Common use of Hinweis zu Arztanordnungen Clause in Contracts

Hinweis zu Arztanordnungen. Die Befolgung von ärztlichen Anordnungen ist nicht Voraussetzung für die Anerkennung der Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversiche- rung. Davon ausgenommen sind der ärztlich emp- fohlene Einsatz von Hilfsmitteln des täglichen Le- bens (z. B. Verwendung von Prothesen, Seh- und Hörhilfen) sowie ärztlich empfohlene Heilbehand- lungen, die gefahrlos und nicht mit besonderen Schmerzen verbunden sind, wenn diese Hilfsmit- tel bzw. Heilbehandlungen eine sichere Aussicht auf Besserung des Gesundheitszustands bieten und zu einem Absinken des Grades der Berufsun- fähigkeit auf unter 50 Prozent führen können. Lässt die Versicherte Person darüber hinausge- hende ärztlich angeordnete, insbesondere opera- tive Behandlungsmaßnahmen zur Heilung oder Minderung der Berufsunfähigkeit nicht durchfüh- ren, steht dies einer Anerkennung der Leistungen aus dieser Versicherung nicht entgegen.

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Samples: Allgemeine Bedingungen Für Die Berufsunfähigkeitsversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung

Hinweis zu Arztanordnungen. Die Befolgung von ärztlichen Anordnungen ist nicht Voraussetzung für die Anerkennung der Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversiche- rungZusatzversicherung. Davon ausgenommen sind der ärztlich emp- fohlene Einsatz empfohlene Ein- satz von Hilfsmitteln des täglichen Le- bens Lebens (z. B. Verwendung von Prothesen, Seh- und Hörhilfen) sowie ärztlich empfohlene Heilbehand- lungenHeilbehandlungen, die gefahrlos und nicht mit besonderen Schmerzen verbunden sind, wenn diese Hilfsmit- tel Hilfsmittel bzw. Heilbehandlungen Heil- behandlungen eine sichere Aussicht auf Besserung Besse- rung des Gesundheitszustands bieten und zu einem ei- nem Absinken des Grades der Berufsun- fähigkeit Berufsunfähigkeit auf unter 50 Prozent führen können. Lässt die Versicherte Person darüber hinausge- hende ärztlich angeordnete, insbesondere opera- tive Behandlungsmaßnahmen zur Heilung oder Minderung der Berufsunfähigkeit nicht durchfüh- ren, steht dies einer Anerkennung der Leistungen aus dieser Versicherung nicht entgegen.

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Samples: Berufsunfähigkeits Zusatzversicherung, Berufsunfähigkeits Zusatzversicherung

Hinweis zu Arztanordnungen. Die Befolgung von ärztlichen Anordnungen ist nicht Voraussetzung für die Anerkennung der Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversiche- rungZusatzversicherung. Davon ausgenommen sind der ärztlich emp- fohlene Einsatz empfohlene Ein- satz von Hilfsmitteln des täglichen Le- bens Lebens (z. B. Verwendung von Prothesen, Seh- und Hörhilfen) sowie ärztlich empfohlene Heilbehand- lungenHeilbehandlungen, die gefahrlos und nicht mit besonderen Schmerzen verbunden sind, wenn diese Hilfsmit- tel Hilfsmittel bzw. Heilbehandlungen Heil- behandlungen eine sichere Aussicht auf Besserung Besse- rung des Gesundheitszustands bieten und zu einem Absinken des Grades der Berufsun- fähigkeit auf unter 50 Prozent Pflegegrades führen können. Lässt die Versicherte Person darüber hinausge- hende ärztlich angeordnete, insbesondere opera- tive Behandlungsmaßnahmen zur Heilung oder Minderung der Berufsunfähigkeit Pflegebedürftigkeit nicht durchfüh- ren, steht dies einer Anerkennung der Leistungen aus dieser Versicherung nicht entgegen.

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Samples: Pflegerenten Zusatzversicherung

Hinweis zu Arztanordnungen. Die Befolgung von ärztlichen Anordnungen ist nicht Voraussetzung für die Anerkennung der Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversiche- rungBerufsunfähigkeits- versicherung. Davon ausgenommen sind der ärztlich emp- fohlene ärzt- lich empfohlene Einsatz von Hilfsmitteln des täglichen Le- bens tägli- chen Lebens (z. B. Verwendung von Prothesen, Seh- und Hörhilfen) sowie ärztlich empfohlene Heilbehand- lungenHeilbehandlungen, die gefahrlos und nicht mit besonderen Schmerzen verbunden sind, wenn diese Hilfsmit- tel Hilfsmittel bzw. Heilbehandlungen eine sichere si- chere Aussicht auf Besserung des Gesundheitszustands Gesundheits- zustands bieten und zu einem Absinken des Grades Gra- des der Berufsun- fähigkeit Berufsunfähigkeit auf unter 50 Prozent führen können. Lässt die Versicherte Person darüber hinausge- hende ärztlich angeordnete, insbesondere opera- tive Behandlungsmaßnahmen zur Heilung oder Minderung der Berufsunfähigkeit nicht durchfüh- ren, steht dies einer Anerkennung der Leistungen aus dieser Versicherung nicht entgegen.

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Samples: Allgemeine Bedingungen Für Die Berufsunfähigkeitsversicherung