Individualvereinbarung Musterklauseln

Individualvereinbarung. Die konkreten Leistungen und der Umfang eines Beratungsauftrags ergeben sich aus dem jeweiligen Auftrag.
Individualvereinbarung. Bei Vertragsbruch, Privatverkauf oder Verkauf durch andere Makler während der Vertragslaufzeit, verpflichtet sich der Auftraggeber eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 5% zzgl. gesetzlich gültiger Mehrwertsteuer an die MIM-Mannheimer Immobilienmanagement GmbH zu zahlen. Diese ist verdient und zur Zahlung fällig beim Zustandekommen eines notariellen Kaufvertrages.
Individualvereinbarung. Dem Vernehmen nach wird zuweilen empfohlen, im Wege der Individual- vereinbarung von § 632 a Abs. 3 BGB abweichende Regelungen zu tref- fen. § 632 a Abs. 3 BGB enthält nicht unmittelbar zwingendes Recht. Er wirkt auf die Vertragsgestaltung über §§ 305 ff. BGB (dem früheren AGB-Gesetz) ein. Abweichungen, die in Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder einem Verbrauchervertrag geregelt sind, könnten gemäß § 309 Nr. 2 BGB wegen der Beschränkung von Leistungsverweigerungsrechten unwirksam sein94, oder wegen Verstoßes gegen ein gesetzliches Leitbild gemäß § 307 Abs. 2 BGB. Dies lässt grundsätzlich Raum für abweichende Individualvereinbarungen. Eine Klauselkontrolle findet nicht statt für solche Vertragsbedingungen, die zwischen den Vertragsteilen im Einzelnen ausgehandelt werden (§ 305 Abs. 1 Satz 3 BGB)95. Ggf. muss der Bauträger darlegen und beweisen, dass es sich um eine solche Individualvereinbarung handelt. Die hierzu von der Rechtsprechung formulierten Voraussetzungen sind in der Praxis schwer zu erfüllen96. Voraussetzung für ein Aushandeln ist,
Individualvereinbarung. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinba- rungen mit dem Käufer (einschließlich Nebenab- reden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen Allgemeinen Ge- schäftsbedingungen. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbe- weises, ein schriftlicher Vertrag bzw. die schriftli- che Bestätigung von IB maßgebend.
Individualvereinbarung. 2. Offerte
Individualvereinbarung. II. Rahmen(-liefer)vertrag

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  • Anlageziel und Anlagepolitik Das Anlageziel des Fonds ist das Erzielen von Erträgen und Kapitalrendite durch Investition von mindestens zwei Dritteln des Fondsvermögens in Schuldtitel und schuldtitelähnliche Wertpapiere von Unternehmen (einschließlich Unternehmen in staatlichem Besitz). Das Portfolio des Fonds wird so weit wie angemessen praktisch möglich vollständig gegen die Basiswährung abgesichert. Der Fonds kann bis zu 30 % seines Nettoinventarwerts in Sub-Investment Grade-Schuldtiteln und schuldtitelähnlichen Papieren vergleichbarer Bonität anlegen. Der Fonds kann bis zu 20 % seines Nettoinventarwerts in CoCo-Bonds anlegen. Der Fonds wird aktiv verwaltet. Die Benchmark, der Bloomberg AusBond Bank Bill Index (AUD), (vor Gebühren) wird zur Bewertung der Fondsperformance verwendet, jedoch nicht zur Portfoliokonstruktion oder zur Festlegung von Risikobeschränkungen. Die Engagements und Anlagerenditen des Fonds können erheblich von der Benchmark abweichen. Der Anlageverwalter versucht, das Verlustrisiko zu minimieren, und die erwartete Wertänderung des Fonds (gemessen anhand der jährlichen Volatilität) wird voraussichtlich in der Regel nicht mehr als 7,5 % betragen. Wenn Anteilsklassen auf eine andere Währung lauten als die Basiswährung des Fonds, wird in der Regel eine währungsspezifische Benchmark zum Performancevergleich herangezogen. Dabei handelt es sich entweder um die Benchmark des Fonds in einer anderen Währung oder eine andere währungsspezifische Benchmark mit ähnlichen Merkmalen. Die für diese Anteilsklassen geltenden Benchmarks sind in dem jeweiligen Dokument mit den wesentlichen Informationen für den Anleger angegeben. Anlageverwalter: Aberdeen Asset Managers Limited Unteranlageverwalter: abrdn Asia Limited Anlageprozess: Fixed Income Zusätzlich zu den unter „Allgemeine Risikofaktoren“ genannten Risikofaktoren sollten sich potenzielle Anleger gewisser fondsspezifischer Risiken bewusst sein: • Die zugrunde liegenden Anlagen des Fonds unterliegen dem Zins- und dem Kreditrisiko. Zinsschwankungen beeinflussen den Kapitalwert von Anlagen. Steigen die langfristigen Zinssätze, fällt der Kapitalwert von Renten tendenziell und umgekehrt. Das Kreditrisiko spiegelt die Fähigkeit eines Anleiheemittenten wider, seinen Zahlungsverpflichtungen nachzukommen. Wenn an einem Rentenmarkt eine geringe Zahl von Käufern und/oder eine hohe Zahl von Verkäufern vorhanden ist, kann es schwieriger sein, bestimmte Anleihen zum erwarteten Kurs und/oder zeitnah zu verkaufen. • Der Fonds kann in Wertpapiere mit einem Rating unter Anlagequalität investieren, die möglicherweise mit einer höheren Kursvolatilität und einem höheren Risiko behaftet sind als Wertpapiere mit „Investment Grade“-Bewertung. • Der Fonds kann in CoCo-Bonds investiert sein. Wenn die Finanzkraft des Emittenten einer Anleihe unter einen zuvor festgelegten Grenzwert sinkt, kann es für die Anleihe zu erheblichen Verlusten bis hin zu einem Totalverlust des eingesetzten Kapitals kommen (Anlegern wird empfohlen, die Informationen zum Risikofaktor „CoCos“ im Abschnitt „Allgemeine Risikofaktoren“ zu lesen. Dort sind auch die weiteren Risiken in Verbindung mit CoCos beschrieben). • Der Fonds ist überwiegend in einer Währung engagiert und hat somit eine potenziell höhere Volatilität.