Individuelle Zusatzleistungen Musterklauseln

Individuelle Zusatzleistungen. Individuelle Zusatzleistungen – sofern nicht als ergänzende Leistungen vereinbart oder in Leistungsmodulen pauschaliert – können im Rahmen der Hilfeplanung im Einzelfall nach Anlage 3 des Rahmenvertrages mit dem örtlichen Xxxxxx vereinbart werden. Nichtzutreffendes streichen: Es wurden keine Leistungsmodule vereinbart. Folgende Leistungsmodule sind Bestandteil dieses Leistungsangebotes:
Individuelle Zusatzleistungen. Zusatzleistungen sind durch folgende Kriterien definiert: • planbar (Hilfeplangespräch) • organisatorisch abgrenzbar • eine für einen einzelnen jungen Menschen und/oder seiner Familie zuortbare Maßnahme Individuelle Zusatzleistungen sind durch Leistungsbescheid des öffentlichen Xxxxxx zu bewilligen. Zusatzleistungen sind unter anderem: • Sondermaßnahmen im Schul- und Ausbildungsbereich im Sinne der Einzel- förderung • individuell abgestimmte heilpädagogische Therapieformen und Maßnahmen • individuell abgestimmte psychotherapeutische Maßnahmen • therapeutische Einzelmaßnahmen bezogen auf die Eltern/Familie • heiminterne Ausbildung • heiminterne Schule • individuelle pädagogische Maßnahmen bei besonderen Gefährdungs- und Belastungssituationen. Das Leistungsspektrum therapeutischer Ansätze kann im psychischen, somatischen bzw. psychosomatischen Bereich liegen. Die Abrechnung erfolgt nach Kostenansätzen auf der Basis von Stunden oder Tagen. Bei der Beantragung individueller Zusatzleistungen sind Zuständigkeiten anderer So- zialleistungsträger (Krankenkasse, Arbeitsförderung, Schulverwaltung, etc.) durch den öffentlichen Jugendhilfeträger zu prüfen.
Individuelle Zusatzleistungen. Individuelle Zusatzleistungen können im Rahmen der Anlage 3 RV angeboten und im Rahmen der Hilfeplanung nach § 36 SGB VIII vereinbart werden. Text Die Leistungsmodule nach § 2 Abs. 5 beinhalten folgende Leistungen: Text Text Text Das vorliegende Leistungsangebot umfasst folgende Qualitätsstandards: Text Das vorgehaltene pädagogische und therapeutische Personal entspricht den Anforderungen des § 21 LKJHG „Betreuungskräfte“. Die Qualifikation umfasst im Bereich • Pädagogische und heilpädagogische Fachkräfte • Pädagogische, heilpädagogische, psychologische und psychotherapeutische Fachkräfte • Sonstige Fachkräfte • Betriebswirtschaftliche und administrative Fachkräfte • Pädagogische und therapeutische Fachkräfte • Betriebswirtschaftliche und administrative Fachkräfte und sonstiges Personal • Fachkräfte und sonstiges Personal entsprechend den im Bereich gängigen Berufsprofilen und sonstige Kräfte. Die Leistungen werden unter Berücksichtigung der Grundsätze der Leistungsfähigkeit, Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit erbracht. Neben dieser Vereinbarung über Inhalt, Umfang und Qualität des Leistungsangebots sind entsprechende Entgelt- und Qualitätsentwicklungsvereinbarungen mit dem örtlich zuständigen Xxxxxx abgeschlossen. Der Leistungserbringer gewährleistet, dass die Leistungsangebote zur Erbringung der Leistungen nach § 78a Abs. 1 SGB VIII geeignet sowie ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sind.
Individuelle Zusatzleistungen. Neben Regelleistungen können Individuelle Zusatzleistungen nach Anlage 3 RV nach dem individuellen Bedarf eines jungen Menschen und seiner Familie im Rahmen des Hilfeplanes nach § 36 SGB VIII vereinbart werden, sofern diese nicht bereits als perso- nenbezogene ergänzende Leistungen vereinbart wurden. Diese können zu Leistungsmodulen zusammengefasst werden.
Individuelle Zusatzleistungen. Individuelle Zusatzleistungen können im Rahmen der Anlage 3 RV angeboten und im Rahmen der Hilfeplanung nach § 36 SGB VIII vereinbart werden.
Individuelle Zusatzleistungen. Individuelle Zusatzleistungen – sofern nicht als ergänzende Leistungen vereinbart oder in Leistungsmodulen pauschaliert - können im Rahmen der Hilfeplanung im Einzelfall nach Anlage 3 des Rahmenvertrages mit dem örtlichen Xxxxxx vereinbart werden. Leistungsmodule Nichtzutreffendes streichen: Es wurden keine Leistungsmodule vereinbart. Folgende Leistungsmodule sind Bestandteil dieses Leistungsangebotes: Text Text Text § 3 Personelle und sächliche Ausstattung der Regelleistung Personelle Ausstattung Grundbetreuung einschl. administrativer Tätigkeiten und Leistungen der Zusammenarbeit/Kontakte bis Die Personalschlüssel werden entsprechend dem Betreuungsbedarf nach dem Fortschritt der Persönlichkeitsentwicklung, der individuellen Lebenslage und der eigenverantwortlichen Lebensführung des Elternteils mit Kind im Verlauf der Hilfegewährung angepasst. Zu Beginn der Maßnahme ist bei Minderjährigen Elternteilen zwingend der Personalschlüssel 1:4 anzuwenden. Ergänzende Leistungen Pro Platz Mutter/Vater Kind 0,00 VK 0,00 VK Regieleistungen insgesamt 0,00 VK Dazu gehören die Leistungen im Bereich der Leitung, der Verwaltung und der Hauswirtschaft/Haustechnik, die Leistungen der Hilfe/Erziehungsplanung/des Fachdienstes sowie die Leistungen zur Sicherung der Kinderrechte, der Partizipation und des Kinderschutzes.
Individuelle Zusatzleistungen. Individuelle Zusatzleistungen können im Rahmen der Hilfe- und Förderplanung verein­bart werden, wenn die Leistung nach dem individuellen Bedarf der Schwange­ren und Mütter/Väter und/oder ihrer Kinder erforderlich sind, erbracht und genutzt werden und nicht in den vereinbarten Regelleistungen enthalten sind. § 10 SGB VIII ist zu beachten. Wenn Kinderbetreuung als ergänzende Leistung oder Modul integriert ist, bitte strei­chen: Dazu gehören individuelle Leistungen der Betreuung der Kinder während der schul-, ausbildungs- oder arbeitstäglichen Abwesenheit der Mutter/des Vaters, wenn diese nicht über sonstige Angebote der Kindertagesbetreuung zur Verfügung stehen. Dabei sind mögliche Synergieeffekte zu berücksichtigen. Eine ggf. notwendige zusätzliche Betreuungs- und Unterstützungsleistung für den anderen Elternteil bzw. eine für das Kind tatsächlich sorgende Person kann über individuelle Zusatz­leistungen, Leistungsmodule oder ergänzende gruppen- und personenbezogene Leistungen erfolgen.
Individuelle Zusatzleistungen. Individuelle Zusatzleistungen – sofern nicht als ergänzende Leistungen vereinbart oder in Leistungsmodulen pauschaliert - können im Rahmen der Hilfeplanung im Einzelfall nach Anlage 3 des Rahmenvertrages mit dem örtlichen Xxxxxx vereinbart werden. Leistungsmodule Nichtzutreffendes streichen: Es wurden keine Leistungsmodule vereinbart. Folgende Leistungsmodule sind Bestandteil dieses Leistungsangebotes: Text Text Text § 3 Personelle und sächliche Ausstattung der Regelleistung Personelle Ausstattung Grundbetreuung und Zusammenarbeit und Kontakte, einschließlich der durch den Gruppendienst erbrachten Leistungen der Erziehungs- und Hilfeplanung Mütter/Väter Kinder 0,00 VK 0,00 VK Ergänzende Leistungen 0,00 VK 0,00 VK Hilfe- und Erziehungsplanung/Fachdienst 0,00 VK 0,00 VK Regieleistungen 0,00 VK 0,00 VK Leitung 0,00 VK 0,00 VK Verwaltung 0,00 VK 0,00 VK Hauswirtschaft 0,00 VK 0,00 VK Sächliche Ausstattung Die zur Erbringung der vereinbarten Leistung erforderliche sächliche Ausstattung wird von der Einrichtung im notwendigen Umfang und in der erforderlichen Qualität bereitgestellt. Text § 4 Betriebsnotwendige Anlagen Das Leistungsangebot wird in folgenden Gebäuden und Anlagen erbracht: Text
Individuelle Zusatzleistungen. Zusätzliche, auf den Einzelfall bezogene Leistungen sind möglich und werden nach individueller Hilfeplanung gesondert berechnet. Dies können therapeutische Einzelleistungen, spezielle Kursangebote, individuell strukturierte Gruppenplätze oder Einzelleistungen im Zuge der Nachbetreuung sein. Durch Zusatzleistungen kann im Einzelfall der Indikationsbereich auf §35a ausgeweitet werden. Therapeutische Einzelleistungen Im Bedarfsfall können zusammen mit der jeweils für das Kind/ Jugendlichen zuständigen federführenden Fachkraft im Sozialbürgerhaus/Vermittlungsstelleindividuell auf das Kind/ Jugendlichen abgestimmte Therapiemöglichkeiten vermittelt, beantragt und begleitet werden, bzw. die Eltern darin unterstützt werden, diese zu beantragen.
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