IN WELCHEN FÄLLEN IST DER VERSICHERUNGSSCHUTZ AUSGESCHLOSSEN? Musterklauseln

IN WELCHEN FÄLLEN IST DER VERSICHERUNGSSCHUTZ AUSGESCHLOSSEN?. (1) Nicht versichert sind, sofern nicht gesondert in der Vertragsübersicht vereinbart: a) Geld, Wertpapiere, Fahrkarten und Dokumente aller Art mit Ausnahme von amtlichen Ausweisen und Visa; b) motorgetriebene Land-, Luft- und Wasserfahrzeuge samt Zubehör, Jagd- und Sportwaffen samt Zubehör; c) Video-, Film- und Fotoapparate als aufgegebenes Reisegepäck einschließlich Zubehör sowie Schmucksachen und Kostbarkeiten; d) Schäden an Sportgeräten, die durch bestimmungsgemäßen Gebrauch entstehen; e) Vermögensfolgeschäden. (2) Kein Versicherungsschutz besteht, sofern in der Vertragsübersicht nicht abweichend vereinbart, a) für Schäden durch Vergessen, Liegen-, Hängen-, Stehenlassen oder Verlieren; b) wenn Sie den Versicherungsfall vorsätzlich herbeigeführt haben. (3) Einschränkungen des Versicherungsschutzes, sofern in der Vertragsübersicht nicht abweichend vereinbart, a) Als mitgeführtes Reisegepäck sind Video-, Film- und Foto- apparate einschließlich Zubehör sowie Schmucksachen und Kostbarkeiten bis insgesamt 50 % der Versicherungssumme versichert. b) EDV-Geräte sowie elektronische Kommunikations- und Unter- haltungsgeräte (einschließlich des jeweiligen Zubehörs) sowie Software sind insgesamt bis zu 20 % der Versicherungssumme versichert, höchstens bis 500,- EUR. c) Schmucksachen und Kostbarkeiten sind nur dann versichert, wenn sie in einem ortsfesten verschlossenen Behältnis (z.B. Safe) eingeschlossen oder im persönlichen Gewahrsam sicher verwahrt mitgeführt werden. d) Brillen, Kontaktlinsen, Zahnspangen und sonstige medizinische Hilfsmittel, jeweils samt Zubehör, sind insgesamt bis zu 20% der Versicherungssumme, höchstens bis 250,- EUR versichert. e) Geschenke und Reiseandenken sind insgesamt bis zu 10 % der Versicherungssumme versichert, höchstens bis zu 300,- EUR. f) Versicherungsschutz für Schäden am Reisegepäck während des Zeltens und Campings besteht nur auf offiziell eingerichteten Campingplätzen. g) Führen Sie den Versicherungsfall grob fahrlässig herbei, sind wir berechtigt, die Leistung in einem der Schwere des Ver- schuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen. (4) Reisegepäck im abgestellten Kraftfahrzeug Versicherungsschutz bei Diebstahl von Reisegepäck während der versicherten Reise aus einem abgestellten Kraftfahrzeug und aus daran angebrachten, mit Verschluss gesicherten Behältnissen oder Dach- oder Heckträgern besteht nur, wenn das Kraftfahrzeug bzw. die Behältnisse oder die Dach- oder Heckträger durch Verschluss gesichert sind und der Schaden ...
IN WELCHEN FÄLLEN IST DER VERSICHERUNGSSCHUTZ AUSGESCHLOSSEN?. Sie haben keinen Leistungsanspruch, wenn der Versicherungsfall nicht in der Bundesrepublik Deutschland eingetreten ist und dort reguliert werden kann. Kein Leistungsanspruch besteht, bei: a) Reparaturen, die außerhalb Deutschlands durchgeführt werden; b) Reparaturen, die unter die Garantie, Gewährleistung oder Haftpflicht des Herstellers, des Händlers oder eines sonstigen Dritten fallen; c) Serienschäden, die zu einer Rückrufaktion durch den Hersteller oder Händler führen; d) Schäden, die eine Person vorsätzlich, grob fahrlässig oder durch Missachtung der Bedienungs- oder AuЫauanleitung des Herstellers herbeigeführt hat; e) Schäden und Kosten durch nicht autorisierte Reparaturen oder Reparaturversuche; f) Schäden und Kosten, die durch Programmierung, Einstellungen, Wartung, Überholung, Veränderung, Reinigung oder Entkalkung des Gerätes entstehen; g) Kosten einer Überprüfung des Gerätes, sofern sich herausstellt, dass das Gerät keinen Mangel hat; h) Schäden, die durch oder während einer gewerblichen Nutzung entstehen; i) Schäden, die durch Verschleiß oder normale Abnutzung entstehen; j) Schäden durch den Gebrauch eines nicht vom Hersteller autorisierten Zubehörs; k) Schäden, die nicht die Funktion des Gerätes beeinträchtigen, insbesondere Xxxxxxx, Xxxxxx, Beulen, Lackierungen sowie sämtliche Schäden an rein dekorativen Elementen; l) Schäden, die durch Feuer, Blitzschlag, Explosion, Sturm, Über- flutungen, Sonneneinstrahlung oder Sand entstehen; m) Schäden, die durch Diebstahl oder versuchten Diebstahl verursacht werden; n) Schäden oder Kosten, die durch Unterbrechung oder Beendi- gung jedweder Energie- oder Wasserversorgung entstehen; o) Schäden, die durch den Nutzungsausfall des schadhaften Xxxxxx entstehen, sowie Folgeschäden jeglicher Art; p) Schäden an regelmäßig auszutauschenden Geräte-, Bau- und Zubehör-Teilen; dazu gehören insbesondere Akkus und Bat- terien, Filter, Leuchtmittel UV-Röhren und Starter.
IN WELCHEN FÄLLEN IST DER VERSICHERUNGSSCHUTZ AUSGESCHLOSSEN?. Kein Versicherungsschutz besteht für Krankentransporte aufgrund von (1) Heilbehandlungen und anderen ärztlich angeordneten Maßnah- men, die ein Anlass für die Reise sind; (2) Heilbehandlungen und anderen ärztlich angeordneten Maßnah- men, deren Notwendigkeit Ihnen vor Reiseantritt oder zur Zeit des Versicherungsabschlusses bekannt war oder mit denen Sie nach den Ihnen bekannten Umständen rechnen mussten; (3) Alkohol-, Drogen- und anderen Suchtkrankheiten sowie Erkran- kungen und Unfällen, die (mit-) ursächlich auf den Missbrauch von Alkohol, Drogen oder Medikamenten zurückzuführen sind. Tritt der Unfall nicht im Zusammenhang mit dem Führen eines Fahrzeuges im öffentlichen Straßenverkehr durch Sie ein, liegt ein Alkoholmissbrauch erst bei einer während des Unfalles auf- grund polizeilicher oder medizinischer Feststellung vermuteten Blutalkoholkonzentration von mindestens 1,1 Promille vor; (4) Entbindungen nach der 36. Schwangerschaftswoche sowie nicht medizinisch-indizierte und aufschiebbare Schwangerschaftsun- terbrechungen und deren Folgen; (5) Verletzungen, die während der aktiven Teilnahme an Sport- wettkämpfen und dem dazugehörigen Training erlitten wurden, wenn mit der Teilnahme Einkünfte jeglicher Art zur Bestreitung des Lebensunterhalts (z.B. regelmäßige Einkommen, Preisgelder, Leistungen aus Werbe- oder Sponsoringverträgen) erzielt werden sollen; (6) versuchtem oder vollendetem Suizid und dessen Folgen.
IN WELCHEN FÄLLEN IST DER VERSICHERUNGSSCHUTZ AUSGESCHLOSSEN?. (1) Bei Erwerb nachfolgend aufgezählter Waren besteht kein Versicherungsschutz: a) Waren, die Sie über Auktionsseiten wie beispielsweise Ebay oder aus privater Hand gekauft kaufen; b) Tiere und Pflanzen; c) Bargeld, Schecks, Reiseschecks, alle sonstigen Wertpapiere und Eintrittskarten und sonstige Berechtigungsscheine; d) zum Verzehr oder sonstigen Verbrauch bestimmte Güter (z.B. Speisen, Getränke, Tabakwaren, Brennstoff, etc.); e) illegal erworbene Waren; f) Waffen; g) gebrauchte Waren; h) Waren, die Sie beim Empfang an der Lieferadresse trotz er- kennbarer Beschädigungen angenommen haben; i) Waren, die Sie noch nicht vollständig bezahlt haben; j) Waren, bei denen der Mangel bereits vor Beginn des Versandes vorlag; k) Waren, die aufgrund spezieller Fertigungsverfahren mehr als einen Monat Lieferzeit haben. (2) Ein Verlust und eine Beschädigung der Waren sind nicht ver- sichert, wenn diese durch Streiks, Krieg, innere Unruhen bzw. terroristische Anschläge zustande kommen. (3) Bei Widerruf oder Ungültigkeit des Kaufvertrages besteht kein Anspruch auf Leistungen. Bereits erbrachte Leistungen müssen Sie an uns zurückerstatten.
IN WELCHEN FÄLLEN IST DER VERSICHERUNGSSCHUTZ AUSGESCHLOSSEN?. Kein Versicherungsschutz besteht für: Schäden, die Sie oder eine mitversicherte Person vorsätzlich oder in betrügerischer Absicht herbeigeführt haben Folgeschäden aufgrund einer missbräuchlichen Verfügung (z.B. entgangener Gewinn, Zinsverlust, Kosten der Rechtsverfolgung). Verlust von Bargeld oder elektronisch gespeichertem Geld so- wie Kredit- und Bankkarten bzw. Schäden, die aufgrund dieses Verlusts eintreten. Schäden, die Ihnen oder einer anderen mitversicherten Person durch die missbräuchliche Verfügung einer anderen mitversicher- ten Person entstanden sind. Dies gilt auch für Xxxxxxx, die einer mitversicherten Person durch die missbräuchliche Verfügung durch Sie entstanden sind. Missbräuchliche Verwendung von Zugangsdaten im Zusam- menhang mit Spielen, Wetten oder virtuellen Geldeinheiten (z.B. Bitcoins). Schäden, soweit diese aus anderen Versicherungsverträgen (z.B. Hausratversicherung) oder von Ihnen eingebundene Dienstleister (z.B. Online-Bezahlsysteme, Online-Treuhänder) ersetzt werden. Davon ausgenommen sind Apple Pay und Google Pay. Schäden, die im Zusammenhang mit einer beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit stehen. Schäden, die aus einem Schadenereignis vor Beginn des Versi- cherungsschutzes resultieren. Schäden durch Krieg und kriegsähnliche Ereignisse (z.B. Bürger- krieg, Revolution, Rebellion, innere Unruhen sowie Cyberwar und Cyberterrorismus).
IN WELCHEN FÄLLEN IST DER VERSICHERUNGSSCHUTZ AUSGESCHLOSSEN?. Kein Versicherungsschutz besteht (1) für Risiken, die in Kapitel B. I. 3 genannt werden; (2) für Entgelte, z. B. Bearbeitungs- oder Servicegebühren, die der Reisevermittler erst infolge der Stornierung der Reise er- hebt; für Gebühren oder den Verlust von Nutzungsrechten bei Time-Sharing-Vermittlung; (3) für Ereignisse, mit denen zur Zeit des Versicherungsabschlusses bzw. des Reiseantritts zu rechnen war; (4) sofern die Krankheit den Umständen nach als eine psychische Reaktion auf einen Terrorakt, ein Flugunglück, eine Naturkata- strophe oder aufgrund der Befürchtung von inneren Unruhen, Kriegsereignissen oder Terrorakten aufgetreten ist; (5) bei Schub einer psychischen Erkrankung sowie bei Suchtkrankheiten.
IN WELCHEN FÄLLEN IST DER VERSICHERUNGSSCHUTZ AUSGESCHLOSSEN?. (1) Wir leisten keinen Schadenersatz für andere als in Ziffer 2 ge- nannten Kosten. (2) Wir leisten keinen Schadenersatz, wenn der von Ihnen gebuchte Linienflug nicht vorab ordnungsgemäß bestätigt wurde. (3) Wir leisten keinen Schadenersatz für Sachen, die im Duty-Free gekauft wurden. (4) Wir leisten keinen Schadenersatz für Kosten, die nach dem Heimflug am Zielflughafen oder Zielort entstehen. (5) Die Versicherungsleistung ist weiterhin ausgeschlossen, wenn a) Sie weder an einem Schalter eingecheckt noch sich des Online-Check-ins bedient haben, sofern Sie nicht durch Streik oder betriebliche Umstände seitens der Fluggesellschaft daran gehindert wurden; b) die Flug- bzw. Bahnverspätung auf einem Streik oder betrieb- lichen Umständen beruht, die 24 Stunden vor dem geplanten Abflug vorlagen oder angekündigt waren; c) die Flug- bzw. Bahnverspätung auf einer Anweisung der zivilen Luftfahrtbehörde oder einer vergleichbaren Behörde in einem anderen Land beruht; d) Sie beschließen, die Reise vor Ihrem verspäteten Abflug zu stornieren; e) Sie gegen eine Kompensation der Fluggesellschaft freiwillig auf den Antritt eines Fluges verzichten; f) der betreffende Flug in Deutschland endet; g) die Verzögerung verursacht durch Beschlagnahme oder Einziehung einer Zollbehörde oder einer anderen staatlichen Gewalt. (6) Auslagen, für die das Flug-, Bahnunternehmen oder der Reise- anbieter die Zahlung übernehmen muss, werden nicht von uns erstattet.
IN WELCHEN FÄLLEN IST DER VERSICHERUNGSSCHUTZ AUSGESCHLOSSEN?. Nicht unter den Versicherungsschutz fallen unberechtigte Verwen- dungen Ihrer Visa Card Gold a) für die der Kartenaussteller haftbar ist; b) die vor dem Zeitraum von 24 Stunden vor der Verlustmeldung an uns erfolgt sind; c) die durch Sie oder ein im gemeinsamen Haushalt lebendes Familienmitglied erfolgt sind; d) durch jede Art von Transaktion per PIN-Nummer, die durch eine grob fahrlässige Verletzung Ihrer Verpflichtungen, wie z.B. der Pflicht zur sorgfältigen AuЫewahrung der Kredit- und sonstigen Zahlungskarten, der Geheimhaltung der Geheimzahl (PIN) oder der unverzüglichen Verlustmeldung, von Ihnen mit verursacht wurde. Es besteht kein Versicherungsschutz für Schäden durch oder bei der vorsätzlichen Ausführung oder des Versuchs einer Ausführung einer Straftat durch Sie.
IN WELCHEN FÄLLEN IST DER VERSICHERUNGSSCHUTZ AUSGESCHLOSSEN?. 4.1 Kein Versicherungsschutz besteht für Gesundheitsschäden (tatsächlich oder angeblich eingetreten oder drohend), die mittelbar oder unmittelbar verursacht oder mitverursacht sind durch Austritt, Verbreitung, Versickern, Migration, Entweichen, Freisetzung oder Ausgesetztsein von jedweden gefährlichen biologischen, chemischen, nuklearen oder radioaktiven Stoffen, Gasen, Substanzen oder Verunreinigungen. 4.2 Kein Versicherungsschutz besteht für folgende Unfälle: 4.2.1 Unfälle der versicherten Person durch Geistes- oder Bewusstseinsstörungen (auch soweit sie auf die Einnahme von Drogen, Medikamenten oder Alkohol beruhen) sowie durch Schlaganfälle, epileptische Anfälle oder andere Krampfanfälle, die den ganzen Körper der versicherten Person ergreifen. Versicherungsschutz besteht jedoch, • wenn diese Störungen oder Anfälle durch ein unter diesen Vertrag fallendes Unfallereignis verursacht waren; • für Unfälle durch Bewusstseinsstörungen, die auf Trunkenheit beruhen; beim Lenken eines Motorfahrzeuges jedoch nur, sofern der Blutalkoholgehalt zum Zeitpunkt des Unfalles unter dem Promillesatz liegt, der nach jeweils geltender Rechtsprechung als zulässig definiert wird. 4.2.2 Unfälle, die der versicherten Person dadurch zustoßen, dass sie vorsätzlich eine Straf- tat ausführt oder versucht. 4.2.3 Unfälle, die unmittelbar oder mittelbar durch Kriegs- oder Bürgerkriegsereignisse verursacht sind. 4.3 Ausgeschlossen sind außerdem folgende Beeinträchtigungen: 4.3.1 Schäden an Bandscheiben sowie Blutungen aus inneren Organen und Gehirnblutungen. Versicherungsschutz besteht jedoch, wenn ein unter diesen Vertrag fallendes Unfallereignis nach Ziffer 1.4.1.2 die überwiegende Ursache ist. 4.3.2 Gesundheitsschäden durch Strahlen.
IN WELCHEN FÄLLEN IST DER VERSICHERUNGSSCHUTZ AUSGESCHLOSSEN?. Kein Versicherungsschutz besteht, (1) Wenn die Reise nicht über Ihr Girokonto Unlimited bezahlt (bzw. abgebucht) wurde; (2) Für Risiken, die in Kapitel B. I. Ziffer 3. genannt werden; (3) für Entgelte, z. B. Bearbeitungs- oder Servicegebühren, die der Reisevermittler erst infolge der Stornierung der Reise er- hebt; für Gebühren oder den Verlust von Nutzungsrechten bei Time-Sharing-Vermittlung; (4) für Ereignisse, mit denen zur Zeit der Buchung zu rechnen war; (5) sofern die Krankheit den Umständen nach als eine psychische Reaktion auf einen Terrorakt, ein Flugunglück, eine Naturkata- strophe oder aufgrund der Befürchtung von inneren Unruhen, Kriegsereignissen oder Terrorakten aufgetreten ist; (6) bei Schub einer psychischen Erkrankung sowie bei Suchtkrankheiten.