Common use of Haftungsbegrenzung Clause in Contracts

Haftungsbegrenzung. 9.1 LBSync haftet auf Schadenersatz ausschließlich dann, wenn Schäden auf die schuldhafte Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht, nämlich einer Pflicht deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und/oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Erfüllung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflicht) durch LBSync verursacht werden, oder auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz von LBSync zurückzuführen sind. 9.2 Haftet LBSync gemäß vorstehender Ziffer 1 für die Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht, ohne dass grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorliegt, ist die gesamte Haftung von LBSync auf solche Schäden und hierbei auf einen solchen Schadenumfang begrenzt, mit deren Entstehen LBSync bei Vertragsschluss aufgrund der ihr zu diesem Zeitpunkt bekannten Umstände typischerweise rechnen musste. Die Haftung ist in diesem Fall der Höhe nach maximal auf die jährliche Teilnahmegebühr begrenzt. 9.3 Liegen die Voraussetzungen der Ziffer 9.2 vor, ist die Haftung für Mangelfolgeschäden und den entgangenen Gewinn ausgeschlossen. 9.4 Für Datenverluste haftet LBSync ebenfalls nur im Rahmen dieser Ziffer 9. Eine Haftung von LBSync für solche Schäden entfällt insofern, als sie darauf beruhen, dass der Vertragspartner in seinem Verantwortungsbereich keine angemessene Vorsorge gegen Datenverluste, insbesondere durch eine Anfertigung einer Sicherungskopie aller Programme und Daten walten ließ. 9.5 Bei der Erbringung der Dienstleistungen ist LBSync von der Erbringung von Dienstleistungen durch Dritte abhängig sowie auch von der Richtigkeit und Vollständigkeit der durch Dritte bereitgestellten Informationen. LBSync übernimmt keine Haftung für die Verfügbarkeit, Integrität, Richtigkeit und Vollständigkeit jeglicher Daten und Dienstleistungen, sofern diese Daten durch Dritte zur Verfügung gestellt wurden oder der Zugang zu den Dienstleistungen von Dienstleistungen Dritter abhängig ist. 9.6 Schadenersatzansprüche verjähren spätestens ein Jahr nach Kenntniserlangung vom schädigenden Ereignis durch den Vertragspartner. 9.7 Unberührt von Vorstehendem bleibt eine etwaige Haftung von LBSync für vorsätzliche Handlungen, nach dem Produkthaftungsgesetz, wegen des Fehlens zugesicherter und/oder garantierter Eigenschaften, Garantien im Sinne des § 443 BGB und/oder § 639 BGB und/oder Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und / oder der Gesundheit.

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Samples: Standard Terms and Conditions for Data Synchronization

Haftungsbegrenzung. 9.1 LBSync 8.1 Soweit in diesen Bedingungen nichts anderes geregelt ist, haftet Valeo TCV gegenüber dem Kunden auf Schadenersatz ausschließlich dannSchadens- und Aufwendungsersatz – unabhängig vom Rechtsgrund – nicht. Der vorstehende Haftungsausschluss gilt allerdings nicht, wenn Schäden auf die schuldhafte soweit Valeo TCV haftet (i) für Aufwendungsersatzansprüche nach § 439 Abs. 3 BGB und § 445a Abs. 1 BGB, (ii) für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit, (iii) nach dem Produkthaftungsgesetz oder entsprechenden Vorschriften anderer Rechtsordnungen, (iv) wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, (v) wegen der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos, (vi) bei schuldhafter Verletzung einer vertragswesentlichen Pflichtwesentlichen Vertragspflicht, nämlich einer Pflicht deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und/oder d.h. solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des eines Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Erfüllung Einhaltung der Vertragspartner Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf (Kardinalpflicht) durch LBSync verursacht werdendarf, oder auf grobe (vii) in Fällen, in welchen ein Haftungsausschluss bzw. eine Haftungsbeschränkung aus zwingenden rechtlichen Gründen unzulässig wäre. Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet Valeo TCV – außer in den Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit oder Vorsatz von LBSync zurückzuführen sind– allerdings nur für den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. 9.2 Haftet LBSync gemäß vorstehender Ziffer 1 8.2 Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden. 8.3 Jegliche Haftung für Schäden, die Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht, ohne dass grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorliegtder Kunde verursacht, ist die gesamte Haftung ausgeschlossen – beispielsweise für übliche Abnutzung – sofern nicht Valeo TCV diese Schäden zumindest fahrlässig verursacht hat. Dies gilt insbesondere für Verschleißteile und Einweg-Sicherungseinrichtungen, fehlerhafte oder unangemessene Benutzung, falsche Lagerung, Nichtbefolgung von LBSync auf solche Schäden und hierbei auf einen solchen Schadenumfang begrenztInstallations- oder Betriebsanleitungen, mit deren Entstehen LBSync bei Vertragsschluss aufgrund der ihr zu diesem Zeitpunkt bekannten Umstände typischerweise rechnen musstefalsche oder sorgfaltswidrige Nutzung, unangemessene Ressourcen sowie klimatische oder vergleichbare Einflüsse. Die Haftung von Valeo TCV ist in diesem Fall ferner ausgeschlossen für Mängel, die auf Konstruktionsfehlern oder der Höhe nach maximal auf Auswahl ungeeigneten Materials beruhen, falls der Kunde die jährliche Teilnahmegebühr begrenztKonstruktion gegen eine Empfehlung von Valeo TCV vorgegeben hat. 9.3 Liegen die Voraussetzungen der Ziffer 9.2 vor, ist 8.4 Soweit die Haftung von Valeo TCV nach dieser Ziffer ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für Mangelfolgeschäden die entsprechende persönliche Haftung der Erfüllungs- und den entgangenen Gewinn ausgeschlossenVerrichtungsgehilfen, gesetzlichen Vertreter oder Mitarbeiter von Valeo TCV. 9.4 8.5 Für Datenverluste haftet LBSync ebenfalls nur Prototypen, Testmodelle, Pilotanfertigungen und ähnliche Komponenten (“Prototypen”) gelten darüber hinaus folgende Regelungen: Die Spezifikationen von Prototypen kann von vereinbarten Entwicklungszielen bzw. von Komponenten für die kommerzielle Fertigung abweichen. Prototypen dürfen ausschließlich zur Entwicklung und Demonstration, für Vorprüfungen und ähnliche Zwecke verwendet werden. Es ist strengstens verboten, Prototypen im Rahmen dieser Ziffer 9Straßenbetrieb, kommerziell bzw. Eine zur Verwendung durch die Öffentlichkeit zu benutzen, da sie nicht die rechtlich vorgesehenen Schritte für ihre erforderliche Zulassung, Zertifizierung, Registrierung, technische Freigabe bzw. Validierung (gemeinsam bezeichnet als „Zulassung“) durchlaufen haben. Sofern der Kunde beabsichtigt, Prototypen im Straßenbetrieb, kommerziell bzw. zur Verwendung durch die Öffentlichkeit zu benutzen bzw. freizugeben, sei es durch den Kunden selbst oder durch Dritte, mittelbar oder unmittelbar, hat der Kunde vor einer solchen Nutzung oder Freigabe alle erforderlichen Zulassungen von den dafür zuständigen Stellen oder Kraftfahrzeugbehörden einzuholen und wird dafür die Haftung übernehmen. Vor einer Zulassung hat der Kunde die schriftliche Zustimmung von LBSync Valeo TCV einzuholen. Soweit rechtlich zulässig, übernimmt Valeo TCV keinerlei Haftung (i) falls die Prototypen nicht die Anforderungen an eine Komponente für solche Schäden entfällt insoferndie Serienfertigung erfüllen und (ii) falls der Kunde eine der oben genannten Pflichten verletzt. Der Kunde ausschließlich selbst dafür verantwortlich und haftbar, als sie darauf beruhenfür den Betrieb, die Benutzung, den Testbetrieb, den korrekten Einbau bzw. Ausbau sowie für Instandhaltung und Instandsetzung von Prototypen. Der Kunde hat darüber hinaus sicherzustellen, dass der Vertragspartner in seinem Verantwortungsbereich keine angemessene Vorsorge gegen Datenverlustemit diesen Tätigkeiten ausschließlich ausreichend befähigte, insbesondere durch eine Anfertigung einer Sicherungskopie aller Programme ausgebildete und Daten walten ließqualifizierte Personen betraut werden. 9.5 Bei der Erbringung der Dienstleistungen ist LBSync von der Erbringung von Dienstleistungen durch Dritte abhängig sowie auch von der Richtigkeit und Vollständigkeit der durch Dritte bereitgestellten Informationen. LBSync übernimmt keine Haftung für die Verfügbarkeit, Integrität, Richtigkeit und Vollständigkeit jeglicher Daten und Dienstleistungen, sofern diese Daten durch Dritte zur Verfügung gestellt wurden oder der Zugang zu den Dienstleistungen von Dienstleistungen Dritter abhängig ist. 9.6 Schadenersatzansprüche verjähren spätestens ein Jahr nach Kenntniserlangung vom schädigenden Ereignis durch den Vertragspartner. 9.7 Unberührt von Vorstehendem bleibt eine etwaige Haftung von LBSync für vorsätzliche Handlungen, nach dem Produkthaftungsgesetz, wegen des Fehlens zugesicherter und/oder garantierter Eigenschaften, Garantien im Sinne des § 443 BGB und/oder § 639 BGB und/oder Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und / oder der Gesundheit.

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Samples: Allgemeine Lieferbedingungen

Haftungsbegrenzung. 9.1 LBSync Xxxxxxxx-X.xx„eGnetn“ ist ein Patent, das die Synthese, Erkennung oder Quantifizierung einer bestimmten Oligonukleotidsequenz oder Gruppe von Sequenzen, die Anordnung solcher Sequenzen oder die Anzahl der Kopien solcher Sequenzen, einschließlich der Korrelation dieser mit einem Organismus, Phänotyp oder Zustand beinhaltet. a. Agilent haftet auf Schadenersatz ausschließlich dannunbeschränkt für Schäden, wenn Schäden auf die schuldhafte Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht, nämlich einer Pflicht deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und/durch Vorsatz oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Erfüllung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflicht) durch LBSync verursacht werden, oder auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz von LBSync zurückzuführen sindentstanden sind sowie in Fällen zwingender Haftung, z.B. nach dem Produkthaftungsrecht. 9.2 Haftet LBSync b. Agilent haftet darüber hinaus unbeschränkt für Ansprüche aus der Verletzung von Schutzrechten gemäß vorstehender Ziffer 1 4, für die Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht, ohne dass grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorliegt, ist die gesamte Haftung von LBSync auf solche Schäden und hierbei auf einen solchen Schadenumfang begrenzt, mit deren Entstehen LBSync bei Vertragsschluss aufgrund der ihr zu diesem Zeitpunkt bekannten Umstände typischerweise rechnen musste. Die Haftung ist in diesem Fall der Höhe nach maximal auf die jährliche Teilnahmegebühr begrenzt. 9.3 Liegen die Voraussetzungen der Ziffer 9.2 vor, ist die Haftung für Mangelfolgeschäden und den entgangenen Gewinn ausgeschlossen. 9.4 Für Datenverluste haftet LBSync ebenfalls nur im Rahmen dieser Ziffer 9. Eine Haftung von LBSync für solche Schäden entfällt insofern, als sie darauf beruhen, dass der Vertragspartner in seinem Verantwortungsbereich keine angemessene Vorsorge gegen Datenverluste, insbesondere durch eine Anfertigung einer Sicherungskopie aller Programme und Daten walten ließ. 9.5 Bei der Erbringung der Dienstleistungen ist LBSync von der Erbringung von Dienstleistungen durch Dritte abhängig sowie auch von der Richtigkeit und Vollständigkeit der durch Dritte bereitgestellten Informationen. LBSync übernimmt keine Haftung für die Verfügbarkeit, Integrität, Richtigkeit und Vollständigkeit jeglicher Daten und Dienstleistungen, sofern diese Daten durch Dritte zur Verfügung gestellt wurden oder der Zugang zu den Dienstleistungen von Dienstleistungen Dritter abhängig ist. 9.6 Schadenersatzansprüche verjähren spätestens ein Jahr nach Kenntniserlangung vom schädigenden Ereignis durch den Vertragspartner. 9.7 Unberührt von Vorstehendem bleibt eine etwaige Haftung von LBSync für vorsätzliche Handlungen, nach dem Produkthaftungsgesetz, wegen des Fehlens zugesicherter und/oder garantierter Eigenschaften, Garantien im Sinne des § 443 BGB und/oder § 639 BGB und/oder Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und / oder der Gesundheit, die Agilent, Agilents gesetzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfen zu vertreten haben, sowie für schriftlich abgegebene Garantien. c. Abgesehen von der Haftung nach lit. a) und lit. b) dieser Ziffer haftet Agilent nur in Fällen der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die die Erreichung des Vertragszwecks gefährden. In diesen Fällen ist die Haftung auf jene Schäden beschränkt, die Agilent bei Vertragsschluss nach den Agilent damals bekannten Umständen vernünftigerweise vorhersehen konnte. d. Für Kundenspezifische-, Vakuum-, und Raman- Spektroskopie Produkte und/oder Services, die den speziellen Anforderungen des Kunden angepasst werden, ist die Haftung von Agilent gemäß lit. c) dieser Ziffer, soweit c. verfügbare Auftragsverarbeitungsvertrag, es sei denn, die Parteien haben einen separaten Auftragsverarbeitungsvertrag geschlossen. d. Für die Zwecke der Erfüllung der vertraglichen Pflichten aus diesen Geschäftsbedingungen durch den Kunden verarbeitet der Kunde nicht sensible personenbezogene Daten, die sich auf einen einzelnen, identifizierbaren Mitarbeiter beziehen oder es zumindest ermöglichen, eine Person direkt oder indirekt zu identifizieren ("personenbezogene Daten") und die sich auf Agilent bzw. Agilent Mitarbeiter beziehen ("personenbezogene Daten von Agilent"), einschließlich, aber e. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.

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Samples: Terms and Conditions

Haftungsbegrenzung. 9.1 LBSync haftet auf Schadenersatz ausschließlich dann, wenn Schäden auf die schuldhafte Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht, nämlich einer Pflicht deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und/oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Erfüllung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflicht) durch LBSync verursacht werden, oder auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz von LBSync zurückzuführen sind. 9.2 Haftet LBSync gemäß vorstehender Ziffer 1 für die Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht, ohne dass grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorliegt, ist die gesamte Haftung von LBSync auf solche Schäden und hierbei auf einen solchen Schadenumfang begrenzt, mit deren Entstehen LBSync bei Vertragsschluss aufgrund der ihr zu diesem Zeitpunkt bekannten Umstände typischerweise rechnen musste. Die Haftung ist in diesem Fall der Höhe nach maximal auf die jährliche Teilnahmegebühr begrenzt. 9.3 Liegen die Voraussetzungen der Ziffer 9.2 vor, ist die Haftung für Mangelfolgeschäden und den entgangenen Gewinn ausgeschlossen. 9.4 Für Datenverluste haftet LBSync ebenfalls nur im Rahmen dieser Ziffer 9. Eine Haftung von LBSync für solche Schäden entfällt insofern, als sie darauf beruhen, dass der Vertragspartner in seinem Verantwortungsbereich keine angemessene Vorsorge gegen Datenverluste, insbesondere durch eine Anfertigung einer Sicherungskopie aller Programme und Daten walten ließ. 9.5 Bei der Erbringung der Dienstleistungen ist LBSync von der Erbringung von Dienstleistungen durch Dritte abhängig sowie auch von der Richtigkeit und Vollständigkeit der durch Dritte bereitgestellten Informationen. LBSync Connichi übernimmt keine Haftung für Schäden an den Standgegenständen, der Standausrüstung des Standbetreibers sowie Folgeschäden, die Verfügbarkeit, Integrität, Richtigkeit während der Veranstaltung oder während des Auf- und Vollständigkeit jeglicher Daten und Dienstleistungen, sofern diese Daten Abbaus durch Dritte zur Verfügung gestellt verursacht worden sind. Die Connichi haftet für keinen wie auch immer gearteten Erfolg der Veranstaltung und etwaige Gewinn- und Umsatzerwartungen des Standbetreibers. Die Haftung der Connichi, soweit eine solche ungeachtet der vorstehenden Regelungen gegeben sein sollte, beschränkt sich in jedem Fall auf Schäden, die durch die Connichi, seine gesetzlichen Vertreter oder Helfer vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden oder auf der Zugang zu den Dienstleistungen von Dienstleistungen Dritter abhängig ist. 9.6 Schadenersatzansprüche verjähren spätestens ein Jahr nach Kenntniserlangung vom schädigenden Ereignis durch den Vertragspartner. 9.7 Unberührt von Vorstehendem bleibt eine etwaige Verletzung einer für das Vertragsverhältnis wesentlichen Hauptpflicht beruhen. Die Haftung von LBSync für vorsätzliche Handlungen, nach dem Produkthaftungsgesetz, wegen des Fehlens zugesicherter und/oder garantierter Eigenschaften, Garantien im Sinne des § 443 BGB und/oder § 639 BGB und/oder Schäden aus der schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers und / oder der GesundheitGesundheit bleibt unberührt. Dies gilt ebenfalls für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. Für Unwetterschäden, Unfallschäden, Abbruch oder Unterbrechung der Veranstaltung oder eines Teilbereichs haftet die Connichi nicht. Sollte der Mietvertrag aus Gründen, die die Connichi nicht zu verantworten hat, nicht erfüllt werden können, so besteht nur ein Anspruch auf Rückzahlung der Standmiete abzgl. der von der Connichi bereits geleisteten und noch zu leistenden Zahlungen. Für auf dem Veranstaltungsgelände eintretende Sach- und Körperschäden der Standbetreiber, bzw. Dritter, infolge Gewalt, Diebstahl, oder sonstiger, gesetzlicher unzulässiger Handlungen, wird von der Connichi keine Haftung übernommen. Ein Ausschluss von der Veranstaltung aufgrund eines Verstoßes gegen die Teilnahmebedingungen begründet keine Schadensersatzverpflichtung der Connichi gegenüber dem Standbetreiber. Zudem haftet die Connichi in keinem Fall für durch Stromausfälle, Überlastung, technische Defekte oder sonstige durch die technische Dienstleistung entstandenen Schäden, Kosten oder Umsatzausfälle beim Standbetreiber. Für Flurschäden auf seinem Standplatz sowie im Umkreis von einem Meter um den Standplatz haftet der Standbetreiber, sofern dieser für den Schaden verantwortlich ist. Der Standbetreiber haftet für alle entstanden Schäden, die Dritte oder die Connichi auf dem Stand des Standbetreibers oder durch dessen Tätigkeit erleiden.

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Samples: Teilnahmebedingungen

Haftungsbegrenzung. 9.1 LBSync haftet auf Schadenersatz ausschließlich dann8.1 Wir haften – gleich aus welchem Rechtsgrund – nicht für aufgrund von einfacher Fahrlässigkeit von uns bzw. unseren Organen, wenn Vertretern, Angestell- ten, Mitarbeitern, Beauftragten, Subunternehmern, Verrichtungs- oder Erfüllungsgehilfen etwaig verur- sachte Schäden auf die schuldhafte Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht, nämlich einer Pflicht deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und/oder Aufwendungen des Käu- fers. Dies gilt nicht für Ansprüche des Käufers wegen der Verletzung von wesentlichen Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt Vertrags erst ermöglicht und auf deren Erfüllung der Vertragspartner Käufer daher regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflicht) durch LBSync verursacht werden, oder auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz von LBSync zurückzuführen sindKardinal- pflichten). 9.2 Haftet LBSync gemäß vorstehender 8.2 Soweit wir bei einfacher Fahrlässigkeit von uns, unseren Organen, Vertretern, Angestellten, Mitar- beitern, Beauftragten, Subunternehmern, Verrich- tungs- oder Erfüllungsgehilfen gleichwohl zu haften haben (etwa im Fall der einfach fahrlässigen Verlet- zung von Kardinalpflichten im Sinne von Ziffer 1 8.1), ist unsere etwaige Haftung für die Verletzung einer vertragswesentlichen Pflichtsämtliche Schadens- und/oder Aufwendungsersatzansprüche des Käu- fers, ohne dass grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorliegtRücksicht auf ihre Rechtsnatur, ist die gesamte Haftung von LBSync auf solche Schäden und hierbei auf einen solchen Schadenumfang begrenzt, mit deren Entstehen LBSync bei Vertragsschluss aufgrund der ihr zu diesem Zeitpunkt bekannten Umstände typischerweise rechnen musste. Die Haftung ist in diesem Fall der Höhe nach maximal auf die jährliche Teilnahmegebühr den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden und Aufwand begrenzt. 9.3 Liegen die Voraussetzungen 8.3 Die vorstehenden Haftungsausschlüsse bzw. Haftungsbegrenzungen gemäß Ziffer 8.1 und 8.2 gelten nicht für etwaige Ansprüche wegen der Ziffer 9.2 vorVer- letzung von Leben, ist die Haftung Körper oder Gesundheit, für Mangelfolgeschäden An- sprüche aus etwaig von uns übernommenen Garan- tien und den entgangenen Gewinn ausgeschlossenfür nicht abdingbare Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz. 9.4 Für Datenverluste haftet LBSync ebenfalls nur im Rahmen 8.4 Soweit unsere Haftung nach den vorstehenden Regelungen dieser Ziffer 98. Eine ausgeschlossen oder be- schränkt ist oder wäre, gilt dasselbe entsprechend auch für die etwaige eigene Haftung von LBSync für solche Schäden entfällt insofernunserer Or- gane, als sie darauf beruhenVertreter, dass der Vertragspartner in seinem Verantwortungsbereich keine angemessene Vorsorge gegen DatenverlusteAngestellten, insbesondere durch eine Anfertigung einer Sicherungskopie aller Programme und Daten walten ließMitarbeiter, Beauf- tragten, Subunternehmer, Verrichtungs- oder Erfül- lungsgehilfen aus demselben Haftungsgrund. 9.5 Bei 8.5 Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, haften wir nicht aus dem mit dem Käufer geschlos- senen Vertrag gegenüber Dritten, die nicht selbst Vertragspartei sind. Demgemäß werden ohne aus- drückliche anderweitige Vereinbarung der Erbringung der Dienstleistungen ist LBSync von der Erbringung von Dienstleistungen durch Dritte abhängig sowie auch von der Richtigkeit und Vollständigkeit der durch Dritte bereitgestellten Informationen. LBSync übernimmt Parteien keine Haftung für Dritten in die Verfügbarkeit, Integrität, Richtigkeit und Vollständigkeit jeglicher Daten und Dienstleistungen, sofern diese Daten durch Dritte zur Verfügung gestellt wurden oder der Zugang zu den Dienstleistungen von Dienstleistungen Dritter abhängig istSchutzwirkung des Vertrags ein- bezogen. 9.6 Schadenersatzansprüche verjähren spätestens ein Jahr nach Kenntniserlangung vom schädigenden Ereignis durch den Vertragspartner. 9.7 Unberührt 8.6 Bei Lohnherstellung oder Verwendung von Vorstehendem bleibt eine etwaige Haftung von LBSync für vorsätzliche Handlungen, nach dem Produkthaftungsgesetz, wegen des Fehlens zugesicherter Roh- stoffen und/oder garantierter EigenschaftenVerpackungsmaterialien des Käu- fers obliegt die Sicherstellung der Einhaltung aller gesetzlichen und untergesetzlichen Bestimmungen (insbesondere des Lebensmittelrechts) hinsichtlich der vom Käufer gestellten Materialien und der vom Käufer vorgegebenen Rezepturen, Garantien im Sinne des § 443 BGB und/oder § 639 BGB und/oder Schäden Verpackungsge- staltungen und Deklarationen allein dem Käufer. Dieser stellt uns von allen Ansprüchen Dritter frei, die aus der Verletzung des Lebenseiner etwaigen Nichteinhaltung solcher ge- setzlicher Bestimmungen resultieren, des Körpers und / oder der Gesundheitsoweit diese vom Käufer zu vertreten ist.

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Samples: Allgemeine Verkaufsbedingungen

Haftungsbegrenzung. 9.1 LBSync haftet Schadenersatzansprüche, Ersatz vergeblicher Aufwendungen 1. Haftungsbegrenzung dem Grunde nach Schadenersatzansprüche oder Ansprüche auf Schadenersatz ausschließlich dann, Ersatz vergeblicher Aufwendungen wegen Pflichtverletzungen oder wenn Schäden auf die schuldhafte Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht, nämlich einer Pflicht deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und/fällige Leistung von uns nicht oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Erfüllung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflicht) durch LBSync verursacht werden, oder auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz von LBSync zurückzuführen sind. 9.2 Haftet LBSync gemäß vorstehender Ziffer 1 für die Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht, ohne dass grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorliegt, ist die gesamte Haftung von LBSync auf solche Schäden und hierbei auf einen solchen Schadenumfang begrenzt, mit deren Entstehen LBSync bei Vertragsschluss aufgrund der ihr zu diesem Zeitpunkt bekannten Umstände typischerweise rechnen musste. Die Haftung ist in diesem Fall der Höhe nach maximal auf die jährliche Teilnahmegebühr begrenzt. 9.3 Liegen die Voraussetzungen der Ziffer 9.2 vor, ist die Haftung für Mangelfolgeschäden und den entgangenen Gewinn ausgeschlossen. 9.4 Für Datenverluste haftet LBSync ebenfalls nur im Rahmen dieser Ziffer 9. Eine Haftung von LBSync für solche Schäden entfällt insofern, als sie darauf beruhen, dass der Vertragspartner in seinem Verantwortungsbereich keine angemessene Vorsorge gegen Datenverluste, insbesondere durch eine Anfertigung einer Sicherungskopie aller Programme und Daten walten ließ. 9.5 Bei der Erbringung der Dienstleistungen ist LBSync von der Erbringung von Dienstleistungen durch Dritte abhängig sowie auch von der Richtigkeit und Vollständigkeit der durch Dritte bereitgestellten Informationen. LBSync übernimmt keine Haftung für die Verfügbarkeit, Integrität, Richtigkeit und Vollständigkeit jeglicher Daten und Dienstleistungen, sofern diese Daten durch Dritte zur Verfügung gestellt wurden oder der Zugang zu den Dienstleistungen von Dienstleistungen Dritter abhängig ist. 9.6 Schadenersatzansprüche verjähren spätestens ein Jahr nach Kenntniserlangung vom schädigenden Ereignis durch den Vertragspartner. 9.7 Unberührt von Vorstehendem bleibt eine etwaige Haftung von LBSync für vorsätzliche Handlungen, nach dem Produkthaftungsgesetznicht wie geschuldet erbracht wird, wegen des Fehlens zugesicherter und/Verzugs oder garantierter Eigenschaften, Garantien im Sinne des § 443 BGB und/oder § 639 BGB und/oder bei Mängeln sowie aus außervertraglicher Haftung stehen dem Besteller nur zu für 1. Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und / oder der Gesundheit, die auf unser mindestens fahrlässigen Pflichtverletzung oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. 2. sonstige Schäden, die auf einer mindestens grob fahrlässigen Pflichtverletzung unsererseits oder auf einer mindestens grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines unserer gesetzlichen Verteter, leitenden Angestellten oder Erfüllungsgehilfen beruhen oder sonstige Schäden, die auf der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten ( Kardinalpflichten ) beruhen, sofern die vertragswesentlichen Pflichten mindestens fahrlässig von uns verletzt oder durch mindestens fahrlässiges Verhalten eines unserer gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten oder Erfüllungsgehilfen verletzt wurden, 3. Schäden, die in den Schutzbereich einer von uns erteilten Zusicherung (Garantie, §276 Abs. 1 BGB) oder einer Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantie (§443 BGB) fallen. 2. Haftungsbegrenzung der Höhe nach 1. Soweit unsere Haftung für einfache Fahrlässigkeit und unserer Haftung für grob fahrlässiges Verhalten unserer Erfüllungsgehilfen, die nicht gesetzliche Vertreter oder leitende Angestellte sind, nicht gemäß Ziff 1 ausgeschlossen ist, haften wir nur für den typischerweise bei Vertragsschluss zu erwartenden Schaden und auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen nur bis zu Höhe des Erfüllungsinteresses. 2. Für Datenverlust oder -beschädigung haften wir nur in Höhe der Kosten der Wiederherstellung bei Vorhandensein ordnungsgemäßer Sicherungskopien. Dies gilt nicht bei mindestens grob fahrlässigen Verhalten unserer gesetzlichen Vertreter oder leitenden Angestellten oder wenn wir vertraglich die Sicherung der betroffenen Datenbestände übernommen haben. Bei vertraglicher Übernahme der Sicherung haften wir nur gemäß vorstehender Ziff. 2.1..

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Lieferungen Und Leistungen