentgeltlich und unter Ausschluss jeglicher Haftung.
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Samples: Bedingungen Für Wiederkehrende Prüfungen an Anschlagmitteln Und Hebezeugen
Haftungsbegrenzung. 12.1 Unsere 1. Der AN haftet bei Verschulden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen auf Ersatz des voraussehbaren Schadens. Eine Haftung für mittelbare Schäden und Folgeschäden ist ausgeschlossen. Folgeschäden in diesem Sinne sind insbesondere, aber nicht abschlie- ßend, entgangener Gewinn, Betriebsunterbrechungsschäden, Finanzierungsaufwendun- gen, sowie alle sonstigen Schäden, die sich nicht auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere aus Unmöglichkeit, Verzug, mangelhafter oder falscher Lieferung, Vertragsverletzung, Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen und unerlaubter Handlung ist, soweit es dabei jeweils auf ein Verschulden ankommt, ist nach Maßgabe dieser Ziffer 12 eingeschränktden Gegenstand des Vertrages selbst beziehen.
12.2 Wir haften 2. Abweichend von Ziff. IX Abs. 1 haftet der AN im Falle leichter Fahrlässigkeit nur, wenn ein Schaden auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von uns, unseren Organen, gesetzlichen Vertretern, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen beruht.
12.3 Darüber hinaus haften wir wegen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten auch bei leichter Fahrlässigkeit. In diesem Fall beschränkt sich unsere Haftung jedoch auf den im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vernünftigerweise vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Im Übrigen ist unsere Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Eine Verstoß gegen eine wesentliche Vertragspflicht im vorgenannten Sinne ist eine solchevorliegt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße ordnungs- gemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und AG vertrauen darf.
12.4 Die vorgenannten Haftungsausschlüsse und -einschränkungen gelten nicht für Schäden aus 3. Abweichend von Ziff. IX. Abs. 1 haftet der schuldhaften Verletzung des LebensAN bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit oder wenn ein Fall zwingender Haftung nach dem Gesetz, des Körpers insbesondere ein Fall einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz oder der Haftung wegen Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit und wenn und soweit wir eine Garantie abgegebenvorliegt, eine Eigenschaft zugesichert oder einen Mangel arglistig verschwiegen habenunbeschränkt. Die Regelungen über die Beweislast bleiben un- berührt.
12.5 4. Soweit wir technische Auskünfte geben der AN hierfür nicht verantwortlich ist, wird keine Haftung für einen eventuellen Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan des AG, insbesondere hinsichtlich Montageanwei- sungen, Gefährdungsanalysen und sonstigen sicherheitsrelevanten Daten übernommen.
5. Soweit die Haftung des AN ausgeschlossen oder beratend tätig werden beschränkt ist, gilt dies auch für die per- sönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeitervertreter, Subunternehmer und diese Auskünfte Erfüllungsgehilfen.
6. Sofern nicht vorstehend etwas Abweichendes geregelt ist, ist jegliche Haftung des AN aus- geschlossen. Insbesondere ist eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz – ohne Rück- sicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen, insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsschluss, wegen sonstiger Pflicht- verletzung oder Beratung nicht zu dem von uns geschuldeten, vertraglich vereinbarten Leistungsumfang gehören, geschieht dies unentgeltlich und unter Ausschluss jeglicher Haftungwegen deliktischer Ansprüche.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Haftungsbegrenzung. 12.1 Unsere Haftung 11.1 Wir haften nur für Schäden oder vergebliche Aufwendungen, wenn diese von uns oder einem unserer Erfüllungsgehilfen durch schuldhafte Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht verursacht worden sind oder auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere aus Unmöglichkeit, Verzug, mangelhafter eine grob fahrlässige oder falscher Lieferung, Vertragsverletzung, Verletzung vorsätzliche Pflichtverletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen und unerlaubter Handlung ist, soweit es dabei jeweils auf ein Verschulden ankommt, ist nach Maßgabe dieser Ziffer 12 eingeschränktuns oder einem unserer Erfüllungsgehilfen zurückzuführen sind.
12.2 Wir haften nur11.2 Sofern wir für die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht haften, wenn ein Schaden auf einer vorsätzlichen ohne dass grobe Fahrlässigkeit oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von unsVorsatz vorliegt, unseren Organen, gesetzlichen Vertretern, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen beruht.
12.3 Darüber hinaus haften wir wegen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten auch bei leichter Fahrlässigkeit. In diesem Fall beschränkt sich unsere Haftung jedoch auf den im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vernünftigerweise vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Im Übrigen ist unsere Haftung auf den vorhersehbaren typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Wir haften in diesem Fall insbesondere nicht für leichte entgangenen Gewinn des Bestellers und nicht vorhersehbare mittelbare Folgeschäden. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten in gleicher Weise für Schäden, die aufgrund grober Fahrlässigkeit ausgeschlossenoder Vorsatz von unseren Mitarbeitern oder Beauftragten verursacht werden. Eine wesentliche Vertragspflicht im vorgenannten Sinne ist eine solcheWir haften nicht für mittelbare Schäden des Bestellers, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung diesem wegen der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darfGeltendmachung von Vertragsstrafenansprüchen Dritter entstehen.
12.4 11.3 Die vorgenannten Haftungsausschlüsse und -einschränkungen vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schäden nicht, soweit unsere Haftung aufgrund der Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes zwingend ist oder wenn Ansprüche aus der schuldhaften einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und wenn und soweit gegen uns geltend gemacht werden. Fehlt der von uns gelieferten Ware eine garantierte Eigenschaft, haften wir eine nur für solche Schäden, deren Ausbleiben Gegenstand der Garantie abgegeben, eine Eigenschaft zugesichert oder einen Mangel arglistig verschwiegen habenwar.
12.5 11.4 Eine weitergehende Haftung auf Schadenersatz ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere auch für Schadenersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsschluss gemäß § 311 Abs. 3 BGB, gemäß § 280 BGB oder wegen deliktischer Ansprüche gemäß § 823 BGB.
11.5 Soweit wir technische Auskünfte geben diese Schadenersatzansprüche ausgeschlossen oder beratend tätig werden gemäß den vorstehenden Ziffern eingeschränkt sind, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadenersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und diese Auskünfte oder Beratung nicht zu dem von uns geschuldeten, vertraglich vereinbarten Leistungsumfang gehören, geschieht dies unentgeltlich und unter Ausschluss jeglicher HaftungErfüllungsgehilfen sowie Verrichtungsgehilfen.
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