Common use of Heilbehandlungen Clause in Contracts

Heilbehandlungen. 1. Der Versicherer erstattet die Kosten der medizinisch notwendigen Heil- behandlungen, die von Ärzten durchgeführt oder verordnet werden. Dazu gehören insbesondere a) stationäre Behandlungen im Krankenhaus einschließlich Operationen; b) ambulante Heilbehandlungen; c) Arznei-, Heil- und Verbandsmittel; d) die ambulante Erstbehandlung psychischer Erkrankungen bis zu insgesamt 0.000 €; e) die stationäre Notfallbehandlung bei erstmals auftretenden geistigen und seelischen Störungen bis insgesamt 00.000 €; f) Hilfsmittel (z. B. Gehhilfen, Miete eines Rollstuhls), sofern sie auf Grund eines Unfalls oder einer Krankheit während des versicherten Aufenthaltes erstmals notwendig werden.

Appears in 4 contracts

Samples: Produktinformationsblatt, Versicherungsbedingungen, Produktinformationsblatt

Heilbehandlungen. 1. Der Versicherer erstattet die Kosten der medizinisch notwendigen Heil- behandlungen, die von Ärzten durchgeführt oder verordnet werden. Dazu gehören insbesondere a) stationäre Behandlungen im Krankenhaus einschließlich Operationen; b) ambulante Heilbehandlungen; c) Arznei-, Heil- und Verbandsmittel; d) die ambulante Erstbehandlung psychischer Erkrankungen bis zu insgesamt 0.000 €;. e) die stationäre Notfallbehandlung bei erstmals auftretenden geistigen und seelischen Störungen bis insgesamt 00.000 €; f) Hilfsmittel (z. B. Gehhilfen, Miete eines Rollstuhls), sofern sie auf Grund eines Unfalls oder einer Krankheit während des versicherten Aufenthaltes erstmals notwendig werden.

Appears in 1 contract

Samples: Versicherungsbedingungen