Handänderung. Wechselt der Gegenstand des Vertrags den Eigentümer, so gehen die Rechte und Pflichten aus dem Versicherungsvertrag auf den neuen Eigentümer über. Der neue Eigentümer kann den Übergang des Vertrags durch eine schriftliche Erklärung, oder in einer anderen Form, die den Nachweis durch Text ermöglicht, bis spätestens 30 Tage nach der Handänderung ablehnen. In diesem Fall endet der Vertrag rückwirkend zum Zeitpunkt der Handänderung. Hat der neue Eigentümer erst nach Ablauf dieser Frist vom Bestehen der Versicherung Kenntnis erhalten, kann er innert 30 Tagen vom Datum der Kenntnisnahme an gerechnet, spätes- tens aber 30 Tage nach dem Zeitpunkt, in welchem die nächste auf die Handänderung folgende Jahres- oder Teilprämie zur Zahlung fällig wird, die Versicherung kündigen. Der Vertrag endet mit dem Eintreffen der Kündigung bei der GVB Privat- versicherungen AG. Die GVB Privatversicherungen AG kann den Vertrag innert 14 Tagen nach Kenntnis der Handänderung schriftlich oder in einer anderen Form, die den Nachweis durch Text ermöglicht, kündigen. Der Vertrag endet 30 Tage nach dem Eintreffen der Kündigung beim neuen Eigentümer.
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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen, Allgemeine Versicherungsbedingungen, General Terms and Conditions
Handänderung. Wechselt der Gegenstand des Vertrags Die Bestimmungen in diesem Artikel gelten nur für die Hausrat- versicherung: Wechseln die im Versicherungsvertrag versicherten Sachen den Eigentümer, so gehen die Rechte und Pflichten aus dem Versicherungsvertrag Versiche- rungsvertrag auf den neuen Eigentümer über. Der neue Eigentümer kann den Übergang des Vertrags Vertrages durch eine schriftliche Erklärung, oder in einer anderen Form, die den Nachweis durch Text ermöglicht, Erklärung bis spätestens 30 Tage nach der Handänderung Hand- änderung ablehnen. In diesem Fall endet der Vertrag rückwirkend zum Zeitpunkt der Handänderung. Hat der neue Eigentümer erst nach Ablauf dieser Frist vom Bestehen Be- stehen der Versicherung Kenntnis erhalten, kann er innert 30 Tagen binnen 4 Wo- chen vom Datum der Kenntnisnahme an gerechnet, spätes- tens spätestens aber 30 Tage 4 Wochen nach dem Zeitpunkt, in welchem die nächste auf die Handänderung folgende Jahres- oder Teilprämie zur Zahlung fällig wird, die Versicherung kündigen. Der Vertrag endet erlischt dann mit dem Eintreffen der Kündigung Mitteilung bei der GVB Privat- versicherungen AGuns. Die GVB Privatversicherungen AG kann Prämie ist bis zum Zeitpunkt der Ablehnung oder der Kündi- gung anteilsmässig geschuldet. Wir können den Vertrag innert 14 Tagen nach Kenntnis der Handänderung schriftlich oder in einer anderen Form, die den Nachweis durch Text ermöglicht, des neuen Eigentümers kündigen. Der Vertrag endet frühestens 30 Tage nach dem Eintreffen der Kündigung beim neuen EigentümerKündigung.
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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen (Avb) Zur Haushaltversicherung