Common use of Hintergrund und Ziele Clause in Contracts

Hintergrund und Ziele. 1. Die Vertragsparteien erinnern an die Erklärung der Konferenz der Vereinten Nationen über die Umwelt des Menschen von 1972, die Rio-Erklärung über Umwelt und Entwicklung von 1992, die Agenda 21 für Umwelt und Entwicklung von 1992, den Aktionsplan von Johannesburg für nachhaltige Entwicklung von 2002, das Rio+20-Ergebnisdokument «Die Zukunft, die wir wollen» von 2012, das Ergebnis- dokument «Transformation unserer Welt – Die Agenda 2030 für nachhaltige Ent- wicklung» des UN-Gipfels für nachhaltige Entwicklung von 2015, die Erklärung der IAO über grundlegende Prinzipien und Rechte bei der Arbeit und ihre Folgemass- nahmen von 1998, die Ministererklärung des Wirtschafts- und Sozialrats der Verein- ten Nationen zu Vollbeschäftigung und menschenwürdiger Arbeit von 2006 sowie an die Erklärung der IAO über soziale Gerechtigkeit für eine faire Globalisierung von 2008.

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Hintergrund und Ziele. 1. Die Vertragsparteien erinnern an die Erklärung der Konferenz der Vereinten Nationen über die Umwelt des Menschen von 1972, die Rio-Erklärung über Umwelt und Entwicklung und die von der Konferenz der Vereinten Nationen für Umwelt und Entwicklung verabschiedete Agenda 21 von 1992, die Agenda 21 Erklärung von Xxxxxxxx- burg für Umwelt nachhaltige Entwicklung und Entwicklung von 1992, den Aktionsplan von Johannesburg für nachhaltige nach- haltige Entwicklung von 2002, das Rio+20-Ergebnisdokument «Die Zukunft, die wir wollen» von 2012, das Ergebnis- dokument Ergebnisdokument «Transformation unserer Welt – Die Agenda 2030 für nachhaltige Ent- wicklungEntwicklung» des UN-Gipfels für nachhaltige Entwicklung Ent- wicklung von 2015, die Erklärung der IAO über grundlegende Prinzipien und Rechte Rech- te bei der Arbeit und ihre Folgemass- nahmen Folgemassnahmen von 1998, die Ministererklärung des Wirtschafts- und Sozialrats der Verein- ten Vereinten Nationen zu Vollbeschäftigung und menschenwürdiger men- schenwürdiger Arbeit von 2006 sowie an die Erklärung der IAO über soziale Gerechtigkeit Ge- rechtigkeit für eine faire Globalisierung von 2008.

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Hintergrund und Ziele. 1. Die Vertragsparteien erinnern an die Erklärung der Konferenz der Vereinten Nationen über die Umwelt des Menschen von 1972, die Rio-Erklärung über Umwelt und Entwicklung und die von der Konferenz der Vereinten Nationen für Umwelt und Entwicklung verabschiedete Agenda 21 von 1992, die Agenda 21 Erklärung von Johannesburg für Umwelt nachhaltige Entwicklung und Entwicklung von 1992, den Aktionsplan von Johannesburg für nachhaltige Entwicklung von 2002, das Rio+20-Ergebnisdokument «Die Zukunft, die wir wollen» von 2012, das Ergebnis- dokument Ergebnisdokument «Transformation unserer Welt – Die Agenda 2030 für nachhaltige Ent- wicklungEntwicklung» des UN-Gipfels für nachhaltige Entwicklung von 2015, die Erklärung der IAO über grundlegende Prinzipien und Rechte bei der Arbeit und ihre Folgemass- nahmen Folgemassnahmen von 1998, die Ministererklärung Minis- tererklärung des Wirtschafts- und Sozialrats der Verein- ten Vereinten Nationen zu Vollbeschäftigung und menschenwürdiger men- schenwürdiger Arbeit von 2006 sowie an die Erklärung der IAO über soziale Gerechtigkeit für eine faire Globalisierung von 2008.

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