Routing Musterklauseln

Routing. Die Bank ermöglicht als Netzbetreiber die elektronische Datenübermittlung zwischen POS-Terminals für das Präsenzgeschäft über ein dediziertes Netz an die Anbieter der vom Vertragspartner ausgewählten Kartenzahlverfahren (Kreditkarten, Kundenkarten, Maestro, V PAY und electronic cash/girocard) und von diesen eingeschaltete Dritte, die Zahlungen autorisieren und abwickeln. Die inhaltliche Richtigkeit der übermittelten Daten liegt ebenso außer- halb des Verantwortungsbereichs der Bank wie die Verfügbarkeit, Sicherheit und Schnelligkeit der rechnerangeschlossenen Autorisierungs- und Übermittlungssysteme Dritter. Für Ausfälle auf Seiten der Anbieter der Kartenzahl- verfahren und von diesen eingeschalteter Dritter, z.B. der Autorisierungszentralen der Deutschen Kreditwirtschaft im Rahmen des electronic cash (girocard)-Systems, ist die Bank nicht verantwortlich. Erfolgen Autorisierungen im Offline-Betrieb, leitet die Bank auch diese Transaktionen mit dem Kassenschnitt des Vertragspartners in den Zahlungsverkehr ein. Die Entgegennahme von Zahlungen für den Vertragspartner und deren Auszahlung an ihn ist nicht Gegenstand des Allgemeinen Netzbetriebs.
Routing. Die Bank ermöglicht als Netzbetreiber die elektronische Datenübermittlung zwischen POS-Terminals für das Präsenz- geschäft über ein dediziertes Netz an die Anbieter der vom Vertragspartner ausgewählten Kartenzahlverfahren (Kreditkarten, Kundenkarten, Maestro, V PAY und girocard) und von diesen eingeschaltete Dritte, die Zahlungen autorisieren und abwickeln. Die inhaltliche Richtigkeit der übermittelten Daten liegt ebenso außerhalb des Verant- wortungsbereichs der Bank wie die Verfügbarkeit, Sicherheit und Schnelligkeit der rechnerangeschlossenen Autori- sierungs- und Übermittlungssysteme Dritter. Für Ausfälle auf Seiten der Anbieter der Kartenzahlverfahren und von diesen eingeschalteter Dritter, z.B. der Autorisierungszentralen der Deutschen Kreditwirtschaft im Rahmen des electronic cash-Systems, ist die Bank nicht verantwortlich. Erfolgen Autorisierungen im Offline-Betrieb, leitet die Bank auch diese Transaktionen mit dem Kassenschnitt des Vertragspartners in den Zahlungsverkehr ein. Die Entgegennahme von Zahlungen für den Vertragspartner und deren Auszahlung an ihn ist nicht Gegenstand des Allgemeinen Netzbetriebs.
Routing. Die Rufnummern-Formate für Called Party Number und Calling Party Number im ISUP werden wie die Rufnummernlängen bzw. die relevanten Anteile der Rufnummern (z.B. CC, NDC) auf Grundlage der einschlägigen internationalen Empfehlungen bzw. Spezifikationen einvernehmlich festgelegt. Für Ziele in nationalen Netzen wird die Rufnummer im NSN-Format übergeben. Davon abweichend, ist für Ziele in nationalen Mobilnetzen die Rufnummer im „MNP-Format“ entsprechend dem nachfolgenden Anhang über die mobile Rufnummerportierung zu übergeben.
Routing. Die Verkehrsführung sowohl im Nutzkanalnetz (Fernsprechnetz) als auch im Zeichengabenetz (MTP, SCCP). Routingnummer Die Routingnummer gemäß § 93 Abs 1 KEM-V, setzt sich aus der Routingkennzahl (86) und der Netzbetrei- berkennzahl (zwei Ziffern) zusammen. Die Netzbetreiberkennzahl wird vom Vertragspartner gemäß §§ 94 ff KEM-V beantragt und durch die Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH aus dem ihr zur Verwaltung überlassenen Adressierungselementehaushalt definiert. Die Netzbetreiberkennzahl dient zur Identifikation des jeweilgen NBauf.
Routing. Durchsatz / Line-speed (1000 Mbps) Routing / NAT / PPPoE • DHCP Server • NAT / PAT • UPnP • VPN Pass-Through • SPI / Firewall • IGMPv2, IGMPv3 snooping and proxy
Routing. Die VR-Bank Bad Kissingen eG ermöglicht als Netzbetreiber die elektronische Datenübermittlung zwischen POS-Terminals für das Präsenzgeschäft über ein dediziertes Netz an die Anbieter der vom Vertragspartner ausgewählten Kartenzahlver- fahren (Kreditkarten, Kundenkarten, Maestro, V PAY und girocard) und von diesen eingeschaltete Dritte, die Zahlun- gen autorisieren und abwickeln. Die inhaltliche Richtigkeit der übermittelten Daten liegt ebenso außerhalb des Ver- antwortungsbereichs der VR-Bank Bad Kissingen eG wie die Verfügbarkeit, Sicherheit und Schnelligkeit der rechnerangeschlossenen Autorisierungs- und Übermittlungssysteme Dritter. Für Ausfälle auf Seiten der Anbieter der Kartenzahlverfahren und von diesen eingeschalteter Dritter, z.B. der Autorisierungszentralen der Deutschen Kredit- wirtschaft im Rahmen des electronic cash-Systems, ist die VR-Bank Bad Kissingen eG nicht verantwortlich. Erfolgen Autorisierungen im Offline-Betrieb, leitet die VR-Bank Bad Kisisngen eG auch diese Transaktionen mit dem Kassenschnitt des Vertragspartners in den Zahlungsverkehr ein. Die Entgegennahme von Zahlungen für den Vertragspartner und deren Auszahlung an ihn ist nicht Gegenstand des Allgemeinen Netzbetriebs.
Routing. Die VR Payment ermöglicht als Netzbetreiber die elektronische Datenübermittlung zwischen POS-Terminals für das Präsenzgeschäft über ein dediziertes Netz an die Anbieter der vom Vertragspartner ausgewählten Kartenzahlver- fahren (Kreditkarten, Kundenkarten, Maestro, V PAY und girocard) und von diesen eingeschaltete Dritte, die Zahlun- gen autorisieren und abwickeln. Die inhaltliche Richtigkeit der übermittelten Daten liegt ebenso außerhalb des Ver- antwortungsbereichs der VR Payment wie die Verfügbarkeit, Sicherheit und Schnelligkeit der rechnerangeschlossenen Autorisierungs- und Übermittlungssysteme Dritter. Für Ausfälle auf Seiten der Anbieter der Kartenzahlverfahren und von diesen eingeschalteter Dritter, z.B. der Autorisierungszentralen der Deutschen Kredit- wirtschaft im Rahmen des electronic cash-Systems, ist die VR Payment nicht verantwortlich. Erfolgen Autorisierungen im Offline-Betrieb, leitet die VR Payment auch diese Transaktionen mit dem Kassenschnitt des Vertragspartners in den Zahlungsverkehr ein. Die Entgegennahme von Zahlungen für den Vertragspartner und deren Auszahlung an ihn ist nicht Gegenstand des Allgemeinen Netzbetriebs.

Related to Routing

  • Roaming 1. Der Kunde ist berechtigt mit der Ladekarte die E-Ladesäulen der Roamingpartner von xxxxxxxx.xx zu nutzen. 2. Die Nutzung der E-Ladesäule der Roamingpartner erfolgt zu den Nutzungsbedingungen der jeweiligen Roamingpartner. 3. Eine aktuelle Liste der Roamingpartner kann der Kunde unter xxxxxxxx.xx einsehen. Ein Anspruch auf Nutzung der Ladeinfrastruktur eines Roamingpartners besteht für den Kunden nicht. Die Zusammensetzung der Roamingpartner kann sich verändern. 4. Die SWU behält sich vor, die Roamingfunktion der Ladekarte zu sperren, wenn innerhalb eines Zeitraums von zwei aufeinander folgenden Monaten mehr als 50 % der Ladevorgänge im Rahmen des Roaming erfolgen.

  • EDI Als elektronischer Datenaustausch wird die elektronische Übertragung kommerzieller und administrativer Daten zwischen Computern nach einer vereinbarten Norm zur Strukturierung einer EDI-Nachricht bezeichnet.

  • Transportschäden Werden Waren mit offensichtlichen Transportschäden angeliefert, so reklamieren Sie solche Fehler bitte möglichst sofort beim Zusteller und nehmen Sie bitte unverzüglich Kontakt zu uns auf. Die Versäumung einer Reklamation oder Kontaktaufnahme hat für Ihre gesetzlichen Ansprüche und deren Durchsetzung, insbesondere Ihre Gewährleistungsrechte, keinerlei Konsequenzen. Sie helfen uns aber, unsere eigenen Ansprüche gegenüber dem Frachtführer bzw. der Transportversicherung geltend machen zu können.

  • Profil des typischen Anlegers Das Profil des typischen Anlegers des OGAW ist im Anhang A „Fonds im Überblick“ beschrieben.

  • Profilbildung (Scoring) Die SCHUFA-Auskunft kann um sogenannte Scorewerte ergänzt werden. Beim Scoring wird anhand von gesammelten Informationen und Erfahrungen aus der Vergangenheit eine Prognose über zukünftige Ereignisse erstellt. Die Berechnung aller Scorewerte erfolgt bei der SCHUFA grundsätzlich auf Basis der zu einer betroffenen Person bei der SCHUFA gespeicherten Informationen, die auch in der Auskunft nach Artikel 15 DSGVO ausgewiesen werden. Darüber hinaus berück- sichtigt die SCHUFA beim Scoring die Bestimmungen § 31 BDSG. Anhand der zu einer Person gespeicherten Einträge erfolgt eine Zuordnung zu statistischen Personengruppen, die in der Vergangenheit ähnliche Einträge aufwiesen. Das verwendete Verfahren wird als »logistische Regression« bezeichnet und ist eine fundierte, seit langem praxiserprobte, mathematisch-statistische Methode zur Prognose von Risikowahrscheinlichkeiten. Folgende Datenarten werden bei der SCHUFA zur Scoreberechnung verwendet, wobei nicht jede Datenart auch in jede einzelne Scoreberechnung mit einfließt: Allgemeine Daten (z. B. Geburtsdatum, Geschlecht oder Anzahl im Geschäftsver- kehr verwendeter Anschriften), bisherige Zahlungsstörungen, Kreditaktivität letztes Jahr, Kreditnutzung, Länge Kredithistorie sowie Anschriftendaten (nur wenn wenige personenbezogene kreditrelevante Informationen vorliegen). Bestimmte Informationen werden weder gespeichert noch bei der Berechnung von Scorewerten berücksichtigt, z. B.: Angaben zur Staatsangehörigkeit oder besondere Kategorien personenbezogener Daten wie ethnische Herkunft oder Angaben zu politischen oder religiösen Einstellungen nach Artikel 9 DSGVO. Auch die Geltendmachung von Rechten nach der DSGVO, also z. B. die Einsichtnahme in die bei der SCHUFA gespeicherten Informationen nach Artikel 15 DSGVO, hat keinen Einfluss auf die Scoreberechnung. Die übermittelten Scorewerte unterstützen die Vertragspartner bei der Entschei- dungsfindung und gehen dort in das Risikomanagement ein. Die Risikoeinschätzung und Beurteilung der Kreditwürdigkeit erfolgt allein durch den direkten Geschäfts- partner, da nur dieser über zahlreiche zusätzliche Informationen – zum Beispiel aus einem Kreditantrag – verfügt. Dies gilt selbst dann, wenn er sich einzig auf die von der SCHUFA gelieferten Informationen und Scorewerte verlässt. Ein SCHUFA- Score alleine ist jedenfalls kein hinreichender Grund einen Vertragsabschluss abzulehnen. Weitere Informationen zum Kreditwürdigkeitsscoring oder zur Erkennung auffälliger Sachverhalte sind unter xxx.xxxxxxx-xxxxxx.xx erhältlich. 1. Name und Kontaktdaten der ICD (verantwortliche Stelle) sowie des betrieblichen Datenschutzbeauftragten

  • Hardware Der Anbieter wird im Rahmen einer Überwachung und Untersuchung auf Abruf die im Leistungsschein aufgeführten Leistungen erbringen, die die Aufrechterhaltung der Betriebsbereitschaft der Hardware des Kunden unterstützen. Er unterstützt diesen ferner bei der Beseitigung gemeldeter Störungen oder Ausfälle sowie allgemeinen Instandhaltungsarbeiten; Ziffer 5.1.1 und 5.1.2 gelten entsprechend.

  • Transparenz Auf Anfrage stellt der Datenexporteur der betroffenen Person eine Kopie dieser Klauseln, einschließlich der von den Parteien ausgefüllten Anlage, unentgeltlich zur Verfügung. Soweit es zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen oder anderen vertraulichen Informationen, einschließlich der in Anhang II beschriebenen Maßnahmen und personenbezogener Daten, notwendig ist, kann der Datenexporteur Teile des Textes der Anlage zu diesen Klauseln vor der Weitergabe einer Kopie unkenntlich machen; er legt jedoch eine aussagekräftige Zusammenfassung vor, wenn die betroffene Person andernfalls den Inhalt der Anlage nicht verstehen würde oder ihre Rechte nicht ausüben könnte. Auf Anfrage teilen die Parteien der betroffenen Person die Gründe für die Schwärzungen so weit wie möglich mit, ohne die geschwärzten Informationen offenzulegen. Diese Klausel gilt unbeschadet der Pflichten des Datenexporteurs gemäß den Artikeln 13 und 14 der Verordnung (EU) 2016/679.

  • Krankenrücktransport Wenn Sie infolge einer Erkrankung an Ihren ständigen Wohnsitz zurückgebracht werden müssen, organisieren wir den Rücktransport und übernehmen die Kosten. Art und Zeitpunkt des Rücktransports müssen medizinisch notwendig sein. Unsere Leistung erstreckt sich auch auf die Begleitung durch einen Arzt oder Sanitäter, wenn diese behördlich vorgeschrieben oder medizinisch notwendig ist. Außerdem übernehmen wir die bis zum Rücktransport entstehenden Übernachtungskosten auch für die nicht erkrankten mitversicherten Personen. Voraussetzung ist, dass die Übernachtungskosten durch die Erkrankung bedingt sind. Wir zahlen für höchstens drei Übernachtungen bis zu je 100 EUR pro Person.

  • Transport Bei größeren Einlieferungen organisieren wir für Sie zum schnellstmöglichen Termin einen günstigen und fachgerechten Kunsttransport.

  • Konzentrationsrisiko Erfolgt eine Konzentration der Anlage in bestimmte Vermögensgegenstände oder Märkte, dann ist der Fonds von der Entwicklung dieser Vermögensgegenstände oder Märkte besonders stark abhängig.