Haftungsbegrenzung. (a) Die Haftung des VERKÄUFERS für durch einfache Fahrlässigkeit verursachte Schäden ist auf durch die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten verursachte Schäden begrenzt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Erfüllung des Vertrages erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf; in diesem Fall ist die Haftung jedoch auf den typischen vorhersehbaren Schaden begrenzt. Diese Haftungsbegrenzung gilt analog für durch grobe Fahrlässigkeit von Mitarbeitern oder Beauftragten des VERKÄUFERS, bei denen es sich nicht um Organe oder leitende Angestellte des VERKÄUFERS handelt, verursachte Schäden. (b) In Fällen gemäß Ziffer 11.2 (a) ist die Haftung auf den Kaufpreis für die betreffende Lieferung begrenzt. (c) In Fällen gemäß Ziffer 11.2 (a) ist die Haftung für Folgeschäden, einschließlich für entgangenen Gewinn und Produktionsausfall, auf den Kaufpreis begrenzt. (d) In Fällen gemäß Ziffer 11.2 (a) beträgt die Verjährungsfrist zwei Jahre nachdem der Anspruch entstanden ist und der KÄUFER von den den Anspruch begründenden Umständen Kenntnis erlangt hat. Unabhängig von der Kenntnis des KÄUFERS verjährt der Anspruch drei Jahre nach dem Eintritt des schädigenden Ereignisses. Die Verjährungsfrist für Schadensersatzansprüche wegen Mängeln bestimmt sich nach Ziffer 8. (e) Die vorgenannten Haftungsbegrenzungen gelten für alle Schadensersatzansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, ausgenommen solche, die vom KÄUFER geltend gemacht werden (i) wegen absichtlich verschwiegener Mängel, (ii) wegen Mängeln, bezüglich derer eine Beschaffenheitsgarantie für ein Produkt gegeben wurde (in diesem Fall gelten ggf. die in der Beschaffenheitsgarantie genannten Garantiebestimmungen und/oder Verjährungsfristen), (iii) nach dem Produkthaftungsgesetz, (iv) wegen Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, (v) wegen Vorsatz oder (vi) wegen grober Fahrlässigkeit von Organen oder leitenden Angestellten des VERKÄUFERS. (f) Die vorstehenden Haftungsbegrenzungen gelten auch im Falle etwaiger Schadensersatzansprüche des KÄUFERS gegen Organe, leitende angestellte, Mitarbeiter oder Beauftragte des VERKÄUFERS.
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Samples: Allgemeine Verkaufsbedingungen
Haftungsbegrenzung. (a) Mediate Systems, deren Mitarbeiter, leitende Angestellte und Organe haften nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, oder für Personenschäden.
b) Außer im Falle von Personenschäden ist die Haftung von Mediate Systems, deren Mitarbei- tern, leitenden Angestellten und Organen bei grober Fahrlässigkeit mit dem Gesamtbetrag der vom Kunden für die Ausführung der Leistungen von Mediate Systems zu zahlenden Vergütung begrenzt.
c) Die Beweislast für das Verschulden von Mediate Systems, deren Mitarbeitern, leitenden Angestellten und Organen obliegt dem Kunden.
d) Mediate Systems haftet nicht für entgangenen Gewinn, frustrierte Aufwendungen, Sach- schäden, Datenverluste, Folgeschäden, immaterielle Schäden und andere indirekte Schäden.
e) Die Haftung für Erfüllungs- und Besorgungsgehilfen ist außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz ausgeschlossen.
f) Durch Bestimmungen dieser Vereinbarung werden Rechte oder Ansprüche gegen oder von Dritten nicht begründet.
g) Die Bestimmungen dieses Abschnittes finden ungeachtet der Art des VERKÄUFERS für durch einfache Fahrlässigkeit verursachte Schäden ist Anspruches, des Scha- dens, der Forderung, der Haftung, der Kosten, der Entschädigung oder des Nachteiles, egal ob aus Vertrag, Gesetz, Delikt (insbesondere fahrlässig) oder auf durch andere Art ableitbar, Anwen- dung.
h) Die Parteien können Ansprüche im Zusammenhang mit diesem Auftrag nur innerhalb eine
(1) Jahres ab dem anspruchsbegründenden Ereignis geltend machen, ausgenommen davon sind Ansprüche wegen Nichtzahlung, die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten verursachte Schäden begrenzt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Erfüllung innerhalb eines (1) Jahres ab der letzten fälligen Zahlung geltend gemacht werden können. Ungeachtet des Vertrages erst ermöglicht und auf deren Einhaltung Vorstehenden kann der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf; in diesem Fall ist Kunde Haftungsansprüche nur innerhalb von sechs (6) Monaten ab Feststellung des die Haftung jedoch auf den typischen vorhersehbaren Schaden begrenzt. Diese Haftungsbegrenzung gilt analog für durch grobe Fahrlässigkeit von Mitarbeitern oder Beauftragten des VERKÄUFERSbe- gründenden Schadens, bei denen es sich jedenfalls aber nicht um Organe oder leitende Angestellte des VERKÄUFERS handelt, verursachte Schäden.
später als drei (b3) In Fällen gemäß Ziffer 11.2 (a) ist die Haftung auf den Kaufpreis für die betreffende Lieferung begrenzt.
(c) In Fällen gemäß Ziffer 11.2 (a) ist die Haftung für Folgeschäden, einschließlich für entgangenen Gewinn und Produktionsausfall, auf den Kaufpreis begrenzt.
(d) In Fällen gemäß Ziffer 11.2 (a) beträgt die Verjährungsfrist zwei Jahre nachdem nach Erbringung der Anspruch entstanden ist und der KÄUFER von den den Anspruch begründenden Umständen Kenntnis erlangt hat. Unabhängig von der Kenntnis des KÄUFERS verjährt der Anspruch drei Jahre nach dem Eintritt des schädigenden Ereignisses. Die Verjährungsfrist für Schadensersatzansprüche wegen Mängeln bestimmt sich nach Ziffer 8Leistungen und / oder Lieferungen geltend machen.
(e) Die vorgenannten Haftungsbegrenzungen gelten für alle Schadensersatzansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, ausgenommen solche, die vom KÄUFER geltend gemacht werden (i) wegen absichtlich verschwiegener Mängel, (ii) wegen Mängeln, bezüglich derer eine Beschaffenheitsgarantie für ein Produkt gegeben wurde (in diesem Fall gelten ggf. die in der Beschaffenheitsgarantie genannten Garantiebestimmungen und/oder Verjährungsfristen), (iii) nach dem Produkthaftungsgesetz, (iv) wegen Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, (v) wegen Vorsatz oder (vi) wegen grober Fahrlässigkeit von Organen oder leitenden Angestellten des VERKÄUFERS.
(f) Die vorstehenden Haftungsbegrenzungen gelten auch im Falle etwaiger Schadensersatzansprüche des KÄUFERS gegen Organe, leitende angestellte, Mitarbeiter oder Beauftragte des VERKÄUFERS.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Haftungsbegrenzung. 1. Im Falle einer Pflichtverletzung, bei mangelhafter Lieferung oder unerlaubter Handlung, haften wir auf Schadensersatz und Aufwendungsersatz –vorbehaltlich weiterer vertraglicher oder gesetzlicher Haf- tungsvoraussetzungen- nur bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (a) Die Haftung des VERKÄUFERS für durch einfache Fahrlässigkeit verursachte Schäden ist auf durch die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten verursachte Schäden begrenztVertragspflicht, deren Erfüllung Verletzung die ordnungsgemäße Erfüllung Erreichung des Vertrages erst ermöglicht und auf deren Einhaltung Vertragszweckes gefährdet). Jedoch ist unsere Haftung im Falle der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf; in diesem Fall ist die Haftung jedoch leicht fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht auf den typischen vorhersehbaren bei Vertragsschluss voraussehbaren vertragstypischen Schaden begrenzt. Diese Haftungsbegrenzung gilt analog für durch grobe Fahrlässigkeit von Mitarbeitern oder Beauftragten des VERKÄUFERS, bei denen es sich nicht um Organe oder leitende Angestellte des VERKÄUFERS handelt, verursachte Schädenbeschränkt.
(b) In Fällen gemäß Ziffer 11.2 (a) ist die Haftung auf 2. Für Verzugsschäden haften wir bei leichter Fahrlässigkeit nur in Höhe von bis zu 5 % des mit uns ver- einbarten Kaufpreises.
3. Die in den Kaufpreis Ziffern IX. 1. und 2. enthaltenen Haftungsausschlüsse und Haftungsbeschränkungen gelten nicht im Fall der Übernahme einer Garantie für die betreffende Lieferung begrenztBeschaffenheit im Sinne des § 444 BGB, im Fall des arglistigen Verschweigens eines Mangels, im Fall von Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Kör- pers oder der Gesundheit sowie im Fall einer zwingenden Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
(c) In Fällen gemäß Ziffer 11.2 (a) ist die Haftung für Folgeschäden, einschließlich für entgangenen Gewinn und Produktionsausfall, auf den Kaufpreis begrenzt.
(d) In Fällen gemäß Ziffer 11.2 (a) beträgt die Verjährungsfrist zwei Jahre nachdem der Anspruch entstanden ist und der KÄUFER von den den Anspruch begründenden Umständen Kenntnis erlangt hat4. Unabhängig von der Kenntnis des KÄUFERS verjährt der Anspruch drei Jahre nach dem Eintritt des schädigenden Ereignisses. Die Verjährungsfrist für Sämtliche Schadensersatzansprüche wegen Mängeln bestimmt sich nach Ziffer 8.
(e) Die vorgenannten Haftungsbegrenzungen gelten für alle Schadensersatzansprüchegegen uns, gleich aus welchem Rechtsgrund, ausgenommen solcheverjähren spätestens in einem Jahr –wenn Sie Verbraucher sind in zwei Jahren- seit Ablieferung der Sache an den Käufer, im Fall der deliktischen Haftung ab Kenntnis oder grob fahrlässiger Unkenntnis von den Anspruch begrün- denden Umständen und der Person des Ersatzpflichtigen. Die Regelungen dieses Absatzes gelten nicht im Fall einer Haftung für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit und in den in vorstehend Ziffer IX. 3 genannten Fällen.
5. Ist der Käufer ein Zwischenhändler für die an ihn gelieferte Xxxxx und der Endabnehmer der Ware ein Verbraucher, gelten für die Verjährung eines etwaigen Rückgriffsanspruches des Käufers gegen uns die gesetzlichen Bestimmungen.
6. Bei Lieferung von Software haften wir für den Verlust oder die Veränderung von Daten, die vom KÄUFER geltend gemacht werden (i) wegen absichtlich verschwiegener Mängeldurch das Programm hervorgerufen worden sind, (ii) wegen Mängelnnur in dem Umfang, bezüglich derer eine Beschaffenheitsgarantie für ein Produkt gegeben wurde (der auch dann unvermeidbar wäre, wenn der Käufer seiner Datensicherungspflicht in diesem Fall gelten ggf. die in der Beschaffenheitsgarantie genannten Garantiebestimmungen und/oder Verjährungsfristen)adäquaten Intervallen, (iii) nach dem Produkthaftungsgesetzmindestens jedoch täglich, (iv) wegen Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, (v) wegen Vorsatz oder (vi) wegen grober Fahrlässigkeit von Organen oder leitenden Angestellten des VERKÄUFERSnachge- kommen wäre.
(f) Die vorstehenden Haftungsbegrenzungen gelten auch im Falle etwaiger Schadensersatzansprüche des KÄUFERS gegen Organe, leitende angestellte, Mitarbeiter oder Beauftragte des VERKÄUFERS.
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Samples: Allgemeine Verkaufsbedingungen
Haftungsbegrenzung. (Es wird ausdrücklich vereinbart, dass der Verkäufer trotz möglicher- weise entgegenstehender Bestimmungen in einem Vertrag nur im fol- genden Umfang haftet:
a) im Rahmen der vertraglich vereinbarten Pönalien/Vertragsstra- fen; und
b) im Rahmen der vertraglich vereinbarten Versicherungen des Ver- käufers.
c) Für Schäden die nicht am Vertragsgegenstand selbst entstanden sind, insbesondere aber nicht begrenzt auf, entgangenen Ge- winn, Produktionsausfall, Betriebsunterbrechung, etc. oder sons- tige Vermögensschaden haftet der Verkäufer – aus welchen Rechtsgründen auch immer und soweit nicht durch eine Versiche- rung des Verkäufers gedeckt – nicht.
d) Die Haftung Haftungsausschlüsse bzw. -beschränkungen des VERKÄUFERS Verkäufers gelten nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der für durch einfache Fahrlässigkeit verursachte Schäden ist auf durch die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten verursachte Schäden begrenzt, deren Erfüllung Ver- tragserfüllung verantwortlichen Organe des Verkäufers oder sei- ner für die ordnungsgemäße Erfüllung Durchführung des Vertrages erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf; in diesem Fall ist die Haftung jedoch auf verantwortlichen leiten- den typischen vorhersehbaren Schaden begrenzt. Diese Haftungsbegrenzung gilt analog für durch grobe Fahrlässigkeit von Mitarbeitern oder Beauftragten des VERKÄUFERSAngestellten, bei denen es sich nicht um Organe schuldhafter Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit, bei Mängeln, die ein Organ des Verkäufers oder leitende Angestellte des VERKÄUFERS handelt, verursachte Schäden.
(b) In Fällen gemäß Ziffer 11.2 (a) ist die Haftung auf den Kaufpreis ei- ner seiner für die betreffende Lieferung begrenzt.
(c) In Fällen gemäß Ziffer 11.2 (a) ist die Durchführung des Vertrages verantwortlichen leitenden Angestellten arglistig verschwiegen hat, sowie bei einer Haftung für Folgeschäden, einschließlich für entgangenen Gewinn und Produktionsausfall, auf den Kaufpreis begrenzt.
(d) In Fällen gemäß Ziffer 11.2 (a) beträgt die Verjährungsfrist zwei Jahre nachdem der Anspruch entstanden ist und der KÄUFER von den den Anspruch begründenden Umständen Kenntnis erlangt hat. Unabhängig von der Kenntnis des KÄUFERS verjährt der Anspruch drei Jahre nach dem Eintritt des schädigenden Ereignisses. Die Verjährungsfrist für Schadensersatzansprüche wegen Mängeln bestimmt sich nach Ziffer 8.
(e) Die vorgenannten Haftungsbegrenzungen gelten für alle Schadensersatzansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, ausgenommen solche, die vom KÄUFER geltend gemacht werden (i) wegen absichtlich verschwiegener Mängel, (ii) wegen Mängeln, bezüglich derer eine Beschaffenheitsgarantie für ein Produkt gegeben wurde (in diesem Fall gelten ggf. die in der Beschaffenheitsgarantie genannten Garantiebestimmungen und/oder Verjährungsfristen), (iii) nach dem Produkthaftungsgesetz, (iv) wegen Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, (v) wegen Vorsatz oder (vi) wegen grober Fahrlässigkeit von Organen oder leitenden Angestellten des VERKÄUFERS.
(e) Der Vertragsgegenstand hat den vertraglich vereinbarten Spezifi- kationen zu entsprechen. Entspricht der Vertragsgegenstand nicht den vertraglichen Spezifikationen oder versäumt es der Ver- käufer seinen vertraglichen Verpflichtungen nachzukommen, ist der Verkäufer nach seiner Xxxx zur Nachbesserung, Nachliefe- rung oder auf seine Kosten seiner vertraglichen Verpflichtungen innerhalb einer angemessenen Nachfrist nachzukommen, ver- pflichtet. Kommt der Verkäufer auch innerhalb dieser Nachfrist bzw. der evtl. vereinbarten weiteren Nachfristen seinen Verpflich- tungen nicht nach, so ist der Käufer berechtigt, angemessene Minderung geltend zu machen. Kommt eine Einigung über die Höhe der Minderung nicht zustande, so kann der Käufer xxx. die Rückabwicklung des Vertrages verlangen. Die gegenseitig emp- fangenen Leistungen sind zurück zu gewähren. Alle weiteren An- sprüche des Käufers sind ausgeschlossen.
f) Die vorstehenden Haftungsbegrenzungen gelten auch im Falle etwaiger Schadensersatzansprüche Beruft sich der Käufer auf Nichterfüllung des KÄUFERS gegen OrganeVertrages, leitende angestellteist er ver- pflichtet, Mitarbeiter alles zu tun, um den entstanden Schaden zu mildern, vorausgesetzt, dass ihm dadurch keine unzumutbaren Kosten o- der Nachteile entstehen. Andernfalls kann der Verkäufer auf Grund dieser Unterlassung Herabsetzung des Schadensersatzes verlangen.
g) Soweit der Verkäufer technische Auskünfte gibt oder Beauftragte des VERKÄUFERSberatend tä- tig wird und diese Auskünfte oder Beratung nicht zu dem von ihm geschuldeten, vertraglich vereinbarten Leistungsumfang gehö- ren, geschieht dies unentgeltlich und unter Ausschluss jeglicher Haftung.
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Haftungsbegrenzung. 1. Im Falle einer vorvertraglichen, vertraglichen und außervertraglichen Pflichtverletzung, auch bei einer mangelhaften Lieferung - unter Einschluss der mangelhaften Lieferung einer Gattungssache -, unerlaubten Handlung und Produzentenhaftung, haften wir auf Schadensersatz und Aufwendungsersatz - vorbehaltlich weiterer vertraglicher oder gesetzlicher Haftungsvoraussetzungen - nur im Falle des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit sowie im Fall der leicht fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (a) Die Vertragspflicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszweckes gefährdet). Jedoch ist unsere Haftung - ausgenommen der Fall des VERKÄUFERS für Vorsatzes - auf den bei Vertragsschluss voraussehbaren vertragstypischen Schaden beschränkt.
2. Wenn der Liefergegenstand durch einfache Fahrlässigkeit verursachte Schäden ist auf unser Verschulden infolge unterlassener oder fehlerhafter Ausführung von vor oder nach Vertragsschluss erfolgten Vorschlägen und Beratungen oder durch die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten verursachte Schäden begrenztanderer vertraglicher Nebenpflichten - insbesondere Anleitung für Bedienung und Wartung des Liefergegenstandes - im Einzelfall nicht vertragsgemäß verwendet werden kann, deren Erfüllung so gelten unter Ausschluss weiterer Ansprüche des Bestellers Ziff. 1 und 7, sowie die ordnungsgemäße Erfüllung Regelungen unter X.
3. Für Verzögerungsschäden haften wir bei leichter Fahrlässigkeit nur in Höhe von bis zu 5 % des Vertrages erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf; in diesem Fall ist die Haftung jedoch auf den typischen vorhersehbaren Schaden begrenzt. Diese Haftungsbegrenzung gilt analog für durch grobe Fahrlässigkeit von Mitarbeitern oder Beauftragten des VERKÄUFERS, bei denen es sich nicht um Organe oder leitende Angestellte des VERKÄUFERS handelt, verursachte Schädenmit uns vereinbarten Kaufpreises.
(b) In Fällen gemäß Ziffer 11.2 (a) 4. Außerhalb der Verletzung wesentlicher Pflichten ist eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen, in jedem Fall aber auf die Haftung auf Höhe des Kaufpreises beschränkt. Ziff. 2 bleibt unberührt.
5. Die in den Kaufpreis Ziff. 1 - 3 enthaltenen Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten nicht im Fall der Übernahme einer Garantie für die betreffende Lieferung begrenzt.
Beschaffenheit der Sache im Sinne des§ 444 BGB (c) In Fällen gemäß Ziffer 11.2 (a) ist die Haftung für Folgeschäden, einschließlich für entgangenen Gewinn und Produktionsausfall, auf den Kaufpreis begrenzt.
(d) In Fällen gemäß Ziffer 11.2 (a) beträgt die Verjährungsfrist zwei Jahre nachdem der Anspruch entstanden ist und der KÄUFER von den den Anspruch begründenden Umständen Kenntnis erlangt hatsiehe Abschnitt X Ziff. Unabhängig von der Kenntnis des KÄUFERS verjährt der Anspruch drei Jahre nach dem Eintritt des schädigenden Ereignisses. Die Verjährungsfrist für Schadensersatzansprüche wegen Mängeln bestimmt sich nach Ziffer 8.
(e) Die vorgenannten Haftungsbegrenzungen gelten für alle Schadensersatzansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, ausgenommen solche, die vom KÄUFER geltend gemacht werden (i) wegen absichtlich verschwiegener Mängel, (ii) wegen Mängeln, bezüglich derer eine Beschaffenheitsgarantie für ein Produkt gegeben wurde (in diesem Fall gelten ggf. die in der Beschaffenheitsgarantie genannten Garantiebestimmungen und/oder Verjährungsfristen5), (iii) nach dem Produkthaftungsgesetzim Fall des arglistigen Verschweigens eines Mangels, (iv) wegen Verletzungen im Fall von Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, (v) wegen Vorsatz oder (vi) wegen grober Fahrlässigkeit von Organen oder leitenden Angestellten des VERKÄUFERSGesundheit sowie im Fall einer zwingenden Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
(f) Die vorstehenden Haftungsbegrenzungen gelten auch 6. Sämtliche Schadensersatzansprüche gegen uns, gleich aus welchem Rechtsgrund, verjähren spätestens in einem Jahr seit Ablieferung der Sache an den Auftraggeber falls dieser Kaufmann ist, im Falle etwaiger Schadensersatzansprüche Fall der deliktischen Haftung ab Kenntnis oder grob fahrlässiger Unkenntnis von den den Anspruch begründenden Umständen und der Person des KÄUFERS Ersatzpflichtigen. Die Regelungen dieses Absatzes gellen nicht - und es gelten dann die gesetzlichen Bestimmungen - im Fall einer Haftung für Vorsatz und in den in Ziff. 4 genannten Fällen. Etwaige kürzere gesetzliche Verjährungsfristen haben Vorrang.
7. Ist der Auftraggeber ein Zwischenhändler für die an ihn gelieferte Xxxxx und der Endabnehmer der Ware ein Verbraucher, gelten für die Verjährung eines etwaigen Rückgriffsanspruches des Auftraggebers gegen Organeuns die gesetzlichen Bestimmungen.
8. Bei Lieferung von Software haften wir, leitende angestellteunsere Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen für den Verlust oder die Veränderung von Daten, Mitarbeiter oder Beauftragte des VERKÄUFERSdie durch das Programm hervorgerufen worden sind, nur in dem Umfang, der auch dann unvermeidbar wäre, wenn der Auftraggeber seiner Datensicherungspflicht in adäquaten Intervallen, mindestens jedoch täglich, nachgekommen wären.
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Haftungsbegrenzung. Die Bestimmungen der vorausgegangenen Ziffer 9 (Gewährleistung) und Ziffer 10 (Eigentum an Immaterialgüterrechten und Schadloshaltung) beschreiben die ausschließliche Verpflichtung Resideos und den ausschließlichen Rechtsbehelf des Käufers bei Mängeln an den hiernach verkauften oder lizenzierten Produkten und Dienstleistungen.
(a) Die Haftung des VERKÄUFERS Resideo haftet nur für durch einfache leichte Fahrlässigkeit verursachte Schäden ist Schäden, wenn diese aufgrund der Verletzung von für die Vertragserfüllung wesentlichen Pflichten bestehen, auf durch die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten verursachte Schäden begrenzt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Erfüllung des Vertrages erst ermöglicht sich der Käufer verlässt und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen verlassen darf; in diesem . In einem solchen Fall ist die Haftung jedoch begrenzt auf den typischen und vorhersehbaren Schaden begrenztSchaden. Diese Haftungsbegrenzung gilt analog Resideo haftet in keinem Fall für durch grobe Fahrlässigkeit (i) indirekte, Neben- oder Folgeschäden, (ii) jegliche Verluste aufgrund von Mitarbeitern Geschäftsunterbrechungen, (iii) entgangene Gewinne, (iv) entgangene Umsätze, (v) entgangene Nutzung von Sachwerten oder Beauftragten des VERKÄUFERSKapital, bei (vi) entgangene erwartete Einsparungen oder (vii) Datenverluste. Resideo haftet nicht für Verluste oder Schäden in Fällen, in denen es sich nicht um Organe eine solche Haftung aus der Tatsache entsteht, dass Resideo tatsächlich oder leitende Angestellte des VERKÄUFERS handelt, verursachte Schädenauf andere Weise Kenntnis von der Möglichkeit eines solchen Verlustes oder Schadens hatte.
(b) In allen in Ziffer 11(a) genannten Fällen gemäß Ziffer 11.2 (a) ist die Haftung Resideos in Bezug auf den Kaufpreis Bestellungen, für Ereignisse der Cybersicherheit (einschließlich Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten) oder auf Grundlage anderer Sachverhalte im Rahmen dieser AGB in jedem Fall auf die Höhe des vertraglichen Preises für die betreffende Lieferung bestimmten anspruchsauslösenden Artikel begrenzt. Der Käufer wird keinen Schadenersatz für Verletzungen der Vertraulichkeit anstreben, die sich auch aus einem Verstoß gegen geltende Datenschutzbestimmungen ergeben.
(c) In Resideo haftet auf der Grundlage gesetzlicher Vorschriften (i) nach dem Produkthaftungsgesetz, (ii) im Falle arglistigen Verschweigens von Mängeln, (iii) im Falle von Mängeln, für die eine Beschaffenheitsgarantie gegeben wurde, (iv) für die Verletzung von Leib, Leben oder Gesundheit und (v) in Fällen gemäß Ziffer 11.2 (a) ist die Haftung für Folgeschäden, einschließlich für entgangenen Gewinn von grober Fahrlässigkeit und Produktionsausfall, auf den Kaufpreis begrenztVorsatz.
(d) In allen anderen Fällen gemäß Ziffer 11.2 (a) beträgt die Verjährungsfrist zwei Jahre nachdem ist eine Haftung seitens Resideo ungeachtet der Anspruch entstanden ist und der KÄUFER von den den Anspruch begründenden Umständen Kenntnis erlangt hatrechtlichen Grundlage ausgeschlossen. Unabhängig von der Kenntnis des KÄUFERS verjährt der Anspruch drei Jahre nach dem Eintritt des schädigenden Ereignisses. Die Verjährungsfrist für Schadensersatzansprüche wegen Mängeln bestimmt sich nach Ziffer 8.
(e) Die vorgenannten Haftungsbegrenzungen gelten für alle Schadensersatzansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, ausgenommen solche, die vom KÄUFER geltend gemacht werden (i) wegen absichtlich verschwiegener Mängel, (ii) wegen Mängeln, bezüglich derer eine Beschaffenheitsgarantie für ein Produkt gegeben wurde (in diesem Fall gelten ggf. die in der Beschaffenheitsgarantie genannten Garantiebestimmungen und/oder Verjährungsfristen), (iii) nach dem Produkthaftungsgesetz, (iv) wegen Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, (v) wegen Vorsatz oder (vi) wegen grober Fahrlässigkeit von Organen oder leitenden Angestellten des VERKÄUFERS.
(f) Die vorstehenden Haftungsbegrenzungen gelten auch im Falle etwaiger Schadensersatzansprüche für eventuelle Schadenersatzansprüche des KÄUFERS Käufers gegen Organeeinen leitenden Angestellten, leitende angestellteGeschäftsleiter, Mitarbeiter oder Beauftragte Handlungsgehilfen des VERKÄUFERSLieferanten.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Haftungsbegrenzung. 12.1 GEHC haftet im Rahmen der in Ziff. 12 übernommenen Haftung nicht für Mängel der Produkte verursacht durch: vom Käufer gestellte Spezifikationen oder vom Käufer geliefertes Material; die übliche Abnutzung; mutwillige Beschädigung oder Fahrlässigkeit des Käufers, seiner Angestellten oder der von ihm Beauftragten; ungewöhnliche Arbeitsbedingungen auf dem Betriebsgelände des Käufers; Unvermögen, den Betriebsort in Übereinstimmung mit GEHCs Anforderungen an die Vorinstallation zu halten; Nichteinhaltung des Benutzerhandbuchs oder der von GEHC gegebenen Gebrauchsbeschränkungen oder anderen Anweisungen (aob mündlich oder schriftlich); falschen Gebrauch oder Änderung oder Reparatur der Produkte ohne die Zustimmung von GEHC; oder wenn der Käufer seine Zahlungsverpflichtungen aus diesem Vertrag verletzt. Trifft eine der in Ziff. 12.1 genannten Haftungsausschlüssen zu, behält sich GEHC das Recht vor, dem Käufer die Kosten für die Reparatur des Mangels gemäss GEHCs jeweils aktueller Preisliste in Rechnung zu stellen.
12.2 Vorbehaltlich jeder ausdrücklichen Verpflichtung, den Vertragspartner zu entschädigen, haftet keine Partei für mittelbare Schäden oder Folgeschäden oder Entschädigungen mit Strafcharakter („punitive damages“) jeder Art, die sich aus dem Kauf, der Installation, dem Gebrauch oder dem Unvermögen, die Produkte oder Dienstleistungen zu gebrauchen, ergeben, einschließlich, aber nicht beschränkt auf entgangenem Gewinn, Goodwill oder Betriebsunterbrechung.
12.3 Die gesamte Haftung des VERKÄUFERS von GEHC, die sich aus oder in Verbindung mit dem Vertrag ergibt, einschließlich der Haftung für durch einfache jede Vertragsverletzung und/oder falsche Angaben, falsche Erklärungen oder unerlaubte Handlung oder Unterlassung (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Fahrlässigkeit verursachte Schäden und die Haftung für die Verletzung gewerblicher Schutz- und Urheberrechte Dritter), ist auf durch die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten verursachte Schäden begrenzt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Erfüllung Schadensersatz in der Höhe der an GEHC aufgrund des Vertrages erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf; in diesem Fall ist die Haftung jedoch auf den typischen vorhersehbaren Schaden begrenzt. Diese Haftungsbegrenzung gilt analog für durch grobe Fahrlässigkeit von Mitarbeitern oder Beauftragten des VERKÄUFERS, bei denen es sich nicht um Organe oder leitende Angestellte des VERKÄUFERS handelt, verursachte Schäden.
(b) In Fällen gemäß Ziffer 11.2 (a) ist die Haftung auf den Kaufpreis für die betreffende Lieferung gezahlten Summe begrenzt.
(c) In Fällen gemäß Ziffer 11.2 (a) ist die Haftung für Folgeschäden12.4 Der Haftungsausschluss in diesen Geschäftsbedingungen erstreckt sich nur soweit, einschließlich für entgangenen Gewinn und Produktionsausfall, auf den Kaufpreis begrenztals dies gemäss der anwendbaren gesetzlichen Regelung zulässig ist.
(d) In Fällen gemäß Ziffer 11.2 (a) beträgt die Verjährungsfrist zwei Jahre nachdem der Anspruch entstanden ist und der KÄUFER von den den Anspruch begründenden Umständen Kenntnis erlangt hat. Unabhängig von der Kenntnis des KÄUFERS verjährt der Anspruch drei Jahre nach dem Eintritt des schädigenden Ereignisses. Die Verjährungsfrist für Schadensersatzansprüche wegen Mängeln bestimmt sich nach Ziffer 8.
(e) Die vorgenannten Haftungsbegrenzungen gelten für alle Schadensersatzansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, ausgenommen solche, die vom KÄUFER geltend gemacht werden (i) wegen absichtlich verschwiegener Mängel, (ii) wegen Mängeln, bezüglich derer eine Beschaffenheitsgarantie für ein Produkt gegeben wurde (in diesem Fall gelten ggf. die in der Beschaffenheitsgarantie genannten Garantiebestimmungen und/oder Verjährungsfristen), (iii) nach dem Produkthaftungsgesetz, (iv) wegen Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, (v) wegen Vorsatz oder (vi) wegen grober Fahrlässigkeit von Organen oder leitenden Angestellten des VERKÄUFERS.
(f) Die vorstehenden Haftungsbegrenzungen gelten auch im Falle etwaiger Schadensersatzansprüche des KÄUFERS gegen Organe, leitende angestellte, Mitarbeiter oder Beauftragte des VERKÄUFERS.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Verkäufe Und Dienstleistungen
Haftungsbegrenzung. (Es wird ausdrücklich vereinbart, dass der Verkäufer trotz möglicher- weise entgegenstehender Bestimmungen in einem Vertrag nur im folgenden Umfang haftet:
a) Im Rahmen der vertraglich vereinbarten Pönalen/Vertrags- strafen und
b) im Rahmen der vertraglich vereinbarten Versicherungen des Verkäufers.
c) Für Schäden die nicht am Vertragsgegenstand selbst entstan- den sind, insbesondere aber nicht begrenzt auf, entgangenen Gewinn, Produktionsausfall, Betriebsunterbrechung, etc. oder sonstige Vermögensschaden haftet der Verkäufer – aus welchen Rechtsgründen auch immer und soweit nicht durch eine Versi- cherung des Verkäufers gedeckt – nicht.
d) Die Haftung Haftungsausschlüsse bzw. -beschränkungen des VERKÄUFERS Verkäufers gelten nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der für durch einfache Fahrlässigkeit verursachte Schäden ist auf durch die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten verursachte Schäden begrenzt, deren Erfüllung Vertragserfüllung verantwortlichen Organe des Verkäufers oder seiner für die ordnungsgemäße Erfüllung Durchführung des Vertrages erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf; in diesem Fall ist die Haftung jedoch auf den typischen vorhersehbaren Schaden begrenzt. Diese Haftungsbegrenzung gilt analog für durch grobe Fahrlässigkeit von Mitarbeitern oder Beauftragten des VERKÄUFERSverantwortlichen lei- tenden Angestellten, bei denen es sich nicht um Organe schuldhafter Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit, bei Mängeln, die ein Organ des Verkäufers oder leitende Angestellte des VERKÄUFERS handelt, verursachte Schäden.
(b) In Fällen gemäß Ziffer 11.2 (a) ist die Haftung auf den Kaufpreis einer seiner für die betreffende Lieferung begrenzt.
(c) In Fällen gemäß Ziffer 11.2 (a) ist die Durchführung des Vertrages verantwort- lichen leitenden Angestellten arglistig verschwiegen hat, sowie bei einer Haftung für Folgeschäden, einschließlich für entgangenen Gewinn und Produktionsausfall, auf den Kaufpreis begrenzt.
(d) In Fällen gemäß Ziffer 11.2 (a) beträgt die Verjährungsfrist zwei Jahre nachdem der Anspruch entstanden ist und der KÄUFER von den den Anspruch begründenden Umständen Kenntnis erlangt hat. Unabhängig von der Kenntnis des KÄUFERS verjährt der Anspruch drei Jahre nach dem Eintritt des schädigenden Ereignisses. Die Verjährungsfrist für Schadensersatzansprüche wegen Mängeln bestimmt sich nach Ziffer 8.
(e) Die vorgenannten Haftungsbegrenzungen gelten für alle Schadensersatzansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, ausgenommen solche, die vom KÄUFER geltend gemacht werden (i) wegen absichtlich verschwiegener Mängel, (ii) wegen Mängeln, bezüglich derer eine Beschaffenheitsgarantie für ein Produkt gegeben wurde (in diesem Fall gelten ggf. die in der Beschaffenheitsgarantie genannten Garantiebestimmungen und/oder Verjährungsfristen), (iii) nach dem Produkthaftungsgesetz, (iv) wegen Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, (v) wegen Vorsatz oder (vi) wegen grober Fahrlässigkeit von Organen oder leitenden Angestellten des VERKÄUFERS.
(e) Der Vertragsgegenstand hat den vertraglich vereinbarten Spezi- fikationen zu entsprechen. Entspricht der Vertragsgegenstand nicht den vertraglichen Spezifikationen oder versäumt es der Verkäufer seinen vertraglichen Verpflichtungen nachzukommen, ist der Verkäufer nach seiner Xxxx zur Nachbesserung, Nachlie- ferung oder auf seine Kosten seiner vertraglichen Verpflichtun- gen innerhalb einer angemessenen Nachfrist nachzukommen, verpflichtet. Kommt der Verkäufer auch innerhalb dieser Nach- frist bzw. der evtl. vereinbarten weiteren Nachfristen seinen Ver- pflichtungen nicht nach, so ist der Käufer berechtigt, angemes- sene Minderung geltend zu machen. Kommt eine Einigung über die Höhe der Minderung nicht zustande, so kann der Käufer xxx. die Rückabwicklung des Vertrages verlangen. Die gegen- seitig empfangenen Leistungen sind zurück zu gewähren. Alle weiteren Ansprüche des Käufers sind ausgeschlossen.
f) Die vorstehenden Haftungsbegrenzungen gelten auch im Falle etwaiger Schadensersatzansprüche Beruft sich der Käufer auf Nichterfüllung des KÄUFERS gegen OrganeVertrages, leitende angestellteist er verpflichtet, Mitarbeiter alles zu tun, um den entstanden Schaden zu mil- dern, vorausgesetzt, dass ihm dadurch keine unzumutbaren Kosten oder Beauftragte Nachteile entstehen. Andernfalls kann der Verkäu- fer auf Grund dieser Unterlassung Herabsetzung des VERKÄUFERSScha- densersatzes verlangen.
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Samples: Lieferbedingungen
Haftungsbegrenzung. (1) Sofern einzelvertraglich keine abweichenden Regelungen getroffen sind, bemisst sich die Haftung der Parteien in ihrem gegenseitigen Verhältnis auf Schadens- und/oder Aufwen- dungsersatz nach den gesetzlichen Bestimmungen mit folgen- den Maßgaben:
a) Die Haftung des VERKÄUFERS für durch einfache Fahrlässigkeit verursachte Schäden ist auf durch die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten verursachte vorhersehbare Schäden beschränkt.
b) Die Haftung für Verzug wird unter Anrechnung einer etwa verwirkten Vertragsstrafe auf 20 v. H. des Gesamt- abrechnungswertes begrenzt.
c) Außerhalb des Verzugs wird für Produktionsausfall, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Erfüllung des Vertrages erst ermöglicht Be- triebsunterbrechung, Stillstand, entgangenen Gewinn, Daten- verluste, Datenwiederherstellungskosten und Finanzierungs- schäden insoweit nicht gehaftet, als hierfür kein Versicherungs- schutz besteht.
d) Die Haftung jeder Vertragspartei auf deren Einhaltung vertraglichen Scha- dens- oder Aufwendungsersatz ist unter Einschluss der Vertragspartner regelmäßig vertraut Ver- zugshaftung auf den Brutto-Gesamtabrechnungswert - d. h. den Gesamtpreis der vertraglich geschuldeten Leistungen ein- schließlich etwaiger Nachträge und vertrauen darf; in diesem Fall einschließlich der gesetzli- chen Umsatzsteuer - beschränkt. Beläuft sich der Brutto- Gesamtabrechnungswert auf weniger als 10.000 EUR, so ist die Haftung jedoch jeder Vertragspartei auf vertraglichen Schadens- oder Aufwendungsersatz auf den typischen vorhersehbaren Schaden begrenzt. Diese Haftungsbegrenzung gilt analog Betrag von 10.000 EUR be- schränkt.
e) Abweichend von den vorstehenden Bestimmungen verbleibt es bei Sachverhalten, für durch grobe Fahrlässigkeit von Mitarbeitern die die Haftung vertraglich nicht aus- geschlossen oder Beauftragten des VERKÄUFERSeingeschränkt werden darf (z. B. Vorsatz, Arglist, Personenschäden, Schäden an privat genutzten Ge- genständen) bei denen es den gesetzlichen Haftungsbestimmungen.
f) Sofern einzelvertraglich besondere oder Weitergehende Versicherungspflichten vereinbart sind, wird sich die verpflichte- te Vertragspartei im Rahmen der dort vorhandenen Deckung nicht um Organe oder leitende Angestellte des VERKÄUFERS handelt, verursachte Schädenauf Haftungsbeschränkungen berufen.
(b2) In Fällen gemäß Ziffer 11.2 (a) ist Der AN hat eine übliche und die Haftung auf den Kaufpreis Risiken der Leistungser- bringung angemessen einschließende Betriebshaftpflichtversi- cherung – einschließlich Bearbeitungsschäden – mit einer Min- destdeckungssumme von 5 Millionen EUR für die betreffende Lieferung begrenztSach- und Per- sonenschäden, zweifach maximiert je Kalenderjahr, sowie einer Deckung für Vermögensschäden von 100.000 EUR abzu- schließen und während der gesamten Vertragszeit aufrecht zu erhalten, sofern nicht vertraglich andere Deckungssummen bestimmt sind. Auf Anforderung sind das Bestehen und der Umfang des Versicherungsschutzes durch Vorlage einer Be- scheinigung des Versicherers nachzuweisen.
(c3) In Fällen gemäß Ziffer 11.2 (a) ist Verstößt der AN gegen die Haftung für Folgeschädensich aus vorstehendem Absatz 2 oder gegen sonstige sich aus dem Vertrag ergebende Versi- cherungspflichten, einschließlich für entgangenen Gewinn und Produktionsausfallso hat er den AG so zu stellen, auf den Kaufpreis begrenzt.
(d) In Fällen gemäß Ziffer 11.2 (a) beträgt die Verjährungsfrist zwei Jahre nachdem als ob der Anspruch entstanden ist und der KÄUFER von den den Anspruch begründenden Umständen Kenntnis erlangt hat. Unabhängig von der Kenntnis des KÄUFERS verjährt der Anspruch drei Jahre nach dem Eintritt des schädigenden Ereignisses. Die Verjährungsfrist für Schadensersatzansprüche wegen Mängeln bestimmt sich nach Ziffer 8.
(e) Die vorgenannten Haftungsbegrenzungen gelten für alle Schadensersatzansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, ausgenommen solche, die vom KÄUFER geltend gemacht werden (i) wegen absichtlich verschwiegener Mängel, (ii) wegen Mängeln, bezüglich derer eine Beschaffenheitsgarantie für ein Produkt gegeben wurde (in diesem Fall gelten ggf. die in der Beschaffenheitsgarantie genannten Garantiebestimmungen vertraglich geschuldete Versicherungsschutz begründet und/oder Verjährungsfristen), (iii) nach dem Produkthaftungsgesetz, (iv) wegen Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, (v) wegen Vorsatz oder (vi) wegen grober Fahrlässigkeit von Organen oder leitenden Angestellten des VERKÄUFERSaufrechterhalten worden wäre.
(f) Die vorstehenden Haftungsbegrenzungen gelten auch im Falle etwaiger Schadensersatzansprüche des KÄUFERS gegen Organe, leitende angestellte, Mitarbeiter oder Beauftragte des VERKÄUFERS.
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Samples: Allgemeine Bedingungen Für Die Beschaffung Von Maschinen Und Anlagen
Haftungsbegrenzung. (Es wird ausdrücklich vereinbart, dass der Verkäufer trotz möglicher- weise entgegenstehender Bestimmungen in einem Vertrag nur im folgenden Umfang haftet:
a) Im Rahmen der vertraglich vereinbarten Pönalen/Vertrags- strafen; und
b) im Rahmen der vertraglich vereinbarten Versicherungen des Verkäufers.
c) Für Schäden die nicht am Vertragsgegenstand selbst entstan- den sind, insbesondere aber nicht begrenzt auf, entgangenen Gewinn, Produktionsausfall, Betriebsunterbrechung, etc. oder sonstige Vermögensschaden haftet der Verkäufer – aus welchen Rechtsgründen auch immer und soweit nicht durch eine Versi- cherung des Verkäufers gedeckt – nicht.
d) Die Haftung Haftungsausschlüsse bzw. -beschränkungen des VERKÄUFERS Verkäufers gelten nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der für durch einfache Fahrlässigkeit verursachte Schäden ist auf durch die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten verursachte Schäden begrenzt, deren Erfüllung Vertragserfüllung verantwortlichen Organe des Verkäufers oder seiner für die ordnungsgemäße Erfüllung Durchführung des Vertrages erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf; in diesem Fall ist die Haftung jedoch auf den typischen vorhersehbaren Schaden begrenzt. Diese Haftungsbegrenzung gilt analog für durch grobe Fahrlässigkeit von Mitarbeitern oder Beauftragten des VERKÄUFERSverantwortlichen lei- tenden Angestellten, bei denen es sich nicht um Organe schuldhafter Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit, bei Mängeln, die ein Organ des Verkäufers oder leitende Angestellte des VERKÄUFERS handelt, verursachte Schäden.
(b) In Fällen gemäß Ziffer 11.2 (a) ist die Haftung auf den Kaufpreis einer seiner für die betreffende Lieferung begrenzt.
(c) In Fällen gemäß Ziffer 11.2 (a) ist die Durchführung des Vertrages verantwort- lichen leitenden Angestellten arglistig verschwiegen hat, sowie bei einer Haftung für Folgeschäden, einschließlich für entgangenen Gewinn und Produktionsausfall, auf den Kaufpreis begrenzt.
(d) In Fällen gemäß Ziffer 11.2 (a) beträgt die Verjährungsfrist zwei Jahre nachdem der Anspruch entstanden ist und der KÄUFER von den den Anspruch begründenden Umständen Kenntnis erlangt hat. Unabhängig von der Kenntnis des KÄUFERS verjährt der Anspruch drei Jahre nach dem Eintritt des schädigenden Ereignisses. Die Verjährungsfrist für Schadensersatzansprüche wegen Mängeln bestimmt sich nach Ziffer 8.
(e) Die vorgenannten Haftungsbegrenzungen gelten für alle Schadensersatzansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, ausgenommen solche, die vom KÄUFER geltend gemacht werden (i) wegen absichtlich verschwiegener Mängel, (ii) wegen Mängeln, bezüglich derer eine Beschaffenheitsgarantie für ein Produkt gegeben wurde (in diesem Fall gelten ggf. die in der Beschaffenheitsgarantie genannten Garantiebestimmungen und/oder Verjährungsfristen), (iii) nach dem Produkthaftungsgesetz, (iv) wegen Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, (v) wegen Vorsatz oder (vi) wegen grober Fahrlässigkeit von Organen oder leitenden Angestellten des VERKÄUFERS.
(e) Der Vertragsgegenstand hat den vertraglich vereinbarten Spezi- fikationen zu entsprechen. Entspricht der Vertragsgegenstand nicht den vertraglichen Spezifikationen oder versäumt es der Verkäufer seinen vertraglichen Verpflichtungen nachzukommen, ist der Verkäufer nach seiner Xxxx zur Nachbesserung, Nachlie- ferung oder auf seine Kosten seiner vertraglichen Verpflichtun- gen innerhalb einer angemessenen Nachfrist nachzukommen, verpflichtet. Kommt der Verkäufer auch innerhalb dieser Nach- frist bzw. der evtl. vereinbarten weiteren Nachfristen seinen Ver- pflichtungen nicht nach, so ist der Käufer berechtigt, angemes- sene Minderung geltend zu machen. Kommt eine Einigung über die Höhe der Minderung nicht zustande, so kann der Käufer xxx. die Rückabwicklung des Vertrages verlangen. Die gegen- seitig empfangenen Leistungen sind zurück zu gewähren. Alle weiteren Ansprüche des Käufers sind ausgeschlossen.
f) Die vorstehenden Haftungsbegrenzungen gelten auch im Falle etwaiger Schadensersatzansprüche Beruft sich der Käufer auf Nichterfüllung des KÄUFERS gegen OrganeVertrages, leitende angestellteist er verpflichtet, Mitarbeiter alles zu tun, um den entstanden Schaden zu mil- dern, vorausgesetzt, dass ihm dadurch keine unzumutbaren Kosten oder Beauftragte Nachteile entstehen. Andernfalls kann der Verkäu- fer auf Grund dieser Unterlassung Herabsetzung des VERKÄUFERSScha- densersatzes verlangen.
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Samples: Lieferbedingungen
Haftungsbegrenzung. (a) Die Haftung Haftungsbegrenzung auf die Höhe der Selbstbeteiligung kommt im Falle einer vom Fahrberechtigten verursachten groben Fahrlässigkeit oder einem vorsätzlich verursachten Schaden nicht zum Tragen. Den Anordnungen des VERKÄUFERS für durch einfache Fahrlässigkeit verursachte Schäden Herstellerbetriebs, der Versicherung sowie den Anordnungen von Stadtteilauto ist auf unbedingt Folge zu leisten. Für alle Fahrzeuge besteht eine Haftpflicht-, Teilkasko- und Vollkaskoversicherung. Die Selbstbeteiligungssummen werden durch die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten verursachte gültige Preisliste geregelt. Bei Schäden begrenzt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Erfüllung des Vertrages erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf; in diesem Fall an einem Fahrzeug ist die Haftung jedoch des Teilnehmers pro Schadensfall mit Ausnahme begrenzt. (Siehe § 12) Ausgenommen von der Begrenzung sind Fälle von höherer Gewalt. Führerscheinneubesitzer zahlen während der gesetzlichen Probezeit 50% Aufschlag auf die, in der gültigen Preisliste genannten Selbstbeteiligungssummen. Eine Insassenunfallversicherung besteht nur, wenn diese ausdrücklich vereinbart wird. Verletzt der Fahrberechtigte die Straßenverkehrsordnung, die Verkehrsbestimmungen, Anordnungen von Stadtteilauto oder weitere Bestimmungen in einer Weise, die dazu führen, dass die Versicherung nicht für den Schaden aufkommt, haftet der Fahrberechtigte in voller Höhe für den entstandenen Schaden. Der Fahrberechtigte kann seine Selbstbeteiligung durch den Abschluss eines Sicherheitspakets (SIPAK300) mindern. Die Kosten für das Sicherheitspaket, sowie der Umfang der Haftungsminderung ergeben sich aus der jeweilig gültigen Preisliste. Einzelheiten ergeben sich des Weiteren aus den besonderen Bestimmungen zum Sicherheitspaket. Auslandfahrten müssen vor Fahrtantritt über das Büro angemeldet werden. Der Fahrberechtigte ist im Ausland verpflichtet die Original Fahrzeugpapiere sowie die grüne Versichertenkarte des Fahrzeugs mit sich zu führen. (Siehe § 9.6) Der Teilnehmer zahlt eine Strafe, wenn er gegen eine, in den AGB bezeichnete Regelung verstößt und hierfür in den gültigen Preislisten ein Betrag vorgesehen ist. Dies gilt insbesondere im Falle der Fahruntauglichkeit des Fahrberechtigten bzw. Benannten (siehe § 2), der unbeaufsichtigten Überlassung von Fahrzeugen an Nichtberechtigte (siehe § 2), Verletzung der Mitteilungspflichten (siehe § 3.2), dem Missbrauch der Chipkarte (siehe § 4.3), Verspätungen die zu Folgekosten führen (siehe § 5.5/ § 5.6), Verletzung der Meldepflicht von Schäden und Mängeln (siehe auch § 7.5), einer unsachgemäßen Behandlung der Fahrzeuge (siehe § 9) oder der nicht-ordnungsgemäßen Rückgabe der Fahrzeuge (siehe § 10). Bei erheblichen Vertragsverletzungen ist Stadtteilauto berechtigt, auch ohne vorherige Abmahnung den Teilnehmer mit sofortiger Wirkung vorübergehend von der Fahrzeugnutzung auszuschließen oder den Nutzungsvertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen. Ausgeschlossen hiervon sind Teilnehmer die im CarSharingPlus-Tarif fahren. Der Teilnehmer kann Stadtteilauto beauftragen, auf den typischen vorhersehbaren Namen und auf Rechnung des Teilnehmers Fahrzeuge von anderen CarSharing-Partnern oder Autovermietungen zu buchen. Die Kosten der Buchung werden durch Stadtteilauto ohne Aufschlag an den Teilnehmer weitergegeben, soweit im Kundenhandbuch nicht anders festgelegt. Die Buchung und Nutzung erfolgt zu den Konditionen des jeweiligen CarSharing-Anbieters bzw. dem bundesweit gültigen Verrechnungstarif, welche bei Stadtteilauto eingesehen werden kann. Stadtteilauto kann den jeweiligen CarSharing-Anbieter beauftragen, die entstehenden Nutzungsentgelte im eigenen Namen dem Teilnehmer in Rechnung zu stellen. Stadtteilauto kann bei vorliegender Einzugsermächtigung den Betrag vom Konto des Teilnehmers abbuchen. Stadtteilauto haftet bei derartigen Vermittlungen nur für eigenes Verschulden im Rahmen des Buchungsprozesses, übernimmt aber keine Gewährleistung oder Haftungen für die Leistungen anderer CarSharing-Anbieter. Gewährleistungs- und Haftungsansprüche des Teilnehmers, die sich auf die Leistung anderer Anbieter beziehen, sind direkt mit diesen abzuwickeln. Der Teilnehmer stellt Stadtteilauto außerdem von sämtlichen Forderungen des anderen Anbieters frei, die sich aus vermittelten Buchungen ergeben, sofern diese nicht auf einem Verschulden von Stadtteilauto beruhen. Ausgeschlossen hiervon sind Teilnehmer die im CarSharingPlus-Tarif fahren. Stadtteilauto kann Dritte mit Aufgaben beauftragen, die sich aus dem Rahmennutzungsvertrag ergeben. Solche Aufgaben können z.B. das Buchen der Fahrzeuge über die Buchungszentrale, das Bereitstellen von Fahrzeugen, die Abrechnung der Fahrten des Teilnehmers und die Rechnungserstellung sein. Des Weiteren kann der Teilnehmer im eigenen Namen und auf eigene Rechnung bargeldlose Dienstleistungen von Kooperationspartnern in Anspruch nehmen, die im Nutzerhandbuch genannt werden. Die Entgelte für in Anspruch genommene Leistungen werden von Stadtteilauto zunächst verauslagt und mit der monatlichen Abrechnung an den Kunden weitergegeben. Stadtteilauto übernimmt keine Gewährleistung oder Haftungen für die Leistung des Dritten, es sei denn der Schaden begrenzt. Diese Haftungsbegrenzung gilt analog für ist durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von Mitarbeitern Stadtteilauto entstanden oder Beauftragten betrifft verschuldete Schäden an Gesundheit oder Leben des VERKÄUFERSTeilnehmers. Etwaige Reklamationen sind direkt an den Dritten zu richten. Der Teilnehmer willigt ein, bei denen es sich nicht um Organe oder leitende Angestellte dass Stadteilauto zur Wahrung berechtigter Interessen eine Bonitätsprüfung durchführt. Der Teilnehmer gestattet Stadtteilauto, unter Beachtung von § 21 AGB der SCHUFA GmbH bzw. einer sonstigen Wirtschaftsdatei, Daten über Aufnahme und Beendigung des VERKÄUFERS handelt, verursachte Schäden.
(b) In Fällen gemäß Ziffer 11.2 (a) ist die Haftung auf Rahmennutzungsvertrags zu übermitteln und von der SCHUFA GmbH bzw. einer sonstigen Auskunftsdatei Auskünfte über den Kaufpreis für die betreffende Lieferung begrenzt.
(c) In Fällen gemäß Ziffer 11.2 (a) ist die Haftung für Folgeschäden, einschließlich für entgangenen Gewinn und Produktionsausfall, auf den Kaufpreis begrenzt.
(d) In Fällen gemäß Ziffer 11.2 (a) beträgt die Verjährungsfrist zwei Jahre nachdem der Anspruch entstanden ist und der KÄUFER von den den Anspruch begründenden Umständen Kenntnis erlangt hatTeilnehmer zu erhalten. Unabhängig von davon wird Stadtteilauto der Kenntnis des KÄUFERS verjährt der Anspruch drei Jahre SCHUFA GmbH bzw. einer sonstigen Wirtschaftsdatei im Gegenzug auch Daten im Falle nicht vertragsgemäßen Verhaltens übermitteln. Diese Meldungen dürfen nach dem Eintritt des schädigenden EreignissesBundesdatenschutzgesetz nur erfolgen, soweit dies nach Abwägung aller betroffenen Interessen zulässig ist. Die Verjährungsfrist für Schadensersatzansprüche wegen Mängeln bestimmt Weiterhin behält sich nach Ziffer 8.
(e) Die vorgenannten Haftungsbegrenzungen gelten für alle SchadensersatzansprücheStadtteilauto bei Auskunft über eine eingeschränkte Bonität vor, gleich aus welchem Rechtsgrund, ausgenommen solche, die vom KÄUFER geltend gemacht werden (i) wegen absichtlich verschwiegener Mängel, (ii) wegen Mängeln, bezüglich derer eine Beschaffenheitsgarantie für ein Produkt gegeben wurde (in diesem Fall gelten ggf. die in der Beschaffenheitsgarantie genannten Garantiebestimmungen erhöhte Mindesteinlage und/oder Verjährungsfristen), (iii) nach dem Produkthaftungsgesetz, (iv) wegen Verletzungen des Lebens, des Körpers Sicherheitsleistung zu erheben oder der Gesundheit, (v) wegen Vorsatz oder (vi) wegen grober Fahrlässigkeit von Organen oder leitenden Angestellten des VERKÄUFERS.
(f) keinen Nutzungsvertrag einzugehen bzw. einen bestehenden Vertrag fristlos zu kündigen. Die vorstehenden Haftungsbegrenzungen gelten auch erhöhte Mindesteinlage bzw. Sicherheitsleistung ergibt sich im Falle etwaiger Schadensersatzansprüche konkreten Fall abhängig von den äußeren Umständen und ausschließlich nach Absprache mit Stadtteilauto. (Siehe auch § 19) Für Nutzergemeinschaften tritt 1 Teilnehmer gesamtschuldnerisch als Debitor für alle weiteren Fahrberechtigten dieser Nutzergemeinschaft ein. Ist der Teilnehmer eine Personengesellschaft oder eine juristische Person, so haftet er gesamtschuldnerisch für die in seinem Namen und auf seine Rechnung fahrenden Personen. Für abweichende Vereinbarungen können Gebühren gemäß der gültigen Preisliste erhoben werden. Stadtteilauto zieht die Rechnungsbeträge nach Erteilung einer Einzugsermächtigung per Lastschrift vom Konto des KÄUFERS gegen OrganeTeilnehmers ein. Stadtteilauto informiert den Teilnehmer bei SEPA Lastschriften mindestens sechs Tage vor Fälligkeitsdatum im Rahmen der Rechnungsstellung über den fälligen Betrag und das Einzugsdatum. Wird eine Rechnung nicht innerhalb von sechs Wochen nach Versand der Rechnung beanstandet, leitende angestelltegilt sie als anerkannt. Wird der Rechnungsbetrag von der Bank eines Teilnehmers nicht eingelöst, Mitarbeiter zurückbelastet oder Beauftragte mit Verzug eingezogen, berechnet Stadtteilauto Mahnkosten und Verzugszinsen nach den gültigen Preislisten. Dies gilt nicht wenn dem Vorgang ein Fehler von Stadtteilauto zu Grunde liegt. Des Weiteren behält sich Stadtteilauto vor, dem Teilnehmer bis zum Zahlungseingang eine vorläufige Sperre auszusprechen. Stadtteilauto ist berechtigt, dem Teilnehmer – allgemein oder im Einzelfall- eine Obergrenze bzw. einen Kreditrahmen für noch nicht abgerechnete Fahrten und Buchungen zu setzen. Diese kann unter Berücksichtigung der berechtigten Belange des VERKÄUFERSTeilnehmers, jederzeit von Stadtteilauto reduziert werden, sofern erkennbar ist, dass eine Forderung im vereinbarten Kreditrahmen gefährdet ist. Dies trifft zu, wenn eine Lastschrift auf das Konto des Teilnehmers nicht ausgeführt wird, der Teilnehmer seiner Mitteilungspflicht nach § 3 nicht nachkommt, nach Unfällen oder anderen Vorkommnissen absehbar erhöhte Zahlungsverpflichtungen auf den Teilnehmer zukommen, auf Wunsch des Teilnehmers oder in Fällen, in denen Stadtteilauto gemäß § 20 zur Kündigung berechtigt wäre.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Haftungsbegrenzung. (a) Die Haftung 11.1 Certagen haftet in Fällen des VERKÄUFERS für durch einfache Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit verursachte Schäden ist auf durch die Certagens oder eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen sowie bei einer schuldhaft verursachten Verletzung wesentlicher Vertragspflichten verursachte Schäden begrenzt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Erfüllung des Vertrages erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf; in diesem Fall ist die Haftung jedoch auf den typischen vorhersehbaren Schaden begrenzt. Diese Haftungsbegrenzung gilt analog für durch grobe Fahrlässigkeit von Mitarbeitern oder Beauftragten des VERKÄUFERS, bei denen es sich nicht um Organe oder leitende Angestellte des VERKÄUFERS handelt, verursachte Schäden.
(b) In Fällen gemäß Ziffer 11.2 (a) ist die Haftung auf den Kaufpreis für die betreffende Lieferung begrenzt.
(c) In Fällen gemäß Ziffer 11.2 (a) ist die Haftung für Folgeschäden, einschließlich für entgangenen Gewinn und Produktionsausfall, auf den Kaufpreis begrenzt.
(d) In Fällen gemäß Ziffer 11.2 (a) beträgt die Verjährungsfrist zwei Jahre nachdem der Anspruch entstanden ist und der KÄUFER von den den Anspruch begründenden Umständen Kenntnis erlangt hat. Unabhängig von der Kenntnis des KÄUFERS verjährt der Anspruch drei Jahre nach dem Eintritt des schädigenden Ereignisses. Die Verjährungsfrist für Schadensersatzansprüche wegen Mängeln bestimmt sich nach Ziffer 8.
(e) Die vorgenannten Haftungsbegrenzungen gelten für alle Schadensersatzansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, ausgenommen solche, die vom KÄUFER geltend gemacht werden (i) wegen absichtlich verschwiegener Mängel, (ii) wegen Mängeln, bezüglich derer eine Beschaffenheitsgarantie für ein Produkt gegeben wurde (in diesem Fall gelten ggf. die in der Beschaffenheitsgarantie genannten Garantiebestimmungen und/oder Verjährungsfristen), (iii) nach dem Produkthaftungsgesetz, (iv) wegen Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der GesundheitGesundheit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Im Übrigen haftet Certagen nur nach dem Produkthaftungsgesetz und wegen einer schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder wenn Certagen einen Mangel arglistig verschwiegen hat oder eine Garantie für den Liefergegenstand übernommen hat. Der Schadensersatzan- spruch für die schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden be- grenzt, (v) wegen Vorsatz oder (vi) wegen grober Fahrlässigkeit von Organen oder leitenden Angestellten des VERKÄUFERSsoweit nicht zugleich ein anderer der in 11.2 aufgeführten Fälle gegeben ist.
11.2 Die Regelungen des 11.1 gelten für alle Schadensersatzansprüche (f) Die vorstehenden Haftungsbegrenzungen insbesondere für Schadensersatz neben der Leistung und Schadenser- satz statt der Leistung), und zwar gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Mängeln, der Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis oder aus unerlaubter Handlung. Sie gelten auch im Falle etwaiger Schadensersatzansprüche für den Anspruch auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen. Die Haftung für Verzug bestimmt sich jedoch nach 11.4 dieser Bedingungen.
11.3 Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des KÄUFERS gegen OrganeKäufers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
11.4 Certagen haftet bei Verzögerung der Leistung in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit Certagens oder eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen sowie bei einer schuldhaft verursachten Verletzung des Lebens, leitende angestelltedes Körpers oder der Gesundheit nach den gesetzlichen Bestimmungen. In anderen Fällen des Verzugs wird die Haftung Certagens für Schadensersatz neben der Leistung auf insgesamt 100% und für Schadensersatz statt der Leistung (einschließlich des Ersatzes vergeblicher Aufwendungen) auf insgesamt 100% des Wertes der Lieferung begrenzt. Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers sind – auch nach Ablauf einer gegenüber Certagen gesetzten Frist zur Leistung- ausgeschlossen. Die Beschränkung gilt nicht bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzan- spruch für die schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden be- grenzt, Mitarbeiter oder Beauftragte soweit nicht schon ein Fall aus 11.1 gegeben ist. Das Recht des VERKÄUFERSAuftraggebers zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt. Eine Än- derung der Beweislast zum Nachteil des Auftraggebers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen