Haftungsbegrenzung. a) Agilent haftet unbeschränkt für Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit entstanden sind, sowie in den Fällen, in denen nach dem Produkthaftungsgesetz zwingend gehaftet wird.
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Haftungsbegrenzung. a) Agilent haftet unbeschränkt für Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit entstanden sind, sowie in den Fällen, in denen verursacht worden sind und soweit nach dem Produkthaftungsgesetz zwingend gehaftet wird. Agilent haftet auch dafür, dass ihre Produkte zugesicherten Eigenschaften entsprechen.
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Haftungsbegrenzung. a) Agilent haftet unbeschränkt für Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit entstanden sind, sowie in den Fällen, in denen nach dem Produkthaftungsgesetz zwingend gehaftet wird. Agilent haftet auch dafür, dass ihre Produkte zugesicherten Eigenschaften entsprechen.
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Haftungsbegrenzung. a) Agilent haftet unbeschränkt für Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit entstanden sind, sind sowie in den FällenFällen zwingender Haftung, in denen z.B. nach dem Produkthaftungsgesetz zwingend gehaftet wirdProdukthaftungsrecht. .
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