Höchstersatzleistung Musterklauseln

Höchstersatzleistung. Für das Abhandenkommen gemäß Ziffer 6.1: Je Versicherungsfall und Versicherungsjahr im Rahmen der Deckungssumme für Sachschäden. – Für die Folgeschäden gemäß Ziffer 6.2: Je Versicherungsfall und Versicherungsjahr 500.000 Euro im Rahmen der Deckungssumme für Sachschäden.
Höchstersatzleistung. Die Höchstersatzleistung beträgt 10 Mio. EUR je Versicherungsfall.
Höchstersatzleistung. Die Höchstersatzleistung für Schäden gemäß Teil B Zif- fern 1.1 und 1.2 ist innerhalb der Versicherungssumme für Sachschäden bzw. für sonstige Schäden (Sach- und Ver- mögensschäden) je Versicherungsfall auf die für diese Schäden im Versicherungsschein bzw. in der Pauschal- deklaration genannte Versicherungssumme begrenzt. Die Gesamtleistung für alle Versicherungsfälle eines Versi- cherungsjahres beträgt das Doppelte dieser Versicherungs- summe.
Höchstersatzleistung. Im Rahmen der Deckungssumme für Sachschäden beträgt die Höchstersatzleistung je Versicherungsfall 50.000 Euro, die Gesamtleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahrs 100.000 Euro. Für Schäden durch das Abhandenkommen von Geld, Wertpapieren, Sparbüchern, Kreditkarten, Urkunden, Tascheninhalt von Kleidungsstücken, Mobiltelefonen, mobilen Speichermedien, Schmucksachen, Pelzen und sonstigen Kostbarkeiten ist die Höchstersatzleistung auf 2.000 Euro je Versicherungsfall und 20.000 Euro je Versicherungsjahr begrenzt.
Höchstersatzleistung. Die Höchstersatzleistung ist innerhalb der vertraglichen Versicherungssumme für Vermögensschäden auf 300.000 EUR je Versicherungsfall und Versicherungsjahr – abweichend von Ziffer 6.2 AHB 2008 – begrenzt.
Höchstersatzleistung. Die Höchstersatzleistung für Umweltschäden gemäß USV- Zusatzbaustein 1 steht im Rahmen der gemäß Ziffer 6.11.1 vereinbarten Versicherungssumme zur Verfügung und rich- tet sich nach den Angaben im Versicherungsschein. Die Höchstersatzleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres (Maximierung): siehe Eintrag im Versi- cherungsschein.
Höchstersatzleistung. Die Höchstersatzleistung beträgt innerhalb der Versicherungssumme für Sachschäden je Schadenereignis 100.000 EUR, begrenzt auf 200.000 EUR für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres.
Höchstersatzleistung. Die Leistungen der Barmenia, die unter diese Leis- tungsgarantie fallen, sind – im Rahmen der für die Barmenia-Unfallversicherung "Premium-Schutz" ver- einbarten Versicherungssummen (unter Berücksich- tigung einer ggf. vorhandenen Vorsorgeregelung) – für alle Schadensfälle, die während der gesamten Vertragslaufzeit eintreten, insgesamt auf einen Be- trag von 250.000 EUR begrenzt. Die Barmenia leistet nicht für die Differenz zwischen der für den Vorversicherungsvertrag vereinbarten Versicherungssumme und der für die Barmenia- Unfallversicherung "Premium-Schutz" vereinbarten Versicherungssumme, wenn die Differenz vom Ver- sicherungsnehmer willentlich verursacht wurde. 26.3 Einschränkungen der "Nicht- Schlechterstellungs-Garantie"
Höchstersatzleistung. Die Höchstersatzleistung ist innerhalb der Versicherungs- summe für Sachschäden bzw. für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) je Versicherungsfall auf die für diese Schäden im Versicherungsschein genannte Versiche- rungssumme begrenzt. Die Gesamtleistung für alle Versicherungsfälle eines Versi- cherungsjahres beträgt das Doppelte dieser Versicherungs- summe.