Informationen über die Besonderheiten bei Fernabsatz- und bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen Musterklauseln

Informationen über die Besonderheiten bei Fernabsatz- und bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen. Für den Fall, dass der Vertrag • im Fernabsatz, d. h. die Vertragsparteien bzw. deren Vertreter haben für die Vertragsverhandlungen und den Vertragsschluss im Rahmen eines für den Fernabsatz organisierten Vertriebs- oder Dienstleistungssystems ausschließlich Fernkommunikationsmittel verwendet, oder • außerhalb von Geschäftsräumen, d. h. die Vertragsparteien bzw. deren Vertreter haben den Vertrag bei gleichzeitiger körperlicher Anwesenheit außerhalb von Geschäftsräumen der Bank geschlossen bzw. der Kunde hat sein Angebot bei gleichzeitiger körperlicher Anwesenheit außerhalb von Geschäftsräumen abgegeben oder der Vertrag wurde in den Geschäftsräumen der Bank geschlossen, der Kunde wurde jedoch unmittelbar zuvor außerhalb der Geschäftsräume bei gleichzeitiger körperlicher Anwesenheit des Kunden und der Bank persönlich und individuell angesprochen, geschlossen wird, gilt ergänzend Folgendes: Der Kunde gibt gegenüber der Bank ein ihn bindendes Angebot auf Abschluss des Vertrags ab, indem ein unterzeichnetes Exemplar der Vertragsurkunde der Bank zugeht. Im elektronischen Geschäftsverkehr gibt der Kunde gegenüber der Bank ein bindendes Angebot auf Abschluss des Vertrags ab, indem er den online ausgefüllten und elektronisch (z. B. durch Eingabe einer TAN oder Drücken des entsprechenden Buttons) autorisierten Vertrag online an die Bank übermittelt und dieser ihr zugeht. Der Vertrag kommt zustande, wenn die Bank den Vertrag ausdrücklich oder durch konkludentes Handeln (z. B. Kontoeröffnung, Zusendung der Bank- oder Kreditkarte, Zurverfügungstellung von elektronischen Zugangs- und Sicherungsmedien, Einbindung von Fremdbankkonten im Online-Banking etc.) Annimmt.
Informationen über die Besonderheiten bei Fernabsatz- und bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen. Für den Fall, dass der Vertrag • im Fernabsatz, d. h. die Vertragsparteien bzw. deren Vertreter haben für die Vertragsverhandlungen und den Vertragsschluss im Rahmen eines für den Fernabsatz organisierten Vertriebs- oder Dienstleistungssystems ausschließlich Fernkommunikationsmittel verwendet, oder • außerhalb von Geschäftsräumen, d. h. die Vertragsparteien bzw. deren Vertreter haben den Vertrag bei gleichzeitiger körperlicher Anwesenheit außerhalb von Geschäftsräumen der Bank geschlossen bzw. der Kunde hat sein Angebot bei gleichzeitiger körperlicher Anwesenheit außerhalb von Geschäftsräumen abgegeben oder der Vertrag wurde in den Geschäftsräumen der Bank geschlossen, der Kunde wurde jedoch unmittelbar zuvor außerhalb der Geschäftsräume bei gleichzeitiger körperlicher Anwesenheit des Kunden und der Bank persönlich und individuell angesprochen, geschlossen wird, gilt ergänzend Folgendes: Der Kunde gibt gegenüber der Bank ein ihn bindendes Angebot auf Abschluss des Vertrags ab, indem ein unterzeichnetes Exemplar der Vertragsurkunde der Bank zugeht. Im elektronischen Geschäftsverkehr gibt der Kunde gegenüber der Bank ein bindendes Angebot auf Abschluss des Vertrags ab, indem er den online ausgefüllten und elektronisch (z. B. durch Eingabe einer TAN oder Drücken des entsprechenden Buttons) autorisierten Vertrag online an die Bank übermittelt und dieser ihr zugeht.
Informationen über die Besonderheiten bei Fernabsatz- und bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen. Für den Fall, dass der Vertrag • im Fernabsatz, d. h. die Vertragsparteien bzw. deren Vertreter haben für die Vertragsverhandlungen und den Vertragsschluss im Rahmen eines für den Fernabsatz organisierten Vertriebs- oder Dienstleistungssystems ausschließlich Fernkommunikationsmittel verwendet, oder • außerhalb von Geschäftsräumen, d. h. die Vertragsparteien bzw. deren Vertreter haben den Vertrag bei gleichzeitiger körperlicher Anwesenheit außerhalb von Geschäftsräumen der Bank geschlossen bzw. der Kunde hat sein Angebot bei gleichzeitiger körperlicher Anwesenheit außerhalb von Geschäftsräumen abgegeben oder der Vertrag wurde in den Geschäftsräumen der Bank geschlossen, der Kunde wurde jedoch unmittelbar zuvor außerhalb der Geschäftsräume bei gleichzeitiger körperlicher Anwesenheit des Kunden und der Bank persönlich und individuell angesprochen, geschlossen wird, gilt ergänzend Folgendes: Der Vertrag über die Testversion der Software kommt zustande, nachdem der Kunden die Testversion heruntergeladen hat und deren Nutzungsbedingungen bei der Installation akzeptiert hat. Der Vertrag über ein dauerhaftes Nutzungsrecht an der Software kommt zustande, wenn der Kunde einen dauerhaften Lizenzschlüssel bei der Bank bestellt hat, dieser ihm zugeht und das Programm vom Kunden damit freigeschalten wurde. 1. ausdrücklich zugestimmt hat, dass die Bank mit der Ausführung des Vertrags vor Ablauf der Widerrufsfrist (vierzehn Tage) beginnt und 2. seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er durch seine Zustimmung mit Beginn der Ausfu¨ des Vertrags sein Widerrufsrecht verliert. Ende der Widerrufsbelehrung Anlage: Muster-Widerrufsformular Muster-Widerrufsformular Name und Anschrift der Bank EthikBank eG Zweigniederlassung der Volksbank Eisenberg eG Gesetzlich Vertretungsberechtigter der Bank ist der Vorstand: Hauptgeschäftstätigkeit der Bank: Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb von Bankgeschäften aller Art und von damit zusammenhängenden Geschäften. Eintragung der Hauptniederlassung Genossenschaftsregister: Eintragung der Zweigniederlassung Genossenschaftsregister: Xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx Vermittlung und Beratung Angaben zum Versicherungsvermittler- Register:

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  • Zusammenfassende Informationen – Gewinn- und Verlustrechnung (in Millionen USD) Jahr endend am 31. Dezember 2022 (geprüft) Jahr endend am 31. Dezember 2021 (geprüft) Sechs Monate endend am 30. Juni 2023 (ungeprüft) Sechs Monate endend am 30. Juni 2022 (ungeprüft) Ausgewählte Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung Zusammenfassende Informationen – Bilanz (in Millionen USD) Zum 31. Dezember 2022 (geprüft) Zum 31. Dezember 2021 (geprüft) Zum 30. Juni 2023 (ungeprüft) Welches sind die zentralen Risiken, die für die Emittentin spezifisch sind?

  • Beitrag oder Geschäftsgebühr bei Widerruf, Rücktritt, Anfechtung und fehlendem versicherten Interesse B1-6.2.1 Widerruft der Versicherungsnehmer seine Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen, hat der Versicherer nur den auf die Zeit nach Zugang der Widerrufserklärung entfallenden Teil der Beiträge zu erstatten. Voraussetzung ist, dass der Versicherer in der Widerrufsbelehrung auf das Widerrufsrecht, die Rechtsfolgen des Widerrufs und den zu zahlenden Betrag hingewiesen und der Versicherungsnehmer zugestimmt hat, dass der Versicherungsschutz vor Ende der Widerrufsfrist beginnt. Ist die Widerrufsbelehrung nach Satz 2 unterblieben, hat der Versicherer zusätzlich den für das erste Versicherungsjahr gezahlten Beitrag zu erstatten. Dies gilt nicht, wenn der Versicherungsnehmer Leistungen aus dem Versicherungsvertrag in Anspruch genommen hat. B1-6.2.2 Tritt der Versicherer wegen Verletzung einer vorvertraglichen Anzeigepflicht vom Versicherungsvertrag zurück, so steht ihm der Beitrag bis zum Zugang der Rücktrittserklärung zu. Wird der Versicherungsvertrag durch Rücktritt des Versicherers beendet, weil der einmalige oder der erste Beitrag nicht rechtzeitig gezahlt worden ist, so steht dem Versicherer eine angemessene Geschäftsgebühr zu. B1-6.2.3 Wird der Versicherungsvertrag durch Anfechtung des Versicherers wegen arglistiger Täuschung beendet, so steht dem Versicherer der Beitrag bis zum Zugang der Anfechtungserklärung zu. B1-6.2.4 Fällt das versicherte Interesse nach dem Beginn der Versicherung vollständig und dauerhaft weg, steht dem Versicherer der Beitrag zu, den er hätte beanspruchen können, wenn die Versicherung nur bis zu dem Zeitpunkt beantragt worden wäre, zu dem der Versicherer vom Wegfall des Interesses Kenntnis erlangt hat. B1-6.2.5 Der Versicherungsnehmer ist nicht zur Zahlung des Beitrags verpflichtet, wenn das versicherte Interesse bei Beginn der Versicherung nicht besteht, oder wenn das Interesse bei einer Versicherung, die für ein künftiges Unternehmen oder für ein anderes künftiges Interesse genommen ist, nicht entsteht. Der Versicherer kann jedoch eine angemessene Geschäftsgebühr verlangen. Hat der Versicherungsnehmer ein nicht bestehendes Interesse in der Absicht versichert, sich dadurch einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, ist der Vertrag nichtig. Dem Versicherer steht in diesem Fall der Beitrag bis zu dem Zeitpunkt zu, zu dem er von den die Nichtigkeit begründenden Umständen Kenntnis erlangt.

  • Unterrichtung über nicht autorisierte oder fehlerhaft ausgeführte Aufträge Der Kunde hat die Bank unverzüglich nach Feststellung eines nicht autorisierten oder fehlerhaft ausgeführten Auftrags hierüber zu unterrichten.

  • Sperre auf Veranlassung des Teilnehmers Die Bank sperrt auf Veranlassung des Teilnehmers, insbesondere im Fall der Sperranzeige nach Nummer 8.1 dieser Bedingungen, • den Online-Banking-Zugang für ihn oder alle Teilnehmer oder • seine Authentifizierungselemente zur Nutzung des Online-Banking.

  • Wahrheitsgemäße und vollständige Anzeigepflicht von Gefahrumständen Der Versicherungsnehmer hat bis zur Abgabe seiner Vertragserklärung dem Versicherer alle ihm bekannten Gefahrumstände anzuzeigen, nach denen der Versicherer in Textform gefragt hat und die für dessen Entschluss erheblich sind, den Vertrag mit dem vereinbarten Inhalt zu schließen. Der Versicherungsnehmer ist auch insoweit zur Anzeige verpflichtet, als nach seiner Vertragserklärung, aber vor Vertragsannahme der Versicherer in Textform Fragen im Sinne des Satzes 1 stellt.

  • Informationen zu Wartungsdiensten und -entgelten / Lieferantenwechsel 13.1 Aktuelle Informationen zu Wartungsdiensten und -entgelten sind beim örtlichen Netzbetreiber erhältlich. 13.2 Ein Lieferantenwechsel erfolgt zügig und unentgeltlich. Nach dem Wechsel ist der Lieferant verpflichtet, dem neuen Lieferanten den für ihn maßgeblichen Verbrauch des vergleichbaren Vorjahreszeitraums mitzuteilen. Soweit der Lieferant aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, den Verbrauch nicht ermitteln kann, ist der geschätzte Verbrauch anzugeben.

  • Kündigung bei Veräußerung oder Zwangsversteigerung des Fahrzeugs G.3.7 Bei Veräußerung oder Zwangsversteigerung des Fahrzeugs nach G.7 können wir dem Erwerber gegenüber kündigen. Wir haben die Kündigung innerhalb eines Monats ab dem Zeitpunkt auszusprechen, zu dem wir von der Veräußerung oder Zwangsversteigerung Kenntnis erlangt haben. Unsere Kündigung wird einen Monat nach ihrem Zugang beim Erwerber wirksam.

  • Nichtanzeige der Verlegung der gewerblichen Niederlassung Hat der Versicherungsnehmer die Versicherung unter der Anschrift seines Gewerbebetriebs abgeschlossen, finden bei einer Verlegung der gewerblichen Niederlassung die Bestimmungen nach Nr. 2 entsprechend Anwendung.

  • Technische Spezifikationen und Anforderungen Der Technische Anhang enthält die technischen, organisatorischen und verfahrenstechnischen Spezifikationen und Anforderungen für den Betrieb von EDI gemäß den Bestimmungen dieser Vereinbarung, zu denen beispielsweise die folgende Bedingung gehört: - Kontaktdaten

  • Vertraulichkeit und Schutz personenbezogener Daten 5.1 Die Parteien gewährleisten, dass EDI-Nachrichten mit Informationen, die vom Sender oder im beiderseitigen Einvernehmen der Parteien als vertraulich eingestuft werden, vertraulich gehandhabt und weder an unbefugte Personen weitergegeben oder gesendet, noch zu anderen als von den Parteien vorgesehenen Zwecken verwendet werden. Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) ist zu beachten. Mit entsprechender Berechtigung unterliegt die weitere Übertragung derartiger vertraulicher Informationen demselben Vertraulichkeitsgrad. 5.2 EDI-Nachrichten werden nicht als Xxxxxx vertraulicher Informationen betrachtet, soweit die Informationen allgemein zugänglich sind.