Information zur Verarbeitung personenbezogener Daten / Widerspruchsrecht Musterklauseln

Information zur Verarbeitung personenbezogener Daten / Widerspruchsrecht. 8.1. Verantwortlicher für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Sinne der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ist: SWU TeleNet GmbH, Xxxxxxxx 0000, 00000 Xxx, Telefon: 0731/000-0000, E-Mail: xxxxxxx@xxx.xx, Fax: 0000 000-0000. 8.2. Der Datenschutzbeauftragte der SWU TeleNet steht Ihnen für Fragen zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten wie folgt zur Verfügung: Xxxxxxxxxx 0-0, 00000 Xxx, Telefon: 0000 000-0000, Fax: 0000 000-0000, E-Mail: xxxxxxxxxxx@xxx.xx. 8.3. SWU TeleNet verarbeitet folgende Kategorien personenbezogener Daten: Kontaktdaten des Kunden (z. B. Name, Adresse, E-Mail-Adresse, Telefon- nummer), Daten zum Grundstück des Kunden und zum Hausanschluss. 8.4. SWU TeleNet verarbeitet die personenbezogenen Daten des Kunden zu den folgenden Zwecken und auf folgenden Rechtsgrundlagen: a. Anschluss an das Telekommunikationsnetz, Erfüllung (inklusive Abrechnung) eines Telekommunikationsdienstleistungsvertrages (und Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen auf Ihre Anfrage) auf Grundlage des Art. 6 Abs. 1 lit. b) DS-GVO. b. Erfüllung rechtlicher Verpflichtungen (z. B. wegen handels- oder steuerrechtlicher Vorgaben) auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. c) DS-GVO. c. Direktwerbung und Marktforschung auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f) DS-GVO. Verarbeitungen auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f) DS-GVO dürfen nur erfolgen, soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen der SWU TeleNet oder Dritter erforderlich ist und nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen. 8.5. Eine Offenlegung der personenbezogenen Daten des Kunden erfolgt – im Rahmen der in Ziffer 4. genannten Zwecke – ausschließlich gegenüber folgenden Empfänger bzw. Kategorien von Empfängern: Stadtwerke Ulm/Neu-Ulm Netze GmbH. Stand: Juli 2022/PA 8.6. Eine Übermittlung der personenbezogenen Daten an oder in Drittländer oder an internationale Organisationen erfolgt nicht. 8.7. Die personenbezogenen Daten des Kunden werden zu den unter Ziffer 4. genannten Zwecken solange gespeichert, wie dies für die Erfüllung dieser Zwecke erforderlich ist. Zum Zwecke der Direktwerbung und der Marktforschung werden die personenbezogenen Daten des Kunden solange gespeichert, wie ein überwiegendes rechtliches Interesse des Lieferanten an der Verarbeitung nach Maßgabe der einschlägigen rechtlichen Bestim- mungen besteht, längstens jedoch für eine Dauer von zwei Jahren über das Vertragsende hinaus. 8....
Information zur Verarbeitung personenbezogener Daten / Widerspruchsrecht. 7.1. Verantwortlicher im Sinne der gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz (z. B. Datenschutz-Grundverordnung – DS-GVO, Bundesdatenschutzgesetz – BDSG) für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten des Nutzers ist der oben benannte Betreiber. 7.2. Der/Die Datenschutzbeauftragte des Betreibers steht dem Nutzer für Fragen zur Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten unter den oben genannten Kontaktdaten zur Verfügung. 7.3. Der Betreiber verarbeitet folgende Kategorien personenbezogener Daten [nachfolgende Kategorien bitte ggf. anpassen/ergänzen]: Daten zur Authentifizierung und Autorisierung des Nutzers, Daten zu den Ladevorgängen, die die Abrechnungsgrundlage bilden, Abrechnungsdaten (z. B. Bankverbindungsdaten) sowie Daten zum Zahlungsverhalten. 7.4. Der Betreiber verarbeitet die personenbezogenen Daten des Nutzers zu den folgenden Zwecken und auf folgenden Rechtsgrundlagen: 7.4.1. Erfüllung des Vertrags und Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen auf Anfrage des Nutzers auf Grundlage des Art. 6 Abs. 1 lit. b) DS-GVO. 7.4.2. Erfüllung rechtlicher Verpflichtungen (z. B. wegen handels- oder steuerrechtlicher Vorgaben) auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. c) DS-GVO. 7.4.3. Wahrnehmung von Aufgaben, die im öffentlichen Interesse liegen auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. e) DS-GVO. 7.5. Eine Offenlegung bzw. Übermittlung der personenbezogenen Daten des Nutzers erfolgt – im Rahmen der in Ziffer 7.4 genannten Zwecke – ausschließlich gegenüber folgenden Empfängern bzw. Kategorien von Empfängern: IT- und/oder Abrechnungsdienstleister, Servicedienstleister, Auftragsverarbeiter und bei Vorliegen entsprechender Voraussetzungen an Behörden und Polizei. Zahlungsabwicklung: Für Zahlungen beim punktuellen Laden an Ladepunkten wird das in Deutschland zugelassene Zahlungsinstitut, TeleCash GmbH & Co. KG mit der Abwicklung der Zahlungen beauftragt. Zu diesem Zweck verarbeitet die TeleCash GmbH & Co. KG bestimmte personenbezogene Daten. Dabei handelt es sich um Ihren Namen, Kreditkartennummer (einschließlich Gültigkeitszeitraum), Rechnungsbetrag und Währung. Die TeleCash GmbH & Co. KG verarbeitet diese Informationen zum Zwecke der Zahlungsabwicklung, Rechtsgrundlage hierfür ist Art. 6 Abs. 1 Satz 1 b DSGVO. Weitere Informationen zur Datenverarbeitung von TeleCash erfragen Sie bitte direkt beim Zahlungsanbieter. 7.6. Zudem verarbeitet der Betreiber personenbezogene Daten, die er von den in Ziffer 7.5 genannten Empfängern bzw. Kategorien von Empfängern erhält. Er vera...
Information zur Verarbeitung personenbezogener Daten / Widerspruchsrecht. 13.1. Verantwortlicher im Sinne der gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz (z.B. DS-GVO) für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten des Kunden ist: Gasversorgung Bie- denkopf GmbH, Xxxxxxx 00, 00000 Xxxxxxxxxx, Tel: (06461) 9505-0, Fax: (06461) 9505-55, E-Mail: xxxxxxxxxxx-xxx@xxxxxxxxxx-xxxxxxxxxx.xx, Homepage: xxx.xxxxxxxxxxxxx-xxxxxxxxxx.xx. 13.2. Der/Die Datenschutzbeauftragte des Lieferanten steht dem Kunden für Fragen zur Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten unter Tel: (06461) 9505-0, Fax: (06461) 9505-55, E-Mail: datenschutz- xxx@xxxxxxxxxx-xxxxxxxxxx.xx zur Verfügung. Die genaueren Informationspflichten nach Art. 13 der EU- DSG-VO finden sie unter: xxxx://xxxxxxxxxxxxx-xxxxxxxxxx.xx/xxxx/0000/xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx.xxx. 13.3. Der Lieferant verarbeitet folgende Kategorien personenbezogener Daten: Identifikations- und Kon- taktdaten des Kunden (z. B. Name, Adresse, E-Mail-Adresse, Telefonnummer), Daten zur Identifikation der Verbrauchs- bzw. Einspeisestelle (z. B. Zählernummer, Identifikationsnummer der Marktlokation (Ent- nahmestelle)), Verbrauchs- und Einspeisedaten, Angaben zum Belieferungszeitraum, Abrechnungsdaten (z. B. Bankverbindungsdaten), Daten zum Zahlungsverhalten, Daten von sonstigen Betroffenen (z.B. Mit- arbeiter, Dienstleister oder Erfüllungsgehilfen unseres Kunden (z.B. Kontaktdaten, Berufs- und Funkti- onsbezeichnungen etc.). 13.4. Der Lieferant verarbeitet die personenbezogenen Daten des Kunden zu den folgenden Zwecken und auf folgenden Rechtsgrundlagen: a) Daten unseres Kunden zur Erfüllung des Vertragsverhältnisses mit unserem Kunden und der diesbezüglichen Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen auf Grundlage des Art. 6 Abs. 1 lit. b) DS-GVO. b) Daten unseres Kunden und sonstiger Betroffener zur Erfüllung rechtlicher Verpflichtungen (z. B. aus dem Messstellenbetriebsgesetz sowie wegen handels- oder steuerrechtlicher Vorga- ben) auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. c) DS-GVO. c) Daten unseres Kunden und sonstiger Betroffener zur Wahrnehmung von Aufgaben, die im öffentlichen Interesse liegen (z.B. aus dem Messstellenbetriebsgesetz) auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. e) DS-GVO. d) Daten sonstiger Betroffener zur Erfüllung des Vertragsverhältnisses mit unseren Kunden und der diesbezüglichen Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen auf Grundlage des Art. 6 Abs. 1 lit. f) DS-GVO, da die Erfüllung des Vertragsverhältnisses mit unserem Kunden und die dies- bezügliche Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen sowohl unser ...
Information zur Verarbeitung personenbezogener Daten / Widerspruchsrecht. Datenschutzrechtliche Hinweise und Informationen zum Widerspruchs- recht erhält der Kunde in der „Information zur Verarbeitung personen- bezogener Daten“ der Stadtwerke Ahlen GmbH“.
Information zur Verarbeitung personenbezogener Daten / Widerspruchsrecht. 12.2. Unterbleibt die Mitteilung des Kunden nach Ziffer 10.1 aus Gründen, die dieser zu vertreten hat, und wird dem Lieferanten die Tatsache des Umzugs auch sonst nicht bekannt, ist der Kunde verpflichtet, weitere Entnahmen an seiner bisherigen Entnahmestelle, für die der Lie- ferant gegenüber dem örtlichen Netzbetreiber einstehen muss und für die er von keinem an- deren Kunden eine Vergütung zu fordern berechtigt ist, nach den Preisen des Vertrages zu vergüten. Die Pflicht des Lieferanten zur unverzüglichen Abmeldung der bisherigen Entnah- mestelle und Ansprüche des Lieferanten auf entgangenen Gewinn wegen einer nicht oder ver- spätet erfolgten Belieferung an der neuen Entnahmestelle bleiben unberührt. Der Lieferant ist berechtigt, die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag als Gesamtheit auf einen personell, technisch und wirtschaftlich leistungsfähigen Dritten zu übertragen. Eine Übertra- gung nach Satz 1 ist dem Kunden spätestens sechs Wochen vor dem Zeitpunkt der Übertra- gung unter Angabe dieses Zeitpunkts mitzuteilen. Im Falle einer Übertragung hat der Kunde das Recht, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Wirksam- werdens der Übertragung zu kündigen. Hierauf wird der Kunde vom Lieferanten in der Mittei- lung gesondert hingewiesen. Das Recht zur Abtretung von Forderungen nach § 398 BGB sowie eine gesetzliche Rechtsnachfolge, insbesondere bei Übertragungen im Sinne des Umwand- lungsgesetzes, bleiben von dieser Ziffer 10.5 unberührt. Verbraucht der Kunde Elektrizität unter Umgehung, Beeinflussung oder vor Anbringung der Messeinrichtungen oder nach Unterbrechung der Versorgung, so ist der Lieferant berechtigt, eine Vertragsstrafe zu verlangen. Diese ist für die Dauer des unbefugten Gebrauchs, längstens aber für sechs Monate auf der Grundlage einer täglichen Nutzung der unbefugt verwendeten Verbrauchsgeräte von bis zu zehn Stunden nach dem für den Kunden geltenden Vertragspreis zu berechnen. Eine Vertragsstrafe kann auch verlangt werden, wenn der Kunde vorsätzlich oder grob fahr- lässig die Verpflichtung verletzt, die zur Preisbildung erforderlichen Angaben zu machen. Die Vertragsstrafe beträgt das Zweifache des Betrages, den der Kunde bei Erfüllung seiner Ver- pflichtung nach dem für ihn geltenden Vertragspreis zusätzlich zu zahlen gehabt hätte. Sie darf längstens für einen Zeitraum von sechs Monaten verlangt werden. Ist die Dauer des unbefugten Gebrauchs oder der Beginn der Mitteilungspflicht nicht festzu- stellen, so kann ...
Information zur Verarbeitung personenbezogener Daten / Widerspruchsrecht. Datenschutzrechtliche Hinweise und Informationen zum Widerspruchsrecht erhält der Kunde in der „Information zur Verarbeitung personenbezogener Daten“ des Lieferanten.
Information zur Verarbeitung personenbezogener Daten / Widerspruchsrecht. 11.1. Im Rahmen des zwischen dem Kunden und dem Lieferanten bestehenden Vertragsverhältnisses werden die für die Vertragsdurchführung erforderlichen Daten unter Beachtung der jeweils gültigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen erhoben, gespeichert und verarbeitet. 11.2. Der Lieferant behält sich insbesondere vor, a) zum Zweck der Entscheidung über die Begründung, Durchführung oder Beendigung des Energieliefervertrages Wahrscheinlichkeitswerte für das zukünftige Zahlungsverhalten des Kunden (sog. Bonitäts-Scoring) zu erheben, zu speichern und zu verwenden; in die Berechnung dieser Wahrscheinlichkeitswerte fließen unter anderem die Anschriftendaten des Kunden ein.‌ b) zu dem in lit. a) genannten Zweck Informationen über die unterbliebene oder nicht rechtzeitige Erfüllung fälliger Forderungen und anderes vertragswidriges Verhalten des Kunden (sog. Negativdaten) zu verarbeiten, insbesondere zu speichern. c) personenbezogene Daten über Forderungen gegen den Kunden an Auskunfteien zu übermitteln, wenn die Übermittlung zur Wahrung berechtigter Interessen des Lieferanten oder eines Dritten erforderlich ist, der Kunde eine geschuldete Leistung trotz Fälligkeit nicht erbringt und die übrigen in § 31 BDSG genannten Voraussetzungen vorliegen.
Information zur Verarbeitung personenbezogener Daten / Widerspruchsrecht. 2. Begriffsdefinitionen 2.1. Betreiber: Wer unter Berücksichtigung der rechtlichen, wirtschaftlichen und tatsächlichen Umstände bestimmenden Einfluss auf den Betrieb eines Ladepunkts ausübt (§ 2 Ziffer 12 LSV). Im vorliegenden Vertrag handelt es sich dabei um die Flughafen Energie & Wasser GmbH. 2.2. Ladepunkt: Eine Einrichtung, die zum Aufladen von Elektromobilen geeignet und bestimmt ist und an der zur gleichen Zeit nur ein Elektrofahrzeug aufgeladen werden kann (§ 2 Ziffer 6 Ladesäulenverordnung LSV). 2.3. Mobilitätsanbieter: Wer seinen Nutzern das Laden von Elektrofahrzeugen an eigenen Ladepunkten oder Ladepunkten dritter Betreiber ermöglicht und ihnen hierfür ein Authentifizierungsmedium (z.B. RFID-Karte, App) zur Verfügung stellt sowie die Ladevorgänge abrechnet. 2.4. Punktuelles Laden: Die Berechtigung zum einmaligen Laden eines Elektromobils, welche nicht als Leistung im Rahmen eines Dauerschuldverhältnisses zwischen dem Nutzer und einem Mobilitätsanbieter oder einem Betreiber eines Ladepunktes erbracht wird (vgl. § 2 Ziffer 13 LSV). 2.5. Start des Ladevorgangs: Der Ladevorgang startet, wenn das Elektrofahrzeug über das Ladekabel mit dem Ladepunkt verbunden ist und Strom fließt. 2.6. Ende des Ladevorgangs: Der Ladevorgang endet mit der Entriegelung des Ladekabels am Ladepunkt.

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  • Verarbeitung personenbezogener Daten 17.1. Datenverarbeitung durch bioMérieux als verantwortliche Stelle im Sinne von Art. 4 Nr. 7 DSGVO Betr. Kundendaten Im Rahmen der Vertragsbeziehung zwischen den Parteien verarbeitet bioMérieux als Verantwortlicher im Sinne von Art. 4 Nr. 7 DSGVO die zur Vertragsanbahnung, -durchführung und -beendigung erforderlichen personenbezogenen Daten des Kunden bzw. von dessen Mitarbeitern. bioMérieux verarbeitet diese Daten ausschließlich im Einklang mit den anwendbaren Datenschutzgesetzen, insbesondere unter Einhaltung der Vorgaben der DSGVO. Weitergehende Informationen über die Datenverarbeitung können den Datenschutzhinweisen für Kunden entnommen werden, die dem Kunden zusammen mit dem Vertrag und diesen AGB zur Verfügung gestellt werden. 17.2. Datenverarbeitung durch bioMérieux als Auftragsverarbeiter im Sinne von Art. 4 Nr. 8 DSGVO – Betr. Kunden- und Patientendaten Im Rahmen von Serviceleistungen am Gerät oder einer Fernwartung besteht theoretisch die Möglichkeit, dass Mitarbeiter von bioMérieux Patientendaten unverschlüsselt einsehen können - im Regelfall tritt dies nicht ein. Sofern der Kunde ein Risiko sieht, dass Patientendaten für bioMérieux einsehbar werden können, dann wird bioMérieux sofort als Auftragsdatenverarbeiter wie im Folgenden beschrieben und in der Auftragsform „Datenverarbeitung im Auftrag“ fixiert tätig; diese Auftragsform ist dann von den Parteien ergänzend zu unterzeichnen. Sofern bioMérieux innerhalb der zum Kunden bestehenden Vertragsbeziehung, z. B. im Rahmen der Leistungsbeziehung, Wahrnehmung von Garantien, Wartungen oder Qualitätskontrollen verkaufter Systeme als Auftragsverarbeiter im Sinne von Art. 4 Nr. 8 DSGVO personenbezogene Daten des Kunden bzw. von den Patienten des Kunden verarbeitet, werden die Parteien die nach Art. 28 DSGVO erforderlichen Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung abschließen. bioMérieux wird die im Auftrag zu verarbeitenden personenbezogenen Daten des Kunden ausschließlich nach den für Auftragsverarbeiter geltenden Vorschriften der DSGVO verarbeiten. Die Einzelheiten der Auftragsverarbeitung durch bioMérieux, insbesondere die Rechte und Pflichten der Parteien werden in der abzuschließenden Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung nach Maßgabe des Art. 28 DSGVO geregelt.

  • Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung)/ Nichtinanspruchnahme der Leistungen des Hotels (No Show) 4.1 Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag ist nur möglich, wenn ein Rücktrittsrecht im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde, ein gesetzliches Rücktrittsrecht besteht oder wenn das Hotel der Vertragsaufhebung ausdrücklich zustimmt. 4.2 Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. 4.3 Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen, besteht auch kein gesetzliches Rücktritts- oder Kündigungsrecht und stimmt das Hotel einer Vertragsaufhebung nicht zu, behält das Hotel den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruchnahme der Leistung. Das Hotel hat die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die ersparten Aufwendungen anzurechnen. Werden die Zimmer nicht anderweitig vermietet, so kann das Hotel den Abzug für ersparte Aufwendungen pauschalieren. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, 90% des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtung mit oder ohne Frühstück sowie für Pauschalarrangements mit Fremdleistungen, 70% für Halbpensions- und 60% für Vollpensionsarrangements zu zahlen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der vorgenannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.

  • Beitrag oder Geschäftsgebühr bei Widerruf, Rücktritt, Anfechtung und fehlendem versicherten Interesse B1-6.2.1 Widerruft der Versicherungsnehmer seine Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen, hat der Versicherer nur den auf die Zeit nach Zugang der Widerrufserklärung entfallenden Teil der Beiträge zu erstatten. Voraussetzung ist, dass der Versicherer in der Widerrufsbelehrung auf das Widerrufsrecht, die Rechtsfolgen des Widerrufs und den zu zahlenden Betrag hingewiesen und der Versicherungsnehmer zugestimmt hat, dass der Versicherungsschutz vor Ende der Widerrufsfrist beginnt. Ist die Widerrufsbelehrung nach Satz 2 unterblieben, hat der Versicherer zusätzlich den für das erste Versicherungsjahr gezahlten Beitrag zu erstatten. Dies gilt nicht, wenn der Versicherungsnehmer Leistungen aus dem Versicherungsvertrag in Anspruch genommen hat. B1-6.2.2 Tritt der Versicherer wegen Verletzung einer vorvertraglichen Anzeigepflicht vom Versicherungsvertrag zurück, so steht ihm der Beitrag bis zum Zugang der Rücktrittserklärung zu. Wird der Versicherungsvertrag durch Rücktritt des Versicherers beendet, weil der einmalige oder der erste Beitrag nicht rechtzeitig gezahlt worden ist, so steht dem Versicherer eine angemessene Geschäftsgebühr zu. B1-6.2.3 Wird der Versicherungsvertrag durch Anfechtung des Versicherers wegen arglistiger Täuschung beendet, so steht dem Versicherer der Beitrag bis zum Zugang der Anfechtungserklärung zu. B1-6.2.4 Fällt das versicherte Interesse nach dem Beginn der Versicherung vollständig und dauerhaft weg, steht dem Versicherer der Beitrag zu, den er hätte beanspruchen können, wenn die Versicherung nur bis zu dem Zeitpunkt beantragt worden wäre, zu dem der Versicherer vom Wegfall des Interesses Kenntnis erlangt hat. B1-6.2.5 Der Versicherungsnehmer ist nicht zur Zahlung des Beitrags verpflichtet, wenn das versicherte Interesse bei Beginn der Versicherung nicht besteht, oder wenn das Interesse bei einer Versicherung, die für ein künftiges Unternehmen oder für ein anderes künftiges Interesse genommen ist, nicht entsteht. Der Versicherer kann jedoch eine angemessene Geschäftsgebühr verlangen. Hat der Versicherungsnehmer ein nicht bestehendes Interesse in der Absicht versichert, sich dadurch einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, ist der Vertrag nichtig. Dem Versicherer steht in diesem Fall der Beitrag bis zu dem Zeitpunkt zu, zu dem er von den die Nichtigkeit begründenden Umständen Kenntnis erlangt.

  • Zusammenfassende Informationen – Gewinn- und Verlustrechnung (in Millionen USD) Jahr endend am 31. Dezember 2022 (geprüft) Jahr endend am 31. Dezember 2021 (geprüft) Sechs Monate endend am 30. Juni 2023 (ungeprüft) Sechs Monate endend am 30. Juni 2022 (ungeprüft) Ausgewählte Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung Zusammenfassende Informationen – Bilanz (in Millionen USD) Zum 31. Dezember 2022 (geprüft) Zum 31. Dezember 2021 (geprüft) Zum 30. Juni 2023 (ungeprüft) Welches sind die zentralen Risiken, die für die Emittentin spezifisch sind?

  • Schutz personenbezogener Daten Die Vertragsparteien kommen überein zusammenzuarbeiten, um einen hohen Schutz personen- bezogener Daten im Einklang mit den in Anhang I genannten Rechtsinstrumenten und -normen der EU, des Europarats und des Völkerrechts zu gewährleisten.

  • Unterrichtung über nicht autorisierte oder fehlerhaft ausgeführte Aufträge Der Kunde hat die Bank unverzüglich nach Feststellung eines nicht autorisierten oder fehlerhaft ausgeführten Auftrags hierüber zu unterrichten.

  • Vertraulichkeit und Schutz personenbezogener Daten 5.1 Die Parteien gewährleisten, dass EDI-Nachrichten mit Informationen, die vom Sender oder im beiderseitigen Einvernehmen der Parteien als vertraulich eingestuft werden, vertraulich gehandhabt und weder an unbefugte Personen weitergegeben oder gesendet, noch zu anderen als von den Parteien vorgesehenen Zwecken verwendet werden. Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) ist zu beachten. Mit entsprechender Berechtigung unterliegt die weitere Übertragung derartiger vertraulicher Informationen demselben Vertraulichkeitsgrad. 5.2 EDI-Nachrichten werden nicht als Xxxxxx vertraulicher Informationen betrachtet, soweit die Informationen allgemein zugänglich sind.

  • Informationen zu Wartungsdiensten und -entgelten / Lieferantenwechsel 13.1 Aktuelle Informationen zu Wartungsdiensten und -entgelten sind beim örtlichen Netzbetreiber erhältlich. 13.2 Ein Lieferantenwechsel erfolgt zügig und unentgeltlich. Nach dem Wechsel ist der Lieferant verpflichtet, dem neuen Lieferanten den für ihn maßgeblichen Verbrauch des vergleichbaren Vorjahreszeitraums mitzuteilen. Soweit der Lieferant aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, den Verbrauch nicht ermitteln kann, ist der geschätzte Verbrauch anzugeben.

  • Welche Folgen hat die Nichtbeachtung von Obliegenheiten? Wenn Sie oder die versicherte Person eine der in Ziffer 7 genannten Obliegenheiten vorsätzlich verletzen, verlieren Sie den Versicherungsschutz. Bei grob fahrlässiger Verletzung einer Obliegenheit sind wir berechtigt, unsere Leistung in einem der Schwere Ihres Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen. Beides gilt nur, wenn wir Sie durch gesonderte Mitteilung in Textform auf diese Rechtsfolgen hingewiesen haben. Weisen Sie nach, dass die Obliegenheit nicht grob fahrlässig verletzt wurde, bleibt der Versicherungsschutz bestehen. Der Versicherungsschutz bleibt auch bestehen, wenn Sie nachweisen, dass die Verletzung der Obliegenheit weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalls noch für die Feststellung oder den Umfang der Leistung ursächlich war. Das gilt für vorsätzliche und grob fahrlässige Obliegenheitsverletzungen, nicht aber, wenn Sie oder die versicherte Person die Obliegenheit arglistig verletzt haben.

  • Gültigkeitsdauer der zur Verfügung gestellten Informationen Die Gültigkeitsdauer der Ihnen zur Verfügung gestellten Informationen ist, vorbehaltlich zukünftiger Gesetzes- oder Tarifänderungen, nicht befristet.