Hausrat Musterklauseln

Hausrat. Der Teil des Inhalts, der aus beweglichen Gütern zur privaten Nutzung besteht, mit Ausnahme von Fahrzeugen und einschließlich jeder Einrichtung oder Ausstattung, die von Mietern oder Bewohnern angebracht wurde und bei der es sich nicht um Waren handelt.
Hausrat. 6 Versicherte Sachen, Versicherungsort § 7 Versicherte Gefahren und Schäden § 8 Versicherte Kosten § 9 Versicherungswert, Höchstentschädigungssumme, Prämie § 10 Entschädigungsberechnung § 11 Entschädigungsgrenzen für Wertsachen, Wertschutzschränke § 12 Wiederhergeschaffte Sachen
Hausrat. Während der vorübergehenden Unterbringung des versicherten Objektes im Winterquartier / Winterstellplatz (siehe auch §2) ist der gesamte Hausrat in dem im Versicherungsschein bezeichnete Objekt versichert. Als nicht versichert gelten, - Wertsachen und Bargeld;
Hausrat. Der Hausrat der Eheleute verbleibt während der Trennung zur alleinigen Nutzung bei der Ehefrau/dem Ehemann. Hiervon ausgenommen sind folgende Gegenstände, die die Ehefrau/der Ehemann spätestens bei seinem Auszug mitnehmen wird und die ihr/ihm sodann zur alleinigen Nutzung zustehen: Diese Regelung ❑ gilt auch im Falle einer rechtskräftigen Scheidung, wobei die während der Trennung von den Eheleuten jeweils allein genutzten Gegenstände mit Rechtskraft der Scheidung in deren Alleineigentum übergehen. ❑ wird im Fall einer rechtskräftigen Scheidung innerhalb von Wochen/Monaten nach Rechtskraft der Scheidung durch eine neue Regelung ersetzt.
Hausrat. Wir sind uns darüber einig, dass die Gegenstände unseres Hausrats wie folgt aufgeteilt werden: Der Ehepartner 1 erhält: , der Ehepartner 2 erhält: Wir sind uns darüber einig, dass der Hausrat damit endgültig aufgeteilt ist. Jeder Ehepartner soll Alleineigen- tümer der genannten Gegenstände werden.
Hausrat. Der Hausrat der Parteien verbleibt zur alleinigen Nutzung bei der Ehefrau. Folgende Gegenstände sind davon ausgenommen und gehen zur alleinigen Nutzung an den Ehemann über: Der Hausrat der Parteien verbleibt zur alleinigen Nutzung bei dem Ehemann. Folgende Gegenstände sind davon ausgenommen und gehen zur alleinigen Nutzung an die Ehefrau über: ________________________________________________________________________________________ ________________________________________________________________________________________ ________________________________________________________________________________________ ________________________________________________________________________________________ Diese Regelung wird im Falle einer rechtskräftigen Scheidung beibehalten. Die jeweils allein genutzten Gegenstände gehen in das Alleineigentum der jeweiligen Partei über. Diese Regelung wird im Falle einer rechtskräftigen Scheidung innerhalb von ______ Wochen / Monaten nach Rechtskraft der Scheidung durch eine neu zu verhandelnde Regelung ersetzt.
Hausrat. Die beweglichen Sachen des Hausrates werden nach folgenden Vorgaben geschätzt : – Wenn der Versicherte auf die automatische Neubewertung verzichtet, nach dem tatsächlichen Wert. – Wenn der Versicherte nicht auf die automatische Neubewertung verzichtet, nach dem auf dem Markt geltenden Neubeschaffungswert, ohne dass eine Abwertung aufgrund der Abnutzung oder des Alters vorgenommen wird.
Hausrat. Die Parteien sind sich darüber einig, dass die nachfolgenden Hausratsgegenstände bereits jetzt verbindlich für den Fall der Scheidung aufgeteilt werden. Das Eigentum an folgenden Gegenständen geht mit der Vertragsschließung auf die Ehefrau über: Das Eigentum an folgenden Gegenständen geht mit der Vertragsschließung auf die Ehefrau über:
Hausrat. Die zum Haushalt gehörenden Gegenstände an Bord des Wasserfahrzeugs im privaten Eigentum des Versicherungsneh- mers und/oder der Personen, mit denen der Versicherungsnehmer dauerhaft zusammenwohnt. Wertsachen gehören nicht zum Hausrat. Unter Wertsachen sind die folgenden Gegenstände zu verstehen, wenn sie Privateigentum des Versicherungsnehmers und/oder der Personen, mit denen der Versicherungsnehmer dauerhaft zusammenwohnt, sind: - Audio-, audiovisuelle und Computerperipheriegeräte; - DVDs, CDs und Blue-ray Discs; - Musikinstrumente; - Computergeräte; - Uhren und/oder Schmuckgegenstände; - Sammlungen; - Antiquitäten; - Kunstwerke; - Gold- und Silberwaren.