Common use of Hosting-Leistungen Clause in Contracts

Hosting-Leistungen. 34.1. Gebauer stellt dem Kunden in dem einzelvertraglich ver- einbarten Umfang Systemressourcen auf dem Cloud-Ser- ver zum Zwecke der Speicherung und Zugänglichma- chung der Software, der Datenbank und von Kunden-Da- ten, die in der Software und der Datenbank verwaltet werden („Kunden-Daten“), zur Verfügung. 34.2. Der für die Leistungserbringung verwendete Cloud-Ser- ver wird von dem Cloud-Provider in Deutschland betrie- ben, sofern die Parteien nicht einzelvertraglich die Nut- zung eines in einem anderen Land betriebenen Cloud- Servers vereinbaren. 34.3. Gebauer gewährleistet eine Erreichbarkeit des Cloud-Ser- vers von 99 % im Jahresmittel. Davon nicht umfasst sind Ausfallzeiten, in denen der Cloud-Server aufgrund von technischen oder sonstigen Problemen, die nicht im Ein- flussbereich des Cloud-Providers oder von Gebauer lie- gen (z.B. Fälle von höherer Gewalt oder das Verschulden eines Dritten, der nicht Erfüllungs- oder Verrichtungsge- hilfe von Gebauer ist), nicht zu erreichen ist. Der Kunde erkennt an, dass der Cloud-Provider den Zugang zu den Leistungen darüber hinaus beschränken kann, sofern die Sicherheit des Netzbetriebes, die Aufrechterhaltung der Netzintegrität, insbesondere die Vermeidung schwerwie- gender Störungen des Netzes, der auf dem Cloud-Server betriebenen bzw. gespeicherten Software, Datenbank o- der Kunden-Daten dies erfordern. 34.4. Die Administration, technische Konfiguration und Ver- waltung des Cloud-Servers erfolgt durch Gebauer, sofern die Parteien nicht im Einzelfall etwas anderes vereinbart haben. 34.5. Die von dem Cloud-Provider verwendeten technischen Standards und Sicherheitsmaßnahmen werden dem Kun- den auf Anfrage mitgeteilt. Die technischen Standards und Sicherheitsmaßnahmen können jederzeit geändert werden, sofern für den Kunden damit keine wesentlichen Nachteile verbunden sind. 34.6. Der Kunde darf die Hosting-Leistungen ausschließlich für die Nutzung der Software, der Datenbank sowie die Verarbeitung von Kunden-Daten für eigene Zwecke nut- zen. Eine darüber hinausgehende Nutzung der Hosting- Leistungen ist nicht gestattet. 34.7. Gebauer schuldet keinen Telefon- oder E-Mail-Support o- der andere technische Unterstützung für die Verwaltung des Cloud-Servers oder sonst im Zusammenhang mit den Hosting-Leistungen.

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Hosting-Leistungen. 34.120.1. Gebauer TimeLine Neo stellt dem Kunden in dem einzelvertraglich ver- einbarten einzelvertrag- lich vereinbarten Umfang Systemressourcen auf dem Cloud-Ser- ver Server zum Zwecke der Speicherung und Zugänglichma- chung Zugäng- lichmachung der Software, der Datenbank Software und von Kunden-Da- tenDaten, die in der Software und der Datenbank verwaltet werden („Kunden-Daten“), zur Verfügung. 34.220.2. Der für die Leistungserbringung verwendete Cloud-Ser- ver wird von dem Cloud-Provider in Deutschland betrie- ben, sofern die Parteien nicht einzelvertraglich die Nut- zung eines in einem anderen Land betriebenen Cloud- Servers vereinbaren. 34.320.3. Gebauer TimeLine Neo gewährleistet eine Erreichbarkeit des Cloud-Ser- vers Servers von 99 % im Jahresmittel. Davon nicht umfasst um- fasst sind Ausfallzeiten, in denen der Cloud-Server aufgrund auf- grund von technischen oder sonstigen Problemen, die nicht im Ein- flussbereich Einflussbereich des Cloud-Providers oder von Gebauer lie- gen TimeLine Neo liegen (z.B. Fälle von höherer Gewalt oder das Verschulden eines Dritten, der nicht Erfüllungs- oder Verrichtungsge- hilfe Verrichtungsgehilfe von Gebauer TimeLine Neo ist), nicht zu erreichen errei- chen ist. Der Kunde erkennt an, dass der Cloud-Provider den Zugang zu den Leistungen darüber hinaus beschränken beschrän- ken kann, sofern die Sicherheit des Netzbetriebes, die Aufrechterhaltung der Netzintegrität, insbesondere die Vermeidung schwerwie- gender schwerwiegender Störungen des Netzes, der auf dem Cloud-Server betriebenen bzw. gespeicherten Software, Datenbank o- der Software oder Kunden-Daten dies erfordern. 34.420.4. Die Administration, technische Konfiguration und Ver- waltung des Cloud-Servers erfolgt durch GebauerTimeLine Neo, sofern die Parteien nicht im Einzelfall etwas anderes vereinbart ver- einbart haben. 34.520.5. Die von dem Cloud-Provider verwendeten technischen Standards und Sicherheitsmaßnahmen werden dem Kun- den auf Anfrage mitgeteilt. Die technischen Standards und Sicherheitsmaßnahmen können jederzeit geändert werden, sofern für den Kunden damit keine wesentlichen Nachteile verbunden sind. 34.620.6. Der Kunde darf die Hosting-Leistungen ausschließlich für die Nutzung der Software, der Datenbank Software sowie die Verarbeitung von Kunden-Daten für eigene Zwecke nut- zennutzen. Eine darüber hinausgehende Nutzung der Hosting- Hosting-Leistungen ist nicht gestattet. 34.720.7. Gebauer TimeLine Neo schuldet keinen Telefon- oder E-Mail-Support o- der Sup- port oder andere technische Unterstützung für die Verwaltung Ver- waltung des Cloud-Servers oder sonst im Zusammenhang Zusammen- hang mit den Hosting-Leistungen.

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Hosting-Leistungen. 34.1. Gebauer stellt dem Kunden in dem einzelvertraglich ver- einbarten Umfang Systemressourcen auf dem Cloud-Ser- ver zum Zwecke der Speicherung und Zugänglichma- chung der Software, der Datenbank und von Kunden-Da- ten, die in der Software und der Datenbank verwaltet werden („Kunden-Daten“), zur Verfügung. 34.2. Der für die Leistungserbringung verwendete Cloud-Ser- ver wird von dem Cloud-Provider in Deutschland betrie- ben, sofern die Parteien nicht einzelvertraglich die Nut- zung eines in einem anderen Land betriebenen Cloud- Servers vereinbaren. 34.3. Gebauer gewährleistet eine Erreichbarkeit des Cloud-Ser- vers von 99 % im Jahresmittel. Davon nicht umfasst sind Ausfallzeiten, in denen der Cloud-Server aufgrund von technischen oder sonstigen Problemen, die nicht im Ein- flussbereich des Cloud-Providers oder von Gebauer lie- gen (z.B. Fälle von höherer Gewalt oder das Verschulden eines Dritten, der nicht Erfüllungs- oder Verrichtungsge- hilfe von Gebauer ist), nicht zu erreichen ist. Der Kunde erkennt an, dass der Cloud-Provider den Zugang zu den Leistungen darüber hinaus beschränken kann, sofern die Sicherheit des Netzbetriebes, die Aufrechterhaltung der Netzintegrität, insbesondere die Vermeidung schwerwie- gender Störungen des Netzes, der auf dem Cloud-Server betriebenen bzw. gespeicherten Software, Datenbank o- der oder Kunden-Daten dies erfordern. 34.4. Die Administration, technische Konfiguration und Ver- waltung des Cloud-Servers erfolgt durch Gebauer, sofern die Parteien nicht im Einzelfall etwas anderes vereinbart haben. 34.5. Die von dem Cloud-Provider verwendeten technischen Standards und Sicherheitsmaßnahmen werden dem Kun- den auf Anfrage mitgeteilt. Die technischen Standards und Sicherheitsmaßnahmen können jederzeit geändert werden, sofern für den Kunden damit keine wesentlichen Nachteile verbunden sind. 34.6. Der Kunde darf die Hosting-Leistungen ausschließlich für die Nutzung der Software, der Datenbank sowie die Verarbeitung von Kunden-Daten für eigene Zwecke nut- zen. Eine darüber hinausgehende Nutzung der Hosting- Leistungen ist nicht gestattet. 34.7. Gebauer schuldet keinen Telefon- oder E-Mail-Support o- der oder andere technische Unterstützung für die Verwaltung des Cloud-Servers oder sonst im Zusammenhang mit den Hosting-Leistungen.

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